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RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz III / J. Umweltverträglichkeitserklärung J.1 Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) - Zusammenfassung Revision 1, 14.01.2008 Verfasser: DI Martin Kühnert Ziviltechnikerbüro für Forstwirtschaft Wattmanngasse 27/2, 1130 Wien RVH Reststoffverwertungs GmbH Europastraße 1 7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal
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RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />
III / J. Umweltverträglichkeitserklärung<br />
J.1 Umweltverträglichkeitserklärung (<strong>UVE</strong>) -<br />
<strong>Zusammenfassung</strong><br />
Revision 1, 14.01.2008<br />
Verfasser: DI Martin Kühnert<br />
Ziviltechnikerbüro für Forstwirtschaft<br />
W<strong>at</strong>tmanngasse 27/2, 1130 Wien<br />
RVH Reststoffverwertungs GmbH<br />
Europastraße 1<br />
7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
INHALT<br />
1 ALLGEMEINES ................................................................................................... 7<br />
1.1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 7<br />
1.2 Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitserklärung ........................ 10<br />
1.3 Aufbau der Umweltverträglichkeitserklärung ............................................ 11<br />
2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS .............................................................. 13<br />
2.1 Art und Zweck des Vorhabens .................................................................... 13<br />
2.2 Projektphasen ............................................................................................... 16<br />
2.2.1 Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase .................................................................... 16<br />
2.2.2 Nachsorgephase ............................................................................................................ 16<br />
2.3 Betrachtung der zeitlichen Phasen in der <strong>UVE</strong> .......................................... 17<br />
2.4 Allgemeine Beschreibung der Anlage ........................................................ 18<br />
2.4.1 Standortbeschreibung .................................................................................................... 18<br />
2.4.2 Flächenbeanspruchung .................................................................................................. 20<br />
2.4.3 Straßenanbindung ......................................................................................................... 21<br />
2.4.4 Schienenanbindung ....................................................................................................... 21<br />
2.4.5 Hauptauslegungsd<strong>at</strong>en der Reststof fverwertungsanlage ................................................ 22<br />
2.4.6 Betriebszeiten und Beschäftigte ..................................................................................... 24<br />
2.5 An- u. Abtransporte, innerbetrieblicher Verkehr ........................................ 25<br />
2.5.1 Planfälle Verkehr ........................................................................................................... 25<br />
2.5.2 Anlieferung der Reststoffe ............................................................................................. 26<br />
2.5.3 Anlieferung von Betriebsmitteln und Hilfsbrennstoffen ................................................... 27<br />
2.5.4 Abtransport der Rückstände ........................................................................................... 28<br />
2.6 Verfahrens- und Anlagentechnik ................................................................. 29<br />
2.6.1 Übersicht über die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ....................................... 29<br />
2.6.2 Beschreibung des Anlagenteils Brennstoffannahme .................................................... 32<br />
2.6.3 Beschreibung des Anlagenteils Wirbelschichtanlage ................................................... 34<br />
2.6.4 Beschreibung der Außenanlagen ................................................................................... 40<br />
2.7 Emissionen und Rückstände ....................................................................... 43<br />
2.7.1 Emissionen in die Atmosphäre ....................................................................................... 43<br />
2.7.2 Abwässer ....................................................................................................................... 46<br />
2.7.3 Schall ............................................................................................................................ 47<br />
2.7.4 Licht .............................................................................................................................. 48<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.7.5 Erschütterungen ............................................................................................................ 48<br />
2.7.6 Rückstände .................................................................................................................... 49<br />
2.8 Betriebsstörungen ........................................................................................ 50<br />
2.9 Beschreibung der Bauphase ....................................................................... 51<br />
2.10 Beschreibung von Maßnahmen Dritter .................................................... 52<br />
2.10.1 Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH ............................................................. 52<br />
2.10.2 Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300 ......................................................... 53<br />
3 ALTERNATIVE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN ................................................. 54<br />
3.1 Standortaltern<strong>at</strong>iven ..................................................................................... 54<br />
3.2 Altern<strong>at</strong>ive Verfahren zur Versorgung der Lenzing Fibers GmbH ............ 54<br />
3.3 Technologische Altern<strong>at</strong>iven ....................................................................... 55<br />
4 BEURTEILUNG DURCH DIE FACHBEREICHE DER <strong>UVE</strong> .............................. 56<br />
4.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................... 56<br />
4.1.1 Untersuchungsgebiet zur Beurteilung von Auswirkungen über den Luftpfad ................... 56<br />
4.1.2 Andere fachspezifische Untersuchungsgebiete .............................................................. 58<br />
4.2 Energiewirtschaft .......................................................................................... 59<br />
4.2.1 Energiebedarf für Lenzing Fibers GmbH unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs ....... 59<br />
4.2.2 Energieproduktion durch den Wirbelschichtkessel ......................................................... 60<br />
4.2.3 Betrieb Hilfskessel und Wirbelschichtkessel mit konventionellen Brennstoffen............... 63<br />
4.2.4 Beurteilung der Energieeffizienz nach dem BAT Dokument ........................................ 63<br />
4.2.5 Beurteilung der Energieeffizienz des Wirbelschichtkessels nach der EU -<br />
Abfallrahmenrichtlinie ................................................................................................................... 65<br />
4.2.6 Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen . 67<br />
4.3 Abfallwirtschaft ............................................................................................. 68<br />
4.3.1 Ziele der Abfallwirtschaft - Bedarf für thermische Reststoffverwertung ........................... 68<br />
4.3.2 Abfallwirtschaftliche Darstellung der RVH ...................................................................... 69<br />
4.3.3 Anfallende Rückstände und Abfälle ............................................................................... 70<br />
4.3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die übernommenen Reststoffe und anfallenden<br />
Rückstände (Abfallchemie) ........................................................................................................... 71<br />
4.3.5 Klimarelevante Emissionen (Treibhausgasemissionen) .................................................. 72<br />
4.3.6 Gesamtbewertung aus abfallwirtschaftlicher Sicht.......................................................... 75<br />
4.4 Verkehr .......................................................................................................... 76<br />
4.4.1 Ist-Situ<strong>at</strong>ion (Bestandsverkehr) ...................................................................................... 76<br />
4.4.2 Zukünftiges Verkehrsaufkommen und Abschätzung der Projektauswirkungen ................ 78<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.5 Schalltechnik ................................................................................................. 86<br />
4.5.1 Methodik der schalltechnischen Untersuchung ............................................................... 86<br />
4.5.2 Zielsetzung der schalltechnischen Untersuchung ........................................................... 87<br />
4.5.3 Ergebnisse der Untersuchung zur Betriebsphase ........................................................... 89<br />
4.5.4 Bau- und Errichtungsphasen bzw. Stilllegung ................................................................. 89<br />
4.5.5 Beweissicherung und Kontrolle ...................................................................................... 90<br />
4.5.6 Schalltechnische Gesamtbewertung .............................................................................. 90<br />
4.6 Luft und Klima, Immissionen ....................................................................... 92<br />
4.6.1 Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion ............................................................................... 92<br />
4.6.2 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 93<br />
4.6.3 Methodik Immissionsprognose ....................................................................................... 93<br />
4.6.4 Auswirkungen Betriebsphase ......................................................................................... 95<br />
4.6.5 Auswirkungen Bauphase ................................................................................................ 99<br />
4.7 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie ............................................ 100<br />
4.7.1 Schadstoffe und Bewertungsgrundlagen ...................................................................... 100<br />
4.7.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion ................................................................................................................. 101<br />
4.7.3 Auswirkungen .............................................................................................................. 102<br />
4.7.4 Maßnahmen und Beweissicherung .............................................................................. 103<br />
4.7.5 Gesamtbewertung........................................................................................................ 103<br />
4.8 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald ........................................................... 104<br />
4.8.1 Ist-Zustand................................................................................................................... 104<br />
4.8.2 Auswirkungen in der Bauphase .................................................................................... 104<br />
4.8.3 Auswirkungen in der Betriebsphase ............................................................................. 105<br />
4.8.4 Grenzüberschreitende Auswirkungen ........................................................................... 105<br />
4.8.5 Schlussfolgerung ......................................................................................................... 106<br />
4.9 Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume ....................................... 106<br />
4.9.1 Ist-Zustand................................................................................................................... 106<br />
4.9.2 Auswirkungen .............................................................................................................. 107<br />
4.10 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und Wasserwirtschaft<br />
109<br />
4.10.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ....................................................................... 109<br />
4.10.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion ................................................................................................................. 109<br />
4.10.3 Auswirkungen .............................................................................................................. 113<br />
4.11 Raumordnung .......................................................................................... 117<br />
4.11.1 Auswirkungen Raumordnung ....................................................................................... 117<br />
4.11.2 Auswirkungen auf die Landschaft ................................................................................. 118<br />
4.12 Mensch - Medizin ..................................................................................... 123<br />
4.12.1 Luftschadstoffe ............................................................................................................ 123<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.12.2 Geruch ........................................................................................................................ 124<br />
4.12.3 Schall .......................................................................................................................... 126<br />
4.12.4 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 127<br />
4.12.5 Erschütterungen .......................................................................................................... 128<br />
4.12.6 Freizeit und Erholungsraum ......................................................................................... 129<br />
4.12.7 Auswirkungen in der Nachsorgephase ......................................................................... 129<br />
4.12.8 Gesamtbewertung Mensch - Humanmedizin ................................................................ 129<br />
4.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen ................................................... 130<br />
4.13.1 Luftschadstoffe ............................................................................................................ 130<br />
4.13.2 Geruch ........................................................................................................................ 130<br />
4.13.3 Schall .......................................................................................................................... 130<br />
4.13.4 Elektromagnetische Felder .......................................................................................... 131<br />
4.13.5 Erschütterungen .......................................................................................................... 131<br />
4.13.6 Wasserhaushalt ........................................................................................................... 131<br />
4.13.7 Sonstige Auswirkungen ................................................................................................ 132<br />
5 BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ........................................................... 133<br />
6 BESCHREIBUNG ALLFÄLLIGER SCHWIERIGKEITEN ................................ 134<br />
7 GESAMTBEWERTUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT ....................... 135<br />
8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................ 136<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Aufgabenstellung<br />
Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />
Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) eine Wirbelschichtkesselanlage<br />
(im Folgenden kurz RVH) zur thermischen Verwertung von aufbereiteten Abfällen<br />
(Reststoffe) mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung. Hauptzweck der Anlage ist die<br />
Energieerzeugung aus Abfällen für die Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH. Darüber<br />
hinaus verfügbare Wärme kann an weitere Betriebe im Businesspark angeboten und geliefert<br />
werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit und Bereitschaft auch ungarische Betriebe<br />
mit Fernwärme zu beliefern.<br />
Die Energieumwandlung erfolgt in der RVH über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).<br />
Die projektierte Anlage RVH besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen:<br />
Brennstoffannahme<br />
• Haupt-Anlieferhalle<br />
• Lkw-Anlieferungshalle<br />
• Ballenlager<br />
• Aufbereitung<br />
• Reststofflager<br />
• Förderbrücke<br />
• Betriebs- und Sozialräume<br />
Wirbelschichtanlage<br />
• Silo für brennbare Stäube<br />
• Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />
• Wirbelschichtkessel<br />
• Reaktor<br />
• Gewebefilter<br />
• DeNOx Anlage<br />
• Kamine<br />
• Hilfskessel<br />
• Maschinenhaus<br />
• Luftkondens<strong>at</strong>or<br />
• Adsorbenssilos<br />
• Grob- und Feinaschesilos<br />
• Trafo<br />
• E- u. MSR Räume<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Außenanlagen<br />
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• Bürotrakt<br />
• Einfahrtsbereiche und Verkehrsflächen<br />
• Portiergebäude und Waagen<br />
• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />
• Teich- und Grünanlagen<br />
• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />
• Energie- und Medienleitung<br />
• Erweiterung der Anschlussbahn<br />
• Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />
Maßnahmen, die von Dritten gesetzt werden<br />
Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang<br />
mit der projektierten Anlage stehen und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen im<br />
gegenständlichen Fachbeitrag berücksichtigt werden, aber nicht Antragsgegenstand sind,<br />
sondern von Dritten errichtet werden:<br />
• Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH (durch BEW AG Netz GmbH)<br />
• Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 (durch BEGAS AG)<br />
Im Wirbelschichtkessel werden aufbereitete Abfälle (Reststoffe) in Übereinstimmung mit<br />
den Zielen und Grundsätzen des § 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 thermisch verwertet. Der<br />
Bedarf für thermische Abfallverwertung in Österreich ist gegeben, sodass die Anlagenkapazität<br />
für thermische Reststoffverwertung in Heiligenkreuz benötigt wird. Die Verbrennung<br />
von unaufbereitetem Restmüll sowie die Übernahme von gefährlichen Abfällen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Die thermisch zu verwertenden Abfälle werden bevorzugt per Bahn angeliefert. Die Anlieferung<br />
erfolgt in geschlossenen Containern bzw. geschlossenen Aufbauten oder entsprechenden<br />
Abdeckungen (sowohl bei Bahn wie auch bei Lkw), um Geruchsbelästigungen und<br />
Umweltverschmutzungen ausschließen zu können. Die Übernahme und Abfertigung von<br />
Lkw-Transporten erfolgt werktags zwischen 6 und 22 Uhr (Samstag zwischen 6 und 14<br />
Uhr). Zum Schutz der Umwelt wird die Mindestanforderung EURO 4 für Lkw-Transporte<br />
vertraglich vorgegeben.<br />
Die Brennstoffwärmeleistung der geplanten Wirbelschichtfeuerung beträgt maximal 99 MW.<br />
Überwiegend werden aufbereitete Siedlungsabfälle thermisch verwertet.<br />
Mit der mehrstufigen, abwasserfreien Abgasreinigung gemäß bester verfügbarer Technik<br />
werden alle Emissionsgrenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2000/76 über Abfallverbrennung
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
bzw. der teilweise noch strengeren österreichischen Abfallverbrennungsverordnung AVV<br />
(BGBl II 2002/389) eingehalten bzw. unterschritten.<br />
Durch die RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz kommt es zu einer Aufwertung<br />
des Produktions- und Wirtschaftsstandortes: Die Anlage wird nachhaltig eine kostengünstige<br />
und umweltfreundliche Strom- und Wärmelieferung für Betriebe im BPH, insbesondere<br />
für die Lenzing Fibers GmbH sicherstellen und trägt somit wesentlich zur Standortsicherung<br />
bei. Die Bauzeit der Anlage beträgt planmäßig zwei Jahre. Erstes volles Betriebsjahr soll<br />
2011 sein. Die Anlage ist für eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahre ausgelegt.<br />
Für das Vorhaben ist nach den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes von<br />
der Projektwerberin RVH Reststoffverwertungs GmbH eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />
(<strong>UVE</strong>) zu erstellen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
1.2 Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />
Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sind folgende Angaben für eine Umweltverträglichkeitserklärung<br />
(<strong>UVE</strong>) gefordert:<br />
• Beschreibung des Vorhabens<br />
• Überblick über Projektaltern<strong>at</strong>iven<br />
• Beschreibung der möglicherweise erheblich beeinflussten Umwelt<br />
• Beschreibung der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />
• Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Umwelt<br />
• Eine allgemeinverständliche <strong>Zusammenfassung</strong><br />
• Die Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten bei der Erstellung der <strong>UVE</strong><br />
Wesentlich dabei ist die Beschreibung möglicher Auswirkungen durch das Vorhaben RVH<br />
Heiligenkreuz auf die Schutzgüter:<br />
• Menschen<br />
• Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume<br />
• Boden<br />
• Wasser<br />
• Luft und Klima<br />
• Landschaft<br />
• Sach- und Kulturgüter<br />
Die Beschreibung dieser Schutzgüter sowie die Prognose der möglichen Auswirkungen<br />
erfolgt im Detail in den einzelnen Fachbereichen der <strong>UVE</strong>.<br />
In der gegenständlichen <strong>Zusammenfassung</strong> werden<br />
• das Vorhaben,<br />
• die vom Projektwerber geprüften Altern<strong>at</strong>iven,<br />
• die Ist-Situ<strong>at</strong>ion,<br />
• mögliche Auswirkungen sowie<br />
• geplante Maßnahmen<br />
auf Basis der Fachbereiche der <strong>UVE</strong> im Überblick dargestellt.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
1.3 Aufbau der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
Die <strong>UVE</strong> besteht neben der gegenständlichen <strong>Zusammenfassung</strong> aus den in Tabelle 1-1<br />
angeführten Fachbereichen, in denen die erforderliche technische Beschreibungen des<br />
Vorhabens, die Beschreibung der Ist-Situ<strong>at</strong>ion, die Prognose möglicher Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf die Umwelt sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von<br />
möglichen Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind.<br />
Tabelle 1-1: Aufbau der <strong>UVE</strong><br />
Fachbeiträge der <strong>UVE</strong> Erstellung<br />
J.1 <strong>Zusammenfassung</strong> der <strong>UVE</strong> DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />
SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />
J.2 Vorhabensbeschreibung DI Neubacher, Büro UV&P DI Neubacher & Partner<br />
J.3 Energiewirtschaft DI Zechner / Technisches Büro<br />
J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und<br />
Treibhausgasemissionen<br />
DI Neubacher, DI Iordanopoulos-Kisser,<br />
Ass. Prof. DI Dr. Gerd Mauschitz<br />
J.5 Raumordnung DI Neubauer / Architekturbüro Neubauer<br />
J.6 Verkehr DI Käfer / Tracifo, Verkehrsplanung Käfer GmbH<br />
J.7 Schalltechnik DI Doppler / TAS Sachverständigenbüro GmbH<br />
J.8 Luft und Klima, Immissionen Mag. Knauder / ZAMG<br />
J.9 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie<br />
aoUniv.-Prof. Dr. Horak / Technisches Büro für Ökologie<br />
DI Scheidl / Zivilingenieur für Technische Chemie<br />
J.10 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />
SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />
J.11 Landschaft, Tiere, Pflanzen und<br />
Lebensräume<br />
J.12 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie,<br />
Geologie und Wasserwirtschaft<br />
Dr. Schön / Büro Schön<br />
J.13 Medizin Univ.-Prof. Dr.med. Vutuc<br />
J.14 Allgemein verständliche <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Dr. Seebacher & Dr. Grupe / DonauConsult Zottl &<br />
Erber ZT GmbH<br />
DI Kühnert / Ingenieurkonsulent für Forst- und Holzwirtschaft,<br />
SV für die Bewertung von Umweltschadstoffen<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Tabelle 1-2 zeigt im Überblick, in welchen Fachbereichen der <strong>UVE</strong> die einzelnen Schutzgüter,<br />
mögliche Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von neg<strong>at</strong>iven<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben sind.<br />
Tabelle 1-2: Darstellung der Schutzgüter sowie Hinweise auf die zugehörigen Fachbereiche<br />
der <strong>UVE</strong> (Kurztitel)<br />
Vorhabensbeschreibung<br />
Energiewirtschaft<br />
Abfallwirtschaft<br />
Raumordnung<br />
Verkehr<br />
Schalltechnik<br />
Luft und Klima<br />
Boden und Landwirtschaft<br />
Forstwirtschaft<br />
Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Wasser und Geologie<br />
Medizin<br />
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Mensch<br />
Tiere, Pflanzen und<br />
deren Lebensräume<br />
Boden<br />
Schutzgüter<br />
Wasser<br />
Luft und Klima<br />
Landschaft<br />
Sach- und Kulturg üter
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2 Beschreibung des Vorhabens<br />
2.1 Art und Zweck des Vorhabens<br />
Gemäß § 2 Abs 2 UVP-G sind unter Vorhaben die Errichtung einer Anlage oder ein sonstiger<br />
Eingriff in N<strong>at</strong>ur und Landschaft sowie sämtliche damit in einem räumlichen und sachlichen<br />
Zusammenhang stehende Maßnahmen zu verstehen.<br />
Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />
Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) eine Wirbelschichtkesselanlage<br />
(im Folgenden kurz RVH) zur thermischen Verwertung von aufbereiteten Abfällen<br />
(Reststoffe) mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung.<br />
Die Energieumwandlung erfolgt in der RVH über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).<br />
Die projektierte Anlage RVH besteht im Wesentlichen aus folgenden Anlagenteilen:<br />
Brennstoffannahme:<br />
• Haupt-Anlieferhalle<br />
• Lkw-Anlieferungshalle<br />
• Ballenlager<br />
• Aufbereitung<br />
• Reststofflager<br />
• Förderbrücke<br />
• Betriebs- und Sozialräume<br />
Wirbelschichtanlage:<br />
• Silo für brennbare Stäube<br />
• Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />
• Wirbelschichtkessel<br />
• Reaktor<br />
• Gewebefilter<br />
• DeNOx Anlage<br />
• Kamine<br />
• Hilfskessel<br />
• Maschinenhaus<br />
• Luftkondens<strong>at</strong>or<br />
• Adsorbenssilos<br />
• Grob- und Feinaschesilos<br />
• Trafo<br />
Revision 1 Seite 13/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Seite 14/136<br />
• E- u. MSR Räume<br />
Außenanlagen:<br />
• Bürotrakt<br />
• Einfahrtsbereiche und Verkehrsflächen<br />
• Portiergebäude und Waagen<br />
• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />
• Teich- und Grünanlagen<br />
• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />
• Energie- und Medienleitung<br />
• Erweiterung der Anschlussbahn<br />
• Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />
Maßnahmen, die von Dritten gesetzt werden<br />
Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang<br />
mit der projektierten Anlage stehen und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen im<br />
gegenständlichen Fachbeitrag berücksichtigt werden, aber nicht Antragsgegenstand sind,<br />
sondern von Dritten errichtet werden:<br />
• Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH (durch BEW AG Netz GmbH)<br />
• Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 (durch BEGAS AG)<br />
Die RVH nutzt folgende bestehende Infrastruktur des BPH:<br />
• Trinkwasserversorgung<br />
• Stromversorgung<br />
• Telekommunik<strong>at</strong>ion<br />
• Erdgasversorgung<br />
• Oberflächenwasserableitungssystem<br />
• Kanalis<strong>at</strong>ion<br />
• Anschlussbahn<br />
• Aufschließungsstraße<br />
Hauptzweck der Anlage ist die Energieerzeugung aus Abfällen für die Faserproduktion der<br />
Lenzing Fibers GmbH. Darüber hinaus verfügbare Wärme kann an weitere Betriebe im Businesspark<br />
angeboten und geliefert werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit und<br />
Bereitschaft auch ungarische Betriebe mit Fernwärme zu beliefern.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Im Wirbelschichtkessel werden aufbereitete Abfälle (Reststoffe) in Übereinstimmung mit<br />
den Zielen und Grundsätzen des § 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 thermisch verwertet. Der<br />
Bedarf für thermische Abfallverwertung in Österreich ist gegeben, sodass die Anlagenkapazität<br />
für thermische Reststoffverwertung in Heiligenkreuz benötigt wird. Die Verbrennung<br />
von unaufbereitetem Restmüll sowie die Übernahme von gefährlichen Abfällen sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Revision 1 Seite 15/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.2 Projektphasen<br />
2.2.1 Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase<br />
Der Zeitplan für das Vorhaben unterscheidet drei Phasen:<br />
• Planung: Erstellung der technischen Einreichunterlagen und der <strong>UVE</strong>, UVP-Verfahren,<br />
Errichtungsbescheid<br />
• Errichtung: Detail- und Ausführungsplanung, Bau, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb<br />
(voraussichtlich 2 Jahre)<br />
• Betrieb: Nach Abschluss des Probebetriebes und darauffolgender Übernahme beginnt<br />
der reguläre Betrieb (vorgesehene Mindestbetriebsdauer: 50 Jahre).<br />
2.2.2 Nachsorgephase<br />
Die geplante Mindestbestandsdauer der RVH beträgt 50 Jahre. Nach dieser Mindestbestandsdauer<br />
besteht aus heutiger Sicht die grundsätzliche Absicht, die Anlage entsprechend<br />
den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu betreiben. Wird<br />
die Anlage nach ihrer Mindestbestandsdauer aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen<br />
stillgelegt, so erfolgt dies in Form einer so genannten kalten Konservierung. Allenfalls<br />
erfolgt eine Verwertung einzelner Komponenten. Die Konservierung bzw. Teilverwertung<br />
wird entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen erfolgen.<br />
.<br />
Seite 16/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.3 Betrachtung der zeitlichen Phasen in der <strong>UVE</strong><br />
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung wurden die nachstehend beschriebenen<br />
Fälle betrachtet. Vorbelastungsszenarien definieren die Ausgangszustände für die darauf<br />
aufbauenden Prognosezustände mit deren Zus<strong>at</strong>zbelastung.<br />
Ist - Zustand Beschreibung<br />
Ist-Zustand 2006<br />
Ist-Zustand 2011<br />
(entspricht Nullvariante)<br />
Phasen des Vorhabens Beschreibung<br />
Bauphase RVH 2009/2010<br />
Anlagenbetrieb RVH ab 2011<br />
Betriebsstörungen RVH (ab 2011)<br />
Nachsorge<br />
(Stilllegung der Anlage RVH)<br />
• Faserproduktion Lenzing Fibers GmbH 2006<br />
(rund 33.000 t / a)<br />
• Sonstige bestehende Betriebe im BPH 2006<br />
• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t<br />
/a (Energiebereitstellung durch bestehende<br />
Energie- und Medienzentrale der Lenzing<br />
Fibers GmbH, sowie Biomasseheizkraftwerk<br />
und BEWAG <br />
Netz)<br />
• Zusätzliche Betriebe am Businesspark Heiligenkreuz<br />
Szentgotthárd:<br />
1.) Biogasanlage (Europäisches Zentrum für<br />
erneuerbare Energie Güssing GmbH)<br />
2.) Kompostierwerk (U.M.S. Dienstleistungs- &<br />
Handelsgesellschaft mbH)<br />
3.) Serenzo Flooring Industries GmbH<br />
• Errichtung RVH<br />
• Betrieb RVH<br />
• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t<br />
/a (Energiebereitstellung durch RVH)<br />
• Mögliche Betriebsstörungen Betrieb RVH ab<br />
2011<br />
1.) Brand im Reststofflager<br />
2.) Austritt von Ammoniakwasser beim<br />
Betankungsvorgang<br />
3.) Ausfall der Abgasreinigung<br />
• Stilllegung der Anlage (> 2061)<br />
Revision 1 Seite 17/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.4 Allgemeine Beschreibung der Anlage<br />
2.4.1 Standortbeschreibung<br />
Die geplante Anlage soll auf dem Areal des grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />
Szentgotthárd (im Folgenden auch BPH genannt) auf einer derzeit landwirtschaftlich<br />
genutzten Grundfläche errichtet werden. Der Standort befindet sich südlich der Ortschaft<br />
Heiligenkreuz im Lafnitztal im südöstlichen Teil des <strong>Burgenland</strong>es unweit der ungarischen<br />
Stadt Szentgotthart (Abb. 2-1, 2-2).<br />
Die Grundstücke für die RVH sind Teil des Businessparks Heiligenkreuz Szentgotthárd<br />
und als Bauland-Industriegebiet (BI), Verkehrsflächen (V) und Landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
(Gl) gewidmet (Abb. 2-3). Derzeit wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt.<br />
Abb. 2-1: Kartenausschnitt (ÖK 50) / Standort RVH (mit einem roten Punkt gekennzeichnet)<br />
Seite 18/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Abb. 2-2: Standort der RVH Reststoffverwertungsanlage im Businesspark Heiligenkreuz-<br />
Szentgotthárd<br />
Abb. 2-3: Flächenwidmung Anlagenumgebung<br />
Revision 1 Seite 19/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.4.2 Flächenbeanspruchung<br />
Bereich Grundstück RVH Fläche<br />
Brennstoffannahme ca. 10.220 m²<br />
Wirbelschichtanlage inkl. Portier- und Feuerwehrgebäude ca. 4.900 m²<br />
Bürotrakt ca. 500 m²<br />
Interne Verkehrsflächen (Gesamte befestigte Fläche und Gleisfläche). ca. 22.760 m²<br />
Grünflächen intern ca. 11.020 m²<br />
Retentionsbecken / Löschteich ca. 2.120 m²<br />
Sickermulde ca. 1.540 m²<br />
Gesamtfläche Grundstück (inkl. Grünflächen) ca. 53.060 m²<br />
Bereich außerhalb des Grundstückes RVH Fläche<br />
Gleisfläche außerhalb des Betriebsareals ca. 1.814 m²<br />
Pkw und Lkw - Zufahrten ca. 204 m²<br />
Lärmschutzwand ca. 145 m²<br />
Energie und Medienleitung außerhalb des Betriebsareals ca. 734 m²<br />
Gesamtfläche außerhalb des Grundstückes RVH ca. 2.897 m²<br />
Gesamte Flächenbeanspruchung<br />
(innerhalb und außerhalb des Grundstückes RVH)<br />
Tab. 2-1: Flächenbeanspruchung RVH<br />
Seite 20/136<br />
ca. 55.957 m²<br />
Aus bau- und verkehrstechnischen Gründen ist es erforderlich, die beiden Grundstücke, auf<br />
denen die RVH errichtet wird (1150/14 und 1150/15 KG Heiligenkreuz) auf einer Gesamtfläche<br />
von rd. 8 ha um einen halben Meter aufzuhöhen.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.4.3 Straßenanbindung<br />
Die Grundfläche liegt unmittelbar neben der befestigten Werkstraße (Europastraße) des<br />
Businessparks Heiligenkreuz Szentgotthárd, es sind daher nur kurze Wegstrecken von<br />
der Straße zur Anlage zu errichten.<br />
2.4.4 Schienenanbindung<br />
Der Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd (BPH) verfügt über einen eigenen Bahnanschluss<br />
mit zwei Ästen auf österreichischem Sta<strong>at</strong>sgebiet, wovon der nördlichere bis zum<br />
benachbarten Grundstück führt und bis auf das Betriebsareal der Reststoffverwertungsanlage<br />
Heiligenkreuz (RVH) verlängert wird.<br />
Die Genehmigung für die Verlängerung des Anschlussgleises und für die Errichtung der<br />
Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens wird von der RVH Reststoffverwertungs<br />
GmbH beantragt, die Businesspark Heiligenkreuz GmbH tritt diesem Antrag als Projektwerber<br />
bei.<br />
Im Rahmen der <strong>UVE</strong> erfolgt eine Beurteilung der Umweltauswirkungen dieser Erweiterung.<br />
Revision 1 Seite 21/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.4.5 Hauptauslegungsd<strong>at</strong>en der Reststoffverwertungsanlage<br />
Allgemeine Angaben<br />
Art der Anlage Wirbelschichtfeuerung<br />
Auslegungsheizwert 7 - 30 MJ/kg<br />
Abfalldurchs<strong>at</strong>z bei Auslegungsheizwert 11,4 MJ/kg (Mix 1) 31,25 Mg/h 250.000 Mg/a<br />
Abfalldurchs<strong>at</strong>z bei 8,8 MJ/kg (Mix 2) 40,63 Mg/h 325.000 Mg/a<br />
Betriebszeit<br />
Brennstoffannahm e<br />
24 h/d ca. 8000 h/a<br />
Anlieferung Bahn (vo n-bis) 0 - 80 %<br />
Anlieferung Lk w (von-bis) 100 - 20 %<br />
Anzahl der Linien 3<br />
Vorbehandlung / Vorzerkleinerung Grobzerkl., Siebung, Feinzerkl., Metallabtr.<br />
Zwischenlagerfläche 900 m²<br />
Lagerkapazität Reststoff lager 7.200 m³ ca. 2.400 Mg<br />
Lagerkapazität Ballenlager<br />
Wirbelschichtkessel<br />
1.000 m³ 800 Mg<br />
Anzahl der Linien 1<br />
Brennstoffwärmeleistung (f ür alle Brennstoff e) 99 MW th 792 GWhth/a<br />
Dampfleistung HD-Dam pf 112 Mg/h<br />
Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 75 / 470 bar / °C<br />
Dampfleistung S<strong>at</strong>tdampf 4,5 Mg/h<br />
Speisewasserdruck / -temper<strong>at</strong>ur<br />
Turbine - Gener<strong>at</strong>or<br />
85 / 130 bar / °C<br />
Anzahl der Linien 1<br />
maximales Schluckvermögen 120 Mg/h<br />
Frischdampfmenge 112 Mg/h<br />
Frischdampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 73 / 467 bar / °C<br />
Nennleistung Gener<strong>at</strong>or 27 MW el<br />
Gener<strong>at</strong>orspannung<br />
Energielieferung (Übergabe)<br />
10 kV<br />
max. Strom-Auskopplung (bei 0 MW Wärmeauskopplung) 21 MW el<br />
Stromauskopplung (bei 44 MW Wärmeauskopplung) 14,3 MW el<br />
max. Dampfauskopplung 44 MW th<br />
MD-Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 14 / 250 bar / °C<br />
ND-Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 5,0 / 180 bar / °C<br />
Kondens<strong>at</strong>druck / -temper<strong>at</strong>ur<br />
Abgasreinigung<br />
2 / 95 bar / °C<br />
Anzahl der Linien 1<br />
trockene Abgasreinigung Gewebefilter und Reak tor<br />
K<strong>at</strong>alytische Abgasreiningung DeNOx<br />
Abgas-Volum en 173.510 Nm³ f/h, feucht<br />
Abgas-Temper<strong>at</strong>ur (Kamin) 140 °C<br />
Tab. 2-2: Technische Auslegungsd<strong>at</strong>en Wirbelschichtkessel und Brennstoffannahme<br />
Seite 22/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Allgemeine Angaben<br />
Art der Anlage Hilfskessel Erdgas- / Heiz öl EL-Betrieb<br />
Auslegungsheizwert 36 - 42,6 MJ/kg<br />
Öldurchs<strong>at</strong>z bei max. 42,5 MW 3,6 Mg/h<br />
Erdgasdurchs<strong>at</strong>z bei max. 85 MW 8.504 Nm³/h<br />
Betriebszeit<br />
Brennstoffv ersorgung<br />
24 h/d 760 h/a<br />
Erdgas DN 150 Leitung vom BPH<br />
DN 300 Leitung von EMZ Lenzing<br />
Heizöl extra leicht<br />
Hilfskessel<br />
1.000 m³ Tanklager<br />
Anzahl der Linien 1<br />
Brennstoffwärmeleistung (f ür Erdgas+Heizöl EL) 85 MW th 64.600 GWhth/a<br />
max. Brennstof fwärmeleistung im Heizö lbetrieb 42,5 MW th<br />
Dampfleistung 100 Mg/h<br />
Dampfdruck / -temper<strong>at</strong>ur 75 / 470 bar / °C<br />
Speisewasserdruck / -temper<strong>at</strong>ur<br />
Turbine - Gener<strong>at</strong>or<br />
siehe Wirbelschichtanlage<br />
Energie<br />
siehe Wirbelschichtanlage<br />
Abgas<br />
85 / 130 bar / °C<br />
Brennstoffe (Mischb. = 50% Heiz öl / 50% Erdgas) Mischbetrieb<br />
Abgas-Volum en 104.834 Nm³ f/h, feucht<br />
Abgas-Temper<strong>at</strong>ur (Kamin) 120 °C<br />
Tab. 2-3: Technische Auslegungsd<strong>at</strong>en Hilfskessel<br />
Revision 1 Seite 23/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.4.6 Betriebszeiten und Beschäftigte<br />
Betriebsbereich Betriebszeiten<br />
3-Schichtbetrieb (Dauerbetrieb)<br />
Wirbelschichtanlage und Brennstoffaufbe- MO-SO: 06:00 bis 14:00,<br />
reitung<br />
14:00 bis 22:00,<br />
22:00 bis 06:00<br />
Hilfskessel<br />
Brennstoffannahme sowie Versand<br />
Rückstände<br />
Seite 24/136<br />
Betrieb des Hilfskessels (HK) bei:<br />
- Stillstand des Wirbelschichtkessels (WS)<br />
- An- und Abfahrbetrieb des Wirbelschichtkessels<br />
- Minimallast im Inselbetrieb (Ausfall Verteilernetz)<br />
Betriebsstunden im Regelfall ca. 760 h/a<br />
(insbesondere in den ersten beiden Betriebsjahren<br />
der RVH können infolge von Stillständen<br />
des WS wesentlich längere Betriebszeiten des<br />
Hilfskessels auftreten)<br />
2-Schichtbetrieb<br />
MO-FR: 06:00 bis 14:00,<br />
14:00 bis 22:00,<br />
SA 06:00 bis 14:00<br />
Büro (Gleitzeit) MO-FR 08:00 bis 17:00<br />
Summe Beschäftigte RVH<br />
pro Werktag (MO-FR)<br />
Beschäftigte Wochenende/Urlaub/Krankenstand<br />
Summe Beschäftigte 40<br />
Tab. 2-4: Betriebszeiten im Regelfall und Beschäftigte RVH<br />
Zu den Beschäftigten werden zusätzlich fünf werksfremde Personen pro Tag erwartet.<br />
31<br />
9
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.5 An- u. Abtransporte, innerbetrieblicher Verkehr<br />
2.5.1 Planfälle Verkehr<br />
Die Anlieferung der Reststoffe, Betriebsmittel und Hilfsbrennstoffe sowie der Abtransport<br />
der Rückstände sollen überwiegend per Bahn erfolgen. Für die Betrachtung der Umweltauswirkungen<br />
werden folgende Fälle zu Grunde gelegt:<br />
Planfall-Nr. Bezeichnung<br />
Anteil<br />
Bahn<br />
Anteil<br />
Lkw<br />
1 Bestandsitu<strong>at</strong>ion -- --<br />
2 Nullvariante -- --<br />
3 Transportmix Bahn:Lkw = 80:20 80 % 20 %<br />
4 Transportmix Bahn:Lkw = 70:30 70 % 30 %<br />
5 Transportmix Bahn:Lkw = 50:50 50 % 50 %<br />
6 100% Lkw Transporte (Ausfall Bahnbetrieb) 0 % 100 %<br />
7 Errichtungsphase 0 % 100 %<br />
Tab. 2-5: Übersicht Planfälle Transport<br />
Prinzipiell wird ein möglichst hoher Bahnanteil bei den An- und Abtransporten angestrebt.<br />
Da die Anschlussbahn jedoch nicht im Wirkungs- und Einflussbereich des Projektwerbers<br />
liegt, muss die Möglichkeit gegeben sein, sämtliche Transporte über Lkw abzuwickeln.<br />
Für die Beschreibung der maximalen innerbetrieblichen Lkw - Transportwege ist das Szenario<br />
Ausfall Bahnbetrieb zu beachten. Diese Lkw-Fahrten stellen den Maximalfall an Anund<br />
Abtransporten per Lkw für den Mix 2 bei heizwertarmen Brennstoffen (325.000 t/a) dar.<br />
An- und Ablieferzeiten sind an Werktagen Montag bis Freitag 6:00-22:00 und Samstag<br />
6:00-14:00.<br />
Durch ein Deklar<strong>at</strong>ionsformular (Aviso) können die Reststoffanlieferungen geplant und<br />
mengenmäßig gesteuert werden, sodass bei eventuellem Anlagenausfall die Anlieferungen<br />
kurzfristig gestoppt bzw. umdisponiert werden können.<br />
Revision 1 Seite 25/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.5.2 Anlieferung der Reststoffe<br />
Aufbereitete Reststoffe in Ballen werden sowohl bei Bahn- als auch bei Lkw-Anlieferung im<br />
nördlichen Gebäudeteil der Brennstoffannahme (a.) Haupt-Anlieferhalle) übernommen. Der<br />
Eigenverschub innerhalb des Werksgeländes RVH wird mit einem eigenen Zweiwegefahrzeug<br />
durchgeführt. Lose Brennstoffe auf Lkw können über die beiden Schubbodenbunker<br />
im westlichen Teil der Brennstoffannahme (b.) Lkw - Anlieferungshalle) aufgegeben<br />
werden.<br />
Lade-<br />
stelle<br />
Seite 26/136<br />
Reststoffe<br />
Lkw/Tag<br />
gesamt<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
6:00-19:00<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
19:00-22:00<br />
a.) Reststoffe in Ballen, Altholz 14 3 1<br />
b.) Reststoffe lose 34 2 2<br />
c.) Klärschlamm, Rechengut 18 3 1<br />
d.) brennbare Stäube 2 1 -<br />
Tab. 2-6: Übernahmestellen der Reststoffe und zugehörige Lkw-Zahlen bei 100% Lkw-Transporten<br />
Klärschlamm und Rechengut werden nur in geschlossenen Containern per per Lkw angeliefert<br />
und in die an das Kesselhaus direkt angeschlossene Klärschlamm- und Rechengutannahme<br />
(c.)) angeliefert. Am Dach dieses Gebäudes steht der Silo für die brennbaren Stäube.<br />
Die Übernahmest<strong>at</strong>ion für die Stäube befindet sich an der nördlichen Wand des Gebäudes<br />
und kann per Lkw angefahren werden.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.5.3 Anlieferung von Betriebsmitteln und Hilfsbrennstoffen<br />
Die Betriebsmittel Aktivkoks und Kalk, sowie Ammoniakwasser werden im Bereich der entsprechenden<br />
Silos (e.)) am nordöstlichen Ecke des Kesselhauses entladen. Der Sand- und<br />
Kalksteinsilo für die Wirbelschicht befinden sich im südlichen Ende des Kesselhauses Die<br />
zugehörige Übernahmestelle (f.)) ist an der Außenwand situiert.<br />
Lade-<br />
stelle<br />
Betriebsmittel und Hilfsbrennstoffe<br />
e.) Aktivkoks, Kalkhydr<strong>at</strong>, Ammoniakwasser<br />
Lkw/Tag<br />
gesamt<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
6:00-19:00<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
19:00-22:00<br />
1 1 -<br />
f.) Sand, Kalkstein 1 1 -<br />
g.) Diesel, Heizöl 1 1 -<br />
Tab. 2-7: Übernahmestellen für Betriebsmittel bzw.Hilfsbrennstoffe und zugehörige Lkw-Zahlen bei<br />
100% Lkw-Transporten<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.5.4 Abtransport der Rückstände<br />
Neben einer Zerkleinerung und Siebung der Reststoffe in der Brennstoffannahme wird auch<br />
Metallschrott aus den angelieferten Abfällen abgeschieden (h.)). Ebenso können nach der<br />
Verbrennung Metalle von den Grobteilen getrennt werden (k.)). Grobteile und Metalle werden<br />
in Containern gesammelt und abgeführt.<br />
Grob- und Feinasche werden pneum<strong>at</strong>isch in die im Gleisbereich nördlich der Abgasreinigung<br />
stehenden Aschesilos gefördert und zwischengelagert. Für Grobasche sind 3 Silos<br />
(i.)), für Feinasche 2 Silos (j.)) vorgesehen. Der Abtransport der Aschen kann per Bahn oder<br />
per Lkw mit Silobehältern erfolgen.<br />
Lade-<br />
stelle<br />
Seite 28/136<br />
Rückstände<br />
Lkw/Tag<br />
gesamt<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
6:00-19:00<br />
Lkw/Spitzenstunde<br />
19:00-22:00<br />
h.) Metallschrott 1 1 -<br />
i.) Grobasche 9 3 1<br />
j.) Feinasche 4 2 1<br />
k.) Grobteile 2 1 1<br />
Reserve für Betriebsmittel, Hilfsbrennstoffe,<br />
Rückstände<br />
4 1 1<br />
Tab. 2-8: Übernahmestellen für Rückstände und zugehörige Lkw-Zahlen bei 100% Lkw-Transporten<br />
Während der Wochenenden bzw. an Feiertagen erfolgen keine Abtransporte der in der<br />
RVH kontinuierlich anfallenden Rückstände. Grobteile und Metalle aus der Wirbelschicht<br />
werden in Containern ausgeschleust und über das Wochenende auf dem Containerabstellpl<strong>at</strong>z<br />
östlich der Abgasreinigung abgestellt. Im Betrieb können Grobteile und Metallschrott<br />
im Ausmaß bis zu vier Container pro Tag anfallen. Über ein Wochenende kann es daher<br />
notwendig sein bis zu 10 Container auf dem Containerabstellpl<strong>at</strong>z bis zum Abtransport in<br />
der Montag Frühschicht abzustellen (2 Grobteilcontainer verbleiben im Bereich der Anfallstelle<br />
im Halleninneren). Die Manipul<strong>at</strong>ion der Container erfolgt mittels Hakenliftfahrzeug.<br />
Die Container werden abgedeckt. Der Abstellpl<strong>at</strong>z ist betoniert und h<strong>at</strong> eine Fläche von ca.<br />
345 m².
