Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5
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3.3 Stellungnahme <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke<br />
in Deutschland (AWKD)<br />
Das netzseitige Regeln von Wasserkraftanlagen größer 100 kW installierter Leistung<br />
gemäß § 11 in Verbindung mit dem §§ 6, 16 und 66 <strong>EEG</strong> 2009 sei wegen <strong>der</strong> Grundlastfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Wasserkraft, wegen <strong>der</strong> hohen Umrüstungskosten für Altanlagen<br />
und wegen <strong>der</strong> technischen und ökologischen Betriebsführung bei Wasserkraftanlagen<br />
nicht sinnvoll, schwer umsetzbar sowie mit einem hohen Gefährdungspotential<br />
von Menschenleben und unwägbaren Haftungsrisiken verbunden und müsse daher<br />
über eine Gesetzesnovellierung aus dem <strong>EEG</strong> 2009 herausgenommen o<strong>der</strong> über ein<br />
Verfahren <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> geheilt werden. Mindestens jedoch solle für Wasserkraft<br />
eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 1.000 kW mit gleichzeitiger Verlängerung<br />
<strong>der</strong> Umsetzungsfrist auf 31. Dezember 2011 erfolgen.<br />
Im Einzelnen:<br />
• Die Erneuerbaren Energien solare Strahlungsenergie und vor allem Windenergie<br />
würden aufgrund <strong>der</strong> witterungsbedingten Volatilität zu Netzüberlastungen<br />
und Planungsunsicherheit bei den Netzbetreibern führen. Deshalb sei eine<br />
Regelung dieser Anlagen gemäß § 11 <strong>EEG</strong> 2009 sinnvoll, um Planungs- und<br />
Netzsicherheit für die Netzbetreiber zu gewährleisten.<br />
• Eine vorübergehende Abschaltung o<strong>der</strong> Regelung u. a. von Biomasse- o<strong>der</strong><br />
Geothermieanlagen stehe § 1 <strong>EEG</strong> 2009 (Steigerung des Anteils an <strong>EEG</strong>-Strom)<br />
nicht entgegen, da die eingesetzte Energie bzw. die Energieträger gespeichert<br />
werden könnten und somit während des Einspeisemanagements nach § 11 <strong>EEG</strong><br />
2009 nicht verloren gingen.<br />
• Eine Regelung von Wasserkraft-Anlagen sei dagegen nicht sinnvoll, da diese<br />
Grundlaststrom produzierten. Außerdem ginge, wenn Wasser am Triebwerk<br />
vorbeilaufe, damit auch die daraus zu gewinnende Energie verloren; dadurch<br />
käme es zu einer Reduktion des Anteils an Erneuerbaren Energien im Stromnetz.<br />
• Obwohl <strong>der</strong>zeit Netzbetreiber im süddeutschen Raum keine Überlastprobleme<br />
zu verzeichnen hätten, würde dennoch von allen überwiegend im süddeutschen<br />
Raum angesiedelten Wasserkraftwerksbetreibern gefor<strong>der</strong>t, eine in<br />
§ 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 vorgesehene Einrichtung zur Fernsteuerung <strong>der</strong> Anlagen<br />
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Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />
Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />
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