Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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3.9 Stellungnahme <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie<br />
e. V. (DGS)<br />
Die DGS geht in ihrer Stellungnahme davon aus, dass allgemein übliche technische<br />
Einrichtungen zur Fernsteuerung im Nie<strong>der</strong>spannungs- und Mittelspannungsnetz<br />
zum Einsatz kommen. Somit würde eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Einspeiseleistung bei Netzüberlastung auf Europäischer Funk-Rundsteuerung<br />
o<strong>der</strong> Tonfrequenz-Steuerung basieren. Als gängige Praxis hätten sich dabei<br />
die vier Leistungsstufen mit 0 %, 30 %, 60 % und 100 % etabliert. An<strong>der</strong>e Lösungen<br />
könnten realisiert werden, soweit sie einvernehmlich zwischen Netzbetreibern<br />
und Anlagenbetreiberinnen o<strong>der</strong> -betreibern vereinbart würden. Die Protokollierung<br />
und Dokumentation <strong>der</strong> Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung sowie <strong>der</strong><br />
Nachweis <strong>der</strong> Netzüberlastung müsste in nachvollziehbarer Form durch den Netzbetreiber<br />
erfolgen und <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> dem -betreiber mindestens quartalsweise<br />
übermittelt werden.<br />
3.10 Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e. V.<br />
Der Fachverband Biogas e. V. schlägt vor, dass eine betriebliche Einrichtung im Sinne<br />
des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 das Bündel <strong>der</strong> betrieblichen Maßnahmen zur Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Einspeiseleistung darstelle, die von <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> dem -betreiber<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Einspeiseleistung gemäß <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Netzbetreiber übermittelten Regelungssignale<br />
vorgesehen seien. Der Begriff <strong>der</strong> „betrieblichen Einrichtung“ umfasse<br />
allein den Bereich <strong>der</strong> Signalumsetzung und nicht die technischen Einrichtungen zur<br />
Signalübermittlung. Letztere bestimmten sich grundsätzlich nach den Vorgaben <strong>der</strong><br />
Netzbetreiber.<br />
Im Einzelnen:<br />
• Der Wortlaut des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 eröffne die Möglichkeit, die Verpflichtung<br />
sowohl durch eine technische als auch durch eine betriebliche Einrichtung<br />
zu erfüllen. Unter dem Begriff <strong>der</strong> betrieblichen 16 Einrichtung zur ferngesteuerten<br />
Reduzierung könne jede planmäßige organisatorische, personelle<br />
und maschinelle Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung <strong>der</strong> Einspeise-<br />
16 Anmerkung <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong>: In <strong>der</strong> Stellungnahme heißt es: „technischen“, da es aber in<br />
dem Kontext <strong>der</strong> Stellungnahme um die Herleitung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> „betrieblichen“ Einrichtung<br />
geht, wird die Formulierung als Redaktionsversehen behandelt.<br />
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Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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