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.6 Verfahrens- und Anlagentechnik<br />
2.6.1 Übersicht über die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />
Die geplante Anlage besteht aus:<br />
• Brennstoffannahme<br />
• Wirbelschichtanlage (inkl. Hilfskessel, Abgasreinigung, Energieerzeugung, Trafo)<br />
• Bürotrakt<br />
• Einfahrtsbereich und Verkehrsflächen<br />
• Portiergebäude und Waagen<br />
• Betriebsfeuerwehrgebäude<br />
• Teich- und Grünanlagen<br />
• Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />
• nergie- und Medienleitung zur Lenzing Fibers GmbH<br />
• Nutzwasserbrunnen<br />
• Erweiterung der Anschlussbahn<br />
• Errichtung Lärmschutzwand entlang nordöstlichem Gleisbogen<br />
• Anschluss an Infrastrukturleitungen (Trinkwasser, Kanal, Telekom)<br />
Abb. 2-4: Übersichtslageplan RVH (Ausschnitt)<br />
Revision 1 Seite 29/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Blockschema und Verfahrensfließbild<br />
Abb. 2-5: Blockschema mit den wichtigen Stoff- und Energieströmen der Gesamtanlage<br />
Abb. 2-6: Verfahrensfließbild Wirbelschichtkessel<br />
Seite 30/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Die Abbildung 2-6 zeigt ein vereinfachtes Verfahrensfließbild der Wirbelschichtanlage zu<br />
den eingesetzten Reststoffen, Kesselanlage und Abgasreinigung, dem W asser-Dampf-<br />
Kreislauf und den anfallenden Rückständen.<br />
Von der RVH GmbH sind folgende Energielieferungen an die Lenzing Fibers GmbH geplant:<br />
• bis zu 95 GWh / Jahr Mitteldruckdampf (14 bar, 250 °C),<br />
• bis zu 284 GWh / Jahr Niederdruckdampf (5 bar, 180 °C) und<br />
• bis zu 123 GWh / Jahr elektrischem Strom<br />
Die Versorgung der Lenzing Fibers GmbH mit Energie erfolgt planmäßig über die Dauer<br />
von ca. 8.600 Stunden pro Jahr, von Montag bis Sonntag, 00:00 bis 24:00 Uhr.<br />
Die in der folgenden Abbildung Abb. 2-7 angegebenen Massen- und Volumenströme entsprechen<br />
einem im Jahresdurchschnitt erwarteten Brennstoffeins<strong>at</strong>z mit einem mittleren<br />
Heizwert Hu von rund 11,4 MJ/kg und 99 MW Brennstoffwärmeleistung (Mix 1).<br />
Abb. 2-7: Input-Output Bilanz für Mix 1 (Hu ca. 11,4 MJ/kg, 99 MW)<br />
Revision 1 Seite 31/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.6.2 Beschreibung des Anlagenteils Brennstoffannahme<br />
Die Anlage beinhaltet ein eingehaustes Reststofflager und Ballenlager mit einer Kapazität<br />
von einigen Tagen (etwa 3 bis 5 Tage), so dass Schwankungen in den An- und Abtransporten<br />
sowie Sonn- und Feiertage überbrückt werden können. Die Hallenluft wird an entsprechenden<br />
Stellen abgesaugt und als Verbrennungsluft im Wirbelschichtkessel (bzw. im<br />
Hilfskessel) genutzt.<br />
Im Bereich der geplanten Anlage RVH sind zur Sicherstellung der mechanischen Anforderungen<br />
an die Brennstoffe vor Einbringung in die Wirbelschicht zusätzliche Aufbereitungsaggreg<strong>at</strong>e<br />
installiert, insbesondere zur mechanischen Aufbereitung von gepressten Reststoffballen<br />
und zur Abtrennung und Rückgewinnung allfällig noch vorhandener stückiger<br />
Eisenmetalle.<br />
Abhängig vom durchschnittlichen mittleren Heizwert der verwerteten Abfälle und der jährlichen<br />
Betriebszeit (ca. 8.000 h/a) ergibt sich ein Mengenbedarf bis zu 325.000 Tonnen<br />
Reststoffen pro Jahr. Die von den qualifizierten Vertragspartnern angelieferten Abfälle sind<br />
entsprechend den vorgegebenen technischen Erfordernissen bereits vorsortiert und nach<br />
Erfordernis mechanisch aufbereitet.<br />
Seite 32/136<br />
Brennstoffannahme Mg / Tag<br />
Maximale Kapazität Anlieferung Bahn 928<br />
Maximale Kapazität Anlieferung Lkw 928<br />
Aufbereitungskapazität 960<br />
Lagerkapazität Reststofflager (7.200 m³) 2.400 Mg<br />
Lagerkapazität Ballenlager (1.000 m³) 800 Mg<br />
Tab. 2-9: Auslegungsd<strong>at</strong>en Brennstoffübernahme, Lagerung und Aufbereitung<br />
Die Reststoffe werden vorzugsweise mit der Bahn, wahlweise auch per Lkw angeliefert. Die<br />
Anlieferung per Lkw erfolgt über die Waage 1 (Ausfahrtswiegung Waage 2). Die Anlieferungen<br />
per Bahn erfolgt über eine Gleiswaage, über die auch die Ausfahrtswiegung erfolgt.<br />
In der Haupt-Anlieferhalle erfolgt die Entladung von Ballen mittels Stapler, Container werden<br />
durch Kippung in die Aufgabeschurre entleert. Loses M<strong>at</strong>erial kann zusätzlich über<br />
Radlader in die Aufgabeschurre aufgegeben werden. Für Steinkohle ist eine eigene Abkippstelle<br />
und Zwischenlagerung vorgesehen.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Die Anlieferung von losen Reststoffen mit Walkingfloor Lkw (o.ä.) erfolgt über zwei Ab-<br />
kippstellen in der Lkw-Anlieferungshalle.<br />
Die mechanische Aufbereitung ist in drei Anlagenlinien aufgebaut. In der Aufbereitung<br />
sind folgende Behandlungsschritte vorgesehen:<br />
• Vorzerkleinerung mittels Shredder<br />
• Klassierung mittels Siebmaschinen<br />
• Klassierung mittels Schwerstoffsepar<strong>at</strong>or<br />
• Sortierung mittels Metall-Abscheidern<br />
• Nachzerkleinerung<br />
• Förderung zum Reststofflager<br />
Der aufbereitete Brennstoff wird aus dem Reststofflager über eine Förderbrücke zur<br />
Brennstoffdosierung des Wirbelschichtkessels transportiert.<br />
Die gesamte Brennstoffannahme wird zur Vermeidung von Geruchsemissionen an den wesentlichen<br />
Stellen (z.B. Shredder, Bandübergaben) abgesaugt. Die gefilterte Abluft wird der<br />
jeweils in Betrieb befindlichen Kesselanlage als Verbrennungsluft zugeführt. Bei Stillstand<br />
beider Kesselanlagen wird die Abluft über den Kamin geleitet.<br />
Zusätzliche Entladestellen im Bereich Wirbelschichtanlage<br />
Die übrigen Brennstoffe Klärschlamm, Rechengut und brennbare Stäube werden direkt in<br />
den jeweiligen spezifisch ausgeführten Entladestellen im Bereich Wirbelschichtanlage<br />
angenommen. Der Transport von Klärschlamm und Rechengut sowie anderen geruchsintensiven<br />
Abfällen erfolgt nur in geschlossenen Containern per Lkw. Im Klärschlamm- und<br />
Rechengutgebäude kann der Klärschlamm über zwei Abkippstellen aufgegeben werden.<br />
Das Rechengut wird nur bei laufendem Betrieb des Wirbelschichtkessels übernommen und<br />
in einer gekapselten Förderleitung direkt der Feuerung zugeführt. Die geruchsbelastete<br />
Abluft des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes sowie der Klärschlamm- und Rechengutbehälter<br />
wird abgesaugt und einer der beiden Kesselanlagen als Verbrennungsluft zugeführt.<br />
Bei kurzzeitigem Ausfall der Kesselanlagen wird die Abluft über den Kamin abgeleitet.<br />
Revision 1 Seite 33/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.6.3 Beschreibung des Anlagenteils Wirbelschichtanlage<br />
Die thermische Verwertung der aufbereiteten Reststoffe erfolgt in einer Wirbelschichtfeuerung.<br />
Wirbelschichtkessel<br />
Feuerungsleistung und Betriebsbereich<br />
Die Feuerungsleistung und der mögliche Betriebsbereich der Wirbelschichtfeuerung sind in<br />
der folgenden Abbildung (Abb. 2-8) für den Reststoffeins<strong>at</strong>z in Tonnen pro Stunde in Abhängigkeit<br />
vom Heizwert und der Brennstoffwärmeleistung dargestellt.<br />
Abb. 2-8: Feuerleistungsdiagramm für die Wirbelschichtfeuerung<br />
Die Wirbelschichtfeuerung kann - wie im Feuerleistungsdiagramm dargestellt - mit durchschnittlichen<br />
Heizwerten zwischen 7 und 30 MJ/kg und einer Brennstoffwärmeleistung zwischen<br />
60 und 99 MW betrieben werden.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
In Abhängigkeit vom mittleren Heizwert der eingesetzten Brennstoffe (Mischung aus unterschiedlichen<br />
Brennstoffen) und der t<strong>at</strong>sächlichen thermischen Leistung im Anlagenbetrieb<br />
(zeitweilig Teillastbetrieb) sowie in Abhängigkeit von der Betriebsdauer pro Kalenderjahr<br />
ergeben sich die jährlichen Eins<strong>at</strong>zmengen an aufbereiteten Abfallbrennstoffen.<br />
Im Jahresdurchschnitt wird eine Brennstoffmischung entsprechend dem Mix 1 erwartet.<br />
Das Input Maximum der Wirbelschichtfeuerung wird bei einer Brennstoffmischung entsprechend<br />
Mix 2 bei 325.000 Mg Abfälle pro Jahr erwartet. Erdgas und Heizöl Extra-Leicht werden<br />
für den An- und Abfahrbetrieb sowie erforderlichenfalls als Stützbrennstoff eingesetzt.<br />
Der Eins<strong>at</strong>z von Kohle mit einem Heizwert von bis zu 30 MJ/kg ist nur im Gebrechensfall<br />
(z.B. bei einem Ausfall der Reststoffdosierung) als Hilfsbrennstoff vorgesehen.<br />
Eingesetzte Reststoffe<br />
Abfallk<strong>at</strong>egorie<br />
Siedlungsabfälle-<br />
Feinfraktion<br />
Siedlungsabfälle-<br />
Grobfraktion<br />
Siedlungsabfälle-<br />
Leichtfraktion<br />
Shredderrückstände<br />
Stäube<br />
Rechengut<br />
Klärschlamm<br />
Altholz<br />
typische<br />
AS-Nr.<br />
91102<br />
91103<br />
91105<br />
91103<br />
91107<br />
91101<br />
91103<br />
91107<br />
91207<br />
57801<br />
57804<br />
14704<br />
57802<br />
94701<br />
97102<br />
94501<br />
94502<br />
14402<br />
17115<br />
17202<br />
Hu<br />
MJ/kg<br />
Angaben zu<br />
Stückigkeit<br />
max. Menge<br />
Mg/a<br />
ca. 8 < 80 mm < 120.000<br />
ca. 14<br />
ca. 20<br />
ca. 50 500<br />
mm<br />
ca. 50 - 500<br />
mm<br />
< 210.000<br />
< 66.000<br />
ca. 16 < 200 mm < 30.000*)<br />
ca. 14 staubförmig < 8.000<br />
ca. 8<br />
ca. 0,8<br />
ca. 6 - 500<br />
mm<br />
mechanisch<br />
entwässert /<br />
stichfest<br />
< 15.000<br />
< 70.000<br />
ca. 14 < 500 mm < 30.000<br />
*) Limitierung mit maximal 20 % bezogen auf die am jeweiligen Tag übernommene Reststoffmasse<br />
Tab. 2-10: Abfallk<strong>at</strong>egorien zur thermischen Verwertung in der Wirbelschichtfeuerung<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Für den Betrieb des Wirbelschichtkessels sind die in der Tab. 2-10 angeführten wesentlichen<br />
Abfallk<strong>at</strong>egorien mit Angaben der jährlich maximalen Mengen vorgesehen. Die aufgelisteten<br />
Reststoffe bestehen überwiegend aus Abfallarten der Schlüsselnummerngruppe 91<br />
Feste Siedlungsabfälle einschließlich ähnlicher Gewerbeabfälle der ÖNORM S 2100. Es<br />
erfolgt kein Eins<strong>at</strong>z von nicht aufbereitetem Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen<br />
in der Wirbelschichtfeuerung. Gefährliche Abfälle werden von der RVH GmbH nicht<br />
übernommen.<br />
Die Menge an sonstigen Abfälle, die nicht in den in Tab. 2-10 angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien<br />
subsummierbar sind (z.B. Rückstände aus der Altpapierverarbeitung) beträgt maximal<br />
70.000 t/a. Eine detaillierte Darstellung der eingesetzten Reststoffe ist im <strong>UVE</strong>-Fachbeitrag<br />
J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und Treibhausgasemissionen enthalten.<br />
Hilfsbrennstoffe und Betriebsmittel<br />
Für den Betrieb der Wirbelschichtanlage und die (abwasserfreie) Abgasbehandlung sind<br />
folgende Hilfsbrennstoffe und Betriebsmittel erforderlich:<br />
• Erdgas und Heizöl EL für Stütz- und Anfahrbetrieb im Wirbelschichtkessel sowie für<br />
den Hilfskessel<br />
• Steinkohle bei Ausfall der Reststoffdosierung<br />
• Sand als Grundm<strong>at</strong>erial für die Wirbelschicht<br />
• Kalkstein zur SO2 - Abscheidung in der Wirbelschicht (bei Bedarf)<br />
• Kalkhydr<strong>at</strong> und Aktivkoks für die Abgasreinigung<br />
• Ammoniakwasser für die DeNOx-Anlage<br />
• Stickstoff für die Inertisierung (bei Bedarf)<br />
• Salzsäure und N<strong>at</strong>ronlauge für die Wasseraufbereitung<br />
• Sonstige Betriebsstoffe (z.B. W asser, Schmiermittel, Schaummittel)<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Hilfskessel<br />
Bei Stillstand (z.B. Repar<strong>at</strong>ur- oder Revisionsarbeiten) und während des An- und Abfahrbetriebes<br />
der Wirbelschichtanlage wird die Energielieferung durch den Hilfskessel gewährleistet.<br />
Der Betrieb des Hilfskessels erfolgt während dieser Zeit im Dauerbetrieb. Die Befeuerung<br />
erfolgt in der Zeit von November bis März im Mischbetrieb mit max. 50 % Heizöl Extra<br />
Leicht und 50 % Erdgas, sonst zu 100 % mit Erdgas.<br />
Bei Inselbetrieb (d.h. bei Trennung vom öffentlichen Stromnetz (z.B. Ausfall) wird der Betrieb<br />
der Stromerzeugungsanlage nur für den elektrischen Eigenbedarf und den elektrischen<br />
Verbrauch der Lenzing Fibers herangezogen und es wird kein Strom in das öffentliche<br />
Netz geliefert bzw. vom öffentlichen Netz bezogen) wird der Hilfskessel mit Mindestlast<br />
betrieben. Die Leistung des Wirbelschichtkessels reduziert sich entsprechend der maximalen<br />
Turbinenleistung. Als Berechnungsgrundlage für den Hilfskessel wurden 760 Betriebsstunden<br />
pro Jahr zugrunde gelegt. Im Zuge der Inbetriebnahme und Optimierung der Gesamtanlage<br />
ist in den ersten zwei Jahren erforderlichenfalls eine längere Eins<strong>at</strong>zdauer des<br />
Hilfskessels zu erwarten (siehe Berechnung für Worst-case Szenario in Kapitel J.8 mit Eins<strong>at</strong>zdauer<br />
über 5 Mon<strong>at</strong>e).<br />
Der Eins<strong>at</strong>z von Heizöl EL wird mit der Erreichung der Emissionsfrachtbegrenzung des Wirbelschichtkessels<br />
beschränkt. Die relevanten Parameter dafür sind SO2, NOx und Staub.<br />
Die Einhaltung der Emissionsfrachtbegrenzung wird bis zu einem Mischbetrieb mit maximal<br />
50 % Heizöl EL erwartet. Das Abgas des Hilfskessels wird über einen eigenen Kamin abgeleitet.<br />
Abgasreinigung<br />
Abgasreinigung Wirbelschichtkessel<br />
Die Einhaltung der dargestellten Emissionsgrenzwerte wird durch das Zusammenwirken der<br />
gesamten folgenden Verfahrenskette gesichert.<br />
• Entsprechende Dimensionierung des Feuerraumes und regelbare Rückführung von<br />
Abgas<br />
• Grobascheabscheidung über Zyklone<br />
• Reaktor mit Betriebsmitteleindüsung zur Bindung von HCl, HF, SO3 und SO2<br />
• Gewebefilter<br />
• K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>or (DeNOx Anlage)<br />
Durch eine großzügige Dimensionierung des Feuerraumes mit nachgeschalteter Nachbrennzone<br />
wird einerseits eine gute Durchmischung und andererseits eine geregelte Temper<strong>at</strong>ur<br />
und Verweilzeit in der Nachbrennzone sichergestellt, wodurch die durch die Ver-<br />
Revision 1 Seite 37/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
brennung beeinflussbaren Emissionen für CO und Org. C auf ein Minimum beschränkt werden.<br />
Durch die gestufte Verbrennung und die Rückführung von Abgas in den Feuerraum werden<br />
hohe örtliche Verbrennungstemper<strong>at</strong>uren und damit auch eine verstärkte Bildung von Stickoxiden<br />
vermieden. Bei Bedarf kann eine Vorabscheidung von SO2 durch Kalksteinzugabe in<br />
der Brennkammer erfolgen.<br />
Die Abscheidung bzw. Zerstörung von organischen Schadstoffen wie PCDD und PCDF wird<br />
bereits durch einen optimierten Kessel vorbereitet bzw. sichergestellt.<br />
Die Grobasche wird über Zyklone abgeschieden, sodass eine Trennung zwischen unbelasteten<br />
und stärker belasteten Stäuben erfolgt. HCl, HF und SO2 werden mit Hilfe von Kalk im<br />
Reaktor am Feststoff gebunden und danach am Gewebefilter abgeschieden. Schwermetalle<br />
werden aufgrund der tiefen Abgastemper<strong>at</strong>uren an den Feststoffen kondensiert oder adsorbiert<br />
und mit dem Staub abgeschieden.<br />
Bei der Verbrennung gebildetes NOX wird in der nachgeschalteten K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>oranlage (De-<br />
Nox Anlage) mit Ammoniak reduziert.<br />
Abgasreinigung Hilfskessel<br />
Folgende emissionsmindernde Maßnahmen kommen beim Hilfskessel zum Eins<strong>at</strong>z:<br />
• Eins<strong>at</strong>z von Erdgas und Heizöl Extraleicht (niedriger Schwefel- und Aschegehalt)<br />
• Großzügig dimensionierter Feuerraum<br />
• LowNox Brenner zur Einhaltung der geforderten NOx-Werte<br />
Eine weiterführende Abgasreinigung ist zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nicht erforderlich.<br />
Wasserbedarf und Wasserversorgung<br />
Die Wasserbereitstellung für die Kesselanlagen und das Löschwasser erfolgt aus drei am<br />
Betriebsgelände zu errichtenden Nutzwasserbrunnen, welche bereits zur Beweissicherung<br />
vor den Bauarbeiten errichtet werden. Die maximale Entnahmemenge wird mit 4 l/s beantragt,<br />
wobei diese Menge über einen, zwei oder drei Brunnen entnommen werden kann. Die<br />
jährliche maximale Entnahmemenge beträgt 80.000 m³. Die Rohwasserpumpen fördern das<br />
Brunnenwasser entweder<br />
a. direkt (ungefiltert) zum Retentionsbecken/Löschteich<br />
b. über einen Kiesfilter zur Wasseraufbereitung<br />
c. über einen Kiesfilter zum Betriebswasservorlagebehälter.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Der durchschnittliche Frischwasserbedarf bei Betrieb des Wirbelschichtkessels beträgt ca.<br />
6,8 m³/h. Ein Teilstrom des Brunnenwassers (ca. 3,9 m³/h) wird direkt dem Betriebswasserbehälter<br />
zugeführt und von dort in den Reaktor der Abgasreinigung eingedüst und im Abgasstrom<br />
verdampft. Der andere Teilstrom (ca. 2,9 m³/h) des Brunnenwassers wird in der<br />
Vollentsalzungsanlage aufbereitet und als De-Ion<strong>at</strong> dem Wasser-Dampf-Kreislaufsystem<br />
bzw. als Rückstandsstrom dem Betriebswasserbehälter zugeführt. Zum Verdünnen bzw.<br />
Anmachen von Betriebsmitteln werden ca. 0,5 m³/h verwendet. Die diffusen Verluste im<br />
Wasser-Dampf-Kreislauf betragen durchschnittlich ca. 0,8 m³/h. Die Abwässer aus Kesselabschlämmung<br />
und Regenerierung werden dem Betriebswasserbehälter zugeführt.<br />
Für den Austausch mit der Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH ist vereinbart, dass<br />
die gleiche Menge Wasser als Kondens<strong>at</strong> zurückgeliefert wird, wie Wasser als Dampf geliefert<br />
wird. Allfällige Verluste der Faserproduktion (derzeit bis zu 5 m³ / h, je nach Betriebsweise)<br />
werden durch die bereits bestehende, eigene Wasseraufbereitung ersetzt. Die<br />
Mischtemper<strong>at</strong>ur zwischen Retourkondens<strong>at</strong> und aufbereitetem Speisewasser (ca. 20 °C)<br />
der Lenzing Fibers GmbH beträgt etwa 75 bis 95 °C.<br />
Als Löschwasser werden im Löschwasser/Retentionsbecken östlich der Brennstoffannahme<br />
rund 800 m³ vorgehalten. Das Brunnenwasser soll außerdem für Bewässerungszwecke und<br />
die Staubfreimachung der internen Verkehrswege eingesetzt werden.<br />
Die Trinkwasserversorgung der RVH erfolgt über das Versorgungsnetz des Businesspark<br />
Heiligenkreuz.<br />
Revision 1 Seite 39/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.6.4 Beschreibung der Außenanlagen<br />
Bürotrakt<br />
Im Rahmen der Errichtung der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz wird auch ein<br />
Bürotrakt errichtet. Die verbaute Fläche beträgt ca. 500 m². Das Gebäude besteht aus drei<br />
Etagen mit einer Gesamtfläche von ca. 780 m². Vorgesehen sind Büroräumlichkeiten mit<br />
Besucherempfangsbereich, Versammlungsräume, Archive und Technikräume. Es ist mit<br />
einem Übergang mit dem Maschinenhaus (Wirbelschichtanlage) verbunden. Der Übergang<br />
ist so ausgeführt, dass unterhalb Lkw durchfahren können.<br />
Einfahrtsbereich und Verkehrsflächen<br />
Die Zufahrt zur thermischen Reststoffverwertung Heiligenkreuz erfolgt auf drei Arten:<br />
• Pkw-Zufahrt für Angestellte und Besucher<br />
• Lkw Zu- und Abfahrt für die Anlieferung mit Fahrzeugen<br />
• Ost-West verlaufende Anlieferungsmöglichkeit per Bahn mit 3 Verschubgleisen<br />
Südwestlich des Grundstückes auf Höhe des Bürogebäudes befinden sich die Pkw-Zufahrt<br />
(über die Europastraße) sowie zwei Parkplätze. Die Anlieferung per Lkw erfolgt weiter östlich<br />
ebenfalls über die Europastraße. Unmittelbar nach der Werkseinfahrt befinden sich 5<br />
Lkw Abstellplätze, in Richtung Portiergebäude sind weitere Lkw-Abstellplätze situiert, welche<br />
als Wartezone vor der Brückenwaage fungieren.<br />
Nach dem Wiegen das Fahrzeuges und der Einweisung im Zuge der Übernahme erfolgt die<br />
Zufahrt zwischen dem Kesselhaus und der Brennstoffanlieferung in die nördlich gelegene<br />
Entladehalle. Um Geruchs- und Staubentwicklung zu vermeiden werden sowohl Lkw als<br />
auch Bahnwaggons ausschließlich in der geschlossenen Halle entladen.<br />
Die Rückfahrt der entleerten Lkw erfolgt entlang der Ost- und Südseite der Brennstoffanlieferung<br />
zum Portiergebäude. Das Werksgelände wird über die Zufahrt auf die Europastraße<br />
verlassen.<br />
Im Bereich östlich der Abgasreinigung befindet sich ein betonierter Containerabstellpl<strong>at</strong>z für<br />
die während der Wochenenden bzw. an Feiertagen anfallenden Grobteile und Metalle aus<br />
dem Wirbelschichtkessel. Die Container sind abgedeckt.<br />
Portiergebäude und Waagen<br />
Das Portiergebäude beinhaltet neben einem Büroraum noch einen Windfang im Eingangsbereich,<br />
aus welchem man auch zu der Sanitärgruppe gelangt. Zusätzlich befindet sich<br />
gleich im Anschluss an diese Sanitärräume weitere von außen zugängliche Nassgruppen.<br />
Diese stehen den betriebsfremden Lkw-Fahrern unentgeltlich zur Verfügung.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Ein- und Ausfahrtswaage sind Unterflurbrückenwaagen auf Einzelfundamenten mit einer<br />
Gesamtkapazität von 60 t.<br />
Betriebsfeuerwehrgebäude<br />
In der RVH wird eine eigene Betriebsfeuerwehr vorgesehen. Hierfür wird auf dem Werksgelände<br />
an der südlichen Grundstücksgrenze in etwa auf Höhe des Kesselhauses ein entsprechendes<br />
Gebäude errichtet. Das knapp 160 m² große Gebäude wird jeweils zur Hälfte<br />
für Mannschaftsräume und das Einstellmöglichkeit von bis zu zwei Löschfahrzeugen genutzt.<br />
Teich- und Grünanlagen<br />
Für die Speicherung und Abfuhr der Niederschlagswässer ist ein kombiniertes Retentionsbecken<br />
mit Löschteich projektiert. Es wird nur ein Teil des eingeleiteten Wassers direkt zur<br />
Versickerung gebracht, ca. 20% des Volumens verbleibt als Löschwasser im Teich. Das<br />
Becken ist mit einer Teichfolie ausgelegt wobei die Sohle des Teiches über dem Grundwasserspiegel<br />
liegt, um ein Aufschwimmen zu verhindern. Die Folie selbst ist gegen Abrutschen<br />
mittels einer Steinschlichtung gesichert. Das Gesamtvolumen ist mit ca. ca. 3.800 m³<br />
projektiert.<br />
Heizöl-, Diesellager und Tankstelle<br />
Westlich des Hilfskessels wird im Abstand von 30 m ein Heizöllager mit einem Fassungsvermögen<br />
von 1.000 m³ errichtet. Der Tank wird in einer dichten Auffangwanne aus Beton<br />
(1.300 m³) aufgestellt.<br />
Für die Betankung der betriebseigenen Fahrzeuge wird eine mit einem Flugdach überdachte<br />
Tankstelle mit einer Zapfsäule und einem Diesellagertank für 30.000 Liter errichtet.<br />
Energie- und Medienleitung<br />
Die Energie- und Medienleitung ist die Verbindung zwischen der RVH und der Lenzing Fibers<br />
GmbH. Von der RVH zur Lenzing werden Mittel- und Niederdruckdampf in entsprechenden<br />
Dampfleitungen sowie der in der RVH erzeugte Strom in 20 kV-Kabeln gemeinsam<br />
geführt. Von Lenzing Fibers zurückgeführt wird das Kondens<strong>at</strong>. Daneben werden diverse<br />
Steuer- und Kommunik<strong>at</strong>ionsleitungen über die Energie- und Medienleitung geführt.<br />
Die Energie- und Medienleitung (Rohrbrücke) h<strong>at</strong> eine Länge von 470 m und endet an der<br />
Gebäudeaußenkante der Energie- und Medienzentrale der Lenzing Fibers GmbH.<br />
Projektwerber für die Rohrbrücke inklusive Leitungen bis zu den Schnittstellen bei der Lenzing<br />
Fibers GmbH ist die RVH Reststoffverwertungs GmbH.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Erweiterung der Anschlussbahn<br />
Um die geplante Werksanlage der RVH per Bahn zu erschließen, ist die Verlängerung des<br />
bestehenden Gleises 1 ö vom Logistikzentrum Heiligenkreuz bzw. die Errichtung einer dreigleisigen<br />
Bahnanlage im Werksbereich vorgesehen.<br />
Die Verlängerung beginnt beim zu entfernenden Prellbock bei Anschlussbahnkilometer<br />
1,375.080 (Gleis 1ö), und teilt sich am Betriebsareal auf drei Gleise (1r, 2r, 3r) auf. Die Gesamtnutzlänge<br />
von Gleis 1r beträgt 388 m, von 2r 361 m und von 3r 357,5 m.<br />
In AB-km 0,049.065, Gleis 1r, befindet sich eine schienengleiche Eisenbahnkreuzung mit<br />
der St. Gottharder Straße (Gemeindeweg). Die Kreuzungssicherung wird gemäß § 4 Eisenbahnkreuzungsverordnung<br />
1961 vorgesehen.<br />
Projektwerber sind die RVH Reststoffverwertungs GmbH und die Business-Park Heiligenkreuz<br />
GmbH.<br />
Lärmschutzwand entlang des nordöstlichen Gleisbogens<br />
Für den Nachbarschaftsschutz auf ungarischem Sta<strong>at</strong>sgebiet ist vorgesehen, die Immissionen<br />
von Eisenbahn- und Verschubfahrten und insbesondere Immissionen von Kurvenquietschen<br />
ausgehend vom nördlichen Gleisbogen der BPH-eigenen Infrastruktur zu mindern.<br />
Hierfür ist eine dreiteilige Lärmschutzwand mit Teillängen von 208 m, 39 m und 43 m bei<br />
einer Höhe von 2,0 m über Schienenoberkante immissionstechnisch untersucht worden. Die<br />
Maßnahme wird im Zuge des Projektes zum Umbau der Bahneinrichtungen im Betriebspark<br />
Heiligenkreuz in entsprechender Ausführung errichtet.<br />
Projektwerber sind die RVH Reststoffverwertungs GmbH und die Business-Park Heiligenkreuz<br />
GmbH.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.7 Emissionen und Rückstände<br />
2.7.1 Emissionen in die Atmosphäre<br />
Die Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ist mit einer Rauchgasreinigung gemäß dem<br />
Stand der Technik ausgerüstet. Die in Tab. 2-12 angeführten Emissionsgrenzwerte sind<br />
