Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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<strong>EEG</strong> Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern, einvernehmlich<br />
die Einleitung eines Votumsverfahrens o<strong>der</strong> eines Einigungsverfahrens bei <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong><br />
<strong>EEG</strong> zu beantragen, um gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zu vermeiden.<br />
Beschluss<br />
Die Beantwortung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> zugrundeliegenden Verfahrensfrage – die<br />
<strong>Empfehlung</strong> im engeren Sinne 104 wurde einstimmig angenommen. Die Begründung<br />
wurde hinsichtlich <strong>der</strong> Rn. 59 bis 61 durch Mehrheitsbeschluss und im Übrigen einstimmig<br />
angenommen.<br />
Gemäß § 25 Nr. 1 VerfO ist das Verfahren mit Annahme <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> beendet.<br />
Dr. Lovens Reißenweber Dr. Winkler<br />
104 Seiten 1 – 3.<br />
Grobrügge Weißenborn<br />
73<br />
Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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