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Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

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3.9 Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie<br />

e. V. (DGS)<br />

Die DGS geht in ihrer Stellungnahme davon aus, dass allgemein übliche technische<br />

Einrichtungen zur Fernsteuerung im Nie<strong>der</strong>spannungs- und Mittelspannungsnetz<br />

zum Einsatz kommen. Somit würde eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Einspeiseleistung bei Netzüberlastung auf Europäischer Funk-Rundsteuerung<br />

o<strong>der</strong> Tonfrequenz-Steuerung basieren. Als gängige Praxis hätten sich dabei<br />

die vier Leistungsstufen mit 0 %, 30 %, 60 % und 100 % etabliert. An<strong>der</strong>e Lösungen<br />

könnten realisiert werden, soweit sie einvernehmlich zwischen Netzbetreibern<br />

und Anlagenbetreiberinnen o<strong>der</strong> -betreibern vereinbart würden. Die Protokollierung<br />

und Dokumentation <strong>der</strong> Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung sowie <strong>der</strong><br />

Nachweis <strong>der</strong> Netzüberlastung müsste in nachvollziehbarer Form durch den Netzbetreiber<br />

erfolgen und <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> dem -betreiber mindestens quartalsweise<br />

übermittelt werden.<br />

3.10 Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e. V.<br />

Der Fachverband Biogas e. V. schlägt vor, dass eine betriebliche Einrichtung im Sinne<br />

des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 das Bündel <strong>der</strong> betrieblichen Maßnahmen zur Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Einspeiseleistung darstelle, die von <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> dem -betreiber<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Einspeiseleistung gemäß <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Netzbetreiber übermittelten Regelungssignale<br />

vorgesehen seien. Der Begriff <strong>der</strong> „betrieblichen Einrichtung“ umfasse<br />

allein den Bereich <strong>der</strong> Signalumsetzung und nicht die technischen Einrichtungen zur<br />

Signalübermittlung. Letztere bestimmten sich grundsätzlich nach den Vorgaben <strong>der</strong><br />

Netzbetreiber.<br />

Im Einzelnen:<br />

• Der Wortlaut des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 eröffne die Möglichkeit, die Verpflichtung<br />

sowohl durch eine technische als auch durch eine betriebliche Einrichtung<br />

zu erfüllen. Unter dem Begriff <strong>der</strong> betrieblichen 16 Einrichtung zur ferngesteuerten<br />

Reduzierung könne jede planmäßige organisatorische, personelle<br />

und maschinelle Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeise-<br />

16 Anmerkung <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong>: In <strong>der</strong> Stellungnahme heißt es: „technischen“, da es aber in<br />

dem Kontext <strong>der</strong> Stellungnahme um die Herleitung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> „betrieblichen“ Einrichtung<br />

geht, wird die Formulierung als Redaktionsversehen behandelt.<br />

25<br />

Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

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