teilweise deutlich niedriger als die in der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) angeführten<br />
Werte und sind mit anderen in Österreich derzeit in Betrieb oder in Errichtung befindlichen<br />
Anlagen vergleichbar.<br />
Emissionen Wirbelschichtkessel<br />
Die folgenden Emissionsd<strong>at</strong>en enthalten im Hinblick auf Schwankungen in der Brennstoffzusammensetzung<br />
und in Folge der regelungstechnischen Schwankungen einen Sicherheitsaufschlag<br />
von 10% für den Abgasvolumenstrom im Vergleich zu den technischen Auslegungsd<strong>at</strong>en.<br />
Emissionsd<strong>at</strong>en<br />
Kaminhöhe m 98<br />
Abgastemper<strong>at</strong>ur<br />
o<br />
C 140<br />
Abgasvolumenstrom 1)<br />
m 3 /h 288.685<br />
Abgasvolumenstrom 2)<br />
m 3 /h 190.861<br />
Abgasvolumenstrom 3)<br />
m 3 /h 227.151<br />
Feuchte im Abgas % 20<br />
O2-Gehalt im Abgas % 4,9<br />
Kamindurchmesser m 2,34<br />
Austrittsgeschwindigkeit m/s 18,6<br />
1) ... Betriebszustand feucht bezogen auf aktuellen O 2<br />
2) ... Normzustand feucht bezogen auf aktuellen O 2<br />
3) ... Normzustand trocken bezogen auf 11% O 2<br />
Tab. 2-11: Emissionsd<strong>at</strong>en Wirbelschichtkessel RVH<br />
Revision 1 Seite 43/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Emissionsgrenzwerte Wirbelschichtkessel, 99 MW BWL<br />
Grenzwerte in mg/Nm³ bezogen<br />
auf trockenes Rauchgas, 11 % O2 Halbstundenmittelwert<br />
Tages-mittelwert Jahres-mittelwert<br />
NOx (NO + NO2 als NO2) 70 50 50<br />
CO<br />
100 50 50<br />
SO2 35 35 35<br />
Staub<br />
8 5 5<br />
PM10 5 5<br />
Org. C<br />
8 8 8<br />
HCl<br />
10 7 7<br />
NH3 *)<br />
5 5 5<br />
HF<br />
0,25 0,2 0,2<br />
Hg<br />
0,05 0,05 0,02<br />
Sb+As+Pb+Cr+Co+Cu+Mn+<br />
Ni+V+Sn *)<br />
0,3 0,3 0,3<br />
Cd + Tl *)<br />
0,01 0,01 0,01<br />
Pb **)<br />
0,1<br />
Cd **)<br />
0,005<br />
As **)<br />
0,01<br />
Ni **)<br />
0,01<br />
Zn **)<br />
0,3<br />
Cu **)<br />
0,1<br />
BaP **)<br />
0,00001<br />
Benzol **)<br />
0,005<br />
PCDD/PCDF *)<br />
*) Mittel an Einzelmessungen<br />
0,0000001 0,0000001 0,0000001<br />
**) maximale Emissionskonzentr<strong>at</strong>ionen aus Referenzanlagen auf Basis Staubemission 5mg/Nm³<br />
Tab. 2-12: Emissionsgrenzwerte RVH - Wirbelschichtkessel<br />
Emissionen Hilfskessel<br />
Emissionsd<strong>at</strong>en<br />
Kaminhöhe m 98<br />
Abgastemper<strong>at</strong>ur<br />
o<br />
C 120<br />
Abgasvolumenstrom 1)<br />
m 3 /h 150.890<br />
Abgasvolumenstrom 2)<br />
m 3 /h 104.834<br />
Abgasvolumenstrom 3)<br />
m 3 /h 90.450<br />
Feuchte im Abgas % 14<br />
O2-Gehalt im Abgas % 2,6<br />
Kamindurchmesser m 1,77<br />
Austrittsgeschwindigkeit m/s 17<br />
1) Betriebszustand feucht bezogen auf aktuellen O2<br />
2) Normzustand feucht bezogen auf aktuellen O2<br />
3) Normzustand trocken bezogen auf 3% O2<br />
Tab. 2-13:Emissionsd<strong>at</strong>en Hilfskessel RVH für 50% Heizöl Extra Leicht und 50% Erdgas<br />
Seite 44/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Schadstoffkonzentr<strong>at</strong>ion 3)<br />
NOx<br />
mg/m 3<br />
CO mg/m 3<br />
SO2 mg/m 3<br />
Staub mg/m 3<br />
PM10<br />
mg/m 3<br />
Tab. 2-14: Emissionsgrenzwerte RVH - Hilfskessel für 50% Heizöl Extra Leicht und 50% Erdgas<br />
Geruchsemissionen<br />
Normalbetrieb<br />
Halbstundenmittelwert Tagesmittelwert Jahresmittelwert<br />
105 105 105<br />
80 80 80<br />
80 80 80<br />
13,5 13,5 13,5<br />
Eine Geruchsentwicklung im Bereich der eingehausten Brennstoffannahme kann durch die<br />
Behandlung und Lagerung der Reststoffe nicht ausgeschlossen werden. Im Normalbetrieb<br />
erfolgt jedoch eine gezielte Absaugung der einzelnen Hallenbereiche sowie der Klärschlamm-<br />
und Rechengutanlieferung. Diese abgesaugte Luft wird im Volllastbetrieb der<br />
Wirbelschicht als Verbrennungsluft zugeführt.<br />
Bei Betrieb des Hilfskessels oder im Teillastbetrieb der Wirbelschichtanlage wird aus der<br />
Brennstoffannahme lediglich ein Teil der Abluft Richtung Kesselanlagen geführt. Die überschüssige<br />
Abluft wird über einen Staubfilter gereinigt und in die Brennstoffannahme rückgeführt.<br />
Durch den Eins<strong>at</strong>z von hocheffektiven Luftschleieranlagen bei den Anliefertoren wird ein<br />
Austritt von Luft und Gerüchen während der Ein- bzw. Ausfahrt wirksam verhindert.<br />
Die Klärschlamm- und Rechengutannahme sowie die Lkw-Anlieferungshalle sind zusätzlich<br />
mit Schleusenanlagen ausgest<strong>at</strong>tet, sodass die jeweiligen Abkippstellen erst geöffnet werden<br />
wenn das Fahrzeug vollständig in die Halle eingefahren und das (mit Luftschleieranlage<br />
versehene) Tor vollständig geschlossen ist.<br />
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />
Luft ins Freie gelangen kann, wird im Sinne einer Maximalabschätzung zur Geruchsbeurteilung<br />
von einer geruchsbelasteten Abluft von 4.000.000 GE/h diffus freigesetzt ausgegangen.<br />
Die Häufigkeit von Geruchsstunden wird im Fachbeitrag J.8 Luft und Klima, Immissionen<br />
berechnet.<br />
Stillstand beider Kesselanlagen<br />
Während des Revisionsstillstandes bei der Lenzing Fibers GmbH (durchgehend ca. 160 h<br />
pro Jahr) können die beiden RVH-Kesselanlagen ebenfalls still stehen. In dieser Stillstandzeit<br />
können auch umfassende Revisionen der RVH durchgeführt werden.<br />
Revision 1 Seite 45/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Da während der Revision grundsätzlich keine Reststoffe angeliefert und verarbeitet werden,<br />
im Reststofflager aber noch Abfälle lagern können, erfolgt die Absaugung der Abluft aus<br />
den beiden Reststofflagern. Auf Grund allfälliger Restemissionen aus dem Bereich der<br />
Klärschlamm- und Rechengutanlieferung sowie der Schlammvorlagebehälter erfolgt auch<br />
hier eine reduzierte Luftabsaugung.<br />
Beide Ablüfte werden dann kurzfristig über den Kamin der Wirbelschichtanlage abgeleitet.<br />
Auf Basis einer abgeschätzten Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion von 500 GE/m³ ist mit einer Geruchsfracht<br />
von 21,25 MGE/h (= 500 GE/m³ x 42.500 m³/h) bzw. 5903 GE/s zu rechnen.<br />
Die daraus resultierenden Geruchsimmissionen sind im Fachbeitrag J.8 Luft und Klima,<br />
Immissionen dargestellt.<br />
Verkehrsemissionen<br />
Die projektbedingten Verkehrsemissionen werden im Fachbeitrag J.6 Verkehr dargestellt<br />
und sind Grundlage für die Berechnungen der Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen.<br />
2.7.2 Abwässer<br />
Auf Grund der technischen Konzeption der Wirbelschichtanlage mit einer abwasserfreien<br />
Abgasreinigung fällt im Normalbetrieb kein anlagenspezifisches Abwasser an.<br />
Lediglich bei einem länger dauernden Alleinbetrieb des Hilfskessel (im Regelfall ca. 760<br />
h/a) fallen im geringen Umfang Abwässer aus dem Kesselbetrieb an. Dabei handelt es sich<br />
um Kesselabschlämmwasser und Rückstand aus der Wasseraufbereitung, die in die<br />
Kläranlage des Abwasserverbandes Jennersdorf eingeleitet werden. Dieses Wasser entspricht<br />
grundsätzlich dem Brunnenwasser und enthält aufgrund der Chemikalienzusätze<br />
N<strong>at</strong>ronlauge und Salzsäure geringfügig höhere Salzgehalte (ca. 1 g NaCl / l).<br />
Die regelmäßigen Reinigungen in der Brennstoffannahme und in der Wirbelschichtanlage<br />
erfolgen trocken über zentrale Staubsaugeranlagen. In der Brennstoffannahme kann zusätzlich<br />
eine Kehrmaschine zum Eins<strong>at</strong>z kommen. Nur gelegentlich können geringe Abwassermengen<br />
diskontinuierlich im Bereich der Brennstoffannahme sowie in der Wirbelschichtanlage<br />
anfallen. Mehrere Bodenabläufe (Gully mit Schlammfang) leiten die gesammelten<br />
Reinigungsabwässer über ein Entwässerungssystem in das Löschwasserauffangbecken<br />
im Keller der Brennstoffannahme ab.<br />
Bei Reinigungs- und Repar<strong>at</strong>urarbeiten der Wirbelschichtanlage (in Normalfall etwa einmal<br />
pro Jahr) kann es notwendig sein innerhalb von 12 Stunden ca. 80 m³ Kesselwasser abzulassen.<br />
Dieses Wasser wird je nach Qualität in mobilen Tanks zwischengespeichert und<br />
wieder verwendet oder der Kläranlage im BPH zugeführt.<br />
Seite 46/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
In der RVH halten sich an Werktagen etwa 36 Personen (Betriebspersonal inklusive Werksfremde)<br />
auf. Bei einem spezifischen Abwasseranfall von 120 l/Person kann mit einem Sanitärwasseranfall<br />
von 4.320 l/Tag gerechnet werden. Die Ableitung erfolgt in das bestehende<br />
Kanalnetz des BPH.<br />
Dachwässer werden direkt, Oberflächenwässer über Rigole und Sickermulden in das Retentionsbecken<br />
(das auch als Löschteich dient) geführt und von dort in das Entwässerungssystem<br />
des BPH eingeleitet.<br />
Die Oberflächenwässer der Betankungsfläche werden über einen Mineralölabscheider in<br />
das örtliche Kanalnetz geführt.<br />
Bei unzulässigen Ammoniakkonzentr<strong>at</strong>ionen in der Luft wird der Ammoniak mittels Wasser<br />
niedergeschlagen (Sprinkleranlage Tankwagen-Entladung, Vorr<strong>at</strong>stankraum). Der Entladebereich<br />
(überdacht) ist mit einem Sumpfbehälter versehen. Die Abwässer werden dem Abwasserkanal<br />
zugeführt, wenn keine Kontamin<strong>at</strong>ion gegeben ist. Ansonsten erfolgt eine externe<br />
Entsorgung.<br />
In der Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage sind umfassende Brandschutzmaßnahmen<br />
(Sprinkler, Sprühflut, Schaumlöscher) vorgesehen. Durch Bodenschwellen in<br />
der Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage wird ein Austritt von Löschwasser aus<br />
den beiden Anlagenteilen verhindert. Der Löschwasserrückhalt beider Anlagenteilen erfolgt<br />
im Löschwasser-Auffangbecken. Je nach Analyseergebnis kann das Löschwasser der Kläranlage<br />
oder bei Bedarf einer externen Behandlung zugeführt werden.<br />
2.7.3 Schall<br />
Die durch den Betrieb der geplanten Anlage auftretenden Schallemissionen sind als Berechnungsgrundlage<br />
der Schallimmissionen detailliert im Fachbeitrag J.7 Schalltechnik dargestellt.<br />
Im Wesentlichen treten folgende Quellen auf:<br />
• Brennstoffannahme (mit Bauteil Aufbereitung mit einem Schallinnenpegel Li bis zu<br />
90 dB)<br />
• Wirbelschichtanlage mit Li bis zu 85 dB Innenpegel<br />
• Abgasbehandlung mit Schallleistungspegeln Lw bis zu 70 dB / m²<br />
• Kamine mit je Lw 85 dB<br />
• Luftkondens<strong>at</strong>or (LUKO)<br />
• Verkehrslärm der Bahn- und Lkw-Transporte<br />
Revision 1 Seite 47/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Schallemissionen und resultierende Schallimmissionen während der Errichtung werden<br />
ebenfalls im Fachbeitrag J.7 Schalltechnik detailliert dargestellt.<br />
2.7.4 Licht<br />
Aufgrund der Anlieferzeiten zwischen 6:00 und 22:00 Uhr sowie aus sicherheitstechnischen<br />
Gründen werden die Ein- und Ausfahrtsbereiche und die wichtigsten Verkehrsflächen während<br />
der gesamten Nachtzeit beleuchtet. Die Beleuchtungskörper werden mit UV-armen<br />
Lichtspektren (z.B. N<strong>at</strong>rium-Dampf-Lampen) ausgeführt. Die Beleuchtung erfolgt gerichtet<br />
nach unten und die Lampen werden nicht vor stark reflektierenden Flächen angebracht.<br />
Eine großflächige Beleuchtung der Baukörper ist nicht vorgesehen.<br />
2.7.5 Erschütterungen<br />
Bauphase:<br />
In der Errichtungsphase sind Erschütterungen durch Schwerverkehr sowie durch den Baustellenbetrieb<br />
möglich.<br />
Die nächstgelegenen Gebäude sind die Industriebauten der Lenzing Fibers. Die nächst<br />
gelegenen Grenzen dieser Gebäude der Lenzing Fibers sind vom vorgesehenen Baustellenareal<br />
rund 160 m entfernt. Der südliche Fahrbahnrand der Planstraße B, auf welcher ein<br />
wesentlicher Teil des Baustellenschwerverkehrs abgewickelt wird, ist zu den Gebäudegrenzen<br />
rund 145 m entfernt.<br />
Gemäß ÖNORM S 9020 sind die Gebäude der Lenzing Fibers der Gebäudeklasse I (Industriebauten)<br />
zuzuordnen, für welche maximale Erschütterungseinwirkungen im Sinne der<br />
Schwinggeschwindigkeit (VR, max) von 30 mm/s für impulsförmige und von 12 mm/s für länger<br />
andauernde Erschütterungen zulässig sind.<br />
Erschütterungen durch den erwartbaren Schwerverkehr liegen bereits lediglich 20 m bis<br />
30 m von der Erschütterungsquelle entfernt im Bereich von VR, max < 1 mm/s.<br />
Folgende Bauverfahren und Baustellentätigkeiten sind vom Grunds<strong>at</strong>z her als erschütterungsrelevant<br />
bekannt;<br />
• Vibr<strong>at</strong>ionswalzen<br />
• Rammarbeiten, Bohlen-Setzen (Vibr<strong>at</strong>ionsramme)<br />
• Bohrpfahlaushub (mittels Greifer)<br />
• Schlitzwandherstellung (mittels Greifer)<br />
Seite 48/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
• Rohrvortrieb (Mikrotunneling)<br />
Davon sind Rammarbeiten und der Eins<strong>at</strong>z von Schlitzwandgreifern als jene Verfahren mit<br />
dem höchsten Erschütterungspotential anzusehen. Im ggst. Fall werden Spundwandrammarbeiten<br />
für die Dauer von ca. 2 Wochen zum Tragen kommen.<br />
Schlitzwandarbeiten sowie Rohrvortriebe sind nach jetzigem Kenntnisstand beim gegenständlichen<br />
Bauvorhaben nicht vorgesehen. Ungeachtet davon liegen in einer Entfernung<br />
von 100 m selbst bei ungünstigsten Ausbreitungsbedingungen nach fachlicher Einschätzung<br />
die Schwinggeschwindigkeiten bei bzw. bereits teilweise deutlich unter 1 mm/s.<br />
Insoferne sind die Auswirkungen von Erschütterungen durch Schwerverkehr, Baustellenverkehr<br />
sowie Bauverfahren mit höherem Erschütterungspotential aufgrund der obig dargelegten<br />
Entfernungssitu<strong>at</strong>ion als vernachlässigbar gering einzustufen.<br />
Betriebsphase:<br />
In der Betriebsphase sind Erschütterungen durch an- und abfahrenden Schwerverkehr sowie<br />
durch Bahnantransporte möglich. Die nächstgelegene Planstraße B ist mit ihrem südlichen<br />
Rand von den nächstgelegenen Gebäuden der Lenzing Fibers rund 145 m entfernt.<br />
Der Gleiskörper ist rund 280 m entfernt. Aufgrund dieser Entfernungen sind in Analogie zu<br />
den Ausführungen in Punkt 3.1.3. (Erschütterungen Errichtungsphase) die Erschütterungsauswirkungen<br />
vernachlässigbar gering bzw. können diesbezügliche nachteilige Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden.<br />
2.7.6 Rückstände<br />
Folgende Rückstände fallen im Zuge des Betriebes der Wirbelschichtfeuerung an:<br />
• Metallschrott<br />
• Grobteile aus der Absiebung der Bettasche<br />
• Grobasche aus überschüssiger Bettasche, Kessel- und Multizyklonasche (> 400°C)<br />
• Feinasche aus Ekonomizer und Gewebefilter (Reaktionsprodukt, < 400 °C)<br />
Die Grobteile können nach einer Abtrennung von verwertbarem Metallschrott (z.B. Schrauben,<br />
Nägel, Beschläge, Drähte) als nicht gefährlicher Abfall (nach erfolgter Ausstufung)<br />
deponiert werden. Der Metallschrott kann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.<br />
Die Aschen werden zunächst pneum<strong>at</strong>isch in Aschesilos gefördert und dort gelagert.<br />
Der Abtransport der Aschen erfolgt in Silofahrzeugen. Die Verladung der Rückstände ist auf<br />
Lkw und Bahn möglich. Der Abtransport der Rückstände erfolgt vorzugsweise per Bahn.<br />
Revision 1 Seite 49/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Die Grobasche kann nach Ausstufung je nach Qualität als nicht gefährlicher Abfall obertägig<br />
deponiert oder einer weiteren Behandlung zugeführt werden.<br />
Die Feinasche wird einer gesetzeskonformen Behandlung zugeführt, z.B. einer bergbautechnischen<br />
Verwertung in der Herstellung von qualitätsgesichertem Vers<strong>at</strong>zm<strong>at</strong>erial zur<br />
ordnungsgemäßen Verfüllung von untertägigen Hohlräumen in Vers<strong>at</strong>zbergwerken in<br />
Deutschland.<br />
Eine detaillierte Darstellung der anfallenden Rückstände ist im Fachbeitrag J.4 Abfallwirtschaft,<br />
Abfallchemie und Treibhausgasemissionen enthalten.<br />
2.8 Betriebsstörungen<br />
Durch die in der Anlage RVH bestehenden Gefahrenquellen (z.B. M<strong>at</strong>erialfehler, menschliches<br />
Fehlverhalten, etc.) ergeben sich mögliche Betriebsstörungen. Für Betriebsstörungen<br />
sind Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen vorgesehen (detaillierte<br />
technische Angaben siehe Kapitel B.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung<br />
von Betriebsstörungen).<br />
Zusätzlich zu diesen möglichen Betriebsstörungen werden im Sinne einer Betrachtung des<br />
Restrisikos auch Worst-case Szenarien definiert, bei denen relevante Auswirkungen auf die<br />
Umgebung auftreten können.<br />
Als worst-case Szenarien werden Störungen oder Verkettungen von Störungen verstanden,<br />
deren Eintrittswahrscheinlichkeit allerdings sehr gering ist.<br />
Im Rahmen der <strong>UVE</strong> werden folgende worst-case Szenarien für die RVH definiert und deren<br />
Umweltauswirkungen in den jeweils zuständigen Fachbeiträgen behandelt.<br />
Szenario Betriebseinheit Worst-case Annahme<br />
Seite 50/136<br />
1 Brennstoffannahme Großflächiger Brand im Reststofflager<br />
2 Abgasreinigung<br />
3 Nebenanlagen<br />
Rohgasaustritt über den Kamin bei Ausfall der Abgasreinigungsanlage<br />
Austritt von Ammoniakwasser bei Abriss einer Befüllleitung<br />
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Szenarien ist im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />
enthalten.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2.9 Beschreibung der Bauphase<br />
Die Bauzeit wird mit insgesamt ca. 26 Mon<strong>at</strong>en veranschlagt. Die Bau-Arbeitszeiten sind<br />
grundsätzlich Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr. Im Zuge der Baumeisterarbeiten kann es<br />
in 4 einzelnen Kalenderwochen notwendig sein rund um die Uhr, Montag bis Sonntag, Betonierarbeiten<br />
durchzuführen. Daraus resultieren ca. 45 LKW- Betontransporte pro Tag,<br />
davon 6 LKW- Betontransporte im Zeitraum 19:00 bis 22:00 und 12 LKW im Zeitraum 22<br />
bis 6 Uhr. Den Untersuchungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung ist ein<br />
Baubeginn mit Jänner 2009 als unpräjudizielle kalendarische Annahme zugrunde gelegt.<br />
Innenarbeiten werden, sobald die Gebäudehüllen geschlossen sind (geplant ab KW<br />
06/2010), bei Bedarf ebenfalls von Montag bis Sonntag im Zeitraum 0:00 bis 24:00 durchgeführt.<br />
Der während der Errichtungsphase zu erwartende projektbedingte Zus<strong>at</strong>zverkehr ist großen<br />
Schwankungen unterworfen und reicht von Wochen, in welchen kein einziger Lkw zur Baustelle<br />
fahren wird und nur 20 Pkw zufahren werden, über Wochen, in welchen voraussichtlich<br />
40 Pkw und 55 Lkw zufahren werden, bis hin zu sehr bauintensiven Wochen. Jene<br />
Woche, welche den höchsten Bauverkehr aufweisen wird, ist infolge der erforderlichen Geländeaufschüttung<br />
etc. in der Anfangsphase der Projektrealisierung zu erwarten (voraussichtlich<br />
Jänner 2009). Hier werden bis zu 170 Lkw / Tag erwartet. Unter Beachtung eines<br />
Sicherheitsaufschlages von 15 % ist daher von 196 Lkw, d.s. 392 Lkw Fahrten am Spitzentag<br />
auszugehen.<br />
In der personalintensiven Zeit der Anlagenmontage (unpräjudizielle Annahme März bis Juni<br />
2010) werden bis zu 250 Arbeiter pro Werktag benötigt. Bei einer durchschnittlichen Belegung<br />
von 5-6 Arbeitern pro Fahrzeug (Pkw bzw. Kleinbusse) ist somit mit ca. 45 Pkw bzw.<br />
90 Fahrten pro Tag zu rechnen. Die Lkw-Zufahrten betragen in diesem Zeitraum ca. 50 /<br />
Tag.<br />
Der Geräteins<strong>at</strong>z für die einzelnen Bautätigkeiten, der für die Beurteilung der Schadstoffund<br />
Lärmimmissionen zu berücksichtigen ist, wird im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />
dargestellt. Der maximale Baugeräteeins<strong>at</strong>z wird mit einer Leistung von ca. 675 kW<br />
erwartet.<br />
Für den Transport der Baum<strong>at</strong>erialien für die Bauherstellung der Anschlussbahn sind über<br />
die Bauzeit 25 Lkw pro Arbeitstag vorgesehen. Der Geräteeins<strong>at</strong>z auf der Baustelle ist im<br />
Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung dargestellt.<br />
Die im Zuge der Anlagenerrichtung anfallenden (nicht-kontaminierten) Aushubm<strong>at</strong>erialien<br />
(Humus, Bodenaushub) werden gemäß bautechnischer Planung auf dem Gelände der RVH<br />
zur Wiederverfüllung und Geländeanpassung verwendet.<br />
Revision 1 Seite 51/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
2.10 Beschreibung von Maßnahmen Dritter<br />
Folgende Maßnahmen stehen im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben.<br />
Diese Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil des Projektes, da sie von Dritten<br />
(BPH, BEW AG, BEGAS) umgesetzt werden, sie werden jedoch in der <strong>UVE</strong> hinsichtlich ihrer<br />
Umweltauswirkungen voll berücksichtigt.<br />
1. Verlegung 20 kV Kabel von RVH zu BEWAG<br />
2. Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300 (BEGAS)<br />
2.10.1 Erdkabel 20 kV vom USPW Eltendorf zur RVH<br />
Projektwerber ist die BEWAG Netz GmbH. Schnittstelle zur RVH sind die Anschlussklemmen<br />
der Abgangszellen der BEWAG Schaltanlage, welche in der Anlage RVH (E- und<br />
MSR Räume) situiert ist. Zur Erweiterung der Versorgungskapazität auf maximal rund 37<br />
MVA und zur Erhöhung der gesamten Versorgungssicherheit der Stromversorgung im Businesspark<br />
Heiligenkreuz sind die nachstehend beschriebenen Maßnahmen erforderlich,<br />
wobei die Kabel in weiten Bereichen eingepflügt werden. Im Bereich von Querungen bzw.<br />
Brücken werden entsprechende Schutzmaßnahmen für die mechanische Sicherung vorgesehen.<br />
20-kV-Leitung Umspannwerk Eltendorf Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie (RVH)<br />
Verlegung von 2 parallelen, ca. 8.800 m langen 20-kV-Erdkabeln der Type E-X2XHJ2M2Y<br />
3x1x240 mm2 RM Cu 12/20 kV vom bestehenden Umspannwerk in Eltendorf bis zum<br />
Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie in der RVH-Anlage.<br />
20-kV-Leitung Umspannwerk Eltendorf Schalthaus EZH<br />
Das bestehende ca. 8.400 m lange 20-kV-Erdkabel der Type E-X2XHJ2M2Y 3x1x240 mm2<br />
RM Cu 12/20 kV vom bestehenden Umspannwerk in Eltendorf bis zum bestehenden<br />
Schalthaus Energiezentrale Heiligenkreuz (EZH) wird in das geplante Schalthaus Industrie<br />
(RVH) eingeschliffen.<br />
Umspannwerk Eltendorf 20-kV-Abzweige<br />
Erweiterung der 20-kV-Inneraumschaltanlage des UW Eltendorfs um zwei Leitungsabzweige.<br />
Dazu müssen zwei vorhandene, nur teilweise ausgebaute Abzweige entsprechend<br />
adaptiert werden.<br />
Seite 52/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Umspannwerk Eltendorf Regelumspanner<br />
Die beiden vorhandenen 110/20-kV-Regelumspanner mit einer Nennleistung von jeweils 15<br />
MVA werden durch zwei 110/20-kV-Regelumspanner mit einer Nennleistung von jeweils 40<br />
MVA ersetzt.<br />
Schalthaus Industrie Heiligenkreuz<br />
Das 20-kV-Schalthaus Heiligenkreuz/Industrie wird auf dem Grundstück der RVH in einem<br />
getrennten 20kV-Raum errichtet.<br />
2.10.2 Errichtung der Erdgasleitung DN 150 und DN 300<br />
Zur Versorgung der Gasbrenner der Wirbelschichtkesselanlage und der Hilfskesselanlage<br />
ist die Errichtung der Erdgasleitungen DN 150 und DN 300 erforderlich. Projektwerber ist<br />
die BEGAS AG. Schnittstelle zur RVH ist jeweils der Hauptabsperrhahn im Schieberschacht<br />
an der nordwestlichen Ecke des Betriebsfeuerwehrgebäudes.<br />
Erdgasleitung DN 150<br />
Der Businesspark Heiligenkreuz wird über eine Erdgashochdruckleitung DN 200 PN 70 mit<br />
Erdgas versorgt. Die bereits bestehende Erdgasleitung verläuft entlang der St.Gotthardter<br />
Straße (Richtung Ort Heiligenkreuz i. L.) und der Europastraße ostwärts.<br />
Die Anschlussleitung DN 150 zur RVH wird von der Kreuzung (Europastraße / St. Gotthardter<br />
Straße) parallel der Europastraße (in westlicher Richtung) zur RVH unterirdisch verlegt.<br />
Oberirdischen Anlagen werden nicht errichtet.<br />
Erdgasleitung DN 300<br />
Anschlussstelle der Erdgasleitung DN 300 ist die Gasdruckregelst<strong>at</strong>ion der Energie- und<br />
Medienzentrale Lenzing. Diese Leitung wird unterirdisch, ausgehend von der Energie- und<br />
Medienzentral Lenzing entlang der Straße Industriegelände in östlicher Richtung, entlang<br />
der Werkstraße in nördliche Richtung und entlang der Europastraße (parallel zur Erdgasleitung<br />
D150) in westlicher Richtung verlegt.<br />
Revision 1 Seite 53/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
3 Altern<strong>at</strong>ive Lösungsmöglichkeiten<br />
Nach dem UVP-G und dem IPPC-Regime besteht die Verpflichtung, die Auswahlgründe<br />
und geprüften Altern<strong>at</strong>iven bekannt zu geben. In folgenden Kapiteln werden daher der<br />
Standort und die Verfahrensauswahl begründet.<br />
3.1 Standortaltern<strong>at</strong>iven<br />
Die RVH Reststoffverwertungs GmbH plant im grenzüberschreitenden Businesspark Heiligenkreuz<br />
- Szentgotthárd (BPH) eine Reststoffverwertungsanlage (RVH) zur thermischen<br />
Verwertung von aufbereiteten Abfällen mit 99 MW Brennstoffwärmeleistung. Ein entscheidender<br />
Vorteil des Standortes ist die effiziente Energienutzung mit Kraft-Wärme-Kopplung<br />
für die Faserproduktion der Lenzing Fibers GmbH. Darüber hinaus verfügbare Wärme kann<br />
an weitere Betriebe im Businesspark angeboten und geliefert werden. Es besteht grundsätzlich<br />
die Möglichkeit und Bereitschaft auch ungarische Betriebe mit Fernwärme zu beliefern.<br />
