Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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5.1.1 „Betriebliche Einrichtung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
5.1.2 „Zur ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung bei<br />
Netzüberlastung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
5.1.3 „Auf die <strong>der</strong> Netzbetreiber zugreifen darf“ . . . . . . . . . . 33<br />
5.2 Systematische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
5.2.1 Betrachtung im Zusammenhang des <strong>EEG</strong> . . . . . . . . . . . 34<br />
5.2.2 Betrachtung im Zusammenhang mit an<strong>der</strong>en Regelungen <strong>der</strong><br />
Rechtsordnung, insbeson<strong>der</strong>e §§ 13, 14 EnWG 2005 . . . . . 39<br />
5.3 Historische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
5.3.1 <strong>EEG</strong> 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
5.3.2 <strong>EEG</strong> 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
5.4 Genetische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
5.<strong>4.</strong>1 Anschluss- und Vergütungsvoraussetzung . . . . . . . . . . . 47<br />
5.<strong>4.</strong>2 Neueinführung <strong>der</strong> betrieblichen Einrichtungen . . . . . . . 51<br />
5.5 Teleologische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
5.5.1 Funktionale Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
5.5.2 Zeitliche Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
6 Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> betrieblichen Einrichtung bei Fotovoltaikanlagen,<br />
Windenergieanlagen, Anlagen mit weitgehend gleichbleiben<strong>der</strong> Einspeiseleistung<br />
und ggf. entgegenstehenden öffentlich-rechtlichen Pflichten 68<br />
6.1 Fotovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
6.2 Windenergieanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />
6.3 Anlagen mit weitgehend gleichbleiben<strong>der</strong> Einspeiseleistung . . . . . 69<br />
6.4 Entgegenstehende öffentlich-rechtliche Pflichten . . . . . . . . . . . 71<br />
7 Rat zur Praxis 72<br />
5<br />
Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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