Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2010 Anwesend : die HH ...
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<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> <strong>20.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong><br />
<strong>Anwesend</strong> : <strong>die</strong> <strong>HH</strong> DANNEMARK Emil, Bürgermeister-Vorsitzender;<br />
SERVATY Charles, FRANZEN Erwin, Frau DANNEMARK Daniela,<br />
HERMANN Paul, Schöffen;<br />
REUTER Walter, HAEP Rudy, FINK Edgar, HEINDRICHS Elmar,<br />
CHRISTEN Maurice (fehlt zu Punkt 20), Frau HECK-NOEL Josepha, HEINEN<br />
Erhard, Frau MARGRAFF Erika, Frau GENTGES Carine , HEINEN Ludwig<br />
und Frau GOFFART-KÜCHES Gaby, Gemeinderatsmitglieder;<br />
GILLESSEN Manfred, Sekretär.<br />
Fehlte : CHIRAGARHULA Tommy, Ratsmitglied.<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
TAGESORDNUNG<br />
1. Protokoll<br />
2. Kassenbericht 1/<strong>2010</strong>.<br />
3. Genehmigung der jährlichen Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine.<br />
4. Gutachten zu den Rechnungsablagen der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith der<br />
Rechnungsjahre 2007-2009.<br />
5. Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith auf Sonderzuschuss zur<br />
Anschaffung einer Kirchenorgel.<br />
6. Billigung der Rechnungsablagen der Kirchenfabriken für das Rechnungsjahr 2009 :<br />
a. Kirchenfabrik Sankt Michael Weywertz.<br />
b. Kirchenfabrik Sankt Stefanus Butgenbach.<br />
c. Kirchenfabrik Sankt Bartholomäus Elsenborn.<br />
d. Kirchenfabrik „Heilige drei Könige“ Nidrum.<br />
7. Genehmigung der Rechnungsablage 2009 <strong>des</strong> Sozialhilfezentrums der Gemeinde.<br />
8. ÖSHZ Bütgenbach. Jahresbericht der lokalen Kommission für Energie. Kenntnisnahme.<br />
9. Genehmigung der Gemeinderechnung <strong>des</strong> Jahres 2009.<br />
10. Genehmigung der 2. Abänderung <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong>.<br />
11. Generalversammlungen der Interkommunalen Gesellschaften – Stellungnahme zu den<br />
Tagesordnungen.<br />
12. Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereichs der Seestrasse in<br />
Bütgenbach. Zurkenntnisnahme <strong>des</strong> Resultats der öffentlichen Untersuchung und Stellungnahme.<br />
13. Genehmigung zur Erstellung eines/mehrerer Umwelt- und Städtebauberichte im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Erschliessung eines/mehrerer künftiger Wohngebiete. Genehmigung der Bedingungen eines<br />
Dienstleistungsauftrages – Festlegung der Vergabeart – Finanzierung <strong>des</strong> Dienstleistungsauftrages.<br />
14. IMMOBILIENANGELEGENHEITEN :<br />
a. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an <strong>die</strong> Eheleute ROZEIN-<br />
LEYENS in Nidrum.<br />
b. Prinzipbeschluss über <strong>die</strong> unentgeltliche Übernahme ins öffentliche Eigentum der privaten<br />
Wegeinfrastruktur innerhalb der Parzellierung „KOMAR“ in Berg.<br />
c. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an Frau LANGER in Elsenborn.<br />
d. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an Herrn Jean DE VALENSART-<br />
SCHOONMAKERS in Bütgenbach.<br />
15. Genehmigung eines Dienstleistungsauftrages zur Planung von energieeinsparenden Massnahmen in<br />
Gebäuden der Gemeinde unter Beantragung von UREBA-Zuschüssen. Festlegung der<br />
Vergabebedingungen.<br />
16. Genehmigung von Arbeiten zur Ausrüstung der Gemeindeparzellierung „Krombachstrasse“ in Berg<br />
– Festlegung der Vergabebedingungen für Arbeiten zur Strom- und Kabelverteilung sowie für <strong>die</strong><br />
öffentliche Beleuchtung.<br />
17. Genehmigung einer Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages zwischen dem Ministerium der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinde zur Gestaltung der „Offenen Jugendarbeit“ auf<br />
dem Gemeindegebiet.<br />
18. Genehmigung einer Ergänzungsverordnung über den Strassenverkehr. Anlegen von Parklücken im<br />
Bereich der „ESSCOBAR“ in der „Seestrasse“ in Bütgenbach.