Eine Prüfung von Standortaltern<strong>at</strong>iven für die RVH ist daher nicht relevant.<br />
Die Zweckmäßigkeit des vorliegenden Standortes für RVH ist auch in der Bilanzierung der<br />
Treibhausgasemissionen erkennbar (siehe <strong>UVE</strong>-Fachbeitrag J.4, Kap. Klimarelevante<br />
Emissionen).<br />
3.2 Altern<strong>at</strong>ive Verfahren zur Versorgung der Lenzing Fibers GmbH<br />
Für die am Standort erforderliche Energiebereitstellung mittels Kraft-Wärme-Kopplung<br />
(elektrische Energie und Dampf für Produktionsprozesse und Heizzwecke) können grundsätzlich<br />
konventionelle Brennstoffe wie Kohle, Heizöl, Erdgas oder Biomasse, aber auch<br />
unaufbereiteter Müll oder aufbereitete Abfallbrennstoffe (Reststoffe) zum Eins<strong>at</strong>z kommen.<br />
Für die erforderliche Brennstoffwärmeleistung scheidet der Eins<strong>at</strong>z von Biomasse mangels<br />
regionaler Verfügbarkeit aus.<br />
Der Eins<strong>at</strong>z von Erdgas oder Heizöl ist in industriellen Anlagen dieser Größe im Hinblick<br />
auf zu erwartende Versorgungsengpässe und die damit verbundenen Kostensteigerungen<br />
energiewirtschaftlich nicht sinnvoll. Der in der EU zunehmende Eins<strong>at</strong>z von Kohle in industriellen<br />
Kraft-Wärme-Kopplungen ist im Hinblick auf Treibhausgasemissionen kritisch zu<br />
beurteilen.<br />
Seite 54/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Die thermische Verwertung von Abfällen erfüllt die Grundsätze der EU-Richtlinie über Abfälle<br />
und dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz. Die Errichtung von Abfallverbrennungsanlagen<br />
unterstützt außerdem die Umsetzung des Deponierungsverbotes ab<br />
1.1.2009. Dazu ist der Eins<strong>at</strong>z von unaufbereitetem Müll in Rostfeuerungsanlagen insbesondere<br />
in Ballungsräumen bei entsprechend großem, regionalem Müllaufkommen eine<br />
mögliche Altern<strong>at</strong>ive, indem die Müllsammelfahrzeuge die zentrale Anlage auf kurzem Wege<br />
erreichen können (siehe Beispiele Wien, Budapest, etc.).<br />
In der gesetzeskonformen Abfallbewirtschaftung sind jedoch bedeutende Mengen an aufbereiteten<br />
Reststoffen zu erwarten, die für eine thermische Verwertung zur Verfügung<br />
stehen. Dies betrifft insbesondere die in der RVH vorgesehenen Abfallk<strong>at</strong>egorien zur thermischen<br />
Verwertung:<br />
• Feinfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Siebung kleiner 80 mm)<br />
• Grobfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Siebüberlauf)<br />
• Leichtfraktionen aus der Aufbereitung von Siedlungsabfällen (Windsichtung)<br />
• Shredderrückstände aus der Aufbereitung von Sammelschrott und Altfahrzeugen<br />
• Stäube aus landwirtschaftlichen und industriellen Produktionsbetrieben<br />
• Rechengut aus der kommunalen Abwasserreinigung<br />
• Klärschlamm aus der Abwasserreinigung<br />
• aufbereitetes Altholz<br />
Die angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien können gemäß Stand der Technik in einer Wirbelschichtfeuerung<br />
mit höchstem energetischem Wirkungsgrad in einer Kraft-Wärme-Kopplung thermisch<br />
verwertet werden.<br />
Die Auswahl der Brennstoffe entspricht gemäß §1 Abs. 2 Z 2 AWG 2002 dem Grunds<strong>at</strong>z:<br />
Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist<br />
und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung<br />
nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die<br />
gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung). Gemäß<br />
§ 2 Abs. 5 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 umfasst Abfallbehandlung die im Anhang<br />
2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren und führt als Verwertungsverfahren<br />
u. a. R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieversorgung<br />
auf. Der Bedarf für zusätzliche Verbrennungskapazitäten ist gemäß den geltenden<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich und in der EU jedenfalls gegeben.<br />
3.3 Technologische Altern<strong>at</strong>iven<br />
Bei der Auswahl der Anlagentechnik wurde besonders darauf geachtet, dass die Komponenten<br />
dem Stand der Technik entsprechen. Im Fachbeitrag J.2 Vorhabensbeschreibung<br />
wird im Detail dargelegt, dass die gewählten Technologien dem in der IPPC-Richtlinie definierten<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
Revision 1 Seite 55/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4 Beurteilung durch die Fachbereiche der <strong>UVE</strong><br />
Nachstehend sind die Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche der <strong>UVE</strong> zusammengefasst.<br />
Der Schwerpunkt der <strong>Zusammenfassung</strong> liegt dabei in der Darstellung möglicher Auswirkungen<br />
der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz (RVH).<br />
4.1 Untersuchungsgebiet<br />
4.1.1 Untersuchungsgebiet zur Beurteilung von Auswirkungen über den Luftpfad<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für jene Fachbereiche, für welche die Auswirkungen<br />
über den Luftpfad im Vordergrund stehen, erfolgte auf Basis der TA-Luft (2002) in<br />
Form eines Kreises rund um die geplante Anlage, wobei der Radius des Kreises die 50fache<br />
Schornsteinhöhe und damit rd. 5 km beträgt (Abb. 4-1).<br />
Abb.4-1: Engeres Untersuchungsgebiet nach TA-Luft (roter Kreis) und Standort RVH (roter Punkt)<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst damit in Österreich den Talboden des Lafnitztals im Bereich<br />
Poppendorf bis Heiligenkreuz sowie die südlich und nördlich anschließenden Hügelbereiche;<br />
in Ungarn umfasst dieses Gebiet Szentgotthart und Umgebung.<br />
Es ist zu betonen, dass dieses Untersuchungsgebiet hinsichtlich Immissionen weit über den<br />
t<strong>at</strong>sächlichen Einwirkungsbereich von Emissionen aus der geplanten Anlage hinausgeht,<br />
der nach dem Schwellenwertkonzept von der Isolinie des Irrelevanzwertes jenes Schadstoffes<br />
begrenzt wird, der - gemessen an waldrelevanten Grenzwerten - die weiteste Ausbreitung<br />
erfährt. Die Abgrenzung des Einwirkungsbereiches erfolgt auf Basis einer Ausbreitungsrechnung<br />
(siehe <strong>UVE</strong> Fachbeitrag J8 Luft und Klima, Immissionen), wobei die 3% -<br />
Isolinie des HMW-Grenzwertes für HF unter Berücksichtigung der Isolinie des 97,5 Perz.-<br />
Grenzwertes für SO2 (Sommergrenzwert für Nadelwälder gemäß 2. VO gegen forstschädliche<br />
Luftverunreinigungen) das größte Gebiet umfasst und daher zur Festlegung des Einwirkungsbereiches<br />
herangezogen wurde (siehe Abb. 4-2).<br />
Abb.4-2: Einwirkungsbereich RVH nach dem Schwellenwertkonzept<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Da die Emissionen der RVH außerhalb des in Abb. 4-2 dargestellten Einwirkungsbereiches<br />
für die Luft insgesamt als unerheblich einzustufen sind, sind auch die Auswirkungen auf<br />
Nachbarsta<strong>at</strong>en im irrelevanten, unmessbaren Bereich und damit vernachlässigbar gering.<br />
4.1.2 Andere fachspezifische Untersuchungsgebiete<br />
Für bestimmte Fachbereiche stehen nicht die Auswirkungen über den Luftpfad im Vordergrund,<br />
sondern andere Einwirkungen durch das Vorhaben (z.B. Schalltechnik, Wasser). Die<br />
jeweiligen fachspezifischen Untersuchungsgebiete sind in den jeweiligen Fachgebieten<br />
dargestellt und begründet.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.2 Energiewirtschaft<br />
4.2.1 Energiebedarf für Lenzing Fibers GmbH unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs<br />
Um sehr gute Verbrennungsbedingungen und günstige Emissionen zu erreichen, sollte der<br />
Wirbelschichtkessel immer mit möglichst konstanter (hoher) Last betrieben werden. Im Folgenden<br />
werden daher Fälle untersucht, bei denen der Wirbelschichtkessel mit maximaler<br />
Dauerlast (99 MW) bzw. mit vernünftiger Grundlast (90 MW) gefahren wird und es werden<br />
die Auswirkungen auf die Energieversorgung der Lenzing Fibers GmbH beurteilt. Grundlage<br />
für den Energiebedarf ist dabei der Bedarf der Lenzing Fibers GmbH für eine Faserproduktion<br />
von 40.000 bzw. 60.000 Mg/a.<br />
Der errechnete Spitzenwert wurde für den Vertrag zwischen Lenzing Fibers GmbH und<br />
RVH noch mit Sicherheiten - sowohl bei der Menge als auch bei den Dampfparametern -<br />
versehen, um auch spätere Optimierungen (z. B. Änderung der Dampfparameter) zu ermöglichen.<br />
Vertraglich wurden daher folgende Maximalmengen festgelegt:<br />
• Strom: 14,3 MW<br />
• MD - Dampf: 11 MW (14 bar, 250 °C Dampf, Kondens<strong>at</strong>rücklauf mit ca. 95 °C)<br />
• ND - Dampf: 33 MW (5 bar, 180 °C Dampf, Kondens<strong>at</strong>rücklauf mit ca. 95 °C)<br />
Dazu kommen noch der Eigenbedarf der Reststoffverwertungsanlage sowie der Bedarf der<br />
Aufbereitung. Für den Spitzenbedarf werden dabei auch diskontinuierliche Energieströme<br />
berücksichtigt (Rußblasen, Anfahren von Aggreg<strong>at</strong>en). Grundsätzliches Ziel ist dabei die<br />
autarke Energieversorgung der Lenzing Fibers GmbH und der Reststoffverwertungsanlage<br />
am Standort Businesspark im Normalbetrieb bei gleichzeitiger hoher Energieeffizienz.<br />
Bei der Reststoffverwertungsanlage (Wirbelschichtanlage und Brennstoffannahme) werden<br />
für den Energiebedarf die Betriebsfälle gemäß Mix 1 (durchschnittlicher Lastfall) und Mix 2<br />
(aufgrund des tiefen Heizwertes ungünstiger Lastfall) betrachtet. Der Mix 3 braucht aufgrund<br />
der besseren Energieausbeute (ersichtlich aus Vergleich Mix 1 und Mix 2) nicht gesondert<br />
betrachtet werden. Vereinfachend wird dabei davon ausgegangen, dass der Eigenenergiebedarf<br />
nur geringfügig von der Zusammensetzung der Reststoffe abhängt, der Spitzenbedarf<br />
ergibt sich durch Gleichzeitigkeiten beim An- und Abfahren von Aggreg<strong>at</strong>en. Für<br />
die Betriebsfälle ergeben sich damit die in Tab. 4-1 dargestellten notwendigen Energiemengen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Energie Einheit Mix 1<br />
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normal<br />
Mix 2<br />
normal<br />
Mix 2<br />
Spitze<br />
ND-Dampf MWh/h 8,65 8,14 8,14<br />
MD-Dampf MWh/h 0,42 0,42 5,02<br />
Strom MWh/h 5,5 5,5 6,0<br />
Tabelle 4-1: Energieeigenbedarf der Reststoffverwertungsanlage bei 99 MW BWL<br />
4.2.2 Energieproduktion durch den Wirbelschichtkessel<br />
Der Wirbelschichtkessel soll zusätzlich zum Gesamtenergiebedarf (intern und extern) auch<br />
mit einer Leistungsreserve zu betreiben sein, um wechselnden Energiebedarf sicher beherrschen<br />
zu können. Überschüssiger Dampf wird dabei als Strom über die Turbine abgearbeitet<br />
und ins Netz geliefert. Durch das gute Regelverhalten der Turbine steht benötigter<br />
Dampf damit schnell zur Verfügung. Bei einer Brennstoffwärmeleistung von 99 MW wird<br />
damit folgende Nettostrommenge produziert:<br />
Lastfall Energie Einheit Mix 1<br />
normal<br />
Mix 2<br />
normal<br />
Mix 2<br />
Spitze<br />
Bei 40 Gg Fasern/a ND-Dampf MWh/h 28,84 28,33 29,51<br />
MD-Dampf MWh/h 7,20 7,20 12,53<br />
Prod. Strom MWh/h 20,76 20,48 19,49<br />
Strom netto MWh/h 7,04 6,76 4,20<br />
Bei 60 Gg Fasern/a ND-Dampf MWh/h 38,50 37,99 39,65<br />
Tabelle 4-2: Energieproduktion Wirbelschichtkessel<br />
MD-Dampf MWh/h 10,25 10,25 15,93<br />
Prod. Strom MWh/h 18,73 18,44 17,20<br />
Strom netto MWh/h 1,13 0,84 -3,10<br />
Aus der Tabelle 4-2 ist ersichtlich, dass auch bei hoher Faserproduktion die autarke Versorgung<br />
mit dem Wirbelschichtkessel im Normalbetrieb sichergestellt ist. Bei extremer Spitzenlast<br />
muss entweder Strom aus dem Netz und/oder Dampf aus der Biomasseanlage bezogen<br />
werden, oder es ist durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der Spit-
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
zenbedarf mit der hier dargestellten Gleichzeitigkeit nicht auftritt (z. B. ist ein zwischenzeitliches<br />
Abfahren der Aufbereitungsanlage möglich, das Rußblasen kann in Zeiten niedrigeren<br />
Energiebedarfs verlegt werden). Im Sinne einer hohen Energieeffizienz wird aber darauf<br />
geachtet, dass der Wirbelschichtkessel für niedrigere Faserproduktion nicht überdimensioniert<br />
ist. Eine ausreichende Autarkie am Standort wird durch Install<strong>at</strong>ion des Hilfskessels<br />
und Mitberücksichtigung des Biomassekessels der Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs<br />
GmbH erreicht.<br />
Bei einer Brennstoffwärmeleistung von 90 MW kann die Versorgung bei hoher Faserproduktion<br />
auch im Normalbetrieb nicht vollständig sichergestellt werden (ca. 2 MW zusätzlicher<br />
Strombedarf). Dieser Betrieb wird daher aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht<br />
angestrebt, obwohl sich in diesem Fall eine etwas höhere Energieeffizienz ergäbe.<br />
Beurteilung der Energieeffizienz für die unterschiedlichen Lastfälle<br />
Zum Vergleich der Effizienz wird in Analogie zum Abfallrahmenrichtlinienentwurf der Quotient<br />
aus bewerteter Nutzenergie und eingesetzter Brennstoffenergie gebildet. Entsprechend<br />
dem unterschiedlichen Energieanteil von Prozesswärme und Strom erhalten die beiden<br />
Energien unterschiedliche Bewertungsfaktoren, die im Fachbeitrag J.3 Energiewirtschaft<br />
dargestellt sind.<br />
Die errechneten D<strong>at</strong>en sind in Tabelle 4-3 dargestellt. Es ist eine deutliche Effizienzsteigerung<br />
bei höherer Faserproduktion ersichtlich. Aufgrund der hohen Energienutzung (gutes<br />
Vakuum aufgrund großen Luftkondens<strong>at</strong>ors, hohe Dampfparameter, Wärmerückgewinnung<br />
im Bereich der Abgasreinigung) ist aber auch bei vermehrtem Kondens<strong>at</strong>ionsbetrieb noch<br />
eine gute Effizienz erreichbar.<br />
Beurteilung des Energieeins<strong>at</strong>zes für Errichtungs- und Abbruchphase<br />
Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 65 h ergibt sich über die geplante Bauzeit von 26<br />
Mon<strong>at</strong>en insgesamt ein Energiebedarf von weniger als 2,4 GWh sowie ein Strombedarf von<br />
weniger als 0,8 GWh.<br />
Der Energiebedarf für den Abbruch kann mit deutlich weniger als der Hälfte der Errichtung<br />
abgeschätzt werden, sodass der Gesamtenergiebedarf dafür deutlich unter 1,5 GWh liegen<br />
wird.<br />
Dem gegenüber steht allein an Stromproduktion durch die Anlage eine Energieerzeugung<br />
von ca. 150 GWh pro Jahr. Gerechnet über die geplante Betriebsdauer von 50 Jahren errechnet<br />
sich der Energieverbrauch für Errichtung und Abbruch mit weniger als einem Promille<br />
des in der Anlage erzeugten Stromes.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Brennstoffmix / BWL (in MW) 2 / 99 2 / 99 1 / 99 1 / 99 2 / 90 2 / 90<br />
Faserproduktion (Gg/a) 60 40 60 40 60 40<br />
eintretende Energieströme Alle Werte in MW<br />
E1 Brennstoff 99,0 99,0 99,0 99,0 90,0 90,0<br />
E2 Luft (inkl. Rückgewinnung) 4,0 4,0 3,9 3,9 3,7 3,7<br />
E3 Luftvorwärmung Dampf 1,0 1,0 1,3 1,3 0,9 0,9<br />
E4 Speisewasser 17,0 17,0 17,2 17,2 15,5 15,5<br />
Summe ein 121,0 121,0 121,4 121,4 110,1 110,1<br />
Energieoutput und Verluste Alle Werte in MW<br />
A1 Abgas aus Kessel 13,0 13,0 12,2 12,2 11,8 11,8<br />
A2 sonstige Verluste 3,0 3,0 3,0 3,0 2,7 2,7<br />
A3 Dampf 105,0 105,0 106,2 106,2 95,6 95,6<br />
N1 Prozesswärme 39,7 27,0 39,7 27,0 39,7 27,0<br />
N2 Strom netto 14,4 16,5 14,7 16,8 12,5 14,4<br />
I1 Speisewasservorwärmung 6,4 7,2 6,6 7,4 6,0 6,9<br />
I2 Luftvorwärmung Dampf 1,0 1,0 1,3 1,3 0,9 0,9<br />
I3 Kondens<strong>at</strong>rücklauf 10,6 9,7 10,6 9,7 9,5 8,6<br />
V1 Kondens<strong>at</strong>ionsverluste 25,5 36,0 26,0 36,5 19,3 30,0<br />
V2 mech. u. Dampfverluste 3,4 3,6 3,3 3,5 4,1 4,2<br />
V3 Eigenstrombedarf 4,0 4,0 4,0 4,0 3,6 3,6<br />
Summe aus 121,0 121,0 121,4 121,4 110,1 110,1<br />
Effizienz 82,0% 73,2% 82,7% 73,9% 84,7% 74,6%<br />
Tabelle 4-3: Vergleich Energieerzeugung bei unterschiedlichen Lastfällen<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.2.3 Betrieb Hilfskessel und Wirbelschichtkessel mit konventionellen Brennstoffen<br />
Neben den Reststoffen als Energieträger ist auch der Eins<strong>at</strong>z von konventionellen Brennstoffen<br />
(Erdgas, Heizöl oder Kohle) vorgesehen, die sowohl im Wirbelschichtkessel als<br />
auch im Hilfskessel zum Eins<strong>at</strong>z kommen können. Entsprechend der geplanten Betriebszeit<br />
des Wirbelschichtkessels mit Reststoffen von 8000 h pro Jahr ist der maximale Energieeins<strong>at</strong>z<br />
der konventionellen Brennstoffe für den Rest des Jahres mit 760 Volllastbetriebsstunden<br />
pro Jahr zugrunde gelegt.<br />
Ein gemeinsamer Betrieb von Wirbelschichtkessel und Hilfskessel ist nur für den Fall des<br />
An- und Abfahrens sowie bei Bedarf bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung vorgesehen.<br />
Im Inselbetrieb (Ausfall des öffentlichen Stromnetzes) wird der Hilfskessel mit Mindestlast<br />
betrieben, um bei Störungen des Wirbelschichtkessels eine unterbrechungsfreie Versorgung<br />
der Verbraucher sicherzustellen. Die Leistung des Wirbelschichtkessels reduziert<br />
sich dabei entsprechend dem t<strong>at</strong>sächlichen Bedarf.<br />
Bei Stillstand des Wirbelschichtkessels wird der Hilfskessel, der ja nur mit konventionellen<br />
Brennstoffen betrieben wird, geführt nach dem t<strong>at</strong>sächlichen Wärmebedarf der Verbraucher<br />
als Kraft Wärme Koppelung betrieben. Damit kann eine wesentlich höhere Brennstoffausnutzung<br />
als bei einer reinen Verstromung erzielt werden. Da der Hilfskessel aufgrund<br />
des geringeren Eigenbedarfs und der geringeren Verluste immer eine höhere Energieeffizienz<br />
als der Wirbelschichtkessel aufweisen wird, wurde hier auf eine detaillierte Betrachtung<br />
verzichtet.<br />
4.2.4 Beurteilung der Energieeffizienz nach dem BAT Dokument<br />
Im BAT Dokument der EU vom August 2006 (Reference Document on the Best Available<br />
Techniques for Waste Inciner<strong>at</strong>ion) werden als Anforderungen für eine sinnvolle Energienutzung<br />
folgende Punkte genannt:<br />
• Punkt 67: Bau einer Neuanlage dort, wo zumindest 0,6 1 MWh /t Abfall elektrische<br />
Energie erzeugt werden kann, bei gleichzeitiger Ausbindung von 0,5 bis 1,25 MWh /t<br />
Abfall an Prozesswärme.<br />
• Punkt 68: Der Eigenverbrauch (ohne Vorbehandlung und Rückstandsbehandlung)<br />
soll dabei unter 0,2 MWh /t Abfall liegen.<br />
Die Energien sind dabei auf einen Heizwert von 4,2 MWh /t zu beziehen. Für die Betrachtung<br />
wurden die verschiedenen Lastfälle und in Tabelle 4-4 die entsprechenden Faktoren<br />
berechnet. Es zeigt sich dabei, dass in sämtlichen Betriebsfällen die Anforderungen für BAT<br />
erfüllt bzw. übertroffen werden können.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Da angestrebt wird, dass diese Anlage in Zukunft als Verwertungsanlage anerkannt wird,<br />
erfolgt zusätzlich auch eine Bewertung nach dem Entwurf der neuen Abfallrahmenrichtlinie<br />
der Europäischen Kommission vom 21. 12. 2005.<br />
Brennstoffmix / BWL (in MW) 2 / 99 2 / 99 1 / 99 1 / 99 2 / 90 2 / 90<br />
Faserproduktion (Gg/a) 60 40 60 40 60 40<br />
Energieströme Alle Werte in MW<br />
Stromproduktion 18,44 20,48 18,73 20,76 16,13 18,02<br />
Export Prozesswärme 39,68 26,97 39,68 26,97 39,68 26,97<br />
Eigenstrombedarf 4,00 4,00 4,00 4,00 3,60 3,60<br />
Bezogene Energieströme Alle Werte in MWh/t<br />
Stromproduktion (BAT 0,6 1) 0,78 0,87 0,79 0,88 0,76 0,85<br />
Export Prozesswärme (BAT 0,5 1,25) 1,68 1,14 1,68 1,14 1,87 1,27<br />
Eigenstrombedarf (BAT < 0,2) 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17<br />
Tabelle 4-4: Vergleich spezifische Energieerzeugung und spezifischer Verbrauch mit BAT<br />
Für die Verbrennung von Siedlungsabfall gelten als Anforderungen für eine sinnvolle Energienutzung<br />
folgende Punkte:<br />
• Punkt 62: Wenn keine große Wärmeausbindung möglich ist, sollen zumindest 0,4 <br />
0,65 MWh/t Abfall elektrische Energie erzeugt werden können. Eine Ausbindung<br />
von Wärme soll erfolgen, soweit es die lokalen Umstände zulassen.<br />
• Punkt 63: Der Eigenverbrauch (ohne Vorbehandlung und Rückstandsbehandlung)<br />
soll dabei unter 0,15 MWh /t Abfall liegen.<br />
In diesem sind die Energien auf einen Heizwert von 2,9 MWh /t zu beziehen<br />
Auch hier können in sämtlichen Betriebsfällen die Anforderungen für BAT (Punkt 62 und<br />
63) immer erfüllt bzw. übertroffen werden (siehe FB. J.2 Energiewirtschaft).<br />
Seite 64/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.2.5 Beurteilung der Energieeffizienz des Wirbelschichtkessels nach der EU - Abfallrahmenrichtlinie<br />
Die Europäische Kommission h<strong>at</strong> am 21. 12. 2005 den Entwurf einer neuen Abfallrahmenrichtlinie<br />
vorgelegt, durch die die bestehende Richtlinie umfassend novelliert werden soll.<br />
Ziel dieser Neufassung ist unter anderem auch eine Implementierung der Str<strong>at</strong>egie zur<br />
Vermeidung und Verwertung von Abfall. Eine wichtige Änderung soll auch die Klarstellung<br />
der Begriffe Verwertung und Beseitigung sein. Basis des Begriffes Verwertung ist nunmehr<br />
die Substitution von Rohstoffen. Insbesondere wurde dabei für thermische Verwertungsverfahren<br />
erstmals ein Energieeffizienzkriterium eingeführt. Gemäß diesem müssen<br />
Altanlagen eine Effizienz von mindestens 60 % und Neuanlagen (nach dem 1. 1. 2009 genehmigt)<br />
von mindestens 65 % erreichen. Der Wert (mit der vorgeschlagenen Berechnungsmethode)<br />
wird als Richtschnur für diese Anlage herangezogen.<br />
Die verschiedenen Energien sind dabei gemäß Abbildung 4-3: Bilanz für Energieeffizienz<br />
gemäß Entwurf EU - Abfallrahmenrichtlinie in die Berechnungsformel einzusetzen.<br />
Abbildung 4-3: Bilanz für Energieeffizienz gemäß Entwurf EU Abfallrahmenrichtlinie<br />
Revision 1 Seite 65/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Berechnung der Energieeffizienz für den Wirbelschichtkessel<br />
Von der EU wird ein Koeffizient der energetischen Nutzung von mindestens 0,65 vorgeschlagen.<br />
Für die Abschätzung eines realistischen Energiekoeffizienten für den Wirbelschichtkessel<br />
wurde von folgenden vereinfachenden Annahmen ausgegangen:<br />
• Fahren des Wirbelschichtkessels mit Nennlast (= 99 MWtherm) über 8000 h/a beim<br />
ungünstigsten Brennstoffmix. In dieser Zeit wird nur Prozessdampf für Lenzing Fibers<br />
GmbH aber keine Fernwärme ausgekoppelt. Dies erscheint als realistische Minimalabschätzung,<br />
da bei höheren Heizwerten die Energieeffizienz steigt und bei<br />
geringerer Faserproduktion eine Fernwärmeauskoppelung im Ausmaß des Differenzbetrages<br />
des Bedarfs der Faserproduktion von 13 MW nicht unrealistisch erscheint.<br />
• Zusätzlich werden 80 h/a (= 1% der Zeit des Normalbetriebes, dies entspricht etwa<br />
vier Mal An- und Abfahren pro Jahr) als Zeiten berücksichtigt, in denen der Wirbelschichtkessel<br />
mit Hilfsbrennstoffen (Erdgas, Öl und / oder Kohle) mit einer Leistung<br />
von 65 MW betrieben wird. Diese Zeiten werden mit einem Wirkungsgrad von 0% in<br />
die Rechnung eingesetzt, obwohl durch die geplante Anlagenausführung sehr wohl<br />
eine Verwertung als Prozesswärme möglich ist.<br />
Daraus ergibt sich für Koeffizient der energetischen Nutzung von 0,83 (bei Berücksichtigung<br />
des Strombedarfs für die Aufbereitungsanlage ergäbe sich maximal eine Abminderung<br />
auf 0,79). Die Formel für den Nachweis ist im Fachbeitrag J.3 Energiewirtschaft beschrieben.<br />
Der von der EU vorgeschlagene Faktor für den Nachweis einer effizienten Energienutzung<br />
(Verwerterst<strong>at</strong>us) wird damit deutlich überschritten. Der Standort ist aufgrund der ganzjährigen<br />
Prozesswärmenutzung sehr gut geeignet für eine thermische Verwertung von Reststoffen.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.2.6 Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen<br />
Die Anlage wurde auf eine Brennstoffwärmeleistung von 99 MW ausgelegt, um eine autarke<br />
energetische Versorgung von Wirbelschichtanlage und Faserfabrik auch bei einer Faserproduktionsleistung<br />
von 60.000 t/a im Normalbetrieb sicherzustellen.<br />
Ausfälle der Energieversorgung werden durch folgende Maßnahmen vermieden bzw. wesentlich<br />
vermindert:<br />
• Install<strong>at</strong>ion eines Hilfskessels mit 85 MW Brennstoffwärmeleistung, der bei Ausfall<br />
des Wirbelschichtkessels die Energieversorgung der Faserproduktion sicherstellt.<br />
• Möglichkeit der Versorgung mit Niederdruckdampf durch das Biomasseheizkraftwerk.<br />
• Stromerzeugung für Inselbetrieb geeignet, im Normalbetrieb Einspeisung von überschüssigem<br />
Strom ins Netz.<br />
• Für kritische Zustände (z. B. Netzausfall) ist auch der gleichzeitige Betrieb von Wirbelschichtkessel<br />
und Hilfskessel (mit dem Bedarf angepasster Last möglich), sodass<br />
bei Ausfall des Wirbelschichtkessels der Hilfskessel sofort die erforderliche Dampfleistung<br />
übernehmen kann.<br />
Die hohe Energieeffizienz wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:<br />
• Die Anlage wird in einem Industriepark aufgestellt. Auch bei nicht wunschgemäßer<br />
Entwicklung der Faserproduktion können voraussichtlich kurzfristig Abnehmer für<br />
Wärme gefunden werden, sodass der Wirbelschichtkessel mit sehr hoher Energieeffizienz<br />
betrieben werden kann.<br />
• Die Wahl der Dampfparameter erfolgt dessen ungeachtet so, dass auch bei geringer<br />
Wärmenutzung eine hohe Energieeffizienz erreicht werden kann.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.3 Abfallwirtschaft<br />
