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Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

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5 Herleitung<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Verfahrensfrage sind die betrieblichen Einrichtungen im Sinne des<br />

§ 6 Nr. 1 a) <strong>EEG</strong> 2009 zur ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung bei<br />

Netzüberlastung, auf die <strong>der</strong> Netzbetreiber zugreifen darf. Diese werden im<br />

<strong>EEG</strong> 2009 nicht gesetzlich definiert. Was unter einer solchen Einrichtung zu verstehen<br />

ist, ergibt sich aus den nachfolgenden Erwägungen.<br />

5.1 Wortlaut<br />

Zunächst ist zur Beantwortung <strong>der</strong> Verfahrensfrage <strong>der</strong> Wortlaut zu untersuchen.<br />

Hierzu werden die einzelnen Bestandteile von § 6 Nr. 1 a) <strong>EEG</strong> 2009 geson<strong>der</strong>t betrachtet,<br />

beginnend mit dem Begriffspaar „betriebliche Einrichtung“ (dazu<br />

unter 5.1.1), gefolgt von „zur ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung<br />

bei Netzüberlastung“ (dazu unter 5.1.2), endend mit einer Wortlautbetrachtung <strong>der</strong><br />

Wortgruppe „auf die <strong>der</strong> Netzbetreiber zugreifen darf“ (dazu unter 5.1.3).<br />

5.1.1 „Betriebliche Einrichtung“<br />

Eine „Einrichtung“ ist neben einer Vielzahl weiterer Deutungsmöglichkeiten „das<br />

nach einem bestimmten technischen Plan Angelegte: sanitäre, hygienische, technische<br />

Einrichtungen; . . . “ 18 Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass die Anlagenbetreiberin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> -betreiber, die o<strong>der</strong> den die Verpflichtung des § 6 Nr. 1 a) <strong>EEG</strong> 2009<br />

trifft, durch eine aktive Handlung nach einem bestimmten Plan etwas anlegen muss.<br />

Eine Aussage darüber, welche Beschaffenheit eine solche angelegte Einrichtung aufzuweisen<br />

hat, ist damit allerdings noch nicht getroffen. Konkretisiert wird die Beschaffenheit<br />

einer Einrichtung zunächst dadurch, dass es sich um eine „betriebliche“<br />

Einrichtung handeln muss.<br />

„Betrieblich“ als Adjektiv bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch „zum Betrieb gehörend“.<br />

19 Daraus folgt, dass die Anlagenbetreiberin bzw. <strong>der</strong> -betreiber etwas einrichten<br />

muss, das in den Betrieb eingebunden wird. Somit stellt sich die Frage, was<br />

18 Berlin-Brandenburgische Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften (Hrsg.), Digitales Wörterbuch <strong>der</strong> deutschen<br />

Sprache des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts, http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=Einrichtung, zuletzt<br />

abgerufen am 30.06.<strong>2010</strong>.<br />

19 Berlin-Brandenburgische Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften (Hrsg.), Digitales Wörterbuch <strong>der</strong> deutschen<br />

Sprache des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts, http://www.dwds.de/?kompakt=1&sh=1&qu=betrieblich, zuletzt abgerufen<br />

am 30.06.<strong>2010</strong>.<br />

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Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

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