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Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt

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Zentralkommission <strong>für</strong> die Rhe<strong>in</strong>schifffahrt (ZKR)<br />

<strong>Standard</strong> <strong>für</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt<br />

2.3. Def<strong>in</strong>itionen<br />

Für die Zwecke dieser technischen Spezifikationen werden folgende Def<strong>in</strong>itionen 2<br />

verwendet.<br />

„Verkehrsorganisationsdienst“ (traffic organisation service) ist e<strong>in</strong> Dienst, durch den<br />

gefährlichen Schiffsverkehrssituationen vorgebeugt und e<strong>in</strong> sicherer und wirtschaftlicher<br />

Ablauf des Schiffsverkehrs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em VTS-Gebiet ermöglicht wird.<br />

„Agent“ ist jede Person, die befugt o<strong>der</strong> beauftragt ist, im Namen des Schiffsbetreibers<br />

tätig zu werden o<strong>der</strong> Informationen zu übermitteln.<br />

„Asynchrone Nachricht“ (asynchronous message) ist e<strong>in</strong>e Nachricht, die <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong><br />

abschicken kann, ohne auf die weitere Bearbeitung durch den Empfänger warten zu<br />

müssen. Der Empfänger entscheidet, wann die Nachricht bearbeitet wird.<br />

„Schleppkahn o<strong>der</strong> Schubleichter“ (barge) ist e<strong>in</strong> Schiff ohne eigenen Antrieb.<br />

„Code“ ist e<strong>in</strong>e Zeichenkette, die als abgekürztes Mittel a) zum Zweck <strong>der</strong> Aufzeichnung<br />

und Identifizierung von Informationen und b) zur Darstellung o<strong>der</strong> Identifizierung von<br />

Informationen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten symbolischen Form, die durch e<strong>in</strong>en Computer erkannt<br />

werden kann, dient. [ISO TC154/SC1]<br />

„Zuständige Behörden“ (competent authorities) s<strong>in</strong>d von den Regierungen zum Empfang<br />

und zur Weitergabe von <strong>Meldungen</strong> gemäß diesem <strong>Standard</strong> bevollmächtigte Behörden<br />

o<strong>der</strong> Organisationen.<br />

„Empfänger“ (consignee) ist <strong>der</strong>jenige, von dem laut Beför<strong>der</strong>ungspapier Güter, Ladung<br />

o<strong>der</strong> Conta<strong>in</strong>er entgegengenommen werden sollen.<br />

„Absen<strong>der</strong>“ (consignor) ist <strong>der</strong> Kaufmann, von dem o<strong>der</strong> <strong>in</strong> dessen Namen o<strong>der</strong> auf<br />

dessen Veranlassung e<strong>in</strong> Speditionsvertrag <strong>für</strong> Güter abgeschlossen wurde, und zwar mit<br />

e<strong>in</strong>em Spediteur o<strong>der</strong> mit jemandem, <strong>in</strong> dessen Namen o<strong>der</strong> auf dessen Veranlassung die<br />

Güter tatsächlich an den Empfänger gemäß dem Speditionsauftrag geliefert werden<br />

(Synonyme: Verla<strong>der</strong> (shipper), Versen<strong>der</strong> (sen<strong>der</strong>)).<br />

„Gefährliche Güter“ (dangerous goods) 3 s<strong>in</strong>d:<br />

- die im UNDG-Code genannten Güter,<br />

- die im ADN genannten Güter,<br />

2 UN/EDIFACT Glossary, Hrsg. UNECE (www.unece.org/trade/untdid/texts/d300_d.htm); Transport & Logistics Glossary,<br />

FuE-Projekte <strong>der</strong>Europäischen Rahmenprogramme <strong>für</strong> Forschung und technologische Entwicklung — INDRIS (RP4),<br />

COMPRIS (RP5), MARNIS (RP6).<br />

3 Quelle: Richtl<strong>in</strong>ie 2002/59/EG.<br />

Edition April 2013 – 23.4.2013 Seite 18

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