19. Dringende Instandsetzung der Friedhofsmauer in Bütgenbach. (Auf Antrag der Fraktion<br />
GEMEINSAM FÜR ALLE).<br />
1º Protokoll<br />
Das Protokoll der letzten <strong>Sitzung</strong> wird nach Vorlesung angenommen.<br />
2º Kassenbericht 1/<strong>2010</strong>.<br />
Auf Grund von Artikel L-1124-42 §1 <strong>des</strong> KLDD nimmt der Rat Kenntnis <strong>vom</strong> Bericht <strong>des</strong><br />
Gemeindekollegiums hinsichtlich der Prüfung der Gemeindekasse <strong>des</strong> 1. Trimesters <strong>2010</strong>.<br />
3º Genehmigung der jährlichen Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine.<br />
Auf Grund seines Beschlusses <strong>vom</strong> 07.05.2009, mit welchem der Gemeinderat <strong>die</strong> Kriterien zur<br />
Verteilung der Funktionszuschüsse an <strong>die</strong> Sport- und Kulturvereine auf dem Gebiet der Gemeinde, anhand<br />
<strong>des</strong> Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft <strong>vom</strong> 15.12.2008, festlegte;<br />
Nach Durchsicht der vorliegenden Liste über <strong>die</strong> Aufschlüsselung der jährlichen Mittel<br />
betreffend das laufende Jahr <strong>2010</strong>;<br />
In Anbetracht, dass gemäss der so erfolgten Aufschlüsselung Zuschüsse in Gesamthöhe von<br />
31.490,40 € an <strong>die</strong> Sportvereine und in Gesamthöhe von 19.146,00 € an <strong>die</strong> Vereinigungen kultureller<br />
Zweckbestimmung verteilt würden;<br />
Auf Grund von Art. L3331-1ff <strong>des</strong> KLDD über <strong>die</strong> Kontrolle der gewährten Zuschüsse;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Rundschreibens <strong>des</strong> Wallonischen Innenministers <strong>vom</strong><br />
14.02.2008 :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
- <strong>die</strong> nachstehend, auf der dem Gegenwärtigen beigefügten Liste angeführten Vorschläge zur Auszahlung<br />
von Funktionszuschüssen in <strong>2010</strong> an Sport- und Kulturvereine der Gemeinde werden genehmigt :<br />
a. Sportvereine : 31.490,40 €<br />
b. kulturelle Vereine : 19.146,00 €<br />
- Abschrift hiervon wird den laufenden Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />
4º Gutachten zu den Rechnungsablagen der Protestantischen Kirchengemeinde<br />
Malmedy-St.Vith der Rechnungsjahre 2007-2009.<br />
Der Rat erteilt den wie nachfolgend schließenden Rechnungsablagen der Protestantischen<br />
Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith für <strong>die</strong> Rechnungsjahre 2007, 2008 und 2009 ein günstiges Gutachten :<br />
a. Rechnungsjahr 2007 :<br />
EINNAHMEN 45.673,98 €<br />
AUSGABEN 40.388,60 €<br />
+/- 5.285,38 €.<br />
a. Rechnungsjahr 2008 :<br />
EINNAHMEN 52.136,65 €<br />
AUSGABEN 39.735,33 €<br />
+/- 12.401,32 €.<br />
a. Rechnungsjahr 2009 :<br />
EINNAHMEN 48.954,99€<br />
AUSGABEN 37.616,29 €<br />
+/- 11.338,70 €.<br />
5º Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy-St.Vith auf Sonderzuschuss<br />
zur Anschaffung einer Kirchenorgel.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Antrages der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy/St.Vith<br />
<strong>vom</strong> 26. März <strong>2010</strong> auf Sonderzuschuss zwecks Finanzierung der Anschaffung einer neuen Kirchenorgel;<br />
Angesichts <strong>des</strong> ungünstigen Gutachtens der Finanzkommission;<br />
In Erwägung, dass sich <strong>die</strong> Gemeinde bislang nicht an den Anschaffungskosten von neuen<br />
Kirchenorgeln beteiligt hat und daher auch kein Präzedenzfall geschaffen werden sollte;<br />
In Verfolg einer Absprache unter den fünf Eifelgemeinden :<br />
BESCHLIESST einstimmig :
- der Antrag der Protestantischen Kirchengemeinde Malmedy/St.Vith auf Sonderzuschuss zwecks<br />
Finanzierung der Anschaffung einer neuen Kirchenorgel wird hiermit abgelehnt;<br />
- Abschrift hiervon ergeht an den Finanz<strong>die</strong>nst.<br />
6º Billigung der Rechnungsablagen der Kirchenfabriken für das Rechnungsjahr 2009 :<br />
a. Kirchenfabrik St. Michael Weywertz.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />
Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />
Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />
Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael in Weywertz in<br />
der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 08.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />
In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 12.04.<strong>2010</strong> bei der<br />
Gemeinde eingegangen sind;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />
In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />
unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />
être ramenée à … 403,89 € »;<br />
In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />
aufweist:<br />
- auf der Einnahmenseite : 109.573,31 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 81.323,63 €<br />
und mit einem Überschuss von 28.249,68 € abgeschlossen wird;<br />
In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />
BESCHLIESST mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung (RM REUTER) :<br />
Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael Weywertz in der <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>vom</strong> 08.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />
Diözesanleiter gebilligt.<br />
Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />
- auf der Einnahmenseite : 109.573,31 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 81.323,63 €<br />
- einen Überschuss von 28.249,68 €.<br />
Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />
- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Michael Weywertz;<br />
- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />
- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />
b. Kirchenfabrik St. Stefanus Bütgenbach.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />
Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />
Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />
Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus in Bütgenbach in<br />
der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 01.03.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />
In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 07.04.<strong>2010</strong> bei der<br />
Gemeinde eingegangen sind;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />
In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />
unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />
être ramenée à … 810,15 € ».“;<br />
In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />
aufweist :<br />
- auf der Einnahmenseite : 102.955,77 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 66.614,53 €<br />
und mit einem Überschuss von 36.341,24 € abgeschlossen wird;<br />
In der Erwägung, dass es hiernach angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />
BESCHLIESST einstimmig :
Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus Bütgenbach in der <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>vom</strong> 01.03.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />
Diözesanleiter gebilligt.<br />
Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />
- auf der Einnahmenseite : 102.955,77 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 66.614,53 €<br />
- einen Überschuss von 36.341,24 €.<br />
Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />
- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Stefanus Bütgenbach;<br />
- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />
- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />
c. Kirchenfabrik Sankt Bartholomäus Elsenborn.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />
Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />
Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />
Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus in Elsenborn<br />
in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.02.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />
In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 07.04.<strong>2010</strong> bei der<br />
Gemeinde eingegangen sind;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />
In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />
unter Vorbehalt folgender Abänderungen und Bemerkungen genehmigt hat : „ ... La dépense 41 doit donc<br />
être ramenée à … 101,11 € ».“;<br />
In der Erwägung, dass hiernach <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009 folgende Beträge<br />
aufweist :<br />
- auf der Einnahmenseite : 44.300,14 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 41.230,80 €<br />
und mit einem Überschuss von 3.069,34 € abgeschlossen wird;<br />
In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus Elsenborn in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 12.02.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />
Diözesanleiter gebilligt.<br />
Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />
- auf der Einnahmenseite : 44.300,14 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 41.230,80 €<br />
- einen Überschuss von 3.069,34 €.<br />
Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />
- den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Bartholomäus Elsenborn;<br />
- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />
- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />
d. Kirchenfabrik „Heilige drei Könige“ Nidrum.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19. <strong>Mai</strong> 2008 über <strong>die</strong> materielle Organisation und <strong>die</strong><br />
Funktionsweise der anerkannte Kulte, Artikel 33;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Erlasses der Regierung <strong>vom</strong> 13. November 2008 über <strong>die</strong> finanzielle<br />
Verwaltung der Kirchenfabriken;<br />
Auf Grund der Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige drei Könige“ in Nidrum<br />
in der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 07.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat;<br />
In der Erwägung, dass besagte Unterlagen in vier Ausfertigungen am 08.04.<strong>2010</strong> bei der<br />
Gemeinde eingegangen sind;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> bei der Gemeinde eingegangenen Berichts <strong>des</strong> Diözesanleiters <strong>vom</strong> 29.04.<strong>2010</strong>;<br />
In der Erwägung, dass <strong>die</strong> Rechnung für das Rechnungsjahr 2009, so wie sie <strong>vom</strong><br />
Kirchenfabrikrat festgelegt worden ist, folgende Beträge aufweist :<br />
- auf der Einnahmenseite : 67.108,54 €
- auf der Ausgabenseite : 32.833,20 €<br />
und mit einem Überschuss von 34.275,34 € abgeschlossen wird;<br />
In der Erwägung, dass der Diözesanleiter <strong>die</strong> besagte Rechnung für das Rechnungsjahr 2009<br />
ohne Bemerkungen genehmigt hat;<br />
In der Erwägung, dass es angebracht ist, besagte Rechnung zu billigen :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Artikel 1 : Die Rechnung, <strong>die</strong> der Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige drei Könige“ in Nidrum in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 07.04.<strong>2010</strong> für das Rechnungsjahr 2009 festgelegt hat, wird im Einverständnis mit dem<br />
Diözesanleiter gebilligt.<br />
Diese Rechnung weist folgende Beträge auf :<br />
- auf der Einnahmenseite : 67.108,54 €<br />
- auf der Ausgabenseite : 32.833,20 €<br />
- einen Überschuss von 34.275,34 €.<br />
Artikel 2 : Der vorliegende Beschluss ergeht mit der Normalpost an :<br />
- den Kirchenfabrikrat der Pfarre „Heilige Drei Könige“ Nidrum;<br />
- <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />
- den Herrn Bischof von Lüttich.<br />
7º Genehmigung der Rechnungsablage 2009 <strong>des</strong> Sozialhilfezentrums der Gemeinde.<br />
Der Rat genehmigt einstimmig <strong>die</strong> wie nachfolgend schließende Rechnung <strong>des</strong><br />
Rechnungsjahres 2009 <strong>des</strong> Öffentlichen Sozialhilfezentrums der Gemeinde :<br />
EINNAHMEN - 1.097.673,97<br />
AUSGABEN - 905.819,50<br />
Überschuss - 191.854,47.<br />
8º ÖSHZ Bütgenbach. Jahresbericht der Lokalen Kommission für Energie. Kenntnisnahme.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 19.12.2002 zur Organisation <strong>des</strong> regionalen Gasmarktes und <strong>des</strong><br />
Dekretes <strong>vom</strong> 12.04.2001 zur Organisation <strong>des</strong> regionalen Strommarktes, abgeändert durch das Dekret<br />
<strong>vom</strong> 17.07.2008;<br />
Auf Grund insbesondere von Artikel 33ter, §1., Abs. 2 <strong>des</strong> Dekretes <strong>vom</strong> 12.04.2001 über <strong>die</strong><br />
