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Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt

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Zentralkommission <strong>für</strong> die Rhe<strong>in</strong>schifffahrt (ZKR)<br />

<strong>Standard</strong> <strong>für</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt<br />

9. UN-Gefahrgutnummer (UNDG)<br />

10. Internationaler Code <strong>für</strong> die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter mit Seeschiffen<br />

(International maritime dangerous goods code, IMDG)<br />

11. ADN<br />

12. UN-Län<strong>der</strong>code (UN code for country and nationality)<br />

13. UN-Code <strong>für</strong> Ortsbezeichnungen <strong>in</strong> Handel und Transport (code for trade and<br />

transport locations, UN/LOCODE)<br />

14. Code <strong>für</strong> Wasserstraßenabschnitte (fairway section code)<br />

15. Term<strong>in</strong>al Code<br />

16. Code <strong>für</strong> Conta<strong>in</strong>ergrößen und Conta<strong>in</strong>ertypen (freight conta<strong>in</strong>er size and type code)<br />

17. Code zur Identifizierung von Conta<strong>in</strong>ern (conta<strong>in</strong>er identification code)<br />

18. Code <strong>für</strong> die Arten von Verpackungen (package type code)<br />

19. Umschlagsanweisungen (handl<strong>in</strong>g <strong>in</strong>structions)<br />

20. Zweck des Anlaufs (purpose of call)<br />

21. Art <strong>der</strong> Ladung (nature of cargo)<br />

Im Folgenden f<strong>in</strong>den sich nähere Erläuterungen und Anmerkungen zur Verwendung dieser<br />

Codes <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt sowie Leitl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> die Benutzer. Die Typ-Codes <strong>für</strong> Schiffe<br />

und Verbände s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Codetabellen <strong>in</strong> mehreren Sprachen angegeben. Die<br />

Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Elemente <strong>der</strong> oben genannten Codes 12 bis 15 ist <strong>in</strong> Kapitel 2.7 erläutert.<br />

2.4.1. Aktualisierung von Codes und Referenztabellen<br />

Da die E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>der</strong> Codes und Referenzen gewahrt werden muss und es unbed<strong>in</strong>gt<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, die Form <strong>der</strong> verschiedenen Tabellen unverän<strong>der</strong>t und e<strong>in</strong>heitlich zu<br />

erhalten, s<strong>in</strong>d strikte Verfahren und Prozesse <strong>für</strong> die Pflege, Veröffentlichung und<br />

Verwendung <strong>der</strong> verschiedenen Codes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Um die Pflege <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>elektronische</strong>n <strong>Meldungen</strong> verwendeten Codes und Referenztabellen<br />

zu vere<strong>in</strong>fachen, werden die Codes und Referenzen <strong>in</strong> sechs Kategorien e<strong>in</strong>geteilt.<br />

Kategorie A<br />

Internationale Codes und Referenzen, die von e<strong>in</strong>er offiziellen Organisation verwaltet und<br />

nur auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Art und Weise verwendet werden. Neue o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Codes<br />

werden von dieser <strong>in</strong>ternationalen Organisation unter Angabe ihres<br />

Implementierungszeitpunkts veröffentlicht. Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Tabellen werden von dieser<br />

Organisation koord<strong>in</strong>iert, <strong>für</strong> das Melden gemäß den Spezifikationen <strong>für</strong> die <strong>elektronische</strong>n<br />

<strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt gibt jedoch die ERI-Sachverständigengruppe an, ab<br />

wann die Codes <strong>in</strong> den Nachrichten zu verwenden s<strong>in</strong>d. Beispiele hier<strong>für</strong> s<strong>in</strong>d die UNDG- 6 ,<br />

<strong>der</strong> IMDG- 7 sowie die ADN/ADNR/D- 8 und die HS/TARIC- 9 Codes.<br />

6 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Codes werden alle zwei Jahre durch die UN vere<strong>in</strong>bart und veröffentlicht.<br />

7 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Codes werden alle zwei Jahre durch die IMO veröffentlicht.<br />

8 Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Codes werden alle zwei Jahre durch die jeweiligen zuständigen Organisationen vere<strong>in</strong>bart und<br />

veröffentlicht.<br />

9 Än<strong>der</strong>ungen des kompletten Codesatzes werden alle vier Jahre von <strong>der</strong> WZO veröffentlicht, Teildatensätze werden auf<br />

Än<strong>der</strong>ungsanträge<strong>der</strong> ERI-Sachverständigengruppe h<strong>in</strong> angepasst.<br />

Edition April 2013 – 23.4.2013 Seite 23

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