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Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt

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Zentralkommission <strong>für</strong> die Rhe<strong>in</strong>schifffahrt (ZKR)<br />

<strong>Standard</strong> <strong>für</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt Anlage 4<br />

11. Datum und Uhrzeit des E<strong>in</strong>-/Auslaufens<br />

12. E<strong>in</strong>lauf-/Auslaufhafen<br />

13. Liegeplatz des Schiffs im Hafen<br />

14. Anfor<strong>der</strong>ungen des Schiffs <strong>in</strong> Bezug auf Auffange<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong> Schiffsabfälle und<br />

Ladungsrückstände<br />

15. Zweck des Anlaufs<br />

Zusätzlich können <strong>für</strong> ISPS 2 -Zwecke folgende Angaben verlangt werden:<br />

16. Name des Gefahrenabwehrbeauftragten auf dem Schiff (SSO)<br />

17. Nummer und Ausstellungsbehörde des Gefahrenabwehrzeugnisses (ISSC)<br />

18. an Bord des Schiffs geltende Gefahrenstufe 1, 2 o<strong>der</strong> 3<br />

19. Angaben über die Anzahl von Personen und Fahrzeugen<br />

2. NACHRICHTENFUNKTION<br />

2.1. Funktionsbestimmung<br />

Die BERMAN-Nachricht ist e<strong>in</strong>e Nachricht, die e<strong>in</strong> Beför<strong>der</strong>er, dessen Agent o<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />

Schiff zur Beantragung e<strong>in</strong>es Liegeplatzes an die zuständige Hafenbehörde sendet. Sie<br />

enthält Angaben über den Grund des Anlaufens, das Schiff, die Liegeplatzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

und die vorgesehenen Lade- und Entladevorgänge 3 . Sie basiert auf <strong>der</strong> EDIFACT-<br />

BERMAN-Nachricht, die im UN/EDIFACT-Verzeichnis D 04B veröffentlicht ist. Das<br />

Implementierungshandbuch (Implementation Manual) beruht auf den von <strong>der</strong> PROTECT-<br />

Gruppe aufgestellten Leitl<strong>in</strong>ien.<br />

2.2. Nachrichtengrundsätze<br />

Für die Zwecke <strong>elektronische</strong>r <strong>Meldungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenschifffahrt gelten <strong>für</strong> die BERMAN-<br />

Nachricht, die <strong>in</strong> diesen technischen Spezifikationen def<strong>in</strong>iert wird, folgende Grundsätze:<br />

1. E<strong>in</strong>e Nachricht enthält jeweils nur Informationen über e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Transport-<br />

/Beför<strong>der</strong>ungsmittel.<br />

2. E<strong>in</strong>e Nachricht bezieht sich jeweils auf den Aufenthalt e<strong>in</strong>es Schiffs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Anlaufhafen.<br />

3. Der Aufenthalt e<strong>in</strong>es Schiffs wird mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>deutigen Anlaufreferenznummer<br />

gekennzeichnet, die von <strong>der</strong> Behörde im Hafen (z. B. <strong>der</strong> Hafen- o<strong>der</strong> Zollbehörde)<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Namen vergeben wird.<br />

4. Die Nachricht muss die (rechtlichen) Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich <strong>der</strong> Anmeldung e<strong>in</strong>es<br />

Schiffs bei e<strong>in</strong>em Hafen erfüllen. Sie muss e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Anmeldung pro Schiff<br />

erlauben — <strong>für</strong> das E<strong>in</strong>laufen <strong>in</strong> den Hafen, das Anlegen am Liegeplatz bei <strong>der</strong><br />

Ankunft, das Ablegen vom Liegeplatz bei <strong>der</strong> Abfahrt, den Wechsel des Liegeplatzes<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Hafens o<strong>der</strong> auch <strong>für</strong> die bloße Durchfahrt durch das Hafengebiet.<br />

2 International Ship and Port facility Security Code (Internationaler Code <strong>für</strong> die Gefahrenabwehr auf Schiffen und <strong>in</strong><br />

Hafenanlagen, ISPS-Code); dieser Code wurde 2002 von <strong>der</strong> IMO aufgestellt und durch das am 1. Juli 2004 <strong>in</strong> Kraft<br />

getretene SOLAS-Übere<strong>in</strong>kommen verb<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>geführt.<br />

3 Laut IMO-Kompendium kann die BERMAN-Nachricht anstelle <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en IMO-Erklärung (CUSREP) verwendet<br />

werden, um die voraussichtliche Ankunft e<strong>in</strong>es Schiffs <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Hafen anzukündigen.<br />

Edition April 2013 – 23.4.2013 Seite 160

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