4.3.1 Ziele der Abfallwirtschaft - Bedarf für thermische Reststoffverwertung<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sind als Grundsätze zu<br />
beachten:<br />
1. Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten<br />
(Abfallvermeidung)<br />
2. Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich<br />
ist und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren<br />
der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen<br />
Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden<br />
kann (Abfallverwertung)<br />
§ 76 Abs. 7 des AWG 2002 enthält die Übergangsbestimmungen zur Anpassung der Deponien<br />
an die Deponieverordnung 1996, insbesondere die Verordnungsermächtigung zur<br />
Ausnahme vom Verbot der Deponierung von Abfällen mit mehr als fünf Masseprozent TOC<br />
bis längstens 31. Dezember 2008. Aufgrund der Bestimmungen der Deponieverordnung<br />
dürfen in Österreich ab 01.01.2004 grundsätzlich bzw. nach Ablauf einer möglichen Verlängerung<br />
der Anpassungsfrist bis 31.12.2008 endgültig nur noch Abfälle mit einem Anteil an<br />
organischem Kohlenstoff von
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.3.2 Abfallwirtschaftliche Darstellung der RVH<br />
Die Auswahl der Brennstoffe entspricht gemäß §1 Abs. 2 Z 2 AWG 2002 dem Grunds<strong>at</strong>z:<br />
Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist<br />
und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung<br />
nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder<br />
die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung).<br />
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 umfasst Abfallbehandlung die im Anhang<br />
2 genannten Verwertungs- und Beseitigungsverfahren und führt als Verwertungsverfahren<br />
u. a. R 1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung<br />
auf.<br />
Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle zur Aufbereitung und thermischen Verwertung sind<br />
in der folgenden Tabelle (4-5) zusammenfassend in Abfallk<strong>at</strong>egorien dargestellt.<br />
Abfallk<strong>at</strong>egorie<br />
Siedlungsabfälle- Feinfraktion<br />
Siedlungsabfälle-<br />
Grobfraktion<br />
Siedlungsabfälle-<br />
Leichtfraktion<br />
typische<br />
AS-Nr.<br />
91102 91103<br />
91105<br />
91103 91107<br />
91101<br />
91103 91107<br />
91207<br />
Hu MJ/kg<br />
Angaben zu Stückigkeit<br />
*) Limitierung mit maximal 20 % bezogen auf die am jeweiligen Tag übernommene Reststoffmasse<br />
max.<br />
Menge t/a<br />
ca. 8 < 80 mm < 120.000<br />
ca. 14 ca. 50 500 mm < 210.000<br />
ca. 20 ca. 50 - 500 mm < 66.000<br />
Shredderrückstände 57801 57804 ca. 16 < 200 mm < 30.000*)<br />
Stäube<br />
14704<br />
57802<br />
ca. 14 staubförmig < 8.000<br />
Rechengut 94701 97102 ca. 8 ca. 6 - 500 mm < 15.000<br />
Klärschlamm<br />
Altholz<br />
94501 94502<br />
14402<br />
17115<br />
17202<br />
ca. 0,8<br />
mechanisch entwässert<br />
/ stichfest<br />
< 70.000<br />
ca. 14 < 500 mm < 30.000<br />
Tab. 4-5: Übersicht zu den mengenmäßig bedeutenden Abfällen zur Aufbereitung und Verwertung<br />
Revision 1 Seite 69/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Die Menge an sonstigen Abfälle, die nicht in den angeführten Abfallk<strong>at</strong>egorien subsummierbar<br />
sind (z.B. Rückstände aus der Altpapierverarbeitung) beträgt maximal 70.000 Mg/a).<br />
Die folgende Tabelle zeigt die üblicherweise zu erwartenden Bandbreiten in wesentlichen<br />
Parametern der mengenmäßig bedeutenden Abfallk<strong>at</strong>egorien.<br />
Die Auswahl von Abfällen zur Übernahme und Aufbereitung sowie thermischen Verwertung<br />
erfolgt auf Basis der in Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung aufgelisteten Schlüsselnummern,<br />
welche in der ÖNORM S 2108-1 für thermische Behandlung als geeignet ausgewiesen<br />
werden. Die Anlage ist so ausgelegt, dass sie für den Eins<strong>at</strong>z sämtlicher Abfälle<br />
gemäß der im Fachbeitrag J.4 Abfallwirtschaft, Abfallchemie und Treibhausgasemissionen<br />
detailliert angeführten Schlüsselnummern innerhalb der im Feuerleistungsdiagramm (siehe<br />
Abb. 2-8) angeführten Grenzen uneingeschränkt geeignet ist. Der Eins<strong>at</strong>z von unaufbereiteten<br />
Abfällen in der Wirbelschicht (insbesondere SN 91101) ist nicht vorgesehen.<br />
4.3.3 Anfallende Rückstände und Abfälle<br />
Bauphase<br />
Die Auswirkungen der Errichtungsphase der geplanten RVH auf die regionale abfallwirtschaftliche<br />
Gesamtsitu<strong>at</strong>ion sind aufgrund der qualit<strong>at</strong>iven Zusammensetzung und der geschätzten<br />
Menge des anfallenden Abfalls als unwesentlich zu bezeichnen.<br />
Betriebsphase<br />
Durch die Ausst<strong>at</strong>tung und Betriebsweise der Anlage sowie die Zusammensetzung der<br />
Brennstoffe wird die Menge und Reaktivität der anfallenden Rückstände bestimmt. Die anfallenden<br />
Aschen sowie Grobteile aus der Wirbelschicht sind vollständig ausgebrannt (TOC<br />
< 3%).<br />
Grobteile, die aus dem Bettm<strong>at</strong>erial nach Abtrennung von Metallschrott (z.B. Schrauben,<br />
Nägel, Beschläge, Drähte) anfallen, können als nicht-gefährlicher Abfall (nach erfolgter<br />
Ausstufung) deponiert oder einer bautechnischen Verwertung (z.B. für Fahrwege innerhalb<br />
einer Deponie) zugeführt werden.<br />
Metallschrott, der einerseits im Zuge der mechanischen Aufbereitung der Reststoffe vor<br />
Einbringung in die Wirbelschichtfeuerung abgetrennt wird sowie andererseits im Bereich der<br />
Aufbereitung von Bettm<strong>at</strong>erial aus der Wirbelschichtfeuerung anfällt, wird über den Sekundärrohstoffhandel<br />
dem Recycling zugeführt.<br />
Die Kessel- und Zyklonaschen (bezeichnet als Grobasche, Abscheidung bei > 400 °C)<br />
werden zunächst pneum<strong>at</strong>isch in geschlossene Vorr<strong>at</strong>ssilos gefördert und können je nach<br />
Qualität bzw. nach erfolgter gesetzeskonformer Ausstufung als nicht gefährlicher Abfall<br />
obertägig deponiert oder einer weiteren Behandlung (z.B. Immobilisierung mit mineralischen<br />
Hilfsstoffen bzw. diagenetische Inertisierung) zugeführt werden.<br />
Seite 70/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Die Gewebefilterasche (bezeichnet als Feinasche, Abscheidung bei < 400 °C) wird einer<br />
gesetzeskonformen Behandlung zugeführt, z.B. einer bergbautechnische Verwertung in der<br />
Herstellung von qualitätsgesichertem Vers<strong>at</strong>zm<strong>at</strong>erial zur ordnungsgemäßen Verfüllung von<br />
untertägigen Hohlräumen in geschlossenen Salzform<strong>at</strong>ionen in der BRD vorgesehen.<br />
Die zur thermischen Behandlung vorgesehenen Abfälle werden dem Stand der Technik<br />
entsprechend behandelt, organische Schadstoffe werden zerstört, anorganische Schadstoffe<br />
werden immobilisiert, die resultierende Energie wird in Form von Strom und Wärme genutzt<br />
und die entstehenden Verbrennungsrückstände können direkt oder nach Aufbereitung<br />
verwertet werden.<br />
Zusammenfassend kann zu den Umweltauswirkungen der RVH während des Betriebes<br />
gesagt werden, dass durch den geplanten Betrieb aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
4.3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die übernommenen Reststoffe und anfallenden<br />
Rückstände (Abfallchemie)<br />
Die Ausst<strong>at</strong>tung und Betriebsweise der RVH ermöglicht für die angeführten Reststoffe die<br />
sichere Einhaltung sämtlicher Emissionsgrenzwerte für Abgas, sodass Analysen der eingesetzten<br />
Brennstoffe grundsätzlich nicht erforderlich sind (vergleiche ÖNORM S 2108-1 sowie<br />
die langjährigen Betriebserfahrungen gemäß Stand der Technik in der RVL Reststoffverwertung<br />
Lenzing, WSO 4 und MVA Spittelau in Wien, WAV Welser Abfallverbrennung,<br />
AVN in Niederösterreich, etc.). Dies wird in der RVH durch die installierte kontinuierliche<br />
Messung und Überwachung von HCl und SO2 im Rauchgas (Rohgas) bereits vor der Abgasreinigung<br />
zusätzlich abgesichert.<br />
Durch das Qualitätssicherungssystem wird bereits im Bereich der Vertragspartner sichergestellt,<br />
dass eine Anlieferung von radioaktiv kontaminierten M<strong>at</strong>erialien ausgeschlossen werden kann.<br />
Bei Anlieferung von Reststoffen aus einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle oder<br />
für Altstoffe (z.B. für Papier, Karton, Holz, Kunststoff oder Textilien) wird ein Qualitätssicherungssystem<br />
verlangt, welches die Qualität der angelieferten Reststoffe auf Basis der<br />
Kontrolle von Herkunft (Abfallersterzeuger) und Qualität der eingesetzten Abfallströme sowie<br />
auf Basis der dokumentierten Qualitätskontrolle der Aufbereitung sicherstellt.<br />
Sowohl der Abfallbeauftragte als auch der Umweltbeauftragte sowie der Betriebsleiter der<br />
RVH sind ermächtigt, das Qualitätssicherungssystem und die Aufzeichnungen der Qualitätskontrolle<br />
jederzeit zu überprüfen.<br />
Die Übernahme von Reststoffen kann nur nach der Freigabe nach Überprüfung der Einhaltung<br />
der Qualitätskriterien gemäß Deklar<strong>at</strong>ionsformular (Aviso) durch den Betriebsleiter<br />
erfolgen. Die Überprüfung bzw. Feststellung der angelieferten und abtransportierten Massen<br />
erfolgt mittels Brückenwaage im Einfahrts- und Ausfahrtsbereich der Anlage.<br />
Revision 1 Seite 71/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Alle Anlieferungen - mit Ausnahme von Stäuben in Silofahrzeugen - werden beim Entladen<br />
oder unmittelbar vor der Aufbereitung einer Sichtkontrolle durch die verantwortliche Betriebsperson<br />
unterzogen.<br />
Bei Verdacht auf Fehldeklar<strong>at</strong>ion oder mangelnde Qualität der Reststoffe bzw. bei Verdacht<br />
auf unzulässige Verunreinigung erfolgt eine Kontrolle, erforderlichenfalls samt repräsent<strong>at</strong>iver<br />
Beprobung und chemischer Analyse nach anerkannten Normen.<br />
Werden in der laufenden Prozessüberwachung, insbesondere bei den kontinuierlich gemessenen<br />
Betriebsparametern (z.B. Durchflussmenge von autom<strong>at</strong>isch dosierten Hilfsstoffen,<br />
Rohgas- und Abgasparameter) Abweichungen von den üblichen Bandbreiten sowie<br />
Trendentwicklung festgestellt, so können zusätzliche Probenahmen bei den anfallenden<br />
Aschen in kurzen Zeitabständen vorgenommen werden. Im Zuge der weiteren Prüfung signifikanter<br />
Abweichungen wird dem Verdacht entsprechend eine Überprüfung der in Frage<br />
kommenden Anlieferungen bzw der in Frage kommenden Abfalllieferanten vorgenommen.<br />
Abfälle aus Prozessen, bei denen für die Zuordnung der Schlüsselnummer eine Abfalluntersuchung<br />
erforderlich ist, werden jedenfalls einer Erstanalyse unterzogen. Dies trifft<br />
insbesondere für jene Abfälle zu, für die es ungefährliche und gefährliche Spiegeleinträge<br />
im Abfallk<strong>at</strong>alog gibt oder bei denen die Einhaltung der Annahmekriterien nur nach chemischer<br />
Analyse vor einer erstmaligen Übernahme festgestellt werden kann<br />
4.3.5 Klimarelevante Emissionen (Treibhausgasemissionen)<br />
Der durch anthropogene Treibhausgasemissionen bedingte Klimawandel ist seit der wissenschaftlichen<br />
Konferenz von Toronto 1988 und der politischen Konferenz von Rio 1992<br />
zum globalen Thema und einer weltweit zu lösenden Aufgabe geworden. In der Klimakonvention<br />
der Vereinten N<strong>at</strong>ionen wurde 1992 vereinbart, die Konzentr<strong>at</strong>ion von Treibhausgasen<br />
(THG) in der Erd<strong>at</strong>mosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine<br />
gefährliche anthropogene Störung des weltweiten Klimasystems verhindert werden kann.<br />
Das mit 16. Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll legt als intern<strong>at</strong>ionale Klimaschutzvereinbarung<br />
rechtsverbindliche Ziele zur Verminderung von Treibhausgasemissionen<br />
der Industriesta<strong>at</strong>en fest. Im Rahmen einer Burden-sharing-Vereinbarung innerhalb der<br />
Europäischen Union h<strong>at</strong> sich die Republik Österreich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen<br />
bis zum Zeitraum 2008 2012 um 13% vergleichsweise zum Jahr 1990 zu reduzieren.<br />
Zur Realisierung der Ziele des Kyoto-Protokolls h<strong>at</strong> die Bundesregierung am 18. Juni 2002<br />
die Klimastr<strong>at</strong>egie Österreich beschlossen, welche sektorale Klimaschutzziele festlegt und<br />
Maßnahmen aufzeigt mit welchen diese erreicht werden sollen. Betrachtet man die österreichischen<br />
Treibhausgasemissionen so muss festgestellt werden, dass österreichweit im Jahr<br />
2005 insgesamt ca. 93,3 Millionen Jahrestonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen -<br />
davon ca. 79,9 Millionen Jahrestonnen an Kohlendioxid freigesetzt wurden. Damit wurde<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
das Kyoto-Ziel Österreichs von 68,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um ca. 24,5 Millio-<br />
nen Jahrestonnen bzw. 35,6% verfehlt. Insbesondere die Emissionen aus den Sektoren<br />
Verkehr, Kleinverbraucher und Energieaufbringung liegen 2005 deutlich über den Vorgaben<br />
der Klimastr<strong>at</strong>egie. Somit ist Handlungsbedarf gegeben.<br />
Die Bundesländer-Luftschadstoffinventur weist 2004 für das <strong>Burgenland</strong> eine Treibhausgasemission<br />
von ca. 1,928 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus. Damit liegen die Pro-<br />
Kopf-Emissionen mit 6,9 Tonnen CO2-Äquivalenten unter dem österreichischen Durchschnitt<br />
von 11,2 Tonnen CO2-Äqivalenten. Von 1990 bis 2004 sind die burgenländischen<br />
Treibhausgasemissionen von ca. 1,636 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um ca. 17,8%<br />
gestiegen. Mit ca. 1,479 Millionen Jahrestonnen entfallen ca. 76,7% der burgenländischen<br />
Treibhausgasemissionen auf Kohlendioxid. Damit stiegen im Vergleichszeitraum 1990 bis<br />
2004 die CO2-Emissionen des <strong>Burgenland</strong>es von ca. 1,079 Millionen t CO2-Äquivalenten<br />
um ca. 37,1%. Dafür mitverantwortlich ist der Anstieg des regionalen Energieverbrauchs<br />
seit 1990 um insgesamt ca. 47% [ i ]. Da wie im Bundestrend auch im <strong>Burgenland</strong> eine Erhöhung<br />
der klimarelevanten Schadgase zu verzeichnen ist, müssen auch auf lokaler Ebene<br />
rasch sinnvolle Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt werden,<br />
wobei der Abfallwirtschaft als integralem Bestandteil der Sektoren Energieerzeugung und<br />
Industrie eine wichtige Rolle zukommt.<br />
Problemstellung<br />
Die Treibhausgasbilanzierung soll ein mögliches Vermeidungs- bzw. Belastungspotential<br />
aufzuzeigen, welches sich durch Treibhausgasfreisetzungen infolge der Inbetriebnahme der<br />
geplanten thermischen Reststoffverwertungsanlage am Standort Businesspark Heiligenkreuz<br />
Sankt Gotthard ergeben würde.<br />
1.) Konkret soll untersucht werden, ob und in welchem Ausmaß Treibhausgasemissionen<br />
(i.e. Methan und Kohlendioxid) vermieden werden könnten, wenn anstelle einer Deponierung,<br />
Reststoffgemische einer thermischen Verwertung zugeführt würden.<br />
2.) Ferner soll in einem wertenden Vergleich mit anderen energieproduzierenden Anlagen<br />
verdeutlicht werden, ob und in welchem Ausmaß durch den Betrieb der thermischen<br />
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz Treibhausgasemissionen verringert oder erhöht<br />
und damit die Umwelt entlastet oder belastet werden kann.<br />
Als Vergleichsszenarien sollen dafür herangezogen werden:<br />
Szenario 1: ein dem Stand der Technik entsprechendes steinkohlebefeuertes Kraftwerk,<br />
Szenario 2: ein dem Stand der Technik entsprechendes heizölbefeuertes Kraftwerk,<br />
Szenario 3: ein dem Stand der Technik entsprechendes erdgasbefeuertes Kraftwerk,<br />
Szenario 5: eine thermische Abfallbehandlungsanlage mit Fernwärmeauskopplung<br />
entsprechend einer durchschnittlichen Jahresganglinie<br />
Revision 1 Seite 73/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Szenario 6: ein Ausbau der bestehenden erdgasbefeuerten Energieerzeugungs-<br />
Seite 74/136<br />
anlagen am Betriebsgelände der Lenzing Fibers GmbH und<br />
Szenario 7: eine thermische Abfallbehandlungsanlage, welche ausschließlich Strom<br />
produziert<br />
Treibhausgas-Emissionsbilanzierung<br />
Die Treibhausgas-Emissionsbilanzierung wurde für eine thermische Verwertung des Reststoffgemisches<br />
MIX 1 sowie des Reststoffgemisches MIX 2 erstellt.<br />
Vereinigt man die auf Basis von energietechnischen Grundlagen erarbeiteten THG-<br />
Vermeidungs- bzw. THG-Belastungspotentiale mit jenen THG-Vermeidungs- bzw. THG-<br />
Belastungspotentialen, die sich aufgrund abfallwirtschaftlicher Gesichtspunkte ergeben, zu<br />
einer Gesamtschau, so errechnet sich für die thermische Verwertung des Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches<br />
MIX 1 durch die RVH-Anlage in Heiligenkreuz je nach Szenario eine jährliche<br />
Entlastung der Treibhausgasbilanz in einer Größenordnung von -25.200 t CO2-<br />
Äquivalenten bis 163.300 t CO2-Äquivalenten. Das durch die thermische Verwertung des<br />
Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches MIX 1 durch die RVH aus energie- und abfalltechnischer Sicht<br />
aktivierbare THG-Vermeidungspotential entspräche damit je nach Vergleichsszenario ca.<br />
1,3 % bis ca. 8,5 % der jährlichen Treibhausgasfreisetzungen des <strong>Burgenland</strong>es von ca.<br />
1,928 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2004), respektive ca. 0,03 % bis ca.<br />
0,17 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen im Umfang von ca. 93,3 Millionen t CO2-<br />
Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2005).<br />
Für die thermische Verwertung des Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches MIX 2 durch die RVH-<br />
Anlage in Heiligenkreuz errechnet sich je nach Szenario eine jährliche Entlastung der<br />
Treibhausgasbilanz in einer Größenordnung von -204.000 t CO2-Äquivalenten bis -<br />
313.000 t CO2-Äquivalenten. Das aktivierbare THG-Vermeidungspotential entspräche je<br />
nach Vergleichsszenario ca. 10,6 % bis ca. 16,2 % der jährlichen Treibhausgasfreisetzungen<br />
des <strong>Burgenland</strong>es von ca. 1,928 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr<br />
2004), respektive ca. 0,22 % bis ca. 0,34 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen<br />
im Umfang von ca. 93,3 Millionen t CO2-Äquivalenten (Beobachtungsjahr 2005). Das sich<br />
durch das Szenario 6 ergebende THG-Belastungspotential entspräche ca. 3,9 % der burgenländischen<br />
Treibhausgasfreisetzungen und ca. 0,08 % der n<strong>at</strong>ionalen Treibhausgasfreisetzungen.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.3.6 Gesamtbewertung aus abfallwirtschaftlicher Sicht<br />
Die geplante Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz (RVH) dient unter Berücksichtigung<br />
des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit der Erreichung der Zielsetzungen des Abfallwirtschaftsgesetzes<br />
- insbesondere hinsichtlich Schonung von Ressourcen.<br />
• Die ausgesprochen günstige energietechnische Verschränkung der thermischen<br />
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz mit dem unmittelbar benachbarten Produktionsbetrieb<br />
der Lenzing Fibers GmbH, die ganzjährig über eine Kraft-Wärme-<br />
Kopplung mit Prozessdampf beliefert werden soll, lässt eine überdurchschnittlich<br />
hohe Energieeffizienz der RVH-Anlage erwarten. Somit ist aus Sicht der Beurteilung<br />
der Klimarelevanz der RVH-Anlage die Standortwahl als besonders vorteilhaft zu<br />
bezeichnen und als beispielgebend für andere thermische Reststoffverwertungsanlagen<br />
in der Europäischen Union anzusehen.<br />
• Eine Verlagerung der geplanten RVH-Anlage an einen Standort, wo keine ganzjährige<br />
Prozessdampfauskoppelung möglich wäre, hätte eine deutliche Verringerung<br />
der Energieeffizienz der Anlage und eine Verschlechterung der Treibhausgasbilanz<br />
zur Folge.<br />
• Durch den Betrieb der thermischen Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz kann<br />
je nach Vergleichsszenario und Zusammensetzung des zu verwertenden Reststoffeins<strong>at</strong>zgemisches<br />
ein THG-Vermeidungspotential zwischen -25.000 und -313.000<br />
Jahrestonnen CO2-Äquivalenten realisiert werden.<br />
Damit wäre die Errichtung und der Betrieb der geplanten thermischen Reststoffverwertungsanlage<br />
am Standort Businesspark Heiligenkreuz Sankt Gotthard ein sinnvoller und<br />
rasch zu realisierender Beitrag zur Erreichung lokaler und n<strong>at</strong>ionaler Klimaschutzziele, zu<br />
deren Erfüllung sich die Republik Österreich verpflichtet h<strong>at</strong>.<br />
Die aus den oben genannten T<strong>at</strong>sachen resultierende Ressourcenschonung zeigt, dass<br />
durch den Betrieb der RVH aus abfallwirtschaftlicher Sicht positive Auswirkungen auf die<br />
Umwelt (abfallwirtschaftliche Gesamtsitu<strong>at</strong>ion) zu erwarten sind.<br />
Revision 1 Seite 75/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.4 Verkehr<br />
Im Fachbereich Verkehr werden<br />
• der Ist-Zustand der bestehenden Verkehrsinfrastruktur,<br />
• die Änderungen des Verkehrsaufkommens und die Auswirkungen auf den Menschen<br />
und die Umwelt und<br />
• Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen auf den<br />
Menschen und die Umwelt<br />
beschrieben. Neben der Prognose für die Bauphase werden die Auswirkungen aus dem<br />
Betrieb der Anlage für die Betriebsphase 2011 dargestellt.<br />
4.4.1 Ist-Situ<strong>at</strong>ion (Bestandsverkehr)<br />
Hinsichtlich der Verkehrsanbindung kann die Lage des Projektstandorts allgemein positiv<br />
bewertet werden. Der Businesspark Heiligenkreuz, auf dessen Gelände das Bauvorhaben<br />
geplant ist, verfügt einerseits über einen eigenen Bahnanschluss, andererseits ist er straßenmäßig<br />
über das Landesstraßennetz gut erschlossen.<br />
Eine Hauptradroute des <strong>Burgenland</strong>s führt durch den Gewerbepark. Die Erschließung durch<br />
den öffentlichen Verkehr muss derzeit als un<strong>at</strong>traktiv eingestuft werden.<br />
Auf Basis der Erhebungen des Ist-Zustandes ergeben sich die in den nachfolgenden Abbildungen<br />
4-4 und 4-5 dargestellten werktäglichen Querschnittsbelastungen im umgebenden<br />
Straßennetz.<br />
Die Entwicklung der Querschnittsbelastung an der B65 ist aus den Ergebnissen der Zählstelle<br />
beim Grenzübergang Heiligenkreuz ersichtlich. Der jahresdurchschnittliche Tagesverkehrs<br />
h<strong>at</strong> demnach in den letzten 10 Jahren von knapp 4.000 Kfz/Tag auf knapp 5.300<br />
Kfz/Tag zugenommen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Veränderungsr<strong>at</strong>e von 3,0%<br />
pro Jahr, wobei der Zuwachs in den letzten Jahren über diesem Durchschnitt liegt. Hinsichtlich<br />
des Schwerverkehrsanteils ist im betrachteten 10-Jahreszeitraum eine Verdoppelung<br />
von 9% auf 18% festzustellen, die diesbezügliche Zuwachsr<strong>at</strong>e liegt bei etwa 11% pro Jahr.<br />
Die durchschnittlichen Kfz-Verkehrsbelastungen an den Wochentagen Montag bis Freitagnahm<br />
an der oa. Zählstelle zwischen 2002 und 2006 von knapp 4.500 Kfz/Tag auf 5.500<br />
Kfz/Tag zu. Die jährliche Zuwachsr<strong>at</strong>e betrug in diesem Zeitraum durchschnittlich 5,3% pro<br />
Jahr und lag damit etwas über dem DTV-Zuwachsfaktor von 4,7% pro Jahr.<br />
Seite 76/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
A<br />
7.700<br />
7.800<br />
3.800<br />
3.200<br />
2.500<br />
4.300<br />
2.100<br />
5.200<br />
Zufahrt K3a: 830<br />
Zufahrt K3b: 680<br />
5.500<br />
Abbildung 4-1: Werktäglicher Kfz-Verkehr (DTVw, Bestand)<br />
A<br />
1.910<br />
730<br />
1.650<br />
700<br />
300<br />
560<br />
1.200<br />
210<br />
Zufahrt K3a: 300<br />
Zufahrt K3b: 240<br />
Abbildung 4-2: Werktäglicher Lkw-Verkehr (Bestand)<br />
1.180<br />
Revision 1 Seite 77/136<br />
H<br />
H
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.4.2 Zukünftiges Verkehrsaufkommen und Abschätzung der Projektauswirkungen<br />
Betrachtete Planfälle<br />
Neben Bestandssitu<strong>at</strong>ion und Nullvariante (Prognosejahr 2011 ohne Errichtung des gegenständlichen<br />
Vorhabens) sowie Errichtungsphase werden im Rahmen dieses Fachbeitrages<br />
die in Tabelle 4-6 angeführten Planfälle untersucht, die sich hinsichtlich der Aufteilung des<br />
projektbedingten Transportaufkommens auf die Verkehrsträger Straße / Schiene folgendermaßen<br />
unterscheiden:<br />
Planfall-Nr. Name / Beschreibung Anteil<br />
Straße<br />
Seite 78/136<br />
Anteil<br />
Schiene<br />
1 Bestandssitu<strong>at</strong>ion -- --<br />
2 Nullvariante -- --<br />
3 Transportmix Bahn:Lkw ; 80:20 20% 80%<br />
4 Transportmix Bahn:Lkw ; 70:30 30% 70%<br />
5 Transportmix Bahn:Lkw ; 50:50 50% 50%<br />
6 100 % Lkw-Transport 100% 0%<br />
7 Errichtungsphase 100% --<br />
Tabelle 4-6: Übersicht Planfälle<br />
Entwicklung der Grundbelastung<br />
Straße<br />
Bei der Entwicklung der Grundbelastung im Straßennetz der Projektstandortumgebung<br />
kann von einer Fortsetzung des Trends einer anhaltenden Zunahme des Kfz-<br />
Verkehrsaufkommens ausgegangen werden. Das werktägliche Kfz-Verkehrsaufkommen<br />
am Grenzübergang Heiligenkreuz h<strong>at</strong> im Zeitraum 2002 bis 2006 im Mittel um jährlich 5,3%<br />
zugenommen, im langjährigen Mittel (1996 bis 2006) um jährlich 4,4%.<br />
Die im Jahre 2011 erwartete Kfz-Grundbelastung ist in nachfolgender Abbildung 4- dargestellt.