Jahresberichte der lokalen Energiekommissionen;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Lokale Energiekommission vor dem 31. März eines jeden Jahres dem<br />
Gemeinderat Bericht über <strong>die</strong> Aktivitäten <strong>des</strong> Vorjahres abzulegen hat;<br />
Nach Durchsicht <strong>des</strong> schriftlichen Berichtes der Lokalen Energiekommission beim ÖSHZ der<br />
Gemeinde und nach Anhörung der Erläuterungen <strong>des</strong> Vorsitzenden <strong>des</strong> ÖSHZ , Herrn Albert<br />
SCHUGENS, zu den Aktivitäten <strong>des</strong> Jahres 2009 :<br />
NIMMT der Rat :<br />
- Kenntnis <strong>vom</strong> Bericht der Lokalen Energiekommission beim ÖSHZ Bütgenbach über <strong>die</strong> Tätigkeiten <strong>des</strong><br />
Jahres 2009 und übermittelt Abschrift von Gegenwärtigem an <strong>die</strong> betroffenen Instanzen.<br />
9º Genehmigung der Gemeinderechnung <strong>des</strong> Jahres 2009.<br />
Der Rat genehmigt mit 9 Stimmen gegenüber 7 Enthaltungen (<strong>die</strong> <strong>HH</strong> HEINDRICHS, Frau<br />
DUPUIS-MARGRAFF, REUTER, FINK, Frau GENTGES, HEINEN E. und CHRISTEN) <strong>die</strong> wie<br />
nachfolgend schließende Gemeinderechnung <strong>des</strong> Rechnungsjahres 2009 :<br />
a. Ordentlicher Dienst :<br />
EINNAHMEN : 7.412.631,07 €<br />
AUSGABEN : 6.686.005,82 €<br />
Überschuss : 726.625,25 €.<br />
b. Außerordentlicher Dienst :<br />
EINNAHMEN : 4.285;423,99 €<br />
AUSGABEN : 6.676.859,48 €<br />
Fehlbetrag : -2.391.435,49 €.<br />
10º Genehmigung der 2. Abänderung <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong>.<br />
Nachdem ein Antrag von RM FINK auf Eintragung eines Ausgabenkredites im<br />
außerordentlichen Haushaltsplan, zur Finanzierung <strong>des</strong> Baus einer Totenkapelle in Nidrum über einen
Betrag von 300.000 €, bei gleichzeitiger Deckung der Mittel mittels Aufnahme einer Anleihe in gleicher<br />
Höhe, mit 7 Stimmen dafür und 9 Stimmen dagegen abgelehnt wurde;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong> Ablehnung damit begründet wird, dass <strong>die</strong> Hinterlegung eines<br />
endgültigen Projektes mit schlüssigen Zahlen zu einer kommenden Haushaltsabänderung abgewartet<br />
werden sollte;<br />
In Anbetracht, dass hiernach der Rat mit 9 Stimmen dafür bei 7 Gegenstimmen (<strong>die</strong> <strong>HH</strong><br />
HEINDRICHS, Frau MARGRAFF, REUTER , FINK, Frau GENTGES, HEINEN E. und CHRISTEN) <strong>die</strong><br />
wie nachfolgend schließende Abänderung Nr. 2 <strong>des</strong> Gemeindehaushaltes <strong>2010</strong> genehmigt :<br />
a. Ordentlicher Dienst :<br />
EINNAHMEN AUSGABEN Saldo<br />
Ursprüngliches<br />
6.795.444,52 6.790.628,72 4.815,80<br />
Ergebnis<br />
Erhöhungen 600.405,29 350.000,00 250.405,29<br />
Verminderungen 0 0 0<br />
Neues Ergebnis 7.395.849,81 7.140.628,72 255.221,09<br />
b. Außerordentlicher Dienst :<br />
EINNAHMEN AUSGABEN Saldo<br />
Ursprüngliches<br />
5.222.062,60 5.222.062,60 0,00<br />
Ergebnis<br />
Erhöhungen 2.638.435,49 2.638.435,49 0<br />
Verminderungen 0 0 0<br />
Neues Ergebnis 7.860.498,09 7.860.498,09 0,00<br />
11º Generalversammlungen der Interkommunalen Gesellschaften - Stellungnahme zu den<br />
Tagesordnungen.<br />
Auf Grund der am 12.05.<strong>2010</strong> von der Interkommunale "A.I.D.E.“ zugestellten Einberufung<br />
zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Montag, dem 21. Juni <strong>2010</strong>, um 17.00 Uhr, an der<br />
Kläranlage in Liège-Oupeye stattfinden wird;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Dekretes der Wallonischen Region <strong>vom</strong> 05.12.1996, abgeändert durch Dekret<br />
<strong>vom</strong> 04. Februar 1999, insbesondere Artikel 15;<br />
Auf Grund der Artikel L1523-12, § 1, L1523-2, 8° und L1523-24 <strong>des</strong> Kodex der lokalen<br />
Demokratie und der Dezentralisierung;<br />
Auf Grund der <strong>die</strong>ser Einberufung beigefügten Unterlagen betreffend <strong>die</strong> auf der Tagesordnung<br />
eingetragenen Punkte :<br />
BESCHLIEßT mit 15 Stimmen und einer Enthaltung (RM REUTER) :<br />
- der Gemeinderat erteilt sein Einverständnis zu den auf der Tagesordnung der Generalversammlung der<br />
A.I.D.E. <strong>vom</strong> 21. Juni <strong>2010</strong> eingetragenen Punkte 2. (Rechnung 2009) und 3.(Entlastung der Verwalter<br />
und Kommissare-Revisoren);<br />
- <strong>die</strong> durch Beschluss <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 08.01.2007 bevollmächtigen Ratsmitglieder sind beauftragt<br />
gegenwärtigen Beschluss der Generalversammlung vor zu bringen;<br />
- Mitteilung hierüber ergeht an <strong>die</strong> Interkommunale A.I.D.E.<br />
12º Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereichs der Seestrasse in<br />
Bütgenbach. Zurkenntnisnahme <strong>des</strong> Resultats der öffentlichen Untersuchung und<br />
Stellungnahme.<br />
Auf Grund seines Beschlusses <strong>vom</strong> 07.09.2007, mit welchem der Gemeinderat das Projekt<br />
betreffend <strong>die</strong> Kanalisierung und anschließende Erneuerung eines Teilstückes der „Seestrasse“ in<br />
Bütgenbach, gemäss der Pläne und besonderen Lastenhefte <strong>vom</strong> Stu<strong>die</strong>nbüro SOTREZ in Eupen<br />
genehmigte;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong>se Arbeiten auf der Grundlage der Artikel 110-114 und 129bis <strong>des</strong><br />
CWATUPE Gegenstand eines Antrages auf Städtebaugenehmigung sind und daher <strong>die</strong> in den Artikeln<br />
332ff vorgesehene öffentliche Untersuchung durchgeführt werden musste;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Arbeiten Teile <strong>des</strong> öffentlichen Gemeindewegenetzes berühren und<br />
daher der Gemeinderat hierüber berät;<br />
Nach Durchsicht <strong>des</strong> Abschlussberichtes über <strong>die</strong> öffentliche Untersuchung in der Zeit <strong>vom</strong><br />
19.04.-03.05.<strong>2010</strong>, woraus hervorgeht, dass eine schriftliche Sammelbeschwerde seitens Frau Sylvia
PERINGS und andere und eine mündliche Reklamation während der Abschlussversammlung, nämlich<br />
durch Herrn Marc BASTIN in Bütgenbach, geltend gemacht wurden;<br />
In Anbetracht, dass sich der schriftliche Einspruch mehrerer Anlieger auf das Anlegen von<br />
