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Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2010 Anwesend : die HH ...

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<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong><br />

<strong>Anwesend</strong> : <strong>die</strong> <strong>HH</strong> DANNEMARK Emil, Bürgermeister-Vorsitzender;<br />

SERVATY Charles, FRANZEN Erwin, Frau DANNEMARK Daniela,<br />

HERMANN Paul, Schöffen;<br />

REUTER Walter, HAEP Rudy, FINK Edgar, HEINDRICHS Elmar,<br />

CHRISTEN Maurice (fehlt zu Punkt 20), Frau HECK-NOEL Josepha, HEINEN<br />

Erhard, Frau MARGRAFF Erika, Frau GENTGES Carine , HEINEN Ludwig<br />

und Frau GOFFART-KÜCHES Gaby, Gemeinderatsmitglieder;<br />

GILLESSEN Manfred, Sekretär.<br />

Fehlte : CHIRAGARHULA Tommy, Ratsmitglied.<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Protokoll<br />

2. Kassenbericht 1/<strong>2010</strong>.<br />

3. Genehmigung der jährlichen Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine.<br />

4. Gutachten zu den Rechnungsablagen der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith der<br />

Rechnungsjahre 2007-2009.<br />

5. Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith auf Sonderzuschuss zur<br />

Anschaffung einer Kirchenorgel.<br />

6. Billigung der Rechnungsablagen der Kirchenfabriken für das Rechnungsjahr 2009 :<br />

a. Kirchenfabrik Sankt Michael Weywertz.<br />

b. Kirchenfabrik Sankt Stefanus Butgenbach.<br />

c. Kirchenfabrik Sankt Bartholomäus Elsenborn.<br />

d. Kirchenfabrik „Heilige drei Könige“ Nidrum.<br />

7. Genehmigung der Rechnungsablage 2009 <strong>des</strong> Sozialhilfezentrums der Gemeinde.<br />

8. ÖSHZ Bütgenbach. Jahresbericht der lokalen Kommission für Energie. Kenntnisnahme.<br />

9. Genehmigung der Gemeinderechnung <strong>des</strong> Jahres 2009.<br />

10. Genehmigung der 2. Abänderung <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong>.<br />

11. Generalversammlungen der Interkommunalen Gesellschaften – Stellungnahme zu den<br />

Tagesordnungen.<br />

12. Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereichs der Seestrasse in<br />

Bütgenbach. Zurkenntnisnahme <strong>des</strong> Resultats der öffentlichen Untersuchung und Stellungnahme.<br />

13. Genehmigung zur Erstellung eines/mehrerer Umwelt- und Städtebauberichte im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Erschliessung eines/mehrerer künftiger Wohngebiete. Genehmigung der Bedingungen eines<br />

Dienstleistungsauftrages – Festlegung der Vergabeart – Finanzierung <strong>des</strong> Dienstleistungsauftrages.<br />

14. IMMOBILIENANGELEGENHEITEN :<br />

a. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an <strong>die</strong> Eheleute ROZEIN-<br />

LEYENS in Nidrum.<br />

b. Prinzipbeschluss über <strong>die</strong> unentgeltliche Übernahme ins öffentliche Eigentum der privaten<br />

Wegeinfrastruktur innerhalb der Parzellierung „KOMAR“ in Berg.<br />

c. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an Frau LANGER in Elsenborn.<br />

d. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an Herrn Jean DE VALENSART-<br />

SCHOONMAKERS in Bütgenbach.<br />

15. Genehmigung eines Dienstleistungsauftrages zur Planung von energieeinsparenden Massnahmen in<br />

Gebäuden der Gemeinde unter Beantragung von UREBA-Zuschüssen. Festlegung der<br />

Vergabebedingungen.<br />

16. Genehmigung von Arbeiten zur Ausrüstung der Gemeindeparzellierung „Krombachstrasse“ in Berg<br />

– Festlegung der Vergabebedingungen für Arbeiten zur Strom- und Kabelverteilung sowie für <strong>die</strong><br />

öffentliche Beleuchtung.<br />

17. Genehmigung einer Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages zwischen dem Ministerium der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinde zur Gestaltung der „Offenen Jugendarbeit“ auf<br />

dem Gemeindegebiet.<br />

18. Genehmigung einer Ergänzungsverordnung über den Strassenverkehr. Anlegen von Parklücken im<br />

Bereich der „ESSCOBAR“ in der „Seestrasse“ in Bütgenbach.


19. Dringende Instandsetzung der Friedhofsmauer in Bütgenbach. (Auf Antrag der Fraktion<br />

GEMEINSAM FÜR ALLE).<br />

1º Protokoll<br />

Das Protokoll der letzten <strong>Sitzung</strong> wird nach Vorlesung angenommen.<br />

2º Kassenbericht 1/<strong>2010</strong>.<br />

Auf Grund von Artikel L-1124-42 §1 <strong>des</strong> KLDD nimmt der Rat Kenntnis <strong>vom</strong> Bericht <strong>des</strong><br />

Gemeindekollegiums hinsichtlich der Prüfung der Gemeindekasse <strong>des</strong> 1. Trimesters <strong>2010</strong>.<br />

3º Genehmigung der jährlichen Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine.<br />

Auf Grund seines Beschlusses <strong>vom</strong> 07.05.2009, mit welchem der Gemeinderat <strong>die</strong> Kriterien zur<br />

Verteilung der Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine auf dem Gebiet der Gemeinde, anhand<br />

<strong>des</strong> Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft <strong>vom</strong> 15.12.2008, festlegte;<br />

Nach Durchsicht der vorliegenden Liste über <strong>die</strong> Aufschlüsselung der jährlichen Mittel<br />

betreffend das laufende Jahr <strong>2010</strong>;<br />

In Anbetracht, dass gemäss der so erfolgten Aufschlüsselung Zuschüsse in Gesamthöhe von<br />