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
A<br />
10.400<br />
10.300<br />
5.300<br />
4.000<br />
3.000<br />
5.700<br />
3.000<br />
6.800<br />
Zufahrt K3a: 970<br />
Zufahrt K3b: 830<br />
Abbildung 4-6: Planfall 2 - Nullvariante 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />
Schiene<br />
7.400<br />
Das Aufkommen der Anschlussbahn entwickelte sich in der Vergangenheit äußerst dynamisch.<br />
Von einer weiteren positiven Entwicklung ist auszugehen. Bei einer angenommenen<br />
Aufkommensentwicklung von + 5 % pro Jahr für die beiden Anschlussbahnnutzer Lenzing<br />
und ABALON ist für den Planfall 2011 daher mit einer durchschnittlichen Bruttotonnage von<br />
etwa 300 Tonnen je Beistellung und 170 Tonnen je Abholung zu rechnen.<br />
Verkehrsprognose Bauphase<br />
Der während der Errichtungsphase zu erwartende projektbedingte Zus<strong>at</strong>zverkehr ist großen<br />
Schwankungen unterworfen und reicht von Wochen, in welchen kein einziger Lkw zur Baustelle<br />
fahren wird und nur 20 Pkw zufahren werden, über Wochen, in welchen voraussichtlich<br />
40 Pkw und 55 Lkw zufahren werden, bis hin zu sehr bauintensiven Wochen. Aus Sicht<br />
der Verkehrstechnik ist unabhängig vom Durchschnittswert der zu erwartende Spitzenverkehr<br />
relevant. Jene Woche, welche den höchsten Bauverkehr aufweisen wird, ist infolge<br />
des erforderlichen Aushubs etc. in der Anfangsphase der Projektrealisierung zu erwarten<br />
(voraussichtlich Jänner 2009). Um bei den Berechnungen auf der sicheren Seite zu liegen,<br />
Revision 1 Seite 79/136<br />
H
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
wurden die Werte eines Spitzentages nochmals um 15% erhöht, um so zum Beispiel den<br />
Verkehr von dringend erforderlichen Versorgungsfahrten (z.B. Ers<strong>at</strong>zteile für eine Baumaschine<br />
etc.) abzubilden.<br />
Personenverkehr<br />
Am Spitzentag werden auf der Baustelle voraussichtlich 20 Arbeiter beschäftigt sein, die mit<br />
dem eigenen Pkw zur Baustelle kommen. Die anderen Arbeiter kommen mit dem jeweiligen<br />
Baufahrzeug und sind dem gemäß in der Zahl der Lkw berücksichtigt. Unter Beachtung des<br />
oa. Sicherheitsaufschlages ist daher von 23 Pkw, das sind 46 Pkw-Fahrten, am Spitzentag<br />
auszugehen.<br />
Bauverkehr<br />
Am Spitzentag werden voraussichtlich 170 Lkw zufahren. Unter Beachtung des oa. Sicherheitsaufschlages<br />
von 15% ist daher von 196 Lkw, das sind 392 Lkw-Fahrten, am Spitzentag<br />
auszugehen.<br />
Während 4 einzelner Kalenderwochen, in denen möglicherweise Betonierarbeiten rund um<br />
die Uhr von Montag bis Sonntag nötig sind, resultieren ca. 45 Lkw-Betontransporte in 24<br />
Stunden, davon 6 im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und 12 im Zeitraum von 22:00<br />
Uhr bis 06:00 Uhr. Die in der Nacht bzw. an Samstagen und Sonntagen durchgeführten<br />
Fahrten ersetzen Fahrten während der Normalarbeitszeit. Somit erhöht sich das Gesamtaufkommen<br />
nicht.<br />
Auswirkungen Bauphase<br />
Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit für die Errichtungsphase (Jahr 2009) zeigen,<br />
dass die Leistungsfähigkeit für alle betrachteten Knoten gemäß RVS gegeben ist. Die detaillierten<br />
Ergebnisse der Leistungsnachweise können dem Fachbeitrag J.6 Verkehr entnommen<br />
werden.<br />
Weiters wurden im Fachbeitrag J.6 Verkehr die baubedingten Emissionen als Grundlage für<br />
die Immissionsprognose im Fachbeitrag J.8 Luft, Klima und Immissionen berechnet.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Verkehrsprognose Betriebsphase<br />
Straße<br />
Die Tabellen 4-7 und 4-8 zeigen den projektbedingten Mehrverkehr, getrennt nach Personen-<br />
und Güterverkehr:<br />
Richtung Verteilung<br />
Beschäftigte Besucher<br />
Pkw-Fahrten<br />
B65 von Westen 33% 60% 26<br />
B65 von Heiligenkreuz - Zentrum 15% 0% 10<br />
B57 von Norden 26% 20% 18<br />
L116 von Süden 26% 20% 18<br />
Summe 100% 100% 72<br />
Tabelle 4-7: Projektbedingter werktäglicher Pkw-Verkehr<br />
Richtung Verteilung PF 3 PF 4 PF 5 PF 6<br />
B65 von Westen 65% 13 19 30 59<br />
B57 von Norden 20% 4 6 9 18<br />
L116 von Süden 15% 3 4 7 14<br />
Summe 100% 20 29 46 91<br />
Tabelle 4-5: Projektbedingte Lkw-Fahrten je Werktag und Richtung<br />
Schiene<br />
Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens ist beabsichtigt, den bestehenden nördlichen<br />
Ast des österreichischen Teils der Anschlussbahn des Businesspark Heiligenkreuz zu erweitern.<br />
Diesbezüglich ist am Ende des Gleises 1ö eine Weiterführung in das Gelände der<br />
Firma Thermische Reststoffverwertung Heiligenkreuz mit 3 Gleisen, eines davon geteilt, mit<br />
einer Gesamtlänge von ca. 1.600 m und 6 Weichen vorgesehen.<br />
Zudem stehen auf Gleis 1ö im Gelände der RVH-Anlage ca. 115 m als Ausziehgleis für den<br />
Eigenverschub zur Verfügung. Es können jedoch auch darüber hinaus Züge ausgezogen<br />
Revision 1 Seite 81/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
werden, da für allfällig beigestellte Waggons der Anschlussbahnnutzer Serenzo Flooring<br />
und Logistikzentrum Heiligenkreuz ein eigenes Ladegleis zur Verfügung steht.<br />
Das Beistell- und Abholkonzept sieht folgenden Ablauf vor, ein minutengenauer Nachweis<br />
für den maximalen Bahnfall (Planfall 3 mit 80% Bahnanteil) geht aus nachfolgender Tabelle<br />
hervor:<br />
Die Bedienung der Anschlussbahn erfolgt wie bisher von Montag bis Freitag (wenn<br />
Werktag) zur Stunde 7 und zur Stunde 13.<br />
Bei diesen beiden Fahrten werden sowohl der südliche als auch der nördliche Ast des<br />
österreichischen Teils der Anschlussbahn bedient.<br />
Beistellung und Abholung der Wagen für die RVH-Anlage erfolgt gezogen, die Bedienung<br />
des südlichen Asts auch teilweise geschoben.<br />
Es können je Bedienungsfahrt insgesamt 1.400 Bruttotonnen beigestellt bzw. abgeholt<br />
werden.<br />
Gemäß bestehender Betriebsvorschrift ist von km 0,100 bis 0,382 des Gleises 1w eine<br />
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig, in allen anderen Bereichen von 10 km/h.<br />
Die Transportmengen werden auf beide Bedienfahrten etwa gleich verteilt.<br />
Nach der Beistellung werden bei der gleichen Bedienfahrt die Wagen der vorangegangenen<br />
Zustellung wieder abgezogen.<br />
Der Eigenverschub wird mit einem eigenen Zweiwegefahrzeug durchgeführt.<br />
Die Ent- und Beladung der beigestellten Wagen sowie der innerbetriebliche Verschub<br />
kann in der Zeit zwischen den Bedienfahrten bewältigt werden.<br />
Zukünftiges Gesamtverkehrsaufkommen<br />
Zur Abschätzung der Projektsauswirkungen ist den Berechnungen das zukünftige Gesamtverkehrsaufkommen<br />
zu Grunde zu legen. Dieses ergibt sich aus der Grundbelastung des<br />
Prognosejahres zuzüglich projektbedingtem Verkehr für Errichtungs- bzw. Betriebsphase<br />
gemäß betrachtetem Planfall (Abb. 4-7 4.10).<br />
Auswirkungen Betriebsphase<br />
Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit für die Betriebsphase (Jahr 2011) zeigen, dass<br />
die Leistungsfähigkeit für alle betrachteten Knoten gemäß RVS gegeben ist. Die detaillierten<br />
Ergebnisse der Leistungsnachweise können dem Fachbeitrag J.6 Verkehr entnommen<br />
werden.<br />
Seite 82/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
A<br />
10.452<br />
10.336<br />
5.388<br />
4.088<br />
3.024<br />
5.726<br />
3.000<br />
6.810<br />
Zufahrt K3a: 1.072<br />
Zufahrt K3b: 830<br />
7.400<br />
Abbildung 4-7: Planfall 3 (20% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />
A<br />
10.464<br />
10.340<br />
5.404<br />
4.104<br />
3.026<br />
5.730<br />
3.000<br />
6.810<br />
Zufahrt K3a: 1.100<br />
Zufahrt K3b: 830<br />
7.400<br />
Abbildung 4-8: Planfall 4 (30% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />
Revision 1 Seite 83/136<br />
H<br />
H
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Seite 84/136<br />
A<br />
10.486<br />
10.346<br />
5.432<br />
4.132<br />
3.032<br />
5.736<br />
3.000<br />
6.810<br />
Zufahrt K3a: 1.134<br />
Zufahrt K3b: 830<br />
7.400<br />
Abbildung 4-9: Planfall 5 (50% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />
A<br />
10.544<br />
10.364<br />
5.508<br />
4.208<br />
3.046<br />
5.754<br />
3.000<br />
6.810<br />
Zufahrt K3a: 1.224<br />
Zufahrt K3b: 830<br />
7.400<br />
Abbildung 4-10: Planfall 6 (100% Lkw-Verkehr) 2011: DTVw (Kfz/24h)<br />
H<br />
H
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Gesamtbewertung Verkehr<br />
Der Projektstandort ist bereits im Bestand durch eine eigene Anschlussbahn erschlossen.<br />
Diese zweigt im Bahnhof Szentgotthárd von der intern<strong>at</strong>ionalen Hauptstrecke Graz Szomb<strong>at</strong>hely<br />
Budapest so ab, dass eine durchgehende Bedienung von/nach Österreich ohne<br />
Lokwechsel möglich ist. Entsprechende intern<strong>at</strong>ionale Vereinbarungen erlauben den reibungslosen<br />
Korridorverkehr von Österreich über ungarisches Sta<strong>at</strong>sgebiet in den Businesspark<br />
Heiligenkreuz. Die gegebenen bzw. geplanten Gleislängen und Gleiskonfigur<strong>at</strong>ion erlauben<br />
eine einfache Bedienung in den bereits jetzt trassierten Zustellfenstern selbst im<br />
höchsten Planfall mit 80%igem Bahnanteil, wobei auch die für den Korridorverkehr notwendige,<br />
in beide Richtungen gezogene Bedienung der Anschlussbahn möglich ist. Die vorhandenen<br />
Reserven bei den Parametern (Anhängelast, Zugslänge) der beizustellenden bzw.<br />
abzuholenden Züge ermöglichen in allen Planfällen den Transport mit den bereits derzeit<br />
trassierten Bedienungsfahrten. Auch die dabei nötigen Verschubmanipul<strong>at</strong>ionen sind in den<br />
derzeit gegebenen Zeitfenstern möglich, variieren jedoch je nach Aufkommen der einzelnen<br />
Planfälle.<br />
Die Anbindung an das hochrangige Straßennetz über die L 116 (Mogersdorfer Landesstraße)<br />
gemäß den zu erwartenden Zufahrtsrichtungen ist ebenfalls in ausreichendem Umfang<br />
gegeben, sodass selbst bei 100%iger Lkw-Anlieferung bzw. Abtransport genügend<br />
Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies betrifft vor allem die Hauptroute über die B65 aus<br />
Richtung Westen (u. a. über die A2 Südautobahn), die das Ortszentrum von Heiligenkreuz<br />
kaum berühren. Eine weitere, jedoch weniger in Anspruch genommene Verbindung aus<br />
Norden über die B57 tangiert zwar das Zentrum der Marktgemeinde Heiligenkreuz, projektbedingt<br />
hält sich selbst im straßenmäßig stärksten Planfall 6 das zusätzliche Lkw-Aufkommen<br />
mit + 22 % je Werktag gegenüber dem derzeitigen Bestand in Grenzen.<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen der ermittelten Emissionen aufgrund des, während der Errichtungsphase<br />
bzw. während des Betriebs der Anlage zu erwartenden Zus<strong>at</strong>zverkehrs wird<br />
auf die entsprechenden Fachberichte verwiesen.<br />
Die Sicherheit, die Leichtigkeit und die Flüssigkeit des Verkehrs im untersuchten öffentlichen<br />
Straßennetz wird in den Prognosehorizonten 2009 und 2011 gewährleistet sein, sodass<br />
in verkehrstechnischer Hinsicht keine Maßnahmen erforderlich sind. Der Bau der seitens<br />
der ASFINAG geplanten Schnellstraße S7 Fürstenfelder Schnellstraße ist somit aus<br />
verkehrstechnischen Gründen das gegenständliche Vorhaben betreffend nicht erforderlich.<br />
Ebenso reichen die vorhandene Schieneninfrastruktur sowie die bereits derzeit eingesetzten<br />
Triebfahrzeuge bzw. die in Aussicht genommenen Verschubfahrzeuge aus, um das<br />
anfallende Bahnaufkommen in den schon jetzt vorgesehenen Zeitfenstern zu bewältigen.<br />
Revision 1 Seite 85/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.5 Schalltechnik<br />
Im Fachbereich Schalltechnik werden:<br />
• die bestehende Schallimmissionssitu<strong>at</strong>ion erfasst und beschrieben,<br />
• die Schallemittenten dargestellt und die Schallemissionen während Errichtung und Betrieb<br />
quantifiziert,<br />
• eine Schallimmissionsprognose unter Berücksichtigung der durch den Baustellen- und<br />
den Anlieferungsverkehr entlang der möglichen Anlieferrouten, durch den zusätzlichen<br />
PKW-Verkehr sowie durch den Baustellen- und den Anlagenbetrieb hervorgerufenen<br />
Schallemissionen erstellt und die Prognoseergebnisse bewertet, sowie<br />
• Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen durch<br />
Schallemissionen beschrieben.<br />
Zur Erfassung der Schall-IST-Situ<strong>at</strong>ion im interessierenden Untersuchungsbereich wurden<br />
im Oktober 2006 messtechnische Bestandserhebungen in den Anrainerbereichen<br />
DEUTSCH MINIHOF (HMP-1), HEILIGENKREUZ (HMP-2), am BETRIEBSPARK<br />
HEILIGENKREUZ (HMP-3) und in Nähe zum Siedlungsbereich SZENTGOTTHÁRD (HMP-<br />
4) durchgeführt.<br />
Die Messungen dienen einerseits der Beweissicherung vor Realisierung des geplanten<br />
Vorhabens und ermöglichen andererseits Plausibilitätskontrollen der in weiterer Folge verwendeten<br />
Rechenmodelle.<br />
Die Schall-IST-Situ<strong>at</strong>ion im Untersuchungsgebiet wird primär durch die Emissionen bzw.<br />
Immissionen von Straßen- und Bahnverkehr aber auch wesentlich durch die bereits bestehenden<br />
gewerblichen Schallquellen bestimmt. Das Untersuchungsgebiet kann in Bezug auf<br />
die ländlichen Siedlungsräume überwiegend als ein schalltechnisch gering vorbelastetes<br />
Gebiet angesehen werden.<br />
4.5.1 Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />
Das Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist der Mensch. Die zu schützenden Bereiche<br />
sind jene, welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen<br />
dienen. Dieses sind zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche in<br />
denen Menschen durch Lärm belastet werden.<br />
Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in<br />
allen Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche und sensible Einrich-<br />
Seite 86/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
tungen (z. B. Krankenhäuser, Erholungs- und Kurflächen, Schulen u. dgl.) erfasst und mitbehandelt<br />
werden.<br />
Dies schließt im gegenständlichen Fall auch Siedlungsbereiche im nahen ungarischen<br />
Sta<strong>at</strong>sgebiet mit ein.<br />
Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende<br />
und detaillierte Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen<br />
alle schalltechnisch relevanten Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse,<br />
Reflexionen, Mitwindsitu<strong>at</strong>ionen u. dgl., berücksichtigt werden.<br />
4.5.2 Zielsetzung der schalltechnischen Untersuchung<br />
Als wesentliches Ziel der schalltechnischen Planung wird angestrebt, dass die in den Anrainerbereichen<br />
zur Nullvariante (Beurteilungspegel ohne RVH) bestehende Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />
durch die projektbedingten Immissionen nicht relevant angehoben wird.<br />
Zugunsten des Nachbarschaftsschutzes wurden nachstehende Festlegungen und<br />
Grundlagenverhältnisse in die gegenständliche Untersuchung einbezogen:<br />
Den Berechnungen zum geplanten Vorhaben werden jeweils ungünstige bzw. gleichzeitig<br />
auftretende Vorgänge ("worst-case"-Betrachtungen) zugrunde gelegt.<br />
Immissionstechnische Wirkungen der bestehenden Betriebe im Betriebspark Heiligenkreuz<br />
und auch die anderer Betriebe als jene vom Betriebspark Heiligenkreuz bleiben in<br />
der gegenständlichen Untersuchung modellhaft unberücksichtigt.<br />
Immissionsanteile von landwirtschaftlichen Betrieben, Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
und Fluglärm bleiben unberücksichtigt.<br />
Auch die, bis zum Prognosejahr 2011 möglichen Steigerungen der Verkehrsfracht am<br />
Betriebspark Heiligenkreuz bzw. den damit verbundenen Verschubtätigkeiten bleiben im<br />
gegenständlichen Fall unberücksichtigt.<br />
Als denkbar ungünstige betriebliche Gegebenheit wird der RVH-eigene Bahnverkehr mit<br />
dem, aus den Verkehrsgrundlagen ableitbaren geringsten Bahnverkehrsaufkommen an<br />
Montagen berücksichtigt. An anderen Werktagen ist ein Mehr an Bahnverkehr gegeben<br />
und die projektbedingten Wirkungen liegen an diesen Tagen demnach noch niedriger<br />
als angegeben.<br />
Durch diese Betrachtungsweise resultiert eine geringere Vorbelastung und somit ein<br />
strengerer Beurteilungsmaßstab für das zu beurteilende geplante Betriebsvorhaben.<br />
Revision 1 Seite 87/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Die Bahntransporte für das Werk RVH werden zugleich mit den bestehenden Güter-<br />
transporten für den Betriebspark Heiligenkreuz durchgeführt, indem die RVH-Waggons<br />
an die bereits derzeit verkehrenden Güterzüge angehängt werden.<br />
Diese Vorgehensweise stellt aus Sicht des Anrainerschutzes die günstigste Methode<br />
dar, da für die Gütertransporte zum Werk RVH auf zusätzliche Zugverkehrsbewegungen<br />
verzichtet werden kann.<br />
Als denkbar ungünstige betriebliche Gegebenheit werden für den RVH-eigenen Schwerlastverkehr<br />
nur Fahrzeuge mit Anhänger oder S<strong>at</strong>telschlepper (schwere Lkw nach RVS)<br />
berücksichtigt.<br />
Durch diese Vorgehensweise ist ein außergewöhnlich hohes Maß an beurteilungstechnischer<br />
Sicherheit betreffend dem Anrainerschutz gegeben.<br />
Die dargelegten Ergebnisse dieser Untersuchung können aus Sicht der Anrainer somit<br />
nur auf der "sicheren Seite" liegen. Aufgrund der t<strong>at</strong>sächlich höheren Umgebungssitu<strong>at</strong>ion<br />
sind praktisch geringere projektbedingte Wirkungen als berechnet zu erwarten.<br />
Um ausreichenden Nachbarschaftsschutz im Sinne der vorstehenden Zielsetzungen<br />
zu erreichen, wurden im vorliegenden Projekt technische und bauliche Schallschutz-<br />
maßnahmen wie folgt ausgearbeitet:<br />
Begrenzung der zulässigen Schallleistungen von Anlagen im Dauerbetrieb zur Sicher-<br />
stellung der anrainerseitigen Summe an vorhabensspezifischen Dauerschallimmissionen<br />
wie in dieser Untersuchung berechnet.<br />
Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die Anrainerbereiche immissionswirksamen<br />
Gesamtschallleistungen bzw. die dort anzustrebenden Beurteilungspegel, ausgehend<br />
von betrieblichen Dauergeräuschschallquellen, durch weitere geeignete Lärmschutzmaßnahmen<br />
(z. B. lärmarme Ausführungen, Anordnung von lokalen Schirmungen, Einbau<br />
von Schalldämpfern, u. a.) zu gewährleisten.<br />
Errichtung des baulichen Lärmschutzes mit:<br />
- dreiteilige Lärmschutzwand zum nördlichen Eisenbahngleisbogen<br />
- Schallschutzmaßnahmen am geplanten Luftkondens<strong>at</strong>or<br />
- Lärmschutzwand nahe dem Luftkondens<strong>at</strong>or zum Schutz des westlich gelegenen Siedlungsbereiches<br />
Deutsch Minihof<br />
- Lärmschutzbrüstung bzw. Schutzwand zum Dach der E- und MSR-Technik.<br />
Festlegungen zu baulichen Konstruktionen (z. B. Bauschalldämmwerte).<br />
Tore zu den geplanten Betriebshallen sind als autom<strong>at</strong>isch gesteuerte selbst schließende<br />
Schnelllauftore auszuführen. Auch Türen, die unmittelbar zu Anlagenteilen und Betriebshallen<br />
führen sind generell mit einem Mechanismus zur Selbstschließung auszust<strong>at</strong>ten.<br />
Seite 88/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Immissionstechnische Begrenzung von ausblasenden Sicherheitsventilen auf eine<br />
Schallleistung von Lw,A = 105 dB, z. B. mittels sogenannter Abblaseschalldämpfer zum<br />
Zweck des Arbeitnehmer- und Nachbarschaftsschutzes.<br />
Kennzeichnung der Räumlichkeiten mit Innenpegeln von LA,eq > 85 dB als "Lärmzone".<br />
In diesen Bereichen tätigen Arbeitnehmern ist ein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
4.5.3 Ergebnisse der Untersuchung zur Betriebsphase<br />
Die dargelegten Berechnungsergebnisse zum geplanten Projekt (unter Berücksichtigung<br />
der projektwerberseitig vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Anrainer) lassen an<br />
Werktagen projektbedingte Pegelanhebungen von höchstens 1 dB in den Anrainerbereichen<br />
erwarten.<br />
Zusätzlich wurde geprüft und festgestellt, dass auch an verkehrsberuhigten Tagen wie z. B.<br />
an Sonn- und Feiertagen durch den Betrieb RVH (regulärer Anlagenbetrieb, jedoch kein<br />
Lieferverkehr) in den Anrainerbereichen keine Pegelhebungen von mehr als 1 dB auftreten.<br />
Ohne der medizinischen Beurteilung vorgreifen zu wollen, sind Pegelanhebungen in der<br />
Größenordnung von rd. 1 dB nach einschlägiger Fachliter<strong>at</strong>ur vom normal empfindlichen<br />
menschlichen Ohr subjektiv in der Regel nicht bzw. kaum wahrnehmbar.<br />
Damit wird das gesetzte Ziel der schalltechnischen Planung erreicht, die in den Anrainerbereichen<br />
zur Nullvariante (Beurteilungspegel ohne RVH) bestehende Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />
durch die projektbedingten Immissionen nicht relevant anzuheben.<br />
Überdies sollen die nächtlichen Dauergeräusche ausgehend vom geplanten Betrieb auf ein<br />
Maß beschränkt werden, dass diese im Bereich der jeweils vorherrschenden Basispegel<br />
liegen. Vom geplanten Betrieb ausgehende Spitzenpegel kommen anrainerseitig unter den<br />
Spitzenpegeln ortsüblicher Schallereignisse zu liegen.<br />
4.5.4 Bau- und Errichtungsphasen bzw. Stilllegung<br />
Die durchgeführte schalltechnische Untersuchung der einzelnen (nach derzeitigem Planungsstand<br />
vorgesehenen) Bauphasen erfolgte unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Baumaschineneins<strong>at</strong>zzeiten und -manipul<strong>at</strong>ionen.<br />
Wie viele und welche Baugeräte letztlich zum Eins<strong>at</strong>z kommen, liegt zumeist im Ermessen<br />
des Bauausführenden oder ergibt sich unter anderen Randbedingungen. Die Rechenergebnisse<br />
können daher nur plausible Anhaltswerte liefern, welche grundsätzliche Aussagen<br />
über die schalltechnischen Auswirkungen zulassen.<br />
Revision 1 Seite 89/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Dazu sei aber festgehalten, dass die durchgeführten Berechnungen "worst-case-Betrachtungen"<br />
berücksichtigen. So werden jeweils die höchsten Emissionen der Baumaschinen<br />
und die Gleichzeitigkeit von Arbeiten zur Berechnung herangezogen um denkbar ungünstige<br />
Bauszenarien zu bewerten.<br />
Ergebnisse der Untersuchung zu den Bau- und Errichtungsphasen<br />
Während den Bauarbeiten zur neuen Betriebsanlage sind in den Anrainerbereichen durch<br />
die Bauarbeiten und insbesondere durch zu- und abfahrende Transportfahrzeuge an den<br />
gewählten Rechenpunkten Beurteilungspegel im Bereich von weniger als Lr = 55 dB tagsüber<br />
zu erwarten.<br />
Die Ergebnisse zu den betrachteten Spitzenpegelquellen zeigen, dass vom Baustellenareal<br />
ausgehende bzw. zu erwartende baubetriebstypische Pegelspitzen bereits in etwa 500 Meter<br />
Entfernung mit weniger als LA,max = 55 dB einwirken.<br />
Bei manchen Arbeitsvorgängen wie z. B. beim Eins<strong>at</strong>z schlagender bzw. bohrender Geräte<br />
ist das (zeitlich begrenzte) gehäufte Auftreten von Spitzenpegelereignissen nicht ausgeschlossen<br />
bzw. wahrscheinlich. So kommen einzelne bzw. seltene maximale Spitzenpegel<br />
erfahrungsgemäß in etwa 5 dB bis 10 dB über den rechnerisch ermittelten Spitzenpegeln<br />
zu liegen.<br />
Bezüglich Dauergeräuschen, ausgehend vom Baubetrieb wird angestrebt, dass diese im<br />
Bereich des jeweils vorherrschenden Basispegels im Bestand liegen.<br />
Einen Sonderfall stellen fallweise Beton- und Montagearbeiten an Wochenenden bzw.<br />
Feiertagen oder Arbeiten zur Nachtzeit dar, die im ungünstigen Fall anrainerseitige Beurteilungspegel<br />
von 45 dB erwarten lassen. Diesbezüglich wird auf die humanmedizinische Beurteilung<br />
verwiesen.<br />
4.5.5 Beweissicherung und Kontrolle<br />
Zum Zwecke des Nachbarschaftsschutzes wurden Begrenzungen von Anlagenteilen und<br />
Gerätschaften als auch bauliche Schutzmaßnahmen definiert, wobei zur Kontrolle dieser<br />
Festlegungen schalltechnische Abnahmemessungen zur Beweissicherung und weiterführende<br />
Prüfungen zur Kontrolle vorgesehen sind.<br />
4.5.6 Schalltechnische Gesamtbewertung<br />
Unter Zugrundelegung der nach einschlägigen Richtlinien und Normen durchgeführten<br />
Messungen und Berechnungen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass bei plan-<br />
Seite 90/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
und projektgemäßer Realisierung des gegenständlichen Vorhabens sowie bei Einhaltung<br />
der, aus schalltechnischer Sicht erforderlichen Maßnahmen - immissionsseitig Pegelwerte<br />
zu erwarten sind, welche in der Betriebsphase zu keiner relevanten Anhebung der anrainerseitigen<br />
Immissionssitu<strong>at</strong>ionen führen.<br />
Das gegenständliche Projekt ist aus Sicht des Fachbereiches Schalltechnik als umweltverträglich<br />
zu bezeichnen, da die projektspezifisch verursachten Veränderungen<br />
der zu beurteilenden Schallsitu<strong>at</strong>ion in den interessierenden Anrainerbereichen aus<br />
technischer Sicht zur Betriebsphase auf vernachlässigbare Auswirkungen und zur<br />
Errichtungsphase auf geringe Auswirkungen beschränkt bleiben.<br />
Die Beurteilung der Auswirkungen der ermittelten Schallimmissionen auf den Menschen<br />
ist im Kapitel Medizin enthalten.<br />
Revision 1 Seite 91/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.6 Luft und Klima, Immissionen<br />
4.6.1 Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />
Der Ist-Zustand der Immissionssitu<strong>at</strong>ion wurde anhand der Messstellen Heiligenkreuz/Businesspark<br />
(25.07.2006 bis 15.09.2007), der zur Messstelle Lafnitztal zusammengefassten<br />
mobilen Messstellen Rudersdorf (19.02. bis 06.05.2006 bzw. 01.06 bis<br />
02.08.2005), Eltendorf (03.08. bis 19.09.2005) und Heiligenkreuz (26.09.2005 bis<br />
12.02.2006) und der Messstelle Oberwart/Brunnenfeld (25.01.2000 bis 30.05.2007) dargestellt.<br />
Der Vergleich der analysierten grenzwertrelevanten Schadstoffkomponenten mit den<br />
entsprechenden Grenzwerten gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), Forstverordnung<br />
und Ozongesetz zeigt folgendes Ergebnis:<br />
Die SO2- und NO2-Halbstundenmittelwerte lagen an allen Messstellen immer unter ihren<br />
Grenzwerten (IG-L bzw. Forstverordnung). Die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz wurde an<br />
keiner Messstelle erreicht. Die Inform<strong>at</strong>ionsschwelle wurde in Oberwart/Brunnenfeld im Jahr<br />
2003 fünfmal an einem Tag und im Jahr 2007 sechsmal an zwei Tagen überschritten. Der<br />
Zielwert gemäß Ozongesetz wird an allen Messstellen regelmäßig überschritten.<br />
Der höchste NO2-Tagesmittelwert wurde im Jahr 2005 an der Messstelle Oberwart mit<br />
72 g/m 3 registriert. Der Zielwert gemäß IG-L wurde nicht überschritten.<br />
Der CO-Achtstundenmittelgrenzwert (IG-L) sowie der SO2-Tagesmittelgrenzwert (IG-L bzw.<br />
Forstverordnung) wurden an keiner Messstelle überschritten. Der PM10-<br />
Tagesmittelgrenzwert (IG-L) wurde an allen Messstellen regelmäßig überschritten. Bis 2004<br />
sind 35 Überschreitungen und ab 2005 30 Überschreitungen zulässig. In Oberwart/Brunnenfeld<br />
lag im Jahr 2003 und 2006 und im Lafnitztal im Jahr 2006 die Anzahl der<br />
Überschreitungen über der zulässigen Anzahl. Die SO2-, NO2-, NOX- und PM10-<br />
Jahresmittelwerte lagen an allen Messstellen unter den Grenzwerten (IG-L). Der 97,5-<br />
Perzentilgrenzwert für SO2 (Forstverordnung) wurde weder im Sommer noch im Winter<br />
überschritten.<br />
Mit der Verordnung BGBl. Nr. 262/2006 wurde das gesamte Landesgebiet des <strong>Burgenland</strong>es<br />
zum Schutzgebiet der K<strong>at</strong>egorie D des Anhanges 2 des UVP-G 2000 (Belastetes Gebiet<br />
- Luft) erklärt. Mit der Verordnung LGBl. Nr. 31/2006 (IG-L-Maßnahmenk<strong>at</strong>alog) wurde<br />
das gesamte <strong>Burgenland</strong> als Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Abs. 8 IG-L festgelegt.<br />
Seite 92/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.6.2 Meteorologische Verhältnisse<br />
Zur Beschreibung der Windverhältnisse im Lafnitztal bei Heiligenkreuz wurden die Bodenmessstellen<br />
Heiligenkreuz/Businesspark (11.09.2006 bis 15.09.2007), Königsdorf<br />
(30.05.2004 bis 01.05.2006), Heiligenkreuz (26.09.2005 bis 12.02.2006), Eltendorf (03.08.<br />
bis 19.09.2005) und Rudersdorf (19.02. bis 06.05.2006) und zur Beschreibung des Vertikalprofils<br />
SODAR-Messungen (27.03. bis 31.05.2007) bei der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />
herangezogen.<br />
Die Windverhältnisse am Boden in Talmitte sind geprägt von talparallelen Winden, die vor<br />
allem in der Nacht infolge Kaltluftabflüsse verstärkt werden (westliche Winde). Zum Talrand<br />
hin werden die Windverhältnisse von einmündenden Seitentälern kombiniert mit Hangwinden<br />
in ihrer Richtung stark beeinflusst (mehr nördliche Winde) und die Windgeschwindigkeit<br />
nimmt ab. An der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark dominieren westliche Winde, gefolgt<br />
von Winden aus Süd und Winden aus Ost. In der Nacht treten westliche Winde und<br />
windschwache Wetterlagen (Kalmen, Windgeschwindigkeiten kleiner 0,8 m/s) deutlich häufiger<br />
auf als am Tag. Die mittlere Windgeschwindigkeit für den gesamten Zeitraum beträgt<br />
etwa 2,0 m/s, die höchste Windgeschwindigkeit erreicht 13,0 m/s und Kalmen treten mit<br />
einer Häufigkeit von etwa 17% auf.<br />
Für die Ausbreitungsrechnungen wurden sowohl für die Emissionen aus dem knapp 100 m<br />
hohen Kamin als auch für die Verkehrsemissionen die Windmessungen der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />
verwendet. Die vor Ort gemessenen Windverhältnisse sind jedenfalls<br />
repräsent<strong>at</strong>iv für bodennahe Quellen wie Verkehrsemissionen. In der Höhe können die<br />
Windverhältnisse, wie die zweimon<strong>at</strong>igen SODAR-Messungen zeigen, unterschiedlich sein.<br />
In der Höhe kommen westliche Winde seltener und dafür südöstliche und nordöstliche<br />
Winde häufiger vor. Das heißt, dass die über den knapp 100 m hohen Kamin freigesetzten<br />
Emissionen t<strong>at</strong>sächlich häufiger nach Nordwesten und Südwesten und weniger nach Osten<br />
abtransportiert werden als angenommen.<br />
4.6.3 Methodik Immissionsprognose<br />
Die Zus<strong>at</strong>zbelastung der projektierten Anlage wurde mit dem Gauß-Modell ADMS 3 bzw.<br />
ADMS Roads durchgeführt. Anhand der meteorologischen Zeitreihe der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark<br />
wurden maximale Halbstundenmittelwerte, 97,5-Perzentile, maximale<br />
Tagesmittelwerte, Jahresmittelwerte und Depositionswerte für die Komponenten NOX,<br />
NO2, CO, SO2, PM10, TOC, HCl, NH3, HF, Hg, SM, Cd+Tl, Pb, Cd, As, Ni, Zn, Cu, BaP,<br />
Benzol und PCDD/PCDF berechnet. Die Ergebnisse wurden mit den Grenzwerten gemäß<br />
IG-L und Forstverordnung verglichen.<br />
Revision 1 Seite 93/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Schwellenwertkonzept<br />
Mit Bag<strong>at</strong>ellgrenzen, Irrelevanzkriterien, Erheblichkeitskriterien, irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />
etc. werden in der Liter<strong>at</strong>ur im Allgemeinen Schwellenwerte bezeichnet, unter denen Auswirkungen<br />
des Vorhabens als nicht relevant erachtet werden oder deren Auswirkungen innerhalb<br />
des Unsicherheitsbereiches von Modellrechnungen oder Messungen liegen.<br />
Bag<strong>at</strong>ellgrenzen können zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, aber auch zur Bewertung<br />
der Auswirkungen eines Vorhabens herangezogen werden. Bei der Bewertung von<br />
Immissionen wird in der TA-Luft als irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung eine Belastung mit weniger<br />
als 3% des Grenzwertes für den Jahresmittelwert festgelegt, falls durch eine Auflage sichergestellt<br />
ist, dass weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, insbesondere Maßnahmen,<br />
die über den Stand der Technik hinausgehen, durchgeführt werden. Unter diesem Schwellenwert<br />
kann die Prüfung der Schutzpflicht entfallen. Für die Deposition wird darüber hinaus<br />
und davon abweichend eine irrelevante Zus<strong>at</strong>zbelastung von 10 mg/m 2 d angegeben, für die<br />
Konzentr<strong>at</strong>ion an Stickstoffoxiden (angegeben als Stickstoffdioxid) eine Konzentr<strong>at</strong>ion von<br />
3 µg/m 3 im Jahresmittel zum Schutz von Ökosystemen und der Veget<strong>at</strong>ion.<br />
Im Leitfaden UVP und IG-L (UBA, 2005) wird als Bag<strong>at</strong>ellgrenze ist eine Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />
von 1% des Grenzwertes für Jahresmittelwerte festgelegt. Nach der Technischen Anleitung<br />
zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes in Verfahren nach dem UVP-G (Puxbaum et<br />
al. 2007) gelten für die Festlegung des Untersuchungsgebiets folgende Kriterien: 3% des<br />
Grenzwertes für Kurzzeitgrenzwerte (kleiner gleich Tagesmittelwerte) und 1% des Grenzwertes<br />
für Langzeitgrenzwerte (größer Tagesmittelwerte).<br />
Aus den Immissionsberechnungen der Zus<strong>at</strong>zbelastung ist der Anteil der höchsten Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen<br />
am IG-L bzw. Forst-Grenzwert ersichtlich. Gemäß obigen Ausführungen<br />
ergibt sich ein Untersuchungsgebiet, wenn die maximalen Halbstundenmittelwerte, die<br />
maximalen Tagesmittelwerte und die 97,5-Perzentile größer 3% und die Jahresmittelwerte<br />
und Depositionswerte größer 1% des Grenzwertes sind.<br />
Bei Betrieb des Wirbelschichtkessels liegen bezüglich der Forst-Grenzwerte für den Sommer<br />
die höchsten maximalen SO2- und HF-Halbstundenmittelwerte und das höchste 97,5-<br />
Perzentil für SO2 über 3% des Grenzwertes. In der Abbildung 1-2 ist der sich ergebende<br />
SO2-Einwirkungensbereich dargestellt.<br />
Bei Betrieb des Hilfskessels liegen alle Konzentr<strong>at</strong>ionen unter 3% bzw. 1% des IG-L<br />
Grenzwertes und des Forst-Grenzwertes, sodass sich kein Untersuchungsgebiet ergibt. Da<br />
der Hilfskessel im 50% Erdgas- und 50% Heizölbetrieb nur in den Wintermon<strong>at</strong>en November<br />
bis März in Betrieb ist, sind für ihn nur die Wintergrenzwerte der Forstverordnung relevant.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.6.4 Auswirkungen Betriebsphase<br />
Immissionen und Depositionen<br />
Die Jahresmittelwerte und Depositionswerte liegen unter 1% des entsprechenden Grenzwertes.<br />
Nur im unmittelbaren Straßenbereich in Heiligenkreuz kann der NO2-<br />
Jahresmittelwert knapp über 1% des Grenzwertes liegen. Die maximalen Tagesmittelwerte<br />
liegen unter 3% des Grenzwertes; PM10 sogar unter 1%. Die maximalen Halbstundenmittelwerte<br />
liegen mit Ausnahme des SO2 und HF unter 3% des Grenzwertes. Bei Betrieb des<br />
Wirbelschichtkessels können die SO2- und HF-Konzentr<strong>at</strong>ionen knapp über 3% des Sommergrenzwertes<br />
der Forstverordnung liegen. Auch das 97,5-Perzentil kann knapp über 3%<br />
des Sommergrenzwertes liegen. Der Bereich, in dem das Irrelevanzkriterium überschritten<br />
wird, ist in der Abbildung 4-2 dargestellt und beschränkt sich auf den Nahbereich des Emittenten.<br />
Das Sta<strong>at</strong>sgebiet von Ungarn ist nicht betroffen.<br />
In Tabelle 4-9 ist die Zus<strong>at</strong>zbelastung für die Aufpunkte Heiligenkreuz, Lenzing Fibers, den<br />
Bereich der maximalen Zus<strong>at</strong>zbelastung durch Emissionen der RVH und für den Bereich<br />
der maximalen Zus<strong>at</strong>zbelastung durch Emissionen der Nullvariante dargestellt. Die Konzentr<strong>at</strong>ionen<br />
und der Anteil am IG-L Grenzwert sind angegeben.<br />
Im Normalfall werden die immissionsseitigen Auswirkungen der umliegenden Quellen einer<br />
zu bewilligenden Anlage durch die Messung der Vorbelastung erfasst. Im Falle von Anlagen<br />
im Untersuchungsgebiet, die bereits bewilligt sind, jedoch nicht in Betrieb sind, sind deren<br />
immissionsseitige Auswirkungen rechnerisch zu ermitteln und der gemessenen Vorbelastung<br />
hinzu zu addieren (hier als Zus<strong>at</strong>zbelastung der Nullvariante bezeichnet). Im gegenständlichen<br />
Projekt sind dies die künftigen Emissionen der in Kap. 2.3 angeführten Produktionserweiterungen<br />
bzw. neuen Betriebe im Businesspark Heiligenkreuz:<br />
• Ausbau Produktion Lenzing Fibers auf 60.000 t /a (Energiebereitstellung<br />
durch bestehende Energie- und Medienzentrale der Lenzing Fibers GmbH,<br />
wie Biomasseheizkraftwerk und BEWAG Netz)<br />
so-<br />
• Zusätzliche Betriebe am Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd:<br />
Biogasanlage (Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH)<br />
Kompostierwerk (U.M.S. Dienstleistungs- & Handelsgesellschaft mbH)<br />
Serenzo Flooring Industries GmbH<br />
Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe der Vorbelastung, der Zus<strong>at</strong>zbelastung<br />
der Nullvariante 2011 und der Zus<strong>at</strong>zbelastung des Projekts. Die additive Überlagerung von<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
maximale Halbstundenmittelwerten stellt eine Maximalabschätzung dar. Die t<strong>at</strong>sächlichen<br />
Konzentr<strong>at</strong>ionen können zum Teil deutlich niedriger sein. Mit Ausnahme des maximalen<br />
PM10-Tagsmittelwertes werden keine Grenzwerte überschritten. Der PM10-<br />
Tagsmittelgrenzwert gemäß IG-L wird bereits in der Vorbelastung überschritten. Im Jahr<br />
2006 wurde im Lafnitztal der Grenzwert 35mal überschritten. Bis 2009 sind 30 und ab 2010<br />
25 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig. Die Zus<strong>at</strong>zbelastung alleine liegt unter 1%<br />
des Grenzwertes und somit deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 3% des Grenzwertes.<br />
Aufgrund der irrelevanten Zus<strong>at</strong>zbelastung sind keine zusätzlichen Grenzwertüberschreitungen<br />
durch das Projekt zu erwarten.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Tabelle 4-9: Zus<strong>at</strong>zbelastung durch die RVH Heiligenkreuz an verschiedenen Immissionspunkten.<br />
Zus<strong>at</strong>zbelastung RVH inklusive projektbedingter Verkehr<br />
Schadstoff GW Maximum Heiligenkreuz Lenzing Fibers Maximum<br />
RVH Nullvariante<br />
Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW Konzentr<strong>at</strong>ion GW<br />
NO2 HMW max µg/m 3<br />
200 5,2 2,6% 5,96 3,0% 5,2 2,6% 3,1 1,6%<br />
TMW max µg/m 3<br />
80 1,5 1,8% 1,2 1,6% 1,1 1,4% 0,7 0,9%<br />
JMW µg/m 3<br />
30 0,11 0,4% 0,34 1,1% 0,22 0,7% 0,05 0,2%<br />
CO MW8 mg/m 3<br />
10 0,002 0,0% 0,0008 0,0% 0,0015 0,0% 0,0011 0,0%<br />
SO2 HMW max µg/m 3<br />
200 5,5 2,8% 3,3 1,7% 5,5 2,8% 3,3 1,7%<br />
97,5-P µg/m 3<br />
70 3,0 4,2% 0,89 1,3% 0,59 0,8% 0,89 1,3%<br />
TMW max µg/m 3<br />
120 1,9 1,6% 0,76 0,6% 1,3 1,1% 0,95 0,8%<br />
JMW µg/m 3<br />
20 0,136 0,7% 0,054 0,3% 0,054 0,3% 0,054 0,3%<br />
PM10 TMW max µg/m 3<br />
50 0,32 0,6% 0,16 0,3% 0,23 0,5% 0,16 0,3%<br />
JMW<br />
µg/m 3<br />
40 0,019 0,0% 0,018 0,0% 0,012 0,0% 0,008 0,0%<br />
Staub DEP mg/m 2 d 210 0,035 0,0% 0,033 0% 0,022 0% 0,014 0%<br />
Hg DEP mg/m 2 d 0,001 0,000015 1,5% 0,0000059 1% 0,0000059 1% 0,0000059 1%<br />
Pb DEP mg/m 2 d 0,100 0,00025 0,2% 0,000099 0% 0,000099 0% 0,000099 0%<br />
Cd DEP mg/m 2 d 0,002 0,0000070 0,3% 0,0000028 0% 0,0000028 0% 0,0000028 0%<br />
As DEP mg/m 2 d 0,004 0,000032 0,8% 0,0000129 0% 0,0000129 0% 0,0000129 0%<br />
Ni DEP mg/m 2 d 0,015 0,000014 0,1% 0,0000056 0% 0,0000056 0% 0,0000056 0%<br />
Zn DEP mg/m 2 d 2,740 0,0021 0,1% 0,00083 0% 0,00083 0% 0,00083 0%<br />
Cu DEP mg/m 2 d 0,685 0,00104 0,2% 0,00041 0% 0,00041 0% 0,00041 0%<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Geruchsbelastung<br />
Im Normalbetrieb wird die abgesaugte, geruchsbelastete Abluft der Brennstoffannahme und<br />
des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes über eine der beiden Kesselanlagen (Wirbelschichtkessel,<br />
Hilfskessel) gefahren und mitverbrannt. Die Hallentore sind mit Luftschleieranlagen<br />
versehen, um zu verhindern, dass geruchsbelastete Luft ins Freie gelangt.<br />
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />
Luft ins Freie gelangen kann, wurde unter der Annahme, dass etwa 10% der geruchsbelasteten<br />
Abluft (4 MGE/h) diffus freigesetzt werden, die Häufigkeit von Geruchsstunden mit<br />
dem Ausbreitungsmodell AODM berechnet. Der Bereich, in dem in mehr als 2% der Jahresstunden<br />
Gerüche wahrnehmbar sind (Irrelevanzkriterium gemäß Geruchs-Immissions-<br />
Richtlinie GIRL), beschränkt sich im Wesentlichen auf das Betriebsgebiet der RVH selbst<br />
und reicht je nach Richtung bis höchstens 200 m Entfernung. Bei Einhaltung dieses Wertes<br />
ist davon auszugehen, dass die geplante Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen<br />
Belastung nicht relevant erhöht.<br />
Bei Stillstand beider Kesselanlagen (etwa 160 h/a) wird die abgesaugte, geruchsbelastete<br />
Abluft über den 98 m hohen Kamin der Wirbelschichtanlage unverbrannt freigesetzt. Für<br />
einen Volumenstrom von 42.500 Nm 3 /h mit der Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion von 500 GE/m 3 wurden<br />
mit dem Ausbreitungsmodell AODM (siehe Abschnitt 1.2) anhand der meteorologischen<br />
Zeitreihe der Messstelle Heiligenkreuz/Businesspark Berechnungen durchgeführt. Die Ablufttemper<strong>at</strong>ur<br />
wurde mit 5°C angenommen. Der Geruchsmassenstrom beträgt 5903 GE/s.<br />
Die für das Rechengebiet (Abbildung 1-1) ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />
beträgt 0,65 GE/m 3 als kurzfristiger Spitzenwert (siehe Abschnitt 1.2.2) und liegt unter<br />
der Geruchsschwelle von 1 GE/m 3 . Auch bei Stillstand beider Kesselanlagen tritt keine Geruchsbelastung<br />
auf.<br />
Auswirkungen auf das Klima<br />
Die Bewertung der klim<strong>at</strong>ischen Auswirkungen erfolgte qualit<strong>at</strong>iv anhand eines Vergleiches<br />
mit wesentlich größerer Emittenten (Kraftwerkskühltürme mit 1000 bis 2500 MW Abwärmeleistung)<br />
zum Inhalt haben. Demnach sind zwar in Einzelfällen klim<strong>at</strong>ische Auswirkungen,<br />
insbesondere zusätzliche Niederschlagsbildung, Verlängerung von Nebelsitu<strong>at</strong>ionen und<br />
Absch<strong>at</strong>tung möglich, aber deren Ausmaß liegt deutlich unter der n<strong>at</strong>ürlichen Variabilität.<br />
Bezogen auf die etwa 10mal kleinere Anlage (knapp 100 MW Brennstoffwärmeleistung)<br />
können somit wesentliche neg<strong>at</strong>ive klim<strong>at</strong>ische Auswirkungen auf die Umgebung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.6.5 Auswirkungen Bauphase<br />
Die Jahresmittelgrenzwerte für NO2 und PM10 werden während der Errichtungsphase weder<br />
auf der Baufläche noch in Heiligenkreuz noch beim nächstgelegenen Anrainer (Lenzing<br />
Fibers) überschritten.<br />
Der NO2-Halbstundenmittelgrenzwert und der NO2-Tagesmittelzielwert kann bei Lenzing<br />
Fibers geringfügig überschritten werden. Der PM10-Tagesmittelgrenzwert wird in Heiligenkreuz<br />
und bei Lenzing Fibers bereits durch die Vorbelastung überschritten. Beim nächsten<br />
Wohnanrainer (Heiligenkreuz) können aufgrund der irrelevanten Zus<strong>at</strong>zbelastung zusätzliche<br />
Grenzwertüberschreitungen ausgeschlossen werden. Bei Lenzing Fibers (Industriegebiet)<br />
erreicht die Zus<strong>at</strong>zbelastung in der intensivsten Bauphase etwa 20% des Grenzwertes.<br />
Zur Reduktion der PM10-Zus<strong>at</strong>zbelastung sind Emissionsminderungen durch Maßnahmen<br />
wie künstliche Befeuchtung geplant.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.7 Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie<br />
Im Fachbeitrag Boden und Landwirtschaft wurden folgende wesentliche Fragestellungen<br />
bearbeitet:<br />
• Darstellung der für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der MVA hinsichtlich der<br />
Schutzgüter Boden und Pflanzen sowie hinsichtlich des möglichen Schadstofftransfers<br />
über die Nahrung zu Mensch und Nutztier erforderlichen Richt-, Grenz- und Referenzwerte<br />
sowie sonstigen Bewertungsgrundlagen<br />
• Beschreibung des Ist-Zustandes des Untersuchungsraumes, seiner landwirtschaftlichen<br />
und sonstigen Bodennutzung sowie des derzeitigen Zustandes von Böden und Pflanzen<br />
bezüglich der Belastung mit Umweltschadstoffen. Dazu wurden vorhandene D<strong>at</strong>en verwendet<br />
und eigene Untersuchungen an speziell zu diesem Zweck gezogenen Bodenund<br />
Pflanzenproben durchgeführt.<br />
• Beschreibung der möglichen Auswirkungen des Projektes auf Böden und Pflanzen in der<br />
Bauphase, in der Betriebsphase, durch den zusätzlichen Verkehr sowie im Störfall und in<br />
der Nachsorgephase<br />
• Beschreibung von Maßnahmen, insbesondere die beweissichernde Durchführung von<br />
immissionsseitigen Messungen von Schadstoffen mittels pflanzlicher Bioindik<strong>at</strong>oren<br />
4.7.1 Schadstoffe und Bewertungsgrundlagen<br />
Es wird das Verhalten von Schadstoffen in der Umwelt, die Wirkung und Akkumul<strong>at</strong>ion im<br />
Boden, die mögliche Beeinflussung des Wachstums von Pflanzen und der Transfer über<br />
die Kette Boden - Pflanze - Nahrung anhand neuester Liter<strong>at</strong>ur ausführlich beschrieben.<br />
Zur umwelttoxikologischen Bewertung der Ergebnisse des Ist-Zustandes sowie auch der<br />
durch den Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen errechneten künftigen Belastung<br />
werden die für Pflanzen, Böden und Nahrung relevanten Referenz-, Richt- und Grenzwerte<br />
angeführt. Insbesondere wird auf folgende Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen Bezug<br />
genommen:<br />
• Gasförmige Luftschadstoffe - SO2, NO2 und NOx, HCl, HF, NH3, CO<br />
• Schwermetalle - Zn, Cu, Cr, Ni, Pb, Cd, Sb, Co, As, Hg, Tl<br />
• Organische Schadstoffe - polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane<br />
(PCDD/PCDF) und polyzyklische arom<strong>at</strong>ische Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />
Seite 100/136
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.7.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />
Als Basis der fachlichen Beurteilung des geplanten Projektes wurde ein Untersuchungsraum<br />
nach n<strong>at</strong>urräumlichen Gegebenheiten und entsprechend der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
festgelegt, der einem kreisförmigen Gebiet mit 5 km Radius entspricht. In diesem Untersuchungsraum<br />
erfolgte eine Erhebung des Ist-Zustandes aus vorhandenen Ergebnissen<br />
der österreichischen Bodenkartierung und der Bodenzustandsinventur des Landes <strong>Burgenland</strong>.<br />
Die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen können als sehr gut bezeichnet<br />
werden; Umweltbelastungen sind aus den erhobenen D<strong>at</strong>en nicht feststellbar.<br />
Die wichtigsten Bodenformen des Untersuchungsgebietes wurden aus den Ergebnissen der<br />
Bodenkartierung beschrieben.<br />
(a) Talbereich: Die Talböden von Raab und Lafnitz sind durch kalkfreie aber sonst unterschiedlichste<br />
Sedimente und eine ausgeprägte Kleinmorphologie deutlich gegliedert und<br />
reichen von vergleyten, jungen grauen Auböden, aus jungem Schwemmm<strong>at</strong>erial entstanden<br />
und durch Grundwassereinfluss vergleyt bis zu Braunen Auböden und entwässerten<br />
Gleyen. Im Übergang zu den schweren Ablagerungen finden sich eine mäßig wechselfeuchte,<br />
pseudovergleyte Braunerde sowie ein wechselfeuchter Typischer Pseudogley. Auf<br />
den schweren Sedimenten entwickelten sich Extreme Pseudogleye.<br />
(b) Hügelland: Das Hügelland ist von Tertiären-Sedimenten aufgebaut, die in der Bodenart<br />
stark wechseln. Die Böden sind in der Regel kalkfrei. Im NO von Heiligenkreuz befinden<br />
sich lehmbedeckte altquartäre Terrassen, wo häufig Typischer Pseudogley, Extremer<br />
Pseudogley und Hangpseudogley auftreten. Die eiszeitlich abgelagerten Deckschichten<br />
zeigen hohe Schluffanteile, die bewirken, dass die Böden zu Tagwasserstau neigen.<br />
Zusätzlich zu den Erhebungen vorhandener D<strong>at</strong>en wurden eigene Untersuchungen von<br />
Böden auf sechs Standorten hinsichtlich charakteristischer Grundparameter sowie auf anorganische<br />
und organische Schadstoffe durchgeführt. Zusätzlich wurden, beginnend im<br />
Frühjahr 2007, Depositionsmessungen mittels Bergerhoff-Verfahren an drei Messpunkten<br />
begonnen und bis einschließlich August 2007 ausgewertet. Aus diesen Untersuchungen ist<br />
abzuleiten, dass die derzeitige Situ<strong>at</strong>ion in Untersuchungsraum einem nicht belasteten<br />
landwirtschaftlich genutzten Gebiet entspricht. Sowohl Schwermetalle als auch Dioxine und<br />
Furane, Polyzyklische arom<strong>at</strong>ische Kohlenwasserstoffe, PCB und HCB liegen in niedrigen<br />
Werten vor, die dem üblicherweise festgestellten Hintergrund entsprechen. Ein ähnliches<br />
Bild ergibt sich aus den Untersuchungen der Pflanzen dieser sechs Standorte, deren Ergebnisse<br />
keine Belastung mit anorganischen und organischen Schadstoffen erkennen lassen.<br />
Bezüglich der Luftschadstoffe kann die Vorbelastung des Gebietes ebenso als unbedenklich<br />
für eine landwirtschaftliche Produktion eingestuft werden. Aus den Messungen dreier<br />
Messstellen die im Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen zusammengefasst und interpretiert<br />
sind, ist ersichtlich, dass sowohl NO2 als auch SO2 in Konzentr<strong>at</strong>ionen vorhanden<br />
sind, die deutlich unter den Grenzwerten sowie auch den für Pflanzen relevanten Schwel-<br />
Revision 1 Seite 101/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
lenwerten liegen. Nachteilige Einflüsse von Luftbelastungen auf Pflanzen im Ist-Zustand<br />
sind auszuschließen.<br />
4.7.3 Auswirkungen<br />
In diesem Kapitel erfolgt eine Bewertung der Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch die Reststoffverwertungsanlage<br />
Heiligenkreuz auf die Schutzgüter Boden, Pflanze und Nutztier. Die D<strong>at</strong>en für<br />
die Zus<strong>at</strong>zbelastung wurden im Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen in Bezug auf<br />
Grenzwerte ausführlich dargestellt und diskutiert. Im gegenständlichen Fachbeitrag wird auf<br />
diese D<strong>at</strong>en Bezug genommen, wobei stets maximale, im Immissionsschwerpunkt wahrscheinlich<br />
auftretende Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen bzw. Depositionsd<strong>at</strong>en zur Beurteilung<br />
herangezogen werden. Es wird somit jener theoretisch schlechteste Fall bewertet, dass<br />
eine landwirtschaftlich genutzte Kulturfläche sich genau im Immissionsmaximum befindet.<br />
Die möglichen künftigen Auswirkungen der geplanten Anlage wurden für die Bauphase, die<br />
Betriebsphase, für Betriebsstörungen und die Nullvariante beurteilt. Dabei wurden die im<br />
Fachbeitrag Luft und Klima, Immissionen angegeben maximalen Werte für Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen<br />
und Depositionen herangezogen. Für einzelne Schadstoffgruppen ergeben<br />
sich daraus folgende Beurteilungen:<br />
Auswirkungen Betriebsphase<br />
Gasförmige Luftschadstoffe (NO2, SO2, HCl, HF, CO, NH3) werden künftig in sehr geringen<br />
zusätzlichen Konzentr<strong>at</strong>ionen vorliegen, die nur einen geringen Bruchteil der Grenzwerte<br />
sowie der für die Veget<strong>at</strong>ion wirksamen Schadschwellen betragen. Eine messbare Zunahme<br />
der Immissionen im Vergleich zum Ist-Zustand wird nicht eintreten. Somit sind auch<br />
nach Errichtung der geplanten Anlage keine nachteiligen Auswirkungen auf landwirtschaftliche<br />
Kulturen zu erwarten. Quecksilber sowie Organische Schadstoffe wie PCDD/F, PAK<br />
und PCB werden künftig in sehr geringen Konzentr<strong>at</strong>ionen vorliegen, so dass es nicht zu<br />
einer messbar erhöhten Oberflächenbelastung der Pflanzen und zu einem erhöhten Eintritt<br />
dieser Stoffe in die Nahrungskette kommen wird.<br />
Die Deposition von Schwermetallen wird durch den Betrieb der geplanten Anlage in nicht<br />
erheblichem Ausmaß beeinflusst. Eine Hochrechnung der maximal möglichen Einträge auf<br />
die Anreicherung von Metallen im Boden ergibt, dass auch nach 50-jährigem Betrieb der<br />
Anlage nicht mit einer messbaren Zunahme der Gehalte in den Böden zu rechnen ist. Es ist<br />
künftig auch auszuschließen, dass Schwermetalle durch Oberflächenbelastung in erhöhten<br />
Mengen in Pflanzen und in die Nahrungskette gelangen.<br />
Die Deposition von Stickstoffverbindungen wird maximal in einem Bereich weit unter den<br />
mit Düngern zugeführten Mengen liegen und sich nicht neg<strong>at</strong>iv auf landwirtschaftliche Kulturen<br />
auswirken.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Auswirkungen Bauphase<br />
Zusammenfassend für die Bauphase kann ein neg<strong>at</strong>iver Einfluss auf die Landwirtschaft<br />
ausgeschlossen werden, da für Pflanzen relevante Wirkschwellen nicht überschritten werden<br />
und der räumliche Einfluss nur in unmittelbarer Nähe der Baustelle besteht.<br />
Auswirkungen Betriebsstörungen<br />
Die beschriebenen Betriebsstörungen können nur kurzzeitig in einer starken Zunahme von<br />
Immissionskonzentr<strong>at</strong>ionen wirksam werden. Diese werden aufgrund der kurzen Einwirkungsdauer<br />
keine nachhaltigen Auswirkungen auf das Wachstum haben.<br />
4.7.4 Maßnahmen und Beweissicherung<br />
Maßnahmen<br />
Aus der Sicht des Fachbereiches Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie ist ein umweltverträglicher<br />
Betrieb der RVH gewährleistet und es sind keine weiteren Maßnahmen<br />
notwendig.<br />
Beweissicherung<br />
Es wird eine Methode des aktiven Biomonitorings mittels standardisierter Pflanzenkulturen<br />
beschrieben (Standardisierte Weidelgraskultur nach VDI-Richtlinie 3957 / 2)<br />
4.7.5 Gesamtbewertung<br />
Die geplante Anlage wird gemäß den zusammengefassten Befunden und Berechnungsd<strong>at</strong>en<br />
aus der Sicht des Fachbeitrages Boden und Landwirtschaft, Ökotoxikologie einen sehr<br />
geringen Beitrag zur Immissionsbelastung des umliegenden landwirtschaftlich genutzten<br />
Gebietes leisten. Die Errichtung der Anlage und der erforderlichen Nebenanlagen wird keine<br />
nachteiligen Effekte auf landwirtschaftliche Kulturen zur Folge haben. Der künftige Betrieb<br />
der Anlage wird sich weder auf das Pflanzenwachstum auswirken, noch zu einem erhöhten<br />
Eintritt toxischer Stoffe in die Nahrungskette beitragen. Das geplante Vorhaben ist<br />
daher bezüglich seiner Auswirkung auf den Boden und die Landwirtschaft als umweltverträglich<br />
zu beurteilen.<br />
Revision 1 Seite 103/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.8 Forstwirtschaft, Lebensraum Wald<br />
4.8.1 Ist-Zustand<br />
In großen Teilen des engeren Untersuchungsgebiets stellt die Nutzfunktion des Waldes die<br />
Leitfunktion darstellt. Nur im Teilbereich Lafnitz- und Raabtal ist von einer hohen Wertigkeit<br />
der Schutz- und Wohlfahrtsfunktion auszugehen, was bedeutet, dass die Erhaltung des<br />
Waldes und seiner Wirkungen in diesem Bereich in besonderem öffentlichem Interesse<br />
stehen. Im Einwirkungsbereich der Anlage ist der gefahrlose Hochwasserabfluss im wesentlichen<br />
durch die regulierte Lafnitz und die Flutmulde gewährleistet, so dass die Waldreste<br />
im diesem Bereich mit Ausnahme der Ufergehölze an der Lafnitz keine relevante Schutzfunktion<br />
hinsichtlich hochwasserbedingter Erosionen aufweisen. Für die nördlich der Lafnitz<br />
gelegenen Flurgehölze im Lafnitztal wurde im Waldentwicklungsplan eine hohe Schutzwirkung<br />
bezüglich Winderosionsschutz unterstellt, die bestätigt werden kann, zudem ist in dem<br />
sehr waldarmen Teilraum des Lafnitztales auch eine relevante Wirkung der Flurgehölze<br />
bezüglich Schneebindung anzunehmen. Die Wälder im Teilraum Lafnitztal im Einwirkungsbereich<br />
der RVH sind somit als Schutzwälder im Sinne des § 21 ForstG anzusehen. .<br />
Die meisten Wälder im Untersuchungsraum sind n<strong>at</strong>urnahe bis bedingt n<strong>at</strong>urnahe, stabile<br />
Laub-Mischwälder. Standortfremde Nadelholzreinbestände kommen im Untersuchungsgebiet<br />
nur in geringem Umfang vor.<br />
Die Schadstoffbelastung im Raum Heiligenkreuz ist aus forstlicher Sicht durchwegs als gering<br />
einzustufen. Auch die Schwefelbelastung h<strong>at</strong> in den letzten Jahrzehnten abgenommen,<br />
so dass der Raum Heiligenkreuz heute als ländlicher Hintergrundstandort einzustufen ist.<br />
Die forstgesetzlichen Immissions- und Depositionsgrenzwerte werden überall eingehalten.<br />
Auch die forstgesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffgehalte im Bewuchs (Schwefel-,<br />
Chlor-Fluor- und Nährstoffgehalte in Fichten- und Kiefernnadeln) werden derzeit mit Ausnahme<br />
einiger Überschreitungen bei Schwefel, die wahrscheinlich auf Einträge durch nasse<br />
Deposition aus Ferntransporten zurückzuführen sind, überall eingehalten, Toxikologisch<br />
relevante Einträge von Schadstoffen in die Nahrungskette von Wildtieren auszuschließen.<br />
4.8.2 Auswirkungen in der Bauphase<br />
Da sich die geplanten Arbeiten zur Errichtung der Anlage auf Ackerflächen im Bereich des<br />
bestehenden Businessparks Heiligenkreuz beschränken, und es außerhalb des Businessparks<br />
nur zu punktuellen Grundbeanspruchungen auf Nichtwaldflächen kommt, ist mit keinen<br />
relevanten Auswirkungen auf Waldbestände und Wildtiere zu rechnen.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Da es sich bei den Immissionen in der Bauphase nur um kurzzeitig und temporär auftretende,<br />
nicht aber um dauernd wiederkehrende Immissionen handelt, sind durch den Bau des<br />
Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Waldveget<strong>at</strong>ion und Wildtiere<br />
zu erwarten. Auch ist für Wildtiere gegenüber dem derzeitigen Betrieb des Businessparks<br />
Heiligenkreuz keine relevante Lärmzunahme zu erwarten. Die Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf den Wald sind in der Bauphase als gering, für Wildtiere als unerheblich einzustufen.<br />
4.8.3 Auswirkungen in der Betriebsphase<br />
Die Beurteilung der Zus<strong>at</strong>z- und Gesamtbelastung durch Immissionen und Depositionen<br />
von Schadstoffen erfolgte anhand wirkungsbezogener Grenz- und Richtwerte. Nach dem<br />
in Österreich als Stand der Technik allgemein anerkannten Schwellenwertkonzept sind Zus<strong>at</strong>zbelastungen<br />
dann jedenfalls als unerheblich einzustufen, wenn sie weniger als 1% eines<br />
Langzeitgrenzwertes oder 3% eines Kurzzeitgrenzwertes betragen (Irrelevanzkriterien),<br />
da derartig geringe Werte die Vorbelastung de facto nicht verändern und auch messtechnisch<br />
meist überhaupt nicht erfassbar sind. Dies trifft auf die meisten Komponenten der<br />
durch das Vorhaben bedingten Zus<strong>at</strong>zbelastung zu. Geringfügig über den Unerheblichkeitsschwellen<br />
liegt die Zus<strong>at</strong>zbelastung bei den Immissionen von Schwefeldioxid und<br />
Stickstoffdioxid. Die Zus<strong>at</strong>zbelastungen sind als unerheblich bis sehr gering einzustufen.<br />
Vorhabenbedingte Überschreitungen von forstgesetzlichen Grenzwerten und waldrelevanten<br />
Richtwerten infolge des Vorhabens sind nicht zu erwarten. Insgesamt wird sich<br />
die Situ<strong>at</strong>ion des Waldes durch das Vorhaben nicht verschlechtern; die Auswirkungen sind<br />
als geringfügig einzustufen. Eine bleibende Schädigung des Pflanzenbestandes und damit<br />
eine Gefährdung der Waldkultur ist auszuschließen, da alle waldrelevanten Grenz- und<br />
Richtwerte eingehalten werden. Auch durch sonstige Einwirkungen (Flächenverbrauch,<br />
Verkehr, Lärm, Störfälle, Grundwasser- und Klimahaushalt) sind keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen zu erwarten. Hier sind die Auswirkungen als unerheblich einzustufen.<br />
Rodungen von Wald sind nicht erforderlich.<br />
4.8.4 Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />
Da sich die Einwirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Wald und Wildtiere auf österreichisches<br />
Sta<strong>at</strong>sgebiet beschränken, sind grenzüberschreitende Auswirkungen auf Ungarn<br />
oder Slowenien auszuschließen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.8.5 Schlussfolgerung<br />
Da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Waldboden<br />
und den Bewuchs oder auf Wildtiere zu erwarten sind, ist das geplante Vorhaben<br />
aus forstfachlicher sowie aus wald- und wildökologischer Sicht als umweltverträglich<br />
anzusehen.<br />
4.9 Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />
4.9.1 Ist-Zustand<br />
Das zu bebauende Projektareal liegt in einem gewidmeten Industriegebiet, dieses grenzt an<br />
ein N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet (Lafnitzauen) an. Es war daher notwendig, die einzelnen N<strong>at</strong>ura<br />
2000-Schutzobjekte besonders zu berücksichtigen. Das N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet Lafnitzauen<br />
ist im projektgegenständlichen Bereich ausschließlich nach der Fauna-Flora-Habit<strong>at</strong> (FFH)-<br />
Richtlinie, und nicht nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Als Schutzobjekte gelten<br />
demnach die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (z.B. die Lebensraumtypen<br />
N<strong>at</strong>ürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften, Erlen-Eschen-<br />
Weidenauen, Zweizahnfluren schlammiger Ufer) sowie Tierarten nach Anhang II (wie<br />
Fischotter, eine Fledermausart, mit Gelb- und Rotbauchunke zwei Amphibienarten, sechs<br />
Fischarten, die Flussmuschel, die Libellenart Grüne Keiljungfer und zwei Schmetterlingsarten).<br />
Auf diese Arten bzw. Lebensräume wurde bei der Liter<strong>at</strong>urauswertung und Freilanderhebung<br />
besonderes Gewicht gelegt.<br />
Für die Vogelwelt bedeutende und wertbestimmende Lebensräume sind einerseits der<br />
rund 2 km entfernte Bereich der Wollinger Mühle mit seinem reich strukturiertem Auwaldund<br />
Altarmsystem, in geringem Ausmaß die regulierte Lafnitz selbst, im besonderen aber<br />
die neben dem Projektareal befindliche Flutmulde; diese über 45 ha große Wiesenlandschaft<br />
wurde als Hochwasser- und Überschwemmungsschutz für den Gewerbe- und Industriepark<br />
errichtet und soll Lafnitz-Hochwasserspitzen am Industriepark vorbeiführen. Aus<br />
ornithologischer Sicht ist hervorzuheben, dass die Flutmulde für Weiß- und Schwarzstorch<br />
und auch für verschiedene andere Arten (darunter weitere gefährdete und sonst seltene<br />
Arten, wie etwa Graureiher, verschiedene Greife wie Turm- und Baumfalken, Rohrweihe<br />
und Mäusebussard) einen <strong>at</strong>traktiven und hervorragenden Nahrungsbiotop darstellt.<br />
Für die Gruppe der Amphibien stellt sich heraus, dass die Lafnitz und ihre begleitenden<br />
Gewässerstrukturen (bzw. deren Reste in Form von teils abgeschnittenen Altarmen, wie<br />
etwa die großflächige Au-Restlandschaft bei der Wollinger Mühle) insgesamt wichtige -<br />
Lebensräume sowohl als Laichbiotope als auch als Landlebensräume bieten. Ein weiterer<br />
wichtiger Lebensraum (mit der großflächigen Wiesenlandschaft sowohl als Landlebensraum<br />
als auch als Wanderungs- und Ausbreitungskorridor in einer ansonsten nicht amphi-<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
bienfreundlichen Intensivackerbaulandschaft) ist die Flutmulde, die ebenfalls Laichgewäs-<br />
ser aufweist.<br />
Unter den Insektennachweisen sind insbesondere die Nachweise einer Restpopul<strong>at</strong>ion des<br />
N<strong>at</strong>ura 2000-relevanten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings hervorhebenswert. Diese<br />
Nachweise beziehen sich durchwegs auf das Areal der Unteren Auwiesen nördlich der<br />
Flutmulde und östlich bzw. nördlich des Lahnbachs, einem Areal im großflächigen Ackerbaugebiet,<br />
wo Wiesenreste (wechseltrockene Wiesen) erhalten geblieben sind und kleine<br />
Gräben (Entwässerungsgräben) die Landschaft strukturieren. Bemerkenswert unter den<br />
Heuschreckenfunden sind die Nachweise einiger gefährdeter Arten in der Flutmulde aber<br />
auch im Businesspark Heiligenkreuz selbst. Spektakulär sind weiters die dichten Popul<strong>at</strong>ionen<br />
an Prachtlibellen (2 Arten) am Flutmuldengerinne.<br />
Ein Hauptausweisungsgrund der Lafnitz, aber auch der Flutmulde als N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet<br />
im Untersuchungsgebiet ist das Vorkommen einer artenreichen Fischfauna in den Gewässern,<br />
darunter bemerkenswerterweise alle 8 FFH-relevanten Fischarten (sowie andere gefährdete<br />
Arten). Unter den Säugetieren sind regelmäßige Vorkommen des Fischotters im<br />
Raum des unteren Lafnitztales belegt.<br />
Der eigentliche Projektstandort im bereits gewidmeten Businesspark Heiligenkreuz ist derzeit<br />
intensiv genutztes Ackerland und somit vom veget<strong>at</strong>ionskundlichen/n<strong>at</strong>urschutzfachlichen<br />
Standpunkt praktisch irrelevant. Hingegen konnten v.a. in der Flutmulde einige interessante<br />