Parkflächen längs deren Anwesen bezieht, aber auch allgemein auf den Schutz von Straßenbäumen bei<br />
Bauarbeiten;<br />
In Anbetracht, dass sich <strong>die</strong> mündliche Beschwerde von Herrn BASTIN auf eine bestehende<br />
Kanal<strong>die</strong>nstbarkeit bezieht, deren Rechtmäßigkeit er in Frage stellt und daher <strong>die</strong> Erneuerung <strong>des</strong> Kanals<br />
über sein Grundstück angreift;<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass zu den verschiedenen Beschwerden Stellung bezogen werden<br />
sollte :<br />
NIMMT :<br />
- Kenntnis von der schriftlichen Reklamation seitens Frau Sylvia PERINGS und andere in Bütgenbach<br />
sowie der mündlichen Reklamation während der Abschlussversammlung durch Herrn Marc BASTIN in<br />
Bütgenbach, im Zuge der stattgefundenen öffentlichen Untersuchung, zum Antrag auf<br />
Städtebaugenehmigung im Hinblick auf <strong>die</strong> Kanalisierung und Erneuerung eines Teilbereiches der<br />
„Seestrasse“ in Bütgenbach und äußert hierzu :<br />
1. was das Anlegen von Parkflächen angeht, so wird mit den Anliegern Einvernehmen gesucht über<br />
eine bestmögliche Ausführung im Sinne aller Parteien, nämlich sowohl der unmittelbaren Anlieger<br />
als auch der Verkehrsteilnehmer;<br />
2. was <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit einer Kanal<strong>die</strong>nstbarkeit über das Eigentum von Herrn BASTIN angeht, so<br />
erfolgt hier eine rechtliche Prüfung , auch unter Hinzuziehen der A.I.D.E., und auch hier wird ein<br />
Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer vor Inangriffnahme jeglicher Arbeiten gesucht :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
- dem vorliegenden Antrag auf Städtebaugenehmigung zur Kanalisierung und Erneuerung eines<br />
Teilbereiches der „Seestrasse“ in Bütgenbach, insbesondere was <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Arbeiten am kommunalen<br />
Wegenetz vorzunehmenden Änderungen angeht, im Sinne <strong>des</strong> Artikels 129bis <strong>des</strong> CWATUPE wird<br />
zugestimmt;<br />
- Abschrift hiervon wird dem Antrag auf Städtebaugenehmigung beigefügt.<br />
13º Genehmigung zur Erstellung eines/mehrerer Umwelt- und Städtebauberichte im Hinblick auf<br />
<strong>die</strong> Erschließung eines/mehrerer künftiger Wohngebiete. Genehmigung der Bedingungen eines<br />
Dienstleistungsauftrages - Festlegung der Vergabeart – Finanzierung <strong>des</strong><br />
Dienstleistungsauftrages.<br />
Auf Grund der Beschlüsse <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 22.12.2003 und 02.07.2004, mit welchen<br />
<strong>die</strong> Bedingungen eines Auftrages zur Erstellung eines gemeindlichen Programms zur Verwertung der<br />
Bauerwartungsgebiete festgelegt wurde;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> Kollegiums <strong>vom</strong> 01.06.2004, wodurch das Planungsbüro<br />
„A.U.P.A.“ in Verviers mit den anfallenden Stu<strong>die</strong>n und Plänen beauftragt wurde;<br />
Nachdem der Erlass der Wallonischen Regierung <strong>vom</strong> 17.07.2003 betreffend <strong>die</strong> Festlegung<br />
der Modalitäten für <strong>die</strong> Verwertung der Bauerwartungsgebiete sowie <strong>die</strong> Modalitäten zur Gewährung von<br />
Zuschüssen an <strong>die</strong> Gemeinden für <strong>die</strong> Aufstellung eines gemeindlichen Programms zur Verwertung der<br />
Bauerwartungsgebiete durch „RESA-Dekret“ <strong>vom</strong> 03.02.2005 abgeändert wurde;<br />
Auf Grund der neuen Bestimmungen von Artikel 33§2 der koordinierten Fassung <strong>des</strong><br />
Wallonischen Gesetzbuches über <strong>die</strong> Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 08.02.2006 über ein Zusatzabkommen für<br />
Planungsleistungen im Rahmen <strong>die</strong>ser neuen gesetzlichen Regeln zur Erschließung von<br />
Bauerwartungsgebieten;<br />
In Anbetracht, dass das Planungsbüro hiernach einen Gesamtplan zur Erschließung von<br />
insgesamt 6 Wohnerwartungsgebieten auf dem Gebiet der Gemeinde vorgelegt hat, der den betroffenen<br />
Eigentümern in einzelnen Versammlungen vorgestellt wurde;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong> Eigentümer aufgerufen wurden ihr Einverständnis zur weiteren Planung<br />
einer Erschließung der, ihr Eigentum umschließenden Wohnerwartungsgebiete, zu erteilen;<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass <strong>die</strong>s auch mehrheitlich geschehen ist und hiernach der KBRM sein<br />
Gutachten abgelegt hat, wonach vier der insgesamt 6 Wohnerwartungsgebiete prioritär erschließbar sein<br />
sollten, nämlich <strong>die</strong> Gebiete der „Im Winkel“ und „Auf der Rötsch“ in Bütgenbach, „An Sankersborn“ in<br />
Weywertz und das Gebiet „Berg“;
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Erschließung mittels Erstellung eines sogenannten Umwelt- und<br />
Städtebauberichtes erfolgen muss, welcher im Einzelnen mit Kosten von 10.000-15.000 € und bei einem<br />
Sammelauftrag von vier Gebieten rund 32.000 €, alle Beträge ohne MWSt., verbunden sein würde;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Planung <strong>des</strong> oder der Umwelt- und Städtebauberichte nur in Auftrag<br />
gehen wird, insofern <strong>die</strong> betroffenen Eigentümer gemeinschaftlich <strong>die</strong> Finanzierung <strong>des</strong><br />
Dienstleistungsauftrages garantiert haben;<br />
In Erwägung, dass der Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den betroffenen Eigentümern<br />
der Anteil an Grundeigentum im Verhältnis zur Gesamtfläche <strong>des</strong> zu beplanenden Gebietes sein sollte;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong> zusätzlichen Mittel zur Vergabe <strong>des</strong> oder der Dienstleistungsaufträge im<br />
außerordentlichen Haushaltsplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden und durch <strong>die</strong> Beteiligung Dritter<br />
gedeckt würden;<br />
Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />
bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17§2 1. a) und <strong>die</strong> Königlichen<br />
Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche<br />
Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong><br />
Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Art. 1 : Das vorliegende Sonderlastenheft über Planungen zur Erstellung von Umwelt- und<br />
Städtebauberichte im Hinblick auf <strong>die</strong> Erschließung der Wohnerwartungsgebiete „Im Winkel“ und „Auf<br />
der Rötsch“ in Bütgenbach, „An Sankersborn“ in Weywertz und das Gebiet „Berg“ wird hiermit<br />
genehmigt.<br />
Art. 2 : Die Planung der hiervor beschriebenen Umwelt- und Städtebauberichte kann nur in Auftrag geben,<br />
wenn <strong>die</strong> für das jeweilige Gebiet verantwortlichen Eigentümer <strong>die</strong> Finanzierung <strong>des</strong><br />
Dienstleistungsauftrages garantiert haben. Dabei gilt als Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den<br />
betroffenen Eigentümern der Anteil an Grundeigentum eines jeden Eigentümers im Verhältnis zur<br />
Gesamtfläche <strong>des</strong> zu beplanenden Gebietes.<br />
Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht :<br />
- Zur allgemeinen Aufsicht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde;<br />
- Zur Kenntnisnahme an das Ministerium der Wallonischen Region, Generaldirektion für Raumordnung.<br />
14º IMMOBILIENANGELEGENHEITEN :<br />
a. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an <strong>die</strong> Eheleute ROZEIN-LEYENS in<br />
Nidrum.<br />
Auf Grund eines Antrages von Herrn ROZEIN Erwin in Nidrum betreffend den Erwerb <strong>des</strong><br />
Gemeindegrundstücks, katastriert Gem. 5, Flur D, Nr. 219b innerhalb der Bauzone gelegen;<br />
In Anbetracht, dass es sich hierbei um ein 80 m² großes Grundstück handelt, welches<br />
unmittelbar an das Eigentum der Antragsteller angrenzt und zu <strong>des</strong>sen Vergrößerung <strong>die</strong>nen würde;<br />
In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 16 € je m² zu<br />
veräußern;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />
Untersuchung zu unterwerfen :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- Den Eheleuten ROZEIN-LEYENS in Nidrum wird das Gemeindegrundstück katastriert Gemarkung 5,<br />
Flur D, Nr. 219b, 80 m² groß, zur Vergrößerung deren Eigentums veräußert;<br />
- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
b. Prinzipbeschluss über <strong>die</strong> unentgeltliche Übernahme ins öffentliche Eigentum der privaten<br />
Wegeinfrastruktur innerhalb der Parzellierung „KOMAR“ in Berg.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Antrages der Dr. Iris KOMAR in Berg <strong>vom</strong> 18.11.2008 betreffend eine<br />
Übernahme durch <strong>die</strong> Gemeinde in das öffentliche Eigentum <strong>des</strong> Erschließungsweges innerhalb ihrer<br />
genehmigten Parzellierung „Zum Konnenbusch“ in Berg;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Vermessungsplans von Landmesser MREYEN in St.Vith <strong>vom</strong><br />
04.05.<strong>2010</strong>;<br />
In Anbetracht, dass demnach <strong>die</strong> Abtretung eines rund 1.048 m² großen Teilgrundstücks aus der<br />
Parzelle Nr. 96x der Flur C in Berg zwecks Einverleibung in das öffentliche Eigentum vorgesehen ist;
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Abtretung <strong>die</strong>ses Teilgrundstücks unentgeltlich durch <strong>die</strong><br />
Antragstellerin erfolgt und der Erschließungsweg gemäss den Auflagen der Parzellierungsgenehmigung<br />
gebaut wurde, worüber ein Abnahmeprotokoll <strong>vom</strong> 28.02.2007, unter Mitwirken der Vertreter der<br />
Gemeinde, Bestätigung gibt;<br />
In Erwägung, dass es sich empfiehlt <strong>die</strong> Übernahme in das öffentliche Eigentum anzunehmen<br />
und gegenwärtigen Beschluss vorab einer öffentlichen Untersuchung zu unterwerfen;<br />
Auf Vorschlag <strong>des</strong> Kollegiums :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- den unentgeltlichen Erwerb eines 1.048m² großen Erschließungsweges innerhalb der Parzellierung „Zum<br />
Konnenbusch“ in Berg, zu entnehmen aus der Parzelle 96x der Flur C in Berg , Frau Dr. Iris KOMAR in<br />
Berg gehörend, und <strong>die</strong>s im Hinblick auf eine Übernahme in das öffentliche Eigentum der Gemeinde;<br />
- der Erwerb erfolgt aus Gründen <strong>des</strong> öffentlichen Nutzens;<br />
- gegenwärtiger Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
c. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Teilgrundstücks an Frau LANGER in Elsenborn.<br />
Auf Grund eines Antrages von Frau LANGER Odilia in Elsenborn, betreffend den Erwerb<br />
eines Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach, katastriert Gem. 4, Flur D, Nr. 281e und Bestandteil <strong>des</strong><br />
Grundstücks der Gemeinde, welches dem Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage in Elsenborn <strong>die</strong>nt;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong>s zur Vergrößerung <strong>des</strong> eigenen Grundstücks der Antragstellerin<br />
erfolgen sollte und eine Veräußerung von Sicht der Gemeinde aus keinen Nachteil birgt;<br />
In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 6 € je m² zu<br />
veräußern, entsprechend dem Preis, den <strong>die</strong> Gemeinde selbst zum Erwerb <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> gezahlt hat;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />
Untersuchung zu unterwerfen :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- Frau LANGER Odilia in Elsenborn wird ein Teilgrundstück gemäss beigefügter Skizze, zu entnehmen<br />
aus dem Gemeindegrundstück der Gemarkung 4, Flur D, Nr. 281e, zur Vergrößerung ihres Eigentums<br />
veräußert;<br />
- Die Antragstellerin trägt alle mit <strong>die</strong>sem Erwerb verbundenen Kosten der Vermessung und<br />
Beurkundung;<br />
- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
d. Prinzipbeschluss über den Verkauf eines Grundstücks an Herrn Jean DE VALENSART-<br />
SCHOONMAKERS in Bütgenbach.<br />
Auf Grund eines Antrages von Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS betreffend<br />
den Erwerb eines 23 m² großen Teilgrundstücks der Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den<br />
Hofwiesen gelegen;<br />
In Anbetracht, dass es sich hierbei um ein teilweise bebautes Teilgrundstück laut<br />
Vermessungsplan <strong>des</strong> Landmessers JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong> handelt;<br />
In Erwägung, dass es sich bei dem Bau um einen alten Schuppen <strong>des</strong> vorherigen Eigentümers<br />
