10.10.2013 Aufrufe

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010--2010/5

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

15<br />

3.3 Stellungnahme <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke<br />

in Deutschland (AWKD)<br />

Das netzseitige Regeln von Wasserkraftanlagen größer 100 kW installierter Leistung<br />

gemäß § 11 in Verbindung mit dem §§ 6, 16 und 66 <strong>EEG</strong> 2009 sei wegen <strong>der</strong> Grundlastfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Wasserkraft, wegen <strong>der</strong> hohen Umrüstungskosten für Altanlagen<br />

und wegen <strong>der</strong> technischen und ökologischen Betriebsführung bei Wasserkraftanlagen<br />

nicht sinnvoll, schwer umsetzbar sowie mit einem hohen Gefährdungspotential<br />

von Menschenleben und unwägbaren Haftungsrisiken verbunden und müsse daher<br />

über eine Gesetzesnovellierung aus dem <strong>EEG</strong> 2009 herausgenommen o<strong>der</strong> über ein<br />

Verfahren <strong>der</strong> <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> geheilt werden. Mindestens jedoch solle für Wasserkraft<br />

eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 1.000 kW mit gleichzeitiger Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Umsetzungsfrist auf 31. Dezember 2011 erfolgen.<br />

Im Einzelnen:<br />

• Die Erneuerbaren Energien solare Strahlungsenergie und vor allem Windenergie<br />

würden aufgrund <strong>der</strong> witterungsbedingten Volatilität zu Netzüberlastungen<br />

und Planungsunsicherheit bei den Netzbetreibern führen. Deshalb sei eine<br />

Regelung dieser Anlagen gemäß § 11 <strong>EEG</strong> 2009 sinnvoll, um Planungs- und<br />

Netzsicherheit für die Netzbetreiber zu gewährleisten.<br />

• Eine vorübergehende Abschaltung o<strong>der</strong> Regelung u. a. von Biomasse- o<strong>der</strong><br />

Geothermieanlagen stehe § 1 <strong>EEG</strong> 2009 (Steigerung des Anteils an <strong>EEG</strong>-Strom)<br />

nicht entgegen, da die eingesetzte Energie bzw. die Energieträger gespeichert<br />

werden könnten und somit während des Einspeisemanagements nach § 11 <strong>EEG</strong><br />

2009 nicht verloren gingen.<br />

• Eine Regelung von Wasserkraft-Anlagen sei dagegen nicht sinnvoll, da diese<br />

Grundlaststrom produzierten. Außerdem ginge, wenn Wasser am Triebwerk<br />

vorbeilaufe, damit auch die daraus zu gewinnende Energie verloren; dadurch<br />

käme es zu einer Reduktion des Anteils an Erneuerbaren Energien im Stromnetz.<br />

• Obwohl <strong>der</strong>zeit Netzbetreiber im süddeutschen Raum keine Überlastprobleme<br />

zu verzeichnen hätten, würde dennoch von allen überwiegend im süddeutschen<br />

Raum angesiedelten Wasserkraftwerksbetreibern gefor<strong>der</strong>t, eine in<br />

§ 6 Nr. 1 <strong>EEG</strong> 2009 vorgesehene Einrichtung zur Fernsteuerung <strong>der</strong> Anlagen<br />

12<br />

Die <strong>Clearingstelle</strong> <strong>EEG</strong> ist nichtselbständiger Geschäftsbereich <strong>der</strong> RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien mbH, GF: Christine Kruczynski. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/<strong>2010</strong>/5 können Sie<br />

dieses Dokument herunterladen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!