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Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt

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Zentralkommission <strong>für</strong> die Rhe<strong>in</strong>schifffahrt (ZKR)<br />

<strong>Standard</strong> <strong>für</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt<br />

KURZBESCHREIBUNG Das Europäische Übere<strong>in</strong>kommen über die<br />

<strong>in</strong>ternationale Beför<strong>der</strong>ung von gefährlichen<br />

Gütern auf B<strong>in</strong>nenwasserstraßen (ADN) wird die<br />

verschiedenen regionalen Übere<strong>in</strong>kommen<br />

ablösen.<br />

VERBUNDENE KLASSIFIKATIONEN ADN<br />

VERWENDUNG Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

B<strong>in</strong>nenschifffahrt<br />

ERHÄLTLICH ÜBER www.ccr-zkr.org<br />

http://www.danubecommission.org /<br />

http://risdatamanagement.ris.eu<br />

http://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/adn_<br />

treaty.html<br />

SPRACHEN Deutsch, Englisch, Französisch<br />

ZUSTÄNDIGE STELLE UN Economic Commission for Europe, Palais des<br />

Nations, CH-1211 Genf 10, Schweiz<br />

Zentralkommission <strong>für</strong> die Rhe<strong>in</strong>schifffahrt,<br />

2 Place de la Republique, 67082 Strasbourg<br />

Cedex, Frankreich<br />

(deutsche Fassung des ADN)<br />

BEMERKUNGEN Das ADN-Übere<strong>in</strong>kommen über die <strong>in</strong>ternationale<br />

Beför<strong>der</strong>ung von gefährlichen Gütern auf B<strong>in</strong>nenwasserstraßen<br />

gilt <strong>für</strong> den Rhe<strong>in</strong> und die Donau.<br />

Die Fassung des ADR/RID/ADN aus dem Jahr<br />

2007 wurde an die 14. geän<strong>der</strong>te Fassung <strong>der</strong><br />

UN „Model Regulations“ angeglichen und trat am<br />

1. Januar 2007 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Edition April 2013 – 23.4.2013 Seite 41

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