Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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6.4 Entgegenstehende öffentlich-rechtliche Pflichten<br />
Aus den Stellungnahmen <strong>der</strong> AWKD, des BEE und des BMU geht zudem hervor,<br />
dass es bei <strong>der</strong> Regelung von Wasserkraftanlagen zu den Genehmigungsauflagen wi<strong>der</strong>sprechenden<br />
Auswirkungen kommen kann. 101 Mögliche Auswirkungen könnten<br />
die Gefährdung des Ökosystems und die Gefährdung von Personen an den Gewässern<br />
durch einen Schwallbetrieb102 und <strong>der</strong> Schifffahrt sein. Allerdings ist aus den<br />
Stellungnahmen zu entnehmen, dass die zuvor skizzierten Auswirkungen möglicherweise<br />
nur dann zum Tragen kommen, wenn die Regelung nicht durch die Anlagenbetreiberin<br />
o<strong>der</strong> den -betreiber, son<strong>der</strong>n im Wege einer technischen ferngesteuerten<br />
Regelung <strong>der</strong> Wasserkraftanlagen unmittelbar durch den Netzbetreiber erfolgt. Inwieweit<br />
das im Rahmen dieser <strong>Empfehlung</strong> gefundene Auslegungsergebnis zu den<br />
betrieblichen Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 dazu führt, dass Genehmigungsauflagen<br />
im Falle <strong>der</strong> Anwendung des Einspeisemanagements nach § 11<br />
<strong>EEG</strong> 2009 ggf. unberührt bleiben o<strong>der</strong> ob umgekehrt Genehmigungsauflagen dem<br />
Einspeisemanagement entgegenstehen, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und<br />
bedarf nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> einer Einzelfallbetrachtung.<br />
Auch bei <strong>der</strong> Regelung von Biogasanlagen könnten öffentlich-rechtliche Pflichten aus<br />
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 103 entgegenstehen, sofern es sich<br />
um sog. „Störfallanlagen“ im Sinne des BImSchG handele, wie aus <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> Biogasunion unter 3.7 ab Seite 19 folgt. Ob und inwieweit gegen öffentlichrechtliche<br />
Pflichten aus dem BImSchG durch das Regeln <strong>der</strong> Anlagen im Wege des<br />
Einspeisemanagements nach § 11 <strong>EEG</strong> 2009 verstoßen werden kann und ob dies zu<br />
einer Ausnahme dieser Anlagen <strong>vom</strong> Einspeisemanagement führen kann, ist nicht<br />
Gegenstand dieses Verfahrens und bedarf nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong><br />
ebenfalls einer Einzelfallbetrachtung.<br />
Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> rät Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern,<br />
zur Klärung bei ggf. entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Pflichten im<br />
Einzelfall einvernehmlich die Einleitung eines Votumsverfahrens o<strong>der</strong> eines Eini-<br />
101Vgl. die Stellungnahmen <strong>der</strong> AWKD unter 3.3 ab Seite 12, des BEE unter 3.6 ab Seite 17 und des<br />
BMU unter 3.11 ab Seite 26.<br />
102Hierzu ausführlich die Stellungnahme <strong>der</strong> AWKD unter 3.3 ab Seite 12, abrufbar unter<br />
http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5.<br />
103Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung v.<br />
26.09.2002, BGBl. I, S. 3830, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 2 des Gesetzes v. 11.08.<strong>2010</strong>, BGBl. I,<br />
S. 1163.<br />
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Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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