handelt, der ohne das Wissen der Gemeinde errichtet wurde und wofür seitens der Gemeinde auch keine<br />
rechtliche Verantwortung genommen wird;<br />
In Anbetracht, dass vorgeschlagen wird das Grundstück zu einem Preis von 30 € je m² zu<br />
veräußern;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt, den gegenwärtigen Beschluss einer öffentlichen<br />
Untersuchung zu unterwerfen :<br />
BESCHLIESST prinzipiell und einstimmig :<br />
- Herrn Jean de VALENSART SCHOENMAECKERS wird ein 23 m² großes Teilgrundstücks der<br />
Gemeinde Bütgenbach in Bütgenbach, An den Hofwiesen, gemäss Vermessungsplan von Landmesser<br />
JOSTEN <strong>vom</strong> 15.04.<strong>2010</strong>, zur Vergrößerung seines Eigentums veräußert;<br />
- der gegenwärtige Beschluss wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.<br />
15º Genehmigung eines Dienstleistungsauftrages zur Planung von energieeinsparenden Maßnahmen<br />
in Gebäuden der Gemeinde unter Beantragung von UREBA-Zuschüssen. Festlegung der<br />
Vergabebedingungen.<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass auf Arbeiten zur Verbesserung der Energiewerte in öffentlichen<br />
Gebäuden Subsi<strong>die</strong>n im Rahmen <strong>des</strong> UREBA-Programms durch <strong>die</strong> Wallonische Region gewährt werden;
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Energienaudits durch das ISSeP für <strong>die</strong> Schulen von Weywertz,<br />
Nidrum, Elsenborn und Küchelscheid, das Gemeindehaus und das alte Gemeindehaus Elsenborn, sowie <strong>die</strong><br />
ehemaligen Schulen Weywertz-Bahnhof und Bütgenbach-Marktplatz;<br />
In Anbetracht, dass es sich empfiehlt im Sinne der Schlussfolgerungen <strong>die</strong>ser Audits einen<br />
Dienstleister mit der Erstellung der entsprechenden UREBA Subsi<strong>die</strong>nanträge zu beauftragen;<br />
In Anbetracht, dass sich eine Vergabe <strong>des</strong> Dienstleistungsauftrages auf dem Wege eines<br />
Verhandlungsverfahrens anbietet;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong> Mittel hierzu im Haushaltesplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden;<br />
Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />
bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17§2 1. a) und <strong>die</strong> Königlichen<br />
Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche<br />
Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong><br />
Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Art. 1 : Die Bedingungen eines Auftrages an einen außenstehenden Dienstleister, im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Erstellung der UREBA Zuschussanträge für Arbeiten zur Verbesserung der Energiewerte in den Gebäuden<br />
der Schulen von Weywertz, Nidrum, Elsenborn und Küchelscheid, <strong>des</strong> Gemeindehauses und im alten<br />
Gemeindehaus Elsenborn sowie den ehemaligen Schulen von Weywertz-Bahnhof und Bütgenbach-<br />
Marktplatz werden genehmigt.<br />
Art. 2 : Die Vergabe <strong>die</strong>ses Dienstleistungsauftrages erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.<br />
Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde.<br />
Abschrift hiervon wird den laufenden Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />
16º Genehmigung von Arbeiten zur Ausrüstung der Gemeindeparzellierung "Krombachstrasse" in<br />
Berg - Festlegung der Vergabebedingungen für Arbeiten zur Strom- und Kabelverteilung sowie<br />
für <strong>die</strong> öffentliche Beleuchtung.<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass zur Ausrüstung der Infrastruktur längs der Gemeindeparzellierung<br />
„Krombachstrasse“ in Berg gewisse Kabelverlegungsarbeiten erforderlich geworden sind, und <strong>die</strong>s im<br />
Zuge der bevorstehenden Arbeiten zur Kanalisierung <strong>die</strong>ses Ortsbereichs;<br />
Auf Grund der <strong>die</strong>sbezüglichen Kostenvoranschläge der Netzbetreiber INTEROST und<br />
NewICo;<br />
In Anbetracht, dass sich hieraus folgende Kosten für <strong>die</strong> Gemeinde ergeben :<br />
- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Stromnetzbetreiber INTEROST : 9.100,00 €;<br />
- für <strong>die</strong> Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung durch INTEROST : 1.984,40 €;<br />
- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Kabelnetzbetreiber Tecteo/VOO : 4.544,00 €;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong> entsprechenden Mittel zur Finanzierung <strong>die</strong>ser Arbeiten im<br />
außerordentlichen Haushaltsplan <strong>des</strong> Jahres <strong>2010</strong> vorgesehen wurden;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Vergabe der Arbeiten im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne<br />
Veröffentlichung erfolgen sollte;<br />
Auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> Gesetzes <strong>vom</strong> 24.12.1993 über öffentliche Aufträge und<br />
bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17 § 2, 1.a) und f) ;<br />
Auf Grund der Königlichen Erlasse <strong>vom</strong> 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und<br />
Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen und <strong>vom</strong> 26. September 1996 zur Festlegung der<br />
allgemeinen Bestimmungen für <strong>die</strong> Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von<br />
öffentlichen Bauaufträgen;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Artikels L1222-3 <strong>des</strong> KLDD :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Art. 1 : Die Verlegung unterirdischer Kabel für Strom- und Fernsehverteilung, im Zuge der in Kürze<br />
stattfindenden Kanalarbeiten, im Hinblick auf <strong>die</strong> Ausrüstung der Gemeindeparzellierung<br />
„Krombachstrasse“ in Berg, wird hiermit genehmigt und <strong>die</strong> nachfolgenden Kostenangebote werden zu<br />
<strong>die</strong>sem Zwecke angenommen :<br />
- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Stromnetzbetreiber INTEROST : 9.100,00 €;<br />
- für <strong>die</strong> Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung durch INTEROST : 1.984,40 €;<br />
- für <strong>die</strong> Arbeiten durch den Kabelnetzbetreiber Tecteo/VOO : 4.544,00 €;<br />
Art. 2 : Die Vergabe der Arbeitsaufträge erfolgt auf dem Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne<br />
Veröffentlichung.
Art. 3 : Mitteilung hiervon ergeht an <strong>die</strong> Aufsichtsbehörde in Eupen. Abschrift hiervon wird den<br />
Rechnungsunterlagen beigefügt.<br />
17º Genehmigung einer Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages zwischen dem Ministerium der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinde zur Gestaltung der "Offenen Jugendarbeit"<br />
auf dem Gemeindegebiet.<br />
Nach Durchsicht <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>vom</strong> 30.10.2009, womit <strong>die</strong>ser den<br />
Leistungsauftrag zur „Stärkung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach“ zwischen der<br />
Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
und der Gemeinde Bütgenbach bis zum 31.12.2009 genehmigte;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> offene Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach weiter verfolgt<br />
werden sollte;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als<br />
Leistungsauftraggeber eine Verlängerung <strong>des</strong> Leistungsauftrages für <strong>die</strong> Stärkung der Offenen<br />
Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach bis zum 31.12.2011 vorschlägt;<br />
In Erwägung, dass <strong>die</strong>ser Leistungsauftrag <strong>die</strong> Art, den Umfang, das Erbringen und <strong>die</strong><br />
Überprüfung der Leistung regelt, welche das Jugendbüro als Koordinationsstelle der offenen Jugendarbeit<br />
und als Arbeitgeber von Jugendarbeitern im Auftrage der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
und der Gemeinde Bütgenbach erbringt;<br />
In Anbetracht, dass in <strong>die</strong>sem Leistungsauftrag <strong>die</strong> Rahmenbedingungen, <strong>die</strong><br />
Arbeitsphilosophie, <strong>die</strong> Dienstleistungen, <strong>die</strong> Zusammenarbeit, <strong>die</strong> Finanzierung/ Preisgestaltung, <strong>die</strong><br />
Kontrolle und der Anpassungsmechanismus geregelt sind;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
Art. 1 : Der Leistungsauftrag zur „Stärkung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach“<br />
zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Jugendbüro der Deutschsprachigen<br />
Gemeinschaft und der Gemeinde Bütgenbach wird bis zum 31.12.2011 verlängert.<br />
Art. 2 : Gegenwärtigen Beschluss ergeht an <strong>die</strong> Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und an<br />
das Jugendbüro.<br />
18º Genehmigung einer Ergänzungsverordnung über den Straßenverkehr. Anlegen von Parklücken<br />
im Bereich der "ESSCOBAR" in der "Seestrasse" in Bütgenbach.<br />
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Vorschlages zur Schaffung von Parklücken im Bereich <strong>des</strong> Café<br />
„ESSCOBAR“ in Bütgenbach, und zwar zwei Parkstellen im Bereich der Fassade an der „Seestrasse“ ;<br />
In Anbetracht, dass <strong>die</strong> Vorschläge mit dem Polizei<strong>die</strong>nst und der Vertreterin <strong>des</strong> Föderalen<br />
Verkehrsministeriums anhand einer Ortsbesichtigung ausgearbeitet wurde;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Einverständnisses <strong>des</strong> ÖDW-„Strassen und Gebäude“ in St.Vith<br />
<strong>vom</strong> 11.09.2009, was <strong>die</strong> Einrichtung von Parklücken im Bereich der Regionalstrasse angeht;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Gesetzes über <strong>die</strong> Straßenverkehrspolizei;<br />
Auf Grund der allgemeinen Straßenverkehrsordnung;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Ministerialerlasses zur Bestimmung der Min<strong>des</strong>tmaße und der besonderen<br />
Bedingungen zur Anbringung der Straßenverkehrszeichen;<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Artikels 119 <strong>des</strong> Neuen Gemeindegesetzes :<br />
VERORDNET einstimmig :<br />
Artikel 1 : Die Schaffung von 2 Parklücken im Bereich der Fassade der „ESSCOBAR“ an der<br />
„Seestrasse“ in Bütgenbach. Die vorschriftsmäßigen Bodenmarkierungen werden zu <strong>die</strong>sem Zweck<br />
angebracht.<br />
Artikel 2 : Gegenwärtige Verordnung wird dem Minister, zuständig für den Föderalen Öffentlicher Dienst<br />
Mobilität und Transport, zwecks Genehmigung unterbreitet.<br />
Unmittelbar nach der Genehmigung gelangen <strong>die</strong> hierüber angeführten Maßnahmen zur Ausführung.<br />
Artikel 3 : Abschrift <strong>des</strong> Gegenwärtigen ergeht sodann zur Kenntnis :<br />
- an das Gericht Erster Instanz in Eupen;<br />
- an das Polizeigericht Eupen, Abteilung St.Vith;<br />
- an den Zonenchef der Polizeizone Eifel.<br />
19º Dringende Instandsetzung der Friedhofsmauer in Bütgenbach. (Auf Antrag der Fraktion<br />
GEMEINSAM FÜR ALLE).
Auf Grund <strong>des</strong> vorliegenden Antrages auf Zusatzpunkt der Fraktion GEMEINSAM FÜR ALLE<br />
betreffend Maßnahmen zur Sicherheit von Passanten oder Verkehrsteilnehmern im Bereich der<br />
Friedhofsmauer von Bütgenbach, wo sich Gestein löst;<br />
Angesichts <strong>des</strong>sen, dass bereits kleinere Instandsetzungen durch den Arbeiter<strong>die</strong>nst<br />
durchgeführt wurde, <strong>die</strong> aber auf Sicht keine Lösung der fortschreitenden Schäden an der Mauer<br />
darstellen;<br />
In Anbetracht, dass daher angeregt wird <strong>die</strong> Baukommission <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> soll sich <strong>die</strong>ser<br />
Angelegenheit annehmen, wobei hierzu Kostenanschläge für provisorische Maßnahmen eingeholt werden<br />
sollten :<br />
BESCHLIESST einstimmig :<br />
- Die Angelegenheit von dringenden Maßnahmen an der Friedhofsmauer von Bütgenbach im Hinblick auf<br />
eine Gewährleistung der Sicherheit von Passanten und Verkehrsteilnehmern wird hiermit an <strong>die</strong><br />
Baukommission verwiesen. Diese sollte anhand von Kostenanschlägen Vorschläge hierzu ausarbeiten.<br />
Namens <strong>des</strong> Rates :<br />
Der Sekretär, Der Vorsitzende,<br />
gez. M. GILLESSEN gez. E. DANNEMARK