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Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

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<strong>EEG</strong> Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern, einvernehmlich<br />

die Einleitung eines Votumsverfahrens o<strong>der</strong> eines Einigungsverfahrens bei <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong><br />

<strong>EEG</strong> zu beantragen, um gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zu vermeiden.<br />

Beschluss<br />

Die Beantwortung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> zugrundeliegenden Verfahrensfrage – die<br />

<strong>Empfehlung</strong> im engeren Sinne 104 wurde einstimmig angenommen. Die Begründung<br />

wurde hinsichtlich <strong>der</strong> Rn. 59 bis 61 durch Mehrheitsbeschluss und im Übrigen einstimmig<br />

angenommen.<br />

Gemäß § 25 Nr. 1 VerfO ist das Verfahren mit Annahme <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> beendet.<br />

Dr. Lovens Reißenweber Dr. Winkler<br />

104 Seiten 1 – 3.<br />

Grobrügge Weißenborn<br />

73<br />

Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

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