PDF-Dokument - Stadt Castrop-Rauxel

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§ 8 Aufwandsentschädigung Die Mitglieder des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung erhalten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. § 9 Öffentlichkeit Die Sitzungen des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung sind nicht-öffentlich. Dem entspricht die Verschwiegenheitspflicht seiner Mitglieder. § 10 Inkrafttreten Die Satzung über den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.06.2005 für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel außer Kraft. Castrop-Rauxel, 05.05.2009 B e i s e n h e r z Bürgermeister

§ 8 Aufwandsentschädigung<br />

Die Mitglieder des Beirates für Kunst und <strong>Stadt</strong>gestaltung erhalten für Ihre Tätigkeit<br />

eine Aufwandsentschädigung.<br />

§ 9 Öffentlichkeit<br />

Die Sitzungen des Beirates für Kunst und <strong>Stadt</strong>gestaltung sind nicht-öffentlich. Dem<br />

entspricht die Verschwiegenheitspflicht seiner Mitglieder.<br />

§ 10 Inkrafttreten<br />

Die Satzung über den Beirat für Kunst und <strong>Stadt</strong>gestaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Satzung vom 13.06.2005 für den Beirat für Kunst und <strong>Stadt</strong>gestaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong><br />

außer Kraft.<br />

<strong>Castrop</strong>-<strong>Rauxel</strong>, 05.05.2009<br />

B e i s e n h e r z<br />

Bürgermeister

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