10.10.2013 Aufrufe

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

139<br />

140<br />

speisungen aller Bilanzkreise zu saldieren, woraufhin sich entsprechende Bilanzabweichungen<br />

ergeben können. Die Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme<br />

innerhalb eines Bilanzkreises werden dem Bilanzkreisverantwortlichen nach<br />

§ 8 Abs. 2 Satz 2 StromNZV in Rechnung gestellt (bei Unterspeisung) bzw. nach § 8<br />

Abs. 1 Satz 3 StromNZV vergütet (bei Überspeisung).<br />

Für gewisse Energiearten sind beson<strong>der</strong>e Bilanzkreise zu bilden, die außerhalb <strong>der</strong><br />

normalen Saldierung zwischen Ein- und Ausspeisung stehen. Diese sind <strong>der</strong> Bilanzkreis<br />

für Verlustenenergie nach § 10 Abs. 2 StromNZV, <strong>der</strong> Bilanzkreis für Energien<br />

nach dem <strong>EEG</strong> gemäß § 11 StromNZV und <strong>der</strong> Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3<br />

StromNZV. 88<br />

Daraus folgt, dass zu je<strong>der</strong> Viertelstunde die Werte <strong>der</strong> Ein- und Ausspeisungen ermittelt<br />

werden, innerhalb einer Regelzone die verschiedenen Bilanzkreise saldiert<br />

werden und die Abweichungen ökonomisch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen<br />

abgerechnet werden. Daraus folgt indes nicht, dass die Reaktionszeit einer betrieblichen<br />

Einrichtung im Sinne des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 15 Minuten betragen darf, kann<br />

o<strong>der</strong> muss. Bilanzkreise dienen dazu, Einspeisungen und Entnahmen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Marktteilnehmer zu saldieren, so dass Ungleichgewichte den einzelnen Marktteilnehmern<br />

zugeordnet werden können. Das Einspeisemanagement nach § 11 Abs. 1<br />

<strong>EEG</strong> 2009 setzt demgegenüber voraus, dass eine drohende Überlastung <strong>der</strong> Netzkapazität<br />

vorliegt, die dann gegeben ist, wenn <strong>der</strong> Normalzustand des Netzes aufgrund<br />

einer zu hohen Einspeiseleistung nicht mehr gewährleistet werden kann. Für diesen<br />

Fall kann <strong>der</strong> Netzbetreiber Anlagen, die mit einer technischen o<strong>der</strong> betrieblichen<br />

Einrichtung nach § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 ausgestattet sind, regeln. Da physikalisch<br />

gesehen das Gleichgewicht <strong>der</strong> Netze in je<strong>der</strong> Sekunde gewährleistet sein muss,<br />

können 15 Minuten als Reaktionszeit <strong>der</strong> betrieblichen Einrichtung nicht mit dem<br />

Argument herangezogen werden, dass die Ausgeglichenheit <strong>der</strong> Leistungsbilanz <strong>der</strong><br />

dem Bilanzkreis zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen in je<strong>der</strong> Viertelstunde<br />

zu gewährleisten ist. Die Regelungen zum Bilanzkreis – einschließlich <strong>der</strong> dort<br />

zu beachtenden Zeitintervalle – und die Regelungen zur Gewährleistung <strong>der</strong> Netzsicherheit<br />

und -stabilität betreffen somit verschiedene Zusammenhänge, so dass unter<br />

teleologischen Gesichtspunkten aus ersteren keine Schlüsse für letztere gezogen werden<br />

können.<br />

88 Die Verpflichtung zur Bildung dieser beson<strong>der</strong>en Bilanzkreise gilt nur für Netzbetreiber, an <strong>der</strong>en<br />

Verteilernetz 100 000 und mehr Kunden unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar angeschlossen sind.<br />

62<br />

Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

dieses Dokument herunterladen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!