Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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den. Die Präposition „zu“ kann einen Zweck o<strong>der</strong> ein Ziel bezeichnen. 25 Insofern<br />
muss die betriebliche Einrichtung seitens <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> des -betreibers<br />
so organisiert sein, dass sie die ferngesteuerte Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung bei<br />
drohen<strong>der</strong> 26 Netzüberlastung vornehmen kann.<br />
Daraus folgt für die Ausgangsfrage, was unter einer betrieblichen Einrichtung im Sinne<br />
des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 zu verstehen ist, zunächst, dass es sich bei <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Einrichtung nicht um einen Bestandteil eines Unternehmens im betriebswirtschaflichen<br />
Sinne handeln kann, da eine betriebliche Einrichtung nach § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009<br />
nicht dem Zweck <strong>der</strong> Erstellung von Gütern o<strong>der</strong> Dienstleistungen dienen soll, son<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung. Naheliegend ist insofern,<br />
von <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen Definition des Betriebes auszugehen, woraus für das<br />
Errichten einer betrieblichen Einrichtung seitens <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> des<br />
-betreibers folgt, dass diese als eine arbeitsorganisatorische Maßnahme zu verstehen<br />
ist, die im konkreten Fall den Zweck <strong>der</strong> ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung<br />
erfüllen muss.<br />
Die Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung muss „ferngesteuert“ erfolgen. Der Begriff<br />
„ferngesteuert“ ist abgeleitet von dem Substantiv „Fernsteuerung“. Eine Fernsteuerung<br />
ist üblicherweise eine „Steuerung entfernt gelegener technischer Einrichtungen“<br />
27 . Die Steuerung bzw. das Steuern bedeutet das „Beeinflussen eines Vorgangs,<br />
Prozesses zur Erzielung gewünschter Wirkungen“ 28 . Ähnlich wird <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong><br />
„Fernsteuerung“ auch bei Wikipedia beschrieben. Danach ist eine Fernsteuerung<br />
„üblicherweise ein elektronisches o<strong>der</strong> mechanisches Gerät, mit dem sich über mittlere<br />
bis weite Entfernungen Geräte o<strong>der</strong> Maschinen bedienen lassen“ 29 .<br />
Daraus folgt zunächst, dass es sich bei einer Fernsteuerung üblicherweise um eine<br />
technische Einrichtung handelt, die aus einer Entfernung zur Erzielung einer<br />
gewünschten Wirkung bedient wird. Das Ziel <strong>der</strong> gewünschten Wirkung ist vorliegend<br />
die Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung. Ausweislich des Wortlauts des § 6 Nr. 1<br />
25 Berlin-Brandenburgische Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften (Hrsg.), Digitales Wörterbuch <strong>der</strong> deutschen<br />
Sprache des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts, http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=zu unter A. IV, zuletzt<br />
abgerufen am 08.07.<strong>2010</strong>.<br />
26 Siehe dazu Rn. 58.<br />
27 Bertelsmann Wörterbuch, http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/suche/wbger/<br />
index.html?gerqry=fernsteuerung&Start=++Suchen++&gertype=Stoerig, zuletzt abgerufen am<br />
08.07.<strong>2010</strong>.<br />
28 Berlin-Brandenburgische Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften (Hrsg.), Digitales Wörterbuch <strong>der</strong> deutschen<br />
Sprache des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts, http://www.dwds.de/?woerterbuch=1&sh=1&qu=Fernsteuerung, zuletzt<br />
abgerufen am 08.07.<strong>2010</strong>.<br />
29 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Fernsteuerung, zuletzt abgerufen am 08.07.<strong>2010</strong>.<br />
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Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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