31.490,40 € an <strong>die</strong> Sportvereine und in Gesamthöhe von 19.146,00 € an <strong>die</strong> Vereinigungen kultureller<br />

Zweckbestimmung verteilt würden;<br />

Auf Grund von Art. L3331-1ff <strong>des</strong> KLDD über <strong>die</strong> Kontrolle der gewährten Zuschüsse;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Rundschreibens <strong>des</strong> Wallonischen Innenministers <strong>vom</strong><br />

14.02.2008 :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

- <strong>die</strong> nachstehend, auf der dem Gegenwärtigen beigefügten Liste angeführten Vorschläge zur Auszahlung<br />

von Funktionszuschüssen in <strong>2010</strong> an Sport- und Kulturvereine der Gemeinde werden genehmigt :<br />

a. Sportvereine : 31.490,40 €<br />

b. kulturelle Vereine : 19.146,00 €<br />

- Abschrift hiervon wird den laufenden Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />

4º Gutachten zu den Rechnungsablagen der Protestantischen Kirchengemeinde<br />

Malmedy-St.Vith der Rechnungsjahre 2007-2009.<br />

Der Rat erteilt den wie nachfolgend schließenden Rechnungsablagen der Protestantischen<br />

Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith für <strong>die</strong> Rechnungsjahre 2007, 2008 und 2009 ein günstiges Gutachten :<br />

a. Rechnungsjahr 2007 :<br />

EINNAHMEN 45.673,98 €<br />

AUSGABEN 40.388,60 €<br />

+/- 5.285,38 €.<br />

a. Rechnungsjahr 2008 :<br />

EINNAHMEN 52.136,65 €<br />

AUSGABEN 39.735,33 €<br />

+/- 12.401,32 €.<br />

a. Rechnungsjahr 2009 :<br />

EINNAHMEN 48.954,99€<br />

AUSGABEN 37.616,29 €<br />

+/- 11.338,70 €.<br />

5º Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith auf Sonderzuschuss<br />

zur Anschaffung einer Kirchenorgel.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Antrages der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy/St.Vith<br />

<strong>vom</strong> 26. März <strong>2010</strong> auf Sonderzuschuss zwecks Finanzierung der Anschaffung einer neuen Kirchenorgel;<br />

Angesichts <strong>des</strong> ungünstigen Gutachtens der Finanzkommission;<br />

In Erwägung, dass sich <strong>die</strong> Gemeinde bislang nicht an den Anschaffungskosten von neuen<br />

Kirchenorgeln beteiligt hat und daher auch kein Präzedenzfall geschaffen werden sollte;<br />

In Verfolg einer Absprache unter den fünf Eifelgemeinden :<br />

BESCHLIESST einstimmig :


- der Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy/St.Vith auf Sonderzuschuss zwecks<br />

Finanzierung der Anschaffung einer neuen Kirchenorgel wird hiermit abgelehnt;<br />

- Abschrift hiervon ergeht an den Finanz<strong>die</strong>nst.<br />

6º Billigung der Rechnungsablagen der Kirchenfabriken für das Rechnungsjahr 2009 :<br />

a. Kirchenfabrik St. Michael Weywertz.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />

Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />

Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />

Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael in Weywertz in<br />

der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 08.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />

In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 12.04.<strong>2010</strong> bei der<br />

Gemeinde eingegangen sind;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />

In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />

unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />

être ramenée à … 403,89 € »;<br />

In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />

aufweist:<br />

- auf der Einnahmenseite : 109.573,31 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 81.323,63 €<br />

und mit einem Überschuss von 28.249,68 € abgeschlossen wird;<br />

In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />

BESCHLIESST mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung (RM REUTER) :<br />

Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael Weywertz in der <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>vom</strong> 08.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />

Diözesanleiter gebilligt.<br />

Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />

- auf der Einnahmenseite : 109.573,31 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 81.323,63 €<br />

- einen Überschuss von 28.249,68 €.<br />

Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />

- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael Weywertz;<br />

- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />

- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />

b. Kirchenfabrik St. Stefanus Bütgenbach.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />

Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />

Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />

Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus in Bütgenbach in<br />

der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 01.03.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />

In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 07.04.<strong>2010</strong> bei der<br />

Gemeinde eingegangen sind;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />

In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />

unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />

être ramenée à … 810,15 € ».“;<br />

In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />

aufweist :<br />

- auf der Einnahmenseite : 102.955,77 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 66.614,53 €<br />

und mit einem Überschuss von 36.341,24 € abgeschlossen wird;<br />

In der Erwägung, dass es hiernach angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />

BESCHLIESST einstimmig :


Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus Bütgenbach in der <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>vom</strong> 01.03.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />

Diözesanleiter gebilligt.<br />

Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />

- auf der Einnahmenseite : 102.955,77 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 66.614,53 €<br />

- einen Überschuss von 36.341,24 €.<br />

Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />

- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus Bütgenbach;<br />

- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />

- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />

c. Kirchenfabrik Sankt Bartholomäus Elsenborn.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />

Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />

Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />

Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus in Elsenborn<br />

in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.02.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />

In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 07.04.<strong>2010</strong> bei der<br />

Gemeinde eingegangen sind;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />

In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />

unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />

être ramenée à … 101,11 € ».“;<br />

In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />

aufweist :<br />

- auf der Einnahmenseite : 44.300,14 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 41.230,80 €<br />

und mit einem Überschuss von 3.069,34 € abgeschlossen wird;<br />

In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus Elsenborn in der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.02.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />

Diözesanleiter gebilligt.<br />

Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />

- auf der Einnahmenseite : 44.300,14 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 41.230,80 €<br />

- einen Überschuss von 3.069,34 €.<br />

Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />

- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus Elsenborn;<br />

- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />

- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />

d. Kirchenfabrik „Heilige drei Könige“ Nidrum.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />

Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />

Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />

Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige drei Könige“ in Nidrum<br />

in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 07.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />

In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 08.04.<strong>2010</strong> bei der<br />

Gemeinde eingegangen sind;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />

In der Erwägung, dass <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009, so wie sie <strong>vom</strong><br />

Kirchenfabrikrat festgelegt worden ist, folgende Beträge aufweist :<br />

- auf der Einnahmenseite : 67.108,54 €


- auf der Ausgabenseite : 32.833,20 €<br />

und mit einem Überschuss von 34.275,34 € abgeschlossen wird;<br />

In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />

ohne Bemerkungen genehmigt hat;<br />

In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige drei Könige“ in Nidrum in der<br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 07.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />

Diözesanleiter gebilligt.<br />

Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />

- auf der Einnahmenseite : 67.108,54 €<br />

- auf der Ausgabenseite : 32.833,20 €<br />

- einen Überschuss von 34.275,34 €.<br />

Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />

- den Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige Drei Könige“ Nidrum;<br />

- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />

- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />

7º Genehmigung der Rechnungsablage 2009 <strong>des</strong> Sozialhilfezentrums der Gemeinde.<br />

Der Rat genehmigt einstimmig <strong>die</strong> wie nachfolgend schließende Rechnung <strong>des</strong><br />

Rechnungsjahres 2009 <strong>des</strong> Öffentlichen Sozialhilfezentrums der Gemeinde :<br />

EINNAHMEN - 1.097.673,97<br />

AUSGABEN - 905.819,50<br />

Überschuss - 191.854,47.<br />

8º ÖSHZ Bütgenbach. Jahresbericht der Lokalen Kommission für Energie. Kenntnisnahme.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19.12.2002 zur Organisation <strong>des</strong> regionalen Gasmarktes und <strong>des</strong><br />

Dekretes <strong>vom</strong> 12.04.2001 zur Organisation <strong>des</strong> regionalen Strommarktes, abgeändert durch das Dekret<br />

<strong>vom</strong> 17.07.2008;<br />

Auf Grund insbesondere von Artikel 33ter, §1., Abs. 2 <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 12.04.2001 über <strong>die</strong><br />

Jahresberichte der lokalen Energiekommissionen;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Lokale Energiekommission vor dem 31. März eines jeden Jahres dem<br />

Gemeinderat Bericht über <strong>die</strong> Aktivitäten <strong>des</strong> Vorjahres abzulegen hat;<br />

Nach Durchsicht <strong>des</strong> schriftlichen Berichtes der Lokalen Energiekommission beim ÖSHZ der<br />

Gemeinde und nach Anhörung der Erläuterungen <strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> ÖSHZ , Herrn Albert<br />

SCHUGENS, zu den Aktivitäten <strong>des</strong> Jahres 2009 :<br />

NIMMT der Rat :<br />

- Kenntnis <strong>vom</strong> Bericht der Lokalen Energiekommission beim ÖSHZ Bütgenbach über <strong>die</strong> Tätigkeiten <strong>des</strong><br />

Jahres 2009 und übermittelt Abschrift von Gegenwärtigem an <strong>die</strong> betroffenen Instanzen.<br />

9º Genehmigung der Gemeinderechnung <strong>des</strong> Jahres 2009.<br />

Der Rat genehmigt mit 9 Stimmen gegenüber 7 Enthaltungen (<strong>die</strong> <strong>HH</strong> HEINDRICHS, Frau<br />

DUPUIS-MARGRAFF, REUTER, FINK, Frau GENTGES, HEINEN E. und CHRISTEN) <strong>die</strong> wie<br />

nachfolgend schließende Gemeinderechnung <strong>des</strong> Rechnungsjahres 2009 :<br />

a. Ordentlicher Dienst :<br />

EINNAHMEN : 7.412.631,07 €<br />

AUSGABEN : 6.686.005,82 €<br />

Überschuss : 726.625,25 €.<br />

b. Außerordentlicher Dienst :<br />

EINNAHMEN : 4.285;423,99 €<br />

AUSGABEN : 6.676.859,48 €<br />

Fehlbetrag : -2.391.435,49 €.<br />

10º Genehmigung der 2. Abänderung <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong>.<br />

Nachdem ein Antrag von RM FINK auf Eintragung eines Ausgabenkredites im<br />

außerordentlichen Haushaltsplan, zur Finanzierung <strong>des</strong> Baus einer Totenkapelle in Nidrum über einen


Betrag von 300.000 €, bei gleichzeitiger Deckung der Mittel mittels Aufnahme einer Anleihe in gleicher<br />

Höhe, mit 7 Stimmen dafür und 9 Stimmen dagegen abgelehnt wurde;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong> Ablehnung damit begründet wird, dass <strong>die</strong> Hinterlegung eines<br />

endgültigen Projektes mit schlüssigen Zahlen zu einer kommenden Haushaltsabänderung abgewartet<br />

werden sollte;<br />

In Anbetracht, dass hiernach der Rat mit 9 Stimmen dafür bei 7 Gegenstimmen (<strong>die</strong> <strong>HH</strong><br />

HEINDRICHS, Frau MARGRAFF, REUTER , FINK, Frau GENTGES, HEINEN E. und CHRISTEN) <strong>die</strong><br />

wie nachfolgend schließende Abänderung Nr. 2 <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong> genehmigt :<br />

a. Ordentlicher Dienst :<br />

EINNAHMEN AUSGABEN Saldo<br />

Ursprüngliches<br />

6.795.444,52 6.790.628,72 4.815,80<br />

Ergebnis<br />

Erhöhungen 600.405,29 350.000,00 250.405,29<br />

Verminderungen 0 0 0<br />

Neues Ergebnis 7.395.849,81 7.140.628,72 255.221,09<br />

b. Außerordentlicher Dienst :<br />

EINNAHMEN AUSGABEN Saldo<br />

Ursprüngliches<br />

5.222.062,60 5.222.062,60 0,00<br />

Ergebnis<br />

Erhöhungen 2.638.435,49 2.638.435,49 0<br />

Verminderungen 0 0 0<br />

Neues Ergebnis 7.860.498,09 7.860.498,09 0,00<br />

11º Generalversammlungen der Interkommunalen Gesellschaften - Stellungnahme zu den<br />

Tagesordnungen.<br />

Auf Grund der am 12.05.<strong>2010</strong> von der Interkommunale "A.I.D.E.“ zugestellten Einberufung<br />

zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Montag, dem 21. Juni <strong>2010</strong>, um 17.00 Uhr, an der<br />

Kläranlage in Liège-Oupeye stattfinden wird;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes der Wallonischen Region <strong>vom</strong> 05.12.1996, abgeändert durch Dekret<br />

<strong>vom</strong> 04. Februar 1999, insbesondere Artikel 15;<br />

Auf Grund der Artikel L1523-12, § 1, L1523-2, 8° und L1523-24 <strong>des</strong> Kodex der lokalen<br />

Demokratie und der Dezentralisierung;<br />

Auf Grund der <strong>die</strong>ser Einberufung beigefügten Unterlagen betreffend <strong>die</strong> auf der Tagesordnung<br />

eingetragenen Punkte :<br />

BESCHLIEßT mit 15 Stimmen und einer Enthaltung (RM REUTER) :<br />

- der Gemeinderat erteilt sein Einverständnis zu den auf der Tagesordnung der Generalversammlung der<br />

A.I.D.E. <strong>vom</strong> 21. Juni <strong>2010</strong> eingetragenen Punkte 2. (Rechnung 2009) und 3.(Entlastung der Verwalter<br />

und Kommissare-Revisoren);<br />

- <strong>die</strong> durch Beschluss <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 08.01.2007 bevollmächtigen Ratsmitglieder sind beauftragt<br />

gegenwärtigen Beschluss der Generalversammlung vor zu bringen;<br />

- Mitteilung hierüber ergeht an <strong>die</strong> Interkommunale A.I.D.E.<br />

12º Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereichs der Seestrasse in<br />

Bütgenbach. Zurkenntnisnahme <strong>des</strong> Resultats der öffentlichen Untersuchung und<br />

Stellungnahme.<br />

Auf Grund seines Beschlusses <strong>vom</strong> 07.09.2007, mit welchem der Gemeinderat das Projekt<br />

betreffend <strong>die</strong> Kanalisierung und anschließende Erneuerung eines Teilstückes der „Seestrasse“ in<br />

Bütgenbach, gemäss der Pläne und besonderen Lastenhefte <strong>vom</strong> Stu<strong>die</strong>nbüro SOTREZ in Eupen<br />

genehmigte;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong>se Arbeiten auf der Grundlage der Artikel 110-114 und 129bis <strong>des</strong><br />

CWATUPE Gegenstand eines Antrages auf Städtebaugenehmigung sind und daher <strong>die</strong> in den Artikeln<br />

332ff vorgesehene öffentliche Untersuchung durchgeführt werden musste;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Arbeiten Teile <strong>des</strong> öffentlichen Gemeindewegenetzes berühren und<br />

daher der Gemeinderat hierüber berät;<br />

Nach Durchsicht <strong>des</strong> Abschlussberichtes über <strong>die</strong> öffentliche Untersuchung in der Zeit <strong>vom</strong><br />

19.04.-03.05.<strong>2010</strong>, woraus hervorgeht, dass eine schriftliche Sammelbeschwerde seitens Frau Sylvia


PERINGS und andere und eine mündliche Reklamation während der Abschlussversammlung, nämlich<br />

durch Herrn Marc BASTIN in Bütgenbach, geltend gemacht wurden;<br />

In Anbetracht, dass sich der schriftliche Einspruch mehrerer Anlieger auf das Anlegen von<br />

Parkflächen längs deren Anwesen bezieht, aber auch allgemein auf den Schutz von Straßenbäumen bei<br />

Bauarbeiten;<br />

In Anbetracht, dass sich <strong>die</strong> mündliche Beschwerde von Herrn BASTIN auf eine bestehende<br />

Kanal<strong>die</strong>nstbarkeit bezieht, deren Rechtmäßigkeit er in Frage stellt und daher <strong>die</strong> Erneuerung <strong>des</strong> Kanals<br />

über sein Grundstück angreift;<br />

Angesichts <strong>des</strong>sen, dass zu den verschiedenen Beschwerden Stellung bezogen werden<br />

sollte :<br />

NIMMT :<br />

- Kenntnis von der schriftlichen Reklamation seitens Frau Sylvia PERINGS und andere in Bütgenbach<br />

sowie der mündlichen Reklamation während der Abschlussversammlung durch Herrn Marc BASTIN in<br />

Bütgenbach, im Zuge der stattgefundenen öffentlichen Untersuchung, zum Antrag auf<br />

Städtebaugenehmigung im Hinblick auf <strong>die</strong> Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereiches der<br />

„Seestrasse“ in Bütgenbach und äußert hierzu :<br />

1. was das Anlegen von Parkflächen angeht, so wird mit den Anliegern Einvernehmen gesucht über<br />

eine bestmögliche Ausführung im Sinne aller Parteien, nämlich sowohl der unmittelbaren Anlieger<br />

als auch der Verkehrsteilnehmer;<br />

2. was <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit einer Kanal<strong>die</strong>nstbarkeit über das Eigentum von Herrn BASTIN angeht, so<br />

erfolgt hier eine rechtliche Prüfung , auch unter Hinzuziehen der A.I.D.E., und auch hier wird ein<br />

Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer vor Inangriffnahme jeglicher Arbeiten gesucht :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

- dem vorliegenden Antrag auf Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines<br />

Teilbereiches der „Seestrasse“ in Bütgenbach, insbesondere was <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Arbeiten am kommunalen<br />

Wegenetz vorzunehmenden Änderungen angeht, im Sinne <strong>des</strong> Artikels 129bis <strong>des</strong> CWATUPE wird<br />

zugestimmt;<br />

- Abschrift hiervon wird dem Antrag auf Städtebaugenehmigung beigefügt.<br />

13º Genehmigung zur Erstellung eines/mehrerer Umwelt- und Städtebauberichte im Hinblick auf<br />

<strong>die</strong> Erschließung eines/mehrerer künftiger Wohngebiete. Genehmigung der Bedingungen eines<br />

Dienstleistungsauftrages - Festlegung der Vergabeart – Finanzierung <strong>des</strong><br />

Dienstleistungsauftrages.<br />

Auf Grund der Beschlüsse <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 22.12.2003 und 02.07.2004, mit welchen<br />

<strong>die</strong> Bedingungen eines Auftrages zur Erstellung eines gemeindlichen Programms zur Verwertung der<br />

Bauerwartungsgebiete festgelegt wurde;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> Kollegiums <strong>vom</strong> 01.06.2004, wodurch das Planungsbüro<br />

„A.U.P.A.“ in Verviers mit den anfallenden Stu<strong>die</strong>n und Plänen beauftragt wurde;<br />

Nachdem der Erlass der Wallonischen Regierung <strong>vom</strong> 17.07.2003 betreffend <strong>die</strong> Festlegung<br />

der Modalitäten für <strong>die</strong> Verwertung der Bauerwartungsgebiete sowie <strong>die</strong> Modalitäten zur Gewährung von<br />

Zuschüssen an <strong>die</strong> Gemeinden für <strong>die</strong> Aufstellung eines gemeindlichen Programms zur Verwertung der<br />

Bauerwartungsgebiete durch „RESA-Dekret“ <strong>vom</strong> 03.02.2005 abgeändert wurde;<br />

Auf Grund der neuen Bestimmungen von Artikel 33§2 der koordinierten Fassung <strong>des</strong><br />

Wallonischen Gesetzbuches über <strong>die</strong> Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 08.02.2006 über ein Zusatzabkommen für<br />

Planungsleistungen im Rahmen <strong>die</strong>ser neuen gesetzlichen Regeln zur Erschließung von<br />

Bauerwartungsgebieten;<br />

In Anbetracht, dass das Planungsbüro hiernach einen Gesamtplan zur Erschließung von<br />

insgesamt 6 Wohnerwartungsgebieten auf dem Gebiet der Gemeinde vorgelegt hat, der den betroffenen<br />

Eigentümern in einzelnen Versammlungen vorgestellt wurde;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong> Eigentümer aufgerufen wurden ihr Einverständnis zur weiteren Planung<br />

einer Erschließung der, ihr Eigentum umschließenden Wohnerwartungsgebiete, zu erteilen;<br />

Angesichts <strong>des</strong>sen, dass <strong>die</strong>s auch mehrheitlich geschehen ist und hiernach der KBRM sein<br />

Gutachten abgelegt hat, wonach vier der insgesamt 6 Wohnerwartungsgebiete prioritär erschließbar sein<br />

sollten, nämlich <strong>die</strong> Gebiete der „Im Winkel“ und „Auf der Rötsch“ in Bütgenbach, „An Sankersborn“ in<br />

Weywertz und das Gebiet „Berg“;


In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Erschließung mittels Erstellung eines sogenannten Umwelt- und<br />

Städtebauberichtes erfolgen muss, welcher im Einzelnen mit Kosten von 10.000-15.000 € und bei einem<br />

Sammelauftrag von vier Gebieten rund 32.000 €, alle Beträge ohne MWSt., verbunden sein würde;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Planung <strong>des</strong> oder der Umwelt- und Städtebauberichte nur in Auftrag<br />

gehen wird, insofern <strong>die</strong> betroffenen Eigentümer gemeinschaftlich <strong>die</strong> Finanzierung <strong>des</strong><br />

Dienstleistungsauftrages garantiert haben;<br />

In Erwägung, dass der Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den betroffenen Eigentümern<br />

der Anteil an Grundeigentum im Verhältnis zur Gesamtfläche <strong>des</strong> zu beplanenden Gebietes sein sollte;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong> zusätzlichen Mittel zur Vergabe <strong>des</strong> oder der Dienstleistungsaufträge im<br />

außerordentlichen Haushaltsplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden und durch <strong>die</strong> Beteiligung Dritter<br />

gedeckt würden;<br />

Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />

bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17§2 1. a) und <strong>die</strong> Königlichen<br />

Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche<br />

Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong><br />

Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Art. 1 : Das vorliegende Sonderlastenheft über Planungen zur Erstellung von Umwelt- und<br />

Städtebauberichte im Hinblick auf <strong>die</strong> Erschließung der Wohnerwartungsgebiete „Im Winkel“ und „Auf<br />

der Rötsch“ in Bütgenbach, „An Sankersborn“ in Weywertz und das Gebiet „Berg“ wird hiermit<br />

genehmigt.<br />

Art. 2 : Die Planung der hiervor beschriebenen Umwelt- und Städtebauberichte kann nur in Auftrag geben,<br />

wenn <strong>die</strong> für das jeweilige Gebiet verantwortlichen Eigentümer <strong>die</strong> Finanzierung <strong>des</strong><br />

Dienstleistungsauftrages garantiert haben. Dabei gilt als Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den<br />

betroffenen Eigentümern der Anteil an Grundeigentum eines jeden Eigentümers im Verhältnis zur<br />

Gesamtfläche <strong>des</strong> zu beplanenden Gebietes.<br />

Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht :<br />

- Zur allgemeinen Aufsicht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde;<br />

- Zur Kenntnisnahme an das Ministerium der Wallonischen Region, Generaldirektion für Raumordnung.<br />

14º IMMOBILIENANGELEGENHEITEN :<br />

a. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an <strong>die</strong> Eheleute ROZEIN-LEYENS in<br />

Nidrum.<br />

Auf Grund eines Antrages von Herrn ROZEIN Erwin in Nidrum betreffend den Erwerb <strong>des</strong><br />

Gemeindegrundstücks, katastriert Gem. 5, Flur D, Nr. 219b innerhalb der Bauzone gelegen;<br />

In Anbetracht, dass es sich hierbei um ein 80 m² großes Grundstück handelt, welches<br />

unmittelbar an das Eigentum der Antragsteller angrenzt und zu <strong>des</strong>sen Vergrößerung <strong>die</strong>nen würde;<br />

In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 16 € je m² zu<br />

veräußern;<br />

In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />

Untersuchung zu unterwerfen :<br />

BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />

- Den Eheleuten ROZEIN-LEYENS in Nidrum wird das Gemeindegrundstück katastriert Gemarkung 5,<br />

Flur D, Nr. 219b, 80 m² groß, zur Vergrößerung deren Eigentums veräußert;<br />

- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />

b. Prinzipbeschluss über <strong>die</strong> unentgeltliche Übernahme ins öffentliche Eigentum der privaten<br />

Wegeinfrastruktur innerhalb der Parzellierung „KOMAR“ in Berg.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Antrages der Dr. Iris KOMAR in Berg <strong>vom</strong> 18.11.2008 betreffend eine<br />

Übernahme durch <strong>die</strong> Gemeinde in das öffentliche Eigentum <strong>des</strong> Erschließungsweges innerhalb ihrer<br />

genehmigten Parzellierung „Zum Konnenbusch“ in Berg;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Vermessungsplans von Landmesser MREYEN in St.Vith <strong>vom</strong><br />

04.05.<strong>2010</strong>;<br />

In Anbetracht, dass demnach <strong>die</strong> Abtretung eines rund 1.048 m² großen Teilgrundstücks aus der<br />

Parzelle Nr. 96x der Flur C in Berg zwecks Einverleibung in das öffentliche Eigentum vorgesehen ist;


In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Abtretung <strong>die</strong>ses Teilgrundstücks unentgeltlich durch <strong>die</strong><br />

Antragstellerin erfolgt und der Erschließungsweg gemäss den Auflagen der Parzellierungsgenehmigung<br />

gebaut wurde, worüber ein Abnahmeprotokoll <strong>vom</strong> 28.02.2007, unter Mitwirken der Vertreter der<br />

Gemeinde, Bestätigung gibt;<br />

In Erwägung, dass es sich empfiehlt <strong>die</strong> Übernahme in das öffentliche Eigentum anzunehmen<br />

und gegenwärtigen Beschluss vorab einer öffentlichen Untersuchung zu unterwerfen;<br />

Auf Vorschlag <strong>des</strong> Kollegiums :<br />

BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />

- den unentgeltlichen Erwerb eines 1.048m² großen Erschließungsweges innerhalb der Parzellierung „Zum<br />

Konnenbusch“ in Berg, zu entnehmen aus der Parzelle 96x der Flur C in Berg , Frau Dr. Iris KOMAR in<br />

Berg gehörend, und <strong>die</strong>s im Hinblick auf eine Übernahme in das öffentliche Eigentum der Gemeinde;<br />

- der Erwerb erfolgt aus Gründen <strong>des</strong> öffentlichen Nutzens;<br />

- gegenwärtiger Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />

c. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an Frau LANGER in Elsenborn.<br />

Auf Grund eines Antrages von Frau LANGER Odilia in Elsenborn, betreffend den Erwerb<br />

eines Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach, katastriert Gem. 4, Flur D, Nr. 281e und Bestandteil <strong>des</strong><br />

Grundstücks der Gemeinde, welches dem Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage in Elsenborn <strong>die</strong>nt;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong>s zur Vergrößerung <strong>des</strong> eigenen Grundstücks der Antragstellerin<br />

erfolgen sollte und eine Veräußerung von Sicht der Gemeinde aus keinen Nachteil birgt;<br />

In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 6 € je m² zu<br />

veräußern, entsprechend dem Preis, den <strong>die</strong> Gemeinde selbst zum Erwerb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> gezahlt hat;<br />

In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />

Untersuchung zu unterwerfen :<br />

BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />

- Frau LANGER Odilia in Elsenborn wird ein Teilgrundstück gemäss beigefügter Skizze, zu entnehmen<br />

aus dem Gemeindegrundstück der Gemarkung 4, Flur D, Nr. 281e, zur Vergrößerung ihres Eigentums<br />

veräußert;<br />

- Die Antragstellerin trägt alle mit <strong>die</strong>sem Erwerb verbundenen Kosten der Vermessung und<br />

Beurkundung;<br />

- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />

d. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an Herrn Jean DE VALENSART-<br />

SCHOONMAKERS in Bütgenbach.<br />

Auf Grund eines Antrages von Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS betreffend<br />

den Erwerb eines 23 m² großen Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den<br />

Hofwiesen gelegen;<br />

In Anbetracht, dass es sich hierbei um ein teilweise bebautes Teilgrundstück laut<br />

Vermessungsplan <strong>des</strong> Landmessers JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong> handelt;<br />

In Erwägung, dass es sich bei dem Bau um einen alten Schuppen <strong>des</strong> vorherigen Eigentümers<br />

handelt, der ohne das Wissen der Gemeinde errichtet wurde und wofür seitens der Gemeinde auch keine<br />

rechtliche Verantwortung genommen wird;<br />

In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 30 € je m² zu<br />

veräußern;<br />

In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />

Untersuchung zu unterwerfen :<br />

BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />

- Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS wird ein 23 m² großes Teilgrundstücks der<br />

Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den Hofwiesen, gemäss Vermessungsplan von Landmesser<br />

JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong>, zur Vergrößerung seines Eigentums veräußert;<br />

- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />

15º Genehmigung eines Dienstleistungsauftrages zur Planung von energieeinsparenden Maßnahmen<br />

in Gebäuden der Gemeinde unter Beantragung von UREBA-Zuschüssen. Festlegung der<br />

Vergabebedingungen.<br />

Angesichts <strong>des</strong>sen, dass auf Arbeiten zur Verbesserung der Energiewerte in öffentlichen<br />

Gebäuden Subsi<strong>die</strong>n im Rahmen <strong>des</strong> UREBA-Programms durch <strong>die</strong> Wallonische Region gewährt werden;


Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Energienaudits durch das ISSeP für <strong>die</strong> Schulen von Weywertz,<br />

Nidrum, Elsenborn und Küchelscheid, das Gemeindehaus und das alte Gemeindehaus Elsenborn, sowie <strong>die</strong><br />

ehemaligen Schulen Weywertz-Bahnhof und Bütgenbach-Marktplatz;<br />

In Anbetracht, dass es sich empfiehlt im Sinne der Schlussfolgerungen <strong>die</strong>ser Audits einen<br />

Dienstleister mit der Erstellung der entsprechenden UREBA Subsi<strong>die</strong>nanträge zu beauftragen;<br />

In Anbetracht, dass sich eine Vergabe <strong>des</strong> Dienstleistungsauftrages auf dem Wege eines<br />

Verhandlungsverfahrens anbietet;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong> Mittel hierzu im Haushaltesplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden;<br />

Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />

bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17§2 1. a) und <strong>die</strong> Königlichen<br />

Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche<br />

Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong><br />

Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Art. 1 : Die Bedingungen eines Auftrages an einen außenstehenden Dienstleister, im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Erstellung der UREBA Zuschussanträge für Arbeiten zur Verbesserung der Energiewerte in den Gebäuden<br />

der Schulen von Weywertz, Nidrum, Elsenborn und Küchelscheid, <strong>des</strong> Gemeindehauses und im alten<br />

Gemeindehaus Elsenborn sowie den ehemaligen Schulen von Weywertz-Bahnhof und Bütgenbach-<br />

Marktplatz werden genehmigt.<br />

Art. 2 : Die Vergabe <strong>die</strong>ses Dienstleistungsauftrages erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.<br />

Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde.<br />

Abschrift hiervon wird den laufenden Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />

16º Genehmigung von Arbeiten zur Ausrüstung der Gemeindeparzellierung "Krombachstrasse" in<br />

Berg - Festlegung der Vergabebedingungen für Arbeiten zur Strom- und Kabelverteilung sowie<br />

für <strong>die</strong> öffentliche Beleuchtung.<br />

Angesichts <strong>des</strong>sen, dass zur Ausrüstung der Infrastruktur längs der Gemeindeparzellierung<br />

„Krombachstrasse“ in Berg gewisse Kabelverlegungsarbeiten erforderlich geworden sind, und <strong>die</strong>s im<br />

Zuge der bevorstehenden Arbeiten zur Kanalisierung <strong>die</strong>ses Ortsbereichs;<br />

Auf Grund der <strong>die</strong>sbezüglichen Kostenvoranschläge der Netzbetreiber INTEROST und<br />

NewICo;<br />

In Anbetracht, dass sich hieraus folgende Kosten für <strong>die</strong> Gemeinde ergeben :<br />

- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Stromnetzbetreiber INTEROST : 9.100,00 €;<br />

- für <strong>die</strong> Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung durch INTEROST : 1.984,40 €;<br />

- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Kabelnetzbetreiber Tecteo/VOO : 4.544,00 €;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong> entsprechenden Mittel zur Finanzierung <strong>die</strong>ser Arbeiten im<br />

außerordentlichen Haushaltsplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Vergabe der Arbeiten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne<br />

Veröffentlichung erfolgen sollte;<br />

Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />

bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17 § 2, 1.a) und f) ;<br />

Auf Grund der Königlichen Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und<br />

Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der<br />

allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong> Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von<br />

öffentlichen Bauaufträgen;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Art. 1 : Die Verlegung unterirdischer Kabel für Strom- und Fernsehverteilung, im Zuge der in Kürze<br />

stattfindenden Kanalarbeiten, im Hinblick auf <strong>die</strong> Ausrüstung der Gemeindeparzellierung<br />

„Krombachstrasse“ in Berg, wird hiermit genehmigt und <strong>die</strong> nachfolgenden Kostenangebote werden zu<br />

<strong>die</strong>sem Zwecke angenommen :<br />

- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Stromnetzbetreiber INTEROST : 9.100,00 €;<br />

- für <strong>die</strong> Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung durch INTEROST : 1.984,40 €;<br />

- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Kabelnetzbetreiber Tecteo/VOO : 4.544,00 €;<br />

Art. 2 : Die Vergabe der Arbeitsaufträge erfolgt auf dem Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne<br />

Veröffentlichung.


Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde in Eupen. Abschrift hiervon wird den<br />

Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />

17º Genehmigung einer Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages zwischen dem Ministerium der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinde zur Gestaltung der "Offenen Jugendarbeit"<br />

auf dem Gemeindegebiet.<br />

Nach Durchsicht <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 30.10.2009, womit <strong>die</strong>ser den<br />

Leistungsauftrag zur „Stärkung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach“ zwischen der<br />

Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

und der Gemeinde Bütgenbach bis zum 31.12.2009 genehmigte;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> offene Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach weiter verfolgt<br />

werden sollte;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als<br />

Leistungsauftraggeber eine Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages für <strong>die</strong> Stärkung der Offenen<br />

Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach bis zum 31.12.2011 vorschlägt;<br />

In Erwägung, dass <strong>die</strong>ser Leistungsauftrag <strong>die</strong> Art, den Umfang, das Erbringen und <strong>die</strong><br />

Überprüfung der Leistung regelt, welche das Jugendbüro als Koordinationsstelle der offenen Jugendarbeit<br />

und als Arbeitgeber von Jugendarbeitern im Auftrage der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

und der Gemeinde Bütgenbach erbringt;<br />

In Anbetracht, dass in <strong>die</strong>sem Leistungsauftrag <strong>die</strong> Rahmenbedingungen, <strong>die</strong><br />

Arbeitsphilosophie, <strong>die</strong> Dienstleistungen, <strong>die</strong> Zusammenarbeit, <strong>die</strong> Finanzierung/ Preisgestaltung, <strong>die</strong><br />

Kontrolle und der Anpassungsmechanismus geregelt sind;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

Art. 1 : Der Leistungsauftrag zur „Stärkung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach“<br />

zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Jugendbüro der Deutschsprachigen<br />

Gemeinschaft und der Gemeinde Bütgenbach wird bis zum 31.12.2011 verlängert.<br />

Art. 2 : Gegenwärtigen Beschluss ergeht an <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und an<br />

das Jugendbüro.<br />

18º Genehmigung einer Ergänzungsverordnung über den Straßenverkehr. Anlegen von Parklücken<br />

im Bereich der "ESSCOBAR" in der "Seestrasse" in Bütgenbach.<br />

Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Vorschlages zur Schaffung von Parklücken im Bereich <strong>des</strong> Café<br />

„ESSCOBAR“ in Bütgenbach, und zwar zwei Parkstellen im Bereich der Fassade an der „Seestrasse“ ;<br />

In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Vorschläge mit dem Polizei<strong>die</strong>nst und der Vertreterin <strong>des</strong> Föderalen<br />

Verkehrsministeriums anhand einer Ortsbesichtigung ausgearbeitet wurde;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Einverständnisses <strong>des</strong> ÖDW-„Strassen und Gebäude“ in St.Vith<br />

<strong>vom</strong> 11.09.2009, was <strong>die</strong> Einrichtung von Parklücken im Bereich der Regionalstrasse angeht;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Gesetzes über <strong>die</strong> Straßenverkehrspolizei;<br />

Auf Grund der allgemeinen Straßenverkehrsordnung;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Ministerialerlasses zur Bestimmung der Min<strong>des</strong>tmaße und der besonderen<br />

Bedingungen zur Anbringung der Straßenverkehrszeichen;<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Artikels 119 <strong>des</strong> Neuen Gemeindegesetzes :<br />

VERORDNET einstimmig :<br />

Artikel 1 : Die Schaffung von 2 Parklücken im Bereich der Fassade der „ESSCOBAR“ an der<br />

„Seestrasse“ in Bütgenbach. Die vorschriftsmäßigen Bodenmarkierungen werden zu <strong>die</strong>sem Zweck<br />

angebracht.<br />

Artikel 2 : Gegenwärtige Verordnung wird dem Minister, zuständig für den Föderalen Öffentlicher Dienst<br />

Mobilität und Transport, zwecks Genehmigung unterbreitet.<br />

Unmittelbar nach der Genehmigung gelangen <strong>die</strong> hierüber angeführten Maßnahmen zur Ausführung.<br />

Artikel 3 : Abschrift <strong>des</strong> Gegenwärtigen ergeht sodann zur Kenntnis :<br />

- an das Gericht Erster Instanz in Eupen;<br />

- an das Polizeigericht Eupen, Abteilung St.Vith;<br />

- an den Zonenchef der Polizeizone Eifel.<br />

19º Dringende Instandsetzung der Friedhofsmauer in Bütgenbach. (Auf Antrag der Fraktion<br />

GEMEINSAM FÜR ALLE).


Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Antrages auf Zusatzpunkt der Fraktion GEMEINSAM FÜR ALLE<br />

betreffend Maßnahmen zur Sicherheit von Passanten oder Verkehrsteilnehmern im Bereich der<br />

Friedhofsmauer von Bütgenbach, wo sich Gestein löst;<br />

Angesichts <strong>des</strong>sen, dass bereits kleinere Instandsetzungen durch den Arbeiter<strong>die</strong>nst<br />

durchgeführt wurde, <strong>die</strong> aber auf Sicht keine Lösung der fortschreitenden Schäden an der Mauer<br />

darstellen;<br />

In Anbetracht, dass daher angeregt wird <strong>die</strong> Baukommission <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> soll sich <strong>die</strong>ser<br />

Angelegenheit annehmen, wobei hierzu Kostenanschläge für provisorische Maßnahmen eingeholt werden<br />

sollten :<br />

BESCHLIESST einstimmig :<br />

- Die Angelegenheit von dringenden Maßnahmen an der Friedhofsmauer von Bütgenbach im Hinblick auf<br />

eine Gewährleistung der Sicherheit von Passanten und Verkehrsteilnehmern wird hiermit an <strong>die</strong><br />

Baukommission verwiesen. Diese sollte anhand von Kostenanschlägen Vorschläge hierzu ausarbeiten.<br />

Namens <strong>des</strong> Rates :<br />

Der Sekretär, Der Vorsitzende,<br />

gez. M. GILLESSEN gez. E. DANNEMARK

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