und auch gefährdete Pflanzenarten gefunden werden. Im Fachbeitrag wird die<br />
Veget<strong>at</strong>ion der großen Biotopkomplexe (Lafnitz und begleitende Veget<strong>at</strong>ion im Regulierungsprofil,<br />
Altarme und Altarmrelikte, Flutmulde) detailliert beschrieben. Schwerpunkt lag<br />
auch hier auf der Erfassung von N<strong>at</strong>ura 2000-relevanten Lebensraumtypen; von den sechs<br />
im gesamten N<strong>at</strong>ura 2000-Gebiet Lafnitzauen genannten Lebensraumtypen konnten drei<br />
in der Umgebung des Projektareals bestätigt werden (Erlen-Eschen-Weidenauen, N<strong>at</strong>ürliche<br />
Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften, Zweizahnfluren schlammiger<br />
Ufer).<br />
4.9.2 Auswirkungen<br />
Die möglichen künftigen Auswirkungen der geplanten Anlage auf die Schutzgüter wurden<br />
für die Bauphase, die Betriebsphase, den Störfall und die Nullvariante beurteilt, und zwar<br />
für die Auswirkungsk<strong>at</strong>egorien Flächenverbrauch/Flächenverlust, Trennwirkung, Luftschadstoffe/Immissionen,<br />
Wasser/Hydrologie, Lärm und Licht. Eine Auswirkungsanalyse wurde<br />
schließlich auch für die einzelnen N<strong>at</strong>ura 2000-Schutzobjekte im Sinne einer N<strong>at</strong>urverträglichkeitserklärung<br />
erstellt.<br />
Die durchgeführten vogel-, insekten- und amphibienkundlichen sowie botanischen Kartierungen<br />
sowie auch die Erhebung der Lebensraumtypen zeigen, dass einige Teilbereiche<br />
der projektnahen Umgebungslandschaft als n<strong>at</strong>urschutzfachlich wertvoll zu bezeichnen<br />
sind. Das Projektvorhaben führt aber in keiner der untersuchten Auswirkungsk<strong>at</strong>egorien zu<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
einer Beeinträchtigung der Schutzgüter; direkter Flächenverbrauch/Flächenverlust ist nicht<br />
gegeben, eine Trennwirkung durch Beeinträchtigung von Wanderungskorridoren für Amphibien<br />
ist nicht festzustellen (dies insbesondere deshalb, da auf einer Straßenlänge von<br />
850 m zwei groß dimensionierte Amhibiendurchlässe zur Verfügung stehen: einerseits die<br />
Überbrückung der Flutmulde und zum Zweiten die Brücke über die Lafnitz selbst).<br />
Hinsichtlich der Immissionen von Luftschadstoffen ist festzuhalten, dass die projektspezifischen<br />
Immissionen (zumeist deutlich) unter den einschlägigen Grenz- und auch unter<br />
den fachspezifischen Richtwerten (Langfristwerte) liegen. Es sind keine relevanten Belastungen<br />
zu erwarten, die zu neg<strong>at</strong>iven Wirkungen auf die Flora oder Fauna führen könnten.<br />
Dies gilt ebenso für die Abwasseremissionen, es finden keinerlei projektbedingte Veränderungen<br />
der rund um den Anlagenstandort befindlichen Gewässer st<strong>at</strong>t, so dass auch die<br />
gewässergebundenen Schutzobjekte sämtlich unbeeinflusst bleiben. Weder bei der Auswirkungsk<strong>at</strong>egorie<br />
Lärm noch bei der K<strong>at</strong>egorie Licht resultieren bei den verschiedenen<br />
Schutzgütern relevante Belastungen bzw. Einschränkungen.<br />
Ungarische Schutzgebiete (N<strong>at</strong>urpark Raab-Örség-Goricko, Örség-N<strong>at</strong>ionalpark, N<strong>at</strong>ura-<br />
2000-Gebiet Örség, Ramsar-Gebiet Oberes Raabtal) werden durch das Vorhaben weder<br />
direkt berührt noch sind sie durch Ausstrahlungswirkungen betroffen.<br />
Zusammenfassend kann also für das geplante Vorhaben der Errichtung und des Betriebes<br />
einer Wirbelschichtkesselanlage festgestellt werden, dass aus der Sicht des Fachbereiches<br />
Landschaft, Tiere, Pflanzen und Lebensräume keine neg<strong>at</strong>iven Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter resultieren und die Anlage somit als umweltverträglich beurteilt werden kann.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.10 Wasser, Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und Wasserwirtschaft<br />
4.10.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes hängt von den bearbeiteten Teildisziplinen ab<br />
und wurde wie folgt festgelegt.<br />
a) für hydrologische Aussagen der Bereich der nächstgelegenen Messstellen (Eltendorf,<br />
Kukmirn für Niederschlag und Temper<strong>at</strong>ur)<br />
b) für hydrogeologische Aussagen der Anlagenstandort unter Miteinbeziehung der<br />
Reichweite möglicher quantit<strong>at</strong>iver Auswirkungen bei ungünstigsten Verhältnissen<br />
c) für Aussagen zu den Oberflächengewässern der Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz<br />
sowie die Lafnitz vom Pegel Eltendorf bis zur Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />
d) für generelle geologische Aussagen der Anlagenstandort sowie die Talniederung des<br />
Lafnitztales auf Höhe Heiligenkreuz Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />
e) für Aussagen betreffend (historische) Erdbeben Umkreis von zumindest 50 km<br />
4.10.2 Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />
Hydrologie<br />
Die wesentlichen hydrologischen Parameter zur Charakterisierung des Ist-Zustandes (Wasserbilanz)<br />
werden in Tab. 4-10 dargestellt:<br />
Parameter in mm/anno Parameter in % von N<br />
Niederschlag 723 100<br />
Oberflächenabfluss 213 29,4<br />
Evapotranspir<strong>at</strong>ion 462 63,9<br />
Grundwasserneubildungshöhe 48 6,7<br />
Tabelle 4-10: Wasserbilanz<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Hydrogeologie<br />
Der Standort liegt innerhalb des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit in der hier weitflächig<br />
ausgedehnten Talniederung des Lafnitztales vor der Sta<strong>at</strong>sgrenze zu Ungarn.<br />
Auch im weiteren Umfeld ist das Lafnitztal aus sandig-kiesigen Talalluvionen aufgebaut,<br />
welche ab 7 m bis 10 m unter Gelände von tertiären Feinkornsedimenten und zwar Schluffen<br />
bis Tonen mit wechselnden Feinsandgehalten unterlagert werden.<br />
Über den alluvionalen Sanden und Kiesen (vorwiegend sandige Kiese) liegen knapp 2,0 m<br />
bis 3,0 m mächtige, feinkörnige Ausedimente in Form weitgehend toniger und feinsandiger<br />
Schluffe oder schluffiger Feinsande.<br />
Diese Deckschichten reichen somit etwa 2,5 m bis 4,0 m unter Gelände und verursachen<br />
aufgrund des zumeist niveauhöher liegenden Druckausgleichsspiegel (leicht) gespannte<br />
Grundwasserverhältnisse.<br />
Die generelle Grundwasserströmungsrichtung erfolgt im Gelände des Wirtschaftsparks<br />
von Nordnordwest in Richtung Südsüdost (Richtung Lafnitz), wobei im Ostteil des Wirtschaftsparks<br />
eine akzentuiertere Verschwenkung in Richtung Südost erfolgt.<br />
Im Bereich der Lafnitztalebene zwischen dem Brunnenfeld Heiligenkreuz, der Sta<strong>at</strong>sgrenze<br />
und der Lafnitz wird das Grundwasser<br />
a) durch Dot<strong>at</strong>ionen aus der Lafnitz und den Lafnitz-Altarmen<br />
b) durch Grundwasserneubildung (rund 1,5 l/s x km²)<br />
c) durch Einströmen von Lafnitz-Zubringern aus dem nördlichen Hügelland<br />
angereichert. Eine weitere eventuelle Anreicherungskomponente stellt die Dot<strong>at</strong>ion des<br />
Lafnitz-Altarmsystems (Rustenbachsystem) aus der Lafnitz.<br />
Die generelle Anströmung zum Business Park Heiligenkreuz erfolgt aus Richtung des Brunnenfeldes<br />
Heiligenkreuz, wobei zwischen diesem Brunnenfeld und dem Wirtschaftspark die<br />
Grundwasser-Anreicherung durch das Lafnitz-Altarmsystem (Rustenbachsystem) wirksam<br />
wird.<br />
An den Messstellen nordwestlich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sind Grundwasserspiegelschwankungen<br />
zwischen rund 2,3 m und maximal 3,7 m festzustellen.<br />
Im Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit auch im Bereich des direkten Projektstandortes<br />
ist jedoch von deutlich geringeren Schwankungen zufolge der nunmehr existenten<br />
Grundwasserhaltung mit einem geregelten maximalen Grundwasserstand auszugehen.<br />
Durch diese Grundwasserregulierung und die teilweise Versickerung von Niederschlagswässern<br />
wird auch eine Anhebung der vormals niedrigsten Grundwasserstände im<br />
Bereich des Wirtschaftsparks verursacht. Aufgrund der jetzigen Wasserhaltungssitu<strong>at</strong>ion ist<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
daher von einer Schwankungsbreite des Grundwassers im Bereich von etwa 1,0 m bis maximal<br />
1,5 m auszugehen.<br />
Hinsichtlich des Hochwasserabflusses wurde für das Flutmuldenprojekt von einem Gesamtabfluss<br />
der Lafnitz oberhalb von St. Gotthard in Höhe von rund 700 m³/s (entspricht<br />
etwa einem HQ100) ausgegangen, wobei von diesem Gesamtabfluss ein Teilabfluss in Höhe<br />
von 240 m³/s zum Zweck der Entlastung der Lafnitz in die Lahnbachmulde (Flutmulde)<br />
vorgesehen war. Im HW100-Fall führt die Lafnitz oberhalb des Einströmbereiches ca. 560<br />
m³/s, wovon 100 m³/s über eine Geländeausschlitzung zur Entlastungsmulde gelangen.<br />
Zusätzlich strömt ein linksufriger Vorlandabfluss in den Einströmbereich sowie weiter in die<br />
Lahnbachentlastung, sodass insgesamt 240 m³ abgeführt werden können und die Lafnitz<br />
selbst einen auf 460 m³/s verminderten Abfluss abführt. Die Berechnungen der maximal<br />
mögliche Durchflussmenge in der Flutmulde ergaben einen Abfluss von 326,8 m³/s. Dementsprechend<br />
h<strong>at</strong> die bestehende Flutmulde eine das HQ100 deutlich übersteigende<br />
Hochwasserabflusskapazität.<br />
Die im Wirtschaftspark Heiligenkreuz anfallenden Oberflächenwässer der Dach-, Strassenund<br />
Verkehrsflächen werden in Muldenrigol-Systeme bzw. Rigolsysteme eingeleitet. Die auf<br />
Verwertungsflächen anfallenden Oberflächenwässer werden im Muldenrigolsystem gespeichert<br />
und gedrosselt in den oder die Vorfluter abgegeben. Für die Bemessung der anfallenden<br />
Wassermengen wurde von einem Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad von 65 % für<br />
reine Verwertungsflächen und von 25 % für die sogenannten Grünraum-<br />
Verwertungsflächen ausgegangen. Die Beseitigung der Dachflächenwässer erfolgt über<br />
Rigolen-Systeme, die Beseitigung der Oberflächenwässer auf Verkehrs- und Freiflächen<br />
erfolgt über Muldenrigol-Systeme.<br />
Geologische Verhältnisse<br />
Geologisch wird der Bereich des Businesspark Heiligenkreuz Szentgotthárd mit den allerjüngsten<br />
Ablagerungen der Talalluvionen der Lafnitz sowie tributärer Seitengerinne gekennzeichnet.<br />
Morphologisch orientiert sich die Talniederung von Westen nach Osten verlaufend.<br />
Insgesamt gesehen liegt das Lafnitztal innerhalb der tertiären Sedimente des Pannon eingebettet,<br />
an dessen Talflanken jüngere, quartäre Terrassenschotter, insbesonders Schotter<br />
mit Schluffbedeckung des mittleren bis unteren Pleistozän situiert sind.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass keine tektonischen Elemente im Sinne einer<br />
Störung und / oder Verwerfung bis an die Geländeoberkante durch die feinkörnigen, dichten<br />
jungtertiären Sedimente ausstreichen und zudem kein tektonisches Element auf einer<br />
Verbindungslinie zwischen der RVH Heiligenkreuz und dem Thermenstandort (Thermalbohrung)<br />
liegt. Eine diesbezügliche nachteilige Auswirkung der RVH Heiligenkreuz auf den<br />
Pfad allfälliger tektonisch verursachter Wegigkeiten ist somit auszuschließen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Heiligenkreuz liegt im Bereich der Erdbebenzone des Grazer Beckens, die sich durch eine<br />
geringe Seismizität auszeichnet. Aus diesem Bereich sind keine stärkeren Beben mit Schadenswirkung<br />
und nur schwache Beben bekannt. Demnach wird im Umkreis von Heiligenkreuz<br />
nur selten ein fühlbares, bodenständiges Erdbeben wahrgenommen. Stärkere Erdbeben,<br />
dessen Epizentren jedoch in größerer Entfernung lagen, wurden zum Teil mit einer<br />
lokalen Intensität von mindestens 4 Grad (EMS 98) wahrgenommen<br />
Wasserwirtschaft<br />
Im Hinblick auf allfällige Vorbelastungen im Sinne von möglichen Altablagerungen bzw.<br />
Altstandorten wurden am Umweltbundesamt diesbezügliche D<strong>at</strong>en erhoben. Demnach ist<br />
im Porengrundwassergebiet Heiligenkreuz im Lafnitztal ein einziger Altstandort der ehemaligen<br />
Firma Marth Karl auf dem jetzigen Betriebsgelände Lenzing erfasst. Dabei handelt<br />
es sich laut Angaben des UBA um einen ehemals baustoffherstellenden Betrieb. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass allfällige, vermutlich baurestmassenähnliche Abfälle, im Zuge<br />
der Errichtung des Produktionsbetriebes der Lenzing Fibers entfernt wurden.<br />
Im weiteren Umfeld sind 5 Altstandorte sowie eine Altablagerung jenseits der Lafnitz (bezogen<br />
auf den Businesspark Heiligenkreuz - Szentgotthárd) erfasst. Davon befinden sich vier<br />
in Wallendorf, eine bei Ziegelofen und eine gemeldete Deponie südöstlich von Deutsch<br />
Minihof.Aufgrund der Lage der Altstandorte im Umfeld und der hydrogeologischen Verhältnisse<br />
(Grundwasserströmungsrichtung) sind diese Altstandorte für die gegenständliche<br />
RVH Heiligenkreuz nicht weiter relevant.<br />
Auf Basis der Gewässergütemessstellen wurden drei Grundwassermessstellen zur größerräumlichen<br />
Erfassung der Grundwassergüte des unteren Lafnitztales ausgewählt und die<br />
D<strong>at</strong>en beim Umweltbundesamt erhoben. Grenzwertüberschreitungen der Sonde Brunnenfeld<br />
Heiligenkreuz treten vereinzelt bei den Parametern Ammonium, Orthophosph<strong>at</strong>, Atrazin,<br />
Desethyl<strong>at</strong>razin und Desisopropyl-<strong>at</strong>razin auf.<br />
Zur Bewertung der Gewässergüte der Lafnitz wurden die D<strong>at</strong>en der nächstgelegenen<br />
Messstelle bei Eltendorf herangezogen. Zusätzlich finden sich Angaben im Wassergütebericht<br />
2006 des Umweltbundesamtes. Demnach tr<strong>at</strong>en in der Lafnitz im Beobachtungszeitraum<br />
2003 bis 2004 Überschreitungen gemäß dem Entwurf der Allgemeinen Immissionsverordnung<br />
für Fließgewässer im Jahr 2003 beim Parameter Atrazin auf sowie nach der<br />
Qualitätszielverordnung für Gefährliche Stoffe bei Kupfer ebenfalls im Jahr 2003. Gemäß<br />
WGEV D<strong>at</strong>enbank Fließgewässer 2006 wird die Gewässergüte der Lafnitz bei Eltendorf<br />
durchgehend mit 2,0 bewertet.<br />
Folgende Stillgewässer befinden sich im Umfeld der geplanten Anlage vor:<br />
• Altarm der Lafnitz südwestlich in ca. 150 m Entfernung zum Anlagenareal. Dieser<br />
nächstgelegene Altarm der Lafnitz wird durch das Vorhaben nicht berührt. Aufgrund<br />
der begrenzten Wasserfläche und der voraussichtlich geringen Kommunik<strong>at</strong>ion mit<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
dem Grundwasserkörper (Verschlammung) ist dieser Altarm als hoch eutroph zu beurteilen.<br />
• Teich des Businessparks südöstlich in ca. 700 m Entfernung zum Anlagenareal<br />
• Teich der Gemeinde Heiligenkreuz südöstlich in ca. 1.200 m Entfernung zum Anlagenareal<br />
(jenseits der Lahnbach-Entlastung)<br />
4.10.3 Auswirkungen<br />
Nachstehende Aufstellung zeigt eine zusammengefasste Bewertung der Auswirkungen, der<br />
beabsichtigten Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung der Auswirkungen sowie<br />
eine Beurteilung der daraus resultierenden allfälligen Restbelastungen.<br />
Errichtungsphase<br />
Auswirkungen<br />
Veränderung Niederschlagwassereinträge<br />
Grundwasserabpumpung<br />
Baugrubenwasserhaltung<br />
Erschütterung durch<br />
Schwerverkehr und Baustellenbetrieb<br />
Bewer<br />
tung<br />
Maßnahmen<br />
E R R I C H T U N G S P H A S E<br />
Bewer<br />
tung<br />
0 keine erforderlich 0 keine<br />
2 Umspundung tiefere Baugrubenbereiche<br />
0 keine erforderlich 0 keine<br />
Restbelastung<br />
0 keine, da temporär<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Betriebsphase<br />
Anfall und Ableitung Niederschlagswässer<br />
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B E T R I E B S P H A S E<br />
1 Ableitung, Pufferung und Weiterleitung<br />
in das Entwässerungssystem<br />
des Businessparks lt. Bestehendem<br />
Konsens<br />
Nutzwasserentnahme 1 außer Fremdversorgung keine sinnvoll<br />
Tiefbauteile und Fundamente<br />
im Grundwasserschwankungsbereich<br />
bzw.<br />
im Aquiferbereich<br />
Anfall Kesselwässer<br />
aus Wirbelschichtkessel<br />
Anfall Kesselabschlämmwässer<br />
beim Alleinbetrieb<br />
Hilfskessel<br />
1 innerhalb des<br />
bestehenden<br />
Konsenses<br />
1 gering<br />
0 keine erforderlich 0 keine<br />
1 Verbringung in Kläranlage AWV<br />
Jennersdorf innerhalb bestehendem<br />
Konsens oder Rückführung nach<br />
Zwischenspeicherung<br />
1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />
Anfall Sanitärabwässer 1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />
Anfall Tankstellenabwässerr<br />
Anfall Löschwässer, Reinigungsabwässer<br />
und AbwasserAmmoniakwasseranlage<br />
Erschütterungen durch<br />
Schwerverkehr<br />
1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />
1 Einleitung in Kläranlage AWV Jennersdorf<br />
oder Fremdentsorgung<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
0 keine erforderlich 0 keine
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Betriebsstörungen<br />
Auswirkungen<br />
Schadstoffeintrag auf unbefestigte<br />
Flächen<br />
Schadstoffeintrag befestigte<br />
Flächen<br />
Schadstoffeintrag in das<br />
Oberflächenentwässerungssystem<br />
Schadstoffeintrag in das<br />
Grundwasser<br />
Bewertung<br />
Maßnahmen<br />
Bewertung<br />
B E T R I E B S S T Ö R U N G / S T Ö R F A L L<br />
2 Vorsorgemaßnahmen (Errichtungsphase),<br />
Bodenaushub / Entsorgung<br />
(Errichtungs- u. Betriebsphase)<br />
2 Stabilisierung Ölbindemittel, Absaugmaßnahmen<br />
3 a) Absperrvorrichtung zwischen<br />
Auffangbecken u. Tiefendrainage<br />
b) Schließen des Drosselorgans<br />
im HW-Schutzdamm der Lafnitz,<br />
Reinigungs- und Absaugmaßnahmen<br />
3 a) Vorsorgemaßnahmen (Errichtungsphase)<br />
b) punktuelles Abpumpen am<br />
Schadensherd<br />
c) Abpumpen durch Nutzwasserbzw.<br />
zusätzliche Sperrbrunnen<br />
(Beweissicherung vorgesehen)<br />
Die Bewertungsstufen für Auswirkungen und die Restbelastung bedeuten wie folgt:<br />
0 = nicht vorhanden bis vernachlässigbar<br />
1 = gering bzw. nicht mehr als geringfügig<br />
2 = mittel<br />
3 = hoch<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
0 keine<br />
Restbelastung<br />
0 vernachlässigbar<br />
Die Auflistung der Auswirkungen bzw. potenziellen Auswirkungen (bei Betriebsstörungen)<br />
zeigt, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung der<br />
Auswirkungen zu einer geringen bis vernachlässigbar geringen Restbelastung führen, soferne<br />
derartige Maßnahmen aus fachlicher Sicht überhaupt möglich oder erforderlich sind.<br />
Die Veränderung des Grundwasserhaushalts durch das Vorhaben im Sinne des Eingriffs<br />
von Tiefbauten / Kellergeschossen in den Grundwasserkörper ist vernachlässigbar. Die<br />
beantragte Nutzwasserentnahme für den Anlagenbetrieb wird quantit<strong>at</strong>ive Auswirkungen<br />
von maximal rund 150 m um die Entnahmebrunnen nach sich ziehen.<br />
Eine Wasserhaltung bei den tieferen Baugruben bis zur Baugrubensohle ohne Umspundung<br />
(teilweise 6,0 m / 7,0 m unter Gelände) würde quantit<strong>at</strong>ive Auswirkungen bis in eine<br />
Entfernung von rund 500 m nach sich ziehen. Eine Umspundung der tieferen Baugruben<br />
bewirkt eine vernachlässigbare Auswirkung dieser temporären Bauhilfsmaßnahmen.<br />
Revision 1 Seite 115/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Die Ableitung der Niederschlagswässer auf versiegelten Flächen erfolgt über Rigolen und<br />
Muldenrigolen in ein Auffangbecken, wovon eine gedrosselte Ableitung in das Entwässerungssystem<br />
des Businessparks Heiligenkreuz erfolgt. Diese anlagenspezifische Oberflächenentwässerung<br />
bewegt sich innerhalb des bestehenden Konsenses des Businessparks<br />
Heiligenkreuz.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.11 Raumordnung<br />
Im Fachbereich Raumordnung, der die Themenbereiche Siedlungswesen, Landschaftsbild,<br />
Sach- und Kulturgüter, Freizeit Erholung und Fremdenverkehr beinhaltet, wurden die<br />
Errichtung und der Betrieb der RVH im Hinblick auf ihre zu erwartenden Auswirkungen auf<br />
die bestehende und künftige räumliche Struktur des Untersuchungsgebietes, die dominierenden<br />
Raumfunktionen und die örtlichen und überörtlichen Zielvorstellungen untersucht.<br />
Die Flächenwidmung am Anlagenstandort und in seiner näheren Umgebung ist in Abb. 2-3<br />
in Kap. 2.4.1 Standortbeschreibung dargestellt.<br />
4.11.1 Auswirkungen Raumordnung<br />
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche wird davon ausgegangen,<br />
dass von der geplanten Anlage keine gesundheitsgefährdenden oder sonstige, neg<strong>at</strong>ive<br />
Auswirkungen auf Mensch und N<strong>at</strong>ur zu erwarten sind. Somit gilt für den Fachbereich<br />
Raumordnung:<br />
Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Arbeitsplätze ist davon<br />
auszugehen, dass neue Arbeitsplätze entstehen werden, insbesondere durch zu erwartende,<br />
neue (Energie benötigende) Betriebe. Dies ist ein wesentlicher Faktor gegen die in der<br />
Region festzustellenden Abwanderungstendenzen. (Zusätzliche Arbeitsplätze aus den N<strong>at</strong>urparkaktivitäten,<br />
die diesem Trend entgegenwirken können, sind nicht in dem Ausmaß zu<br />
erwarten). Die Auswirkungen der geplanten Anlage auf Bevölkerung und Arbeitsplätze sind<br />
daher für alle behandelten Gemeinden positiv zu bewerten.<br />
Von den behandelten Gemeinden in Österreich verfügen lediglich Heiligenkreuz und Königsdorf<br />
über ein Örtliches Entwicklungskonzept.<br />
Während das örtliche Entwicklungskonzept von Heiligenkreuz speziell auf die Industrie- und<br />
Gewerbeentwicklung aufbaut, setzt das örtliche Entwicklungskonzept von Königsdorf stark<br />
auf den sanften Tourismus.<br />
Die geplante Anlage steht daher voll im Einklang mit dem örtlichen Entwicklungskonzept<br />
von Heiligenkreuz und ist daher positiv zu beurteilen.<br />
Obwohl sich die geplante Anlage in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Landschaftsschutzgebiet<br />
und N<strong>at</strong>urpark Raab, sowie zum Europaschutzgebiet Lafnitztal befindet,<br />
werden im Hinblick auf die im Kapitel N<strong>at</strong>urschutzrechtliche Festlegungen" dargelegten<br />
Erhaltungs- und Schutzziele in keiner Gemeinde neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen gesehen.<br />
Bei der geplanten Anlage bestehen keine Widersprüche zu den vorliegenden überörtlichen<br />
Raumordnungsvorgaben (Raumplanungsgesetz, Landesentwicklungsprogramm,<br />
sonstige Landeskonzepte, sowie Bundesvorgaben).<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.11.2 Auswirkungen auf die Landschaft<br />
Kriterium Allgemeine Charakterisierung der Landschaft:<br />
Generell gilt für die Bereiche Lafnitz allgemein, Teiche, Lahnbach, und Flutmulde, dass die<br />
Gebiete rund um die Lafnitz in diesem Abschnitt einen wichtigen Naherholungsbereich darstellen,<br />
welcher aufgrund der Nähe zum Objekt aus ästhetischen Gründen eine Abwertung<br />
erfahren könnte. Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen als<br />
Kulissen gepflanzt werden.<br />
Bereiche, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht werden<br />
kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert, da die<br />
Bäume die Gebäude nur zum Teil abdecken, werden durch die Fassadengestaltung des<br />
Gebäudes in die bestehende Landschaft eingebunden.<br />
Der Schlösselberg wird aufgrund seiner Entfernung zum Objekt nicht neg<strong>at</strong>iv beeinflusst<br />
werden.<br />
Kriterium Landschaftsbild<br />
Zur Überprüfung der Sichtbeziehungen wurden unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden<br />
Vernetzung der Regionen Blickachsen rund um den Standort der zukünftigen<br />
Reststoffverwertungsanlage festgelegt.<br />
Zur Überprüfung, Visualisierung und Darstellung von etwaigen Problembereichen wurden<br />
Fotos erstellt, in welche dann ein maßstabsgetreues Arbeitsmodell eingefügt wurde.<br />
Blickachsen wurden dort definiert wo es zu Sichtbeziehungen zwischen Orten des öffentlichen<br />
Interesses und der RVH kommen kann (Punkte 1 -6). Das Problempotential besteht<br />
in einem vom individuellen Betrachter als möglicherweise unästhetisch empfundenem Auftreten<br />
des Gebäudes in der Landschaft. Das Gebäude ist von allen gewählten Fotostandorten<br />
teilweise sichtbar.<br />
1: St. Gotthard Thermalbad<br />
Es wird eine Blickbeziehung vom Haupteingang des Thermalbades St.Gotthard zur RVH<br />
möglich sein. Aufgrund der Entfernung, der Bauwerke und der Landschaftselemente auf<br />
dieser Blickachse werden vor allem der Kamin und das obere Drittel der RVH in Erscheinung<br />
treten.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
2: St. Gotthard Bahnhofsbereich<br />
Vom Bahnhofsbereich St.Gotthard zu den Gebäuden der RVH wird sich eine direkte Blickbeziehung<br />
herstellen lassen, allerdings wird dies auf Grund der an- und abfahrenden bzw.<br />
verweilenden Zugarnituren direkt vom Bahnhofsbereich aus selten der Fall sein. Den besten<br />
Blick auf die RVH wird man von den Bereichen südwestlich des Bahnhofes haben.<br />
3: Ungarn, nördlich vor der Lahnbachbrücke<br />
Von der nördlichen Zufahrtsstraße nach St. Gotthard werden streckenabschnittsweise Gebäudeteile<br />
der RVH sichtbar sein. Sie werden allerdings nicht frei stehen; sondern in eine<br />
Auwaldkulisse eingebunden sein.<br />
4: Ortsgebiet Heiligenkreuz<br />
Das Ortsgebiet von Heiligenkreuz liegt in einer derartigen Entfernung dass die RVH zwar<br />
von gewissen Punkten aus gesehen werden kann, aber auf Grund der Entfernung derartig<br />
minimiert in Erscheinung tritt dass auch kleinere Bäume/Gehölzgruppen ausreichen um das<br />
gesamte Gebäude abzudecken.<br />
5: südl. Zufahrt Deutsch Minihof<br />
Von der Zufahrtsstraße nach Deutsch Minihof werden Teile des Gebäudekomplexes - eingebunden<br />
in Baumkulissen - sichtbar sein.<br />
6: Deutsch Minihof Ortsgebiet<br />
Von Deutsch Minihof werden Teile des Gebäudekomplexes - eingebunden in Baumkulissen<br />
- sichtbar sein.<br />
Da die gesamte Restoffverwertungsanlage niemals vollkommen freistehend in Erscheinung<br />
tritt, sondern immer teilweise verdeckt von Baumgruppen ist können die jeweiligen sichtbaren<br />
Teile an die Landschaft bzw. an den Horizont angepasst werden. Aufgrund des strukturierten<br />
Landschaftsbildes und der mannigfaltigen Blickachsen zum Objekt empfiehlt es sich<br />
die Fassade so zu gestalten dass der Übergang der Landschaft in den Horizont und wieder<br />
zurück möglichst fließend gestaltet wird, um möglichst wenige abrupte Störungen des<br />
Landschaftsbildes zu erhalten. Die Farbgebung ist daher von dunkelgrün über hellgrün bis<br />
zum Silbergrau des Horizontes abzustufen.<br />
Das grüne Landschaftsprofil verläuft, von den meisten Beobachtungsstandpunkten aus<br />
gesehen, so, dass die Bereiche bis 20 m Höhe zu 80% im Grünen liegen, es folgt darauf<br />
der Übergangsbereich bis in eine Höhe von ca. 30 m. Aufgrund dieser T<strong>at</strong>sachen und Aufgrund<br />
der technischen Anforderungen (Transport) wird vom Bearbeiter empfohlen die Ge-<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
bäude, linear abgestuft, bis in eine Höhe von 12 m in einem einheitlichen Dunkelgrün<br />
(Schilfgrün RAL 6013) zu gestalten und Bereiche die darüber hinaus gehen in einem helleren<br />
Bl<strong>at</strong>tgrün (Laubgrün RAL 6002) zu gestalten. Dieser zweite Grünstreifen wird am sinnvollsten<br />
bis in eine Höhe von 25 m gezogen. Ab einer Höhe von 25 m kann dann der Grauton<br />
(weißaluminium RAL 9006), wie bei Lenzing Fibers, für den Horizont angewendet werden.<br />
Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />
Kulissen gepflanzt.<br />
Die Vorschläge des Bearbeiters hinsichtlich Fassadengestaltung werden berücksichtigt,<br />
soweit es das architektonische Gesamtkonzept und die technischen Anforderungen zulassen.<br />
Kriterium nächtliche Kunstlichtwirkung auf die Umwelt<br />
Zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen von nächtlichem Kunstlicht<br />
auf die Schutzgüter Menschen und Tiere werden folgende Maßnahmen gesetzt:<br />
• Bei der Festlegung der Leuchtenstandorte wird darauf geachtet, dass die Nachbarschaft<br />
möglichst wenig beeinflusst wird.<br />
• Direkte Blickverbindungen zur Leuchte sollen vermieden werden, ist das nicht möglich,<br />
werden Blenden vorgesehen.<br />
• Für größere Plätze, die gleichmäßig beleuchtet werden sollen (Lager, Sportplätze)<br />
sind Scheinwerfer mit asymetrischer Lichtverteilung zu verwenden, die oberhalb von<br />
85° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben.<br />
• Zur Reduktion des UV Lichtanteils werden die UV-Licht-ärmeren N<strong>at</strong>riumdampf-<br />
Hochdrucklampen verwendet.<br />
Kriterium Landschaft als Erholungs- und Erlebnisraum<br />
Ist- Zustand:<br />
Der N<strong>at</strong>urpark Raab wird vorwiegend im Sommer und im Herbst im Familienverband besucht<br />
(60% aller Besucher), gefolgt von Personen welche durchschnittlich 40 Jahre alt sind,<br />
über ein hohes Bildungsniveau verfügen und im Freundes- und Bekanntenkreis unterwegs<br />
sind. Einer Befragung zu folge handelt es sich bei 84% der befragten Touristen und Besucher<br />
um Naherholer und Tagesgäste, wobei der Anteil an Naherholern (28%) im N<strong>at</strong>urpark<br />
Raab höher ist als in anderen N<strong>at</strong>urparken (11 15%).<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Neben Naherholern und Tagesgästen sind vor allem noch die Übernachtungsgäste zu nennen.<br />
Die meisten Übernachtungsgäste (27% aller Übernachtungsgäste) im N<strong>at</strong>urpark Raab<br />
sind Wiener, was sich aufgrund der räumlichen Distanz zu Wien erklären lässt.<br />
Es konnten im Süden mehr Übernachtungsgäste als im Norden festgestellt werden dafür<br />
überwiegen die Tagesgäste im Norden ( Gäste aus Ungarn und der Steiermark).<br />
Als absolute Hauptmotive um in die N<strong>at</strong>urparkregion zu reisen gilt das N<strong>at</strong>ur- und Landschaftserlebnis<br />
(vor allem die Landschaftsästhetik), welches vor allem im Rahmen familiärer<br />
Unternehmungen (und sozialer Kontakte) konsumiert wird.<br />
Gesucht wird im N<strong>at</strong>urpark vor allem die persönliche Erholung (entspannen, die Ruhe genießen,<br />
Urlaub machen). Hier steht vor allem die individuelle Erholung über die Landschaftsfaktoren<br />
Ruhe und Ästhetik im Vordergrund. Der Weg zu dieser Erholung führt bei<br />
fast der Hälfte aller N<strong>at</strong>urparkbesucher über Bewegungs- und Sportaktivitäten im N<strong>at</strong>urpark.<br />
Die überwiegende Mehrheit der Besucher besteht aus Wiederholungsbesuchern, welche<br />
auch vorhaben die Region weiterhin zu besuchen.<br />
Problempotential:<br />
Aufgrund der teilweisen Sichtbeziehungen zum Objekt könnte die Landschaft eine ästhetische<br />
Abwertung erfahren.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen:<br />
Es sind aufgrund der Entfernungen der Erlebnis- und Erholungsräume zum Objekt wenige<br />
bis gar keine Auswirkungen zu erwarten.<br />
Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />
Kulissen gepflanzt.<br />
In jenen Bereichen, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht<br />
werden kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert,<br />
wird die Integr<strong>at</strong>ion der RVH in die Landschaft durch die Fassadengestaltung verbessert.<br />
Kriterium Landschaft als N<strong>at</strong>ur- und Kulturraum<br />
Ist- Zustand:<br />
Der Lahnbach verläuft in diesem Bereich parallel zur Lafnitz und ist eingebettet in den<br />
anthropogen hergestellten Retentionsraum Flutmulde. Er weist hier ein gut strukturiertes<br />
Profil auf und besitzt einen langsam fließenden Charakter. Der Lahnbach ist als N<strong>at</strong>urraum<br />
wertvoll, da er geeignete Lebensbedingungen für heimische Tier- und Pflanzenarten bietet.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Die Flutmulde ist umgeben von agrarisch genutzten Flächen und ist ebenso wie der Lahn-<br />
bach als N<strong>at</strong>urraum wertvoll, da er geeignete Lebensbedingungen für heimische Tier- und<br />
Pflanzenarten bietet. Die Flutmulde ist von landwirtschaftlicher Bedeutung da sie als zweischürige<br />
Wiese landwirtschaftlich genutzt wird.<br />
Das Offenland des Lafnitztals unterliegt zum größten Teil der agrarischen Nutzung. Neben<br />
den Ackerflächen befinden sich auch noch Auwaldrestbestände, Wiesen und Brachen. