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Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

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• Eine Umsetzung könne durch eine vorhandene Fernüberwachung, die insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Windenergieanlagen/-parks bereits weit verbreitet sei, erfolgen. Sie<br />

werde von allen Herstellern o<strong>der</strong> auch technischen Betriebsführungsunternehmen<br />

angeboten und umfasse eine permanente Überwachung <strong>der</strong> Windenergieanlagen/-parks.<br />

Im Falle einer Netzüberlastung würde eine Information des<br />

Netzbetreibers z. B. telefonisch an die Leitwarte <strong>der</strong> Fernüberwachung erfolgen;<br />

im Anschluss würden die Einspeiseleistung <strong>der</strong> eingebundenen Anlagen<br />

ferngesteuert reduziert bzw. komplett <strong>vom</strong> Netz getrennt.<br />

• Des Weiteren könne im Falle <strong>der</strong> Netzüberlastung <strong>der</strong> Netzbetreiber die Anlagenbetreiberin<br />

o<strong>der</strong> den -betreiber telefonisch, per SMS o<strong>der</strong> Fax die Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung senden. Die Anlagenbetreiberin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> -betreiber reduziere schnellstmöglich innerhalb einer angemessenen<br />

Reaktionszeit die Einspeiseleistung seiner Anlage entsprechend <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

des Netzbetreibers. Aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten, um insbeson<strong>der</strong>e<br />

ältere Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen, PV-Bestandsanlagen sowie<br />

Bestands-Windenergieanlagen mit Errichtungsdatum vor 2001 mit gestuften<br />

Reduziereinrichtungen auszustatten, sollten Anlagen bis zu 2 MW Leistung<br />

je Netzverknüpfungspunkt immer auf 0 MW Einspeiseleistung reduziert<br />

werden dürfen, ohne den Anspruch auf Entschädigung nach § 11, 12 <strong>EEG</strong> 2009<br />

zu verlieren.<br />

• Ebenso können die Anfor<strong>der</strong>ungen des § 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 durch eine betriebliche<br />

Umsetzung des Signals erfolgen. Hierfür sende <strong>der</strong> Netzbetreiber zur<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Einspeiseleistung ein Signal mittels Funk- o<strong>der</strong> Tonfrequenzrundsteuertechnik<br />

und ein am Netzverknüpfungspunkt installierter Empfänger<br />

<strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> des -betreibers empfange das Signal. Die anschließende<br />

Umsetzung des Signals bliebe <strong>der</strong> Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> dem -<br />

betreiber vorbehalten; z. B. indem eine nachgeschaltete Einheit eine SMS- o<strong>der</strong><br />

Fax-Nachricht generiere und die Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> -betreiber bzw.<br />

die technische Betriebsführung die Anlagen entsprechend <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung<br />

herunterfahre.<br />

• Zudem müsse für alle <strong>EEG</strong>-Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz<br />

(bis 30 kV) die kostengünstigste Art <strong>der</strong> Signalübermittlung zur<br />

Wirkleistungsreduktion <strong>vom</strong> Netzbetreiber angeboten werden. I. d. R. sei dies<br />

18<br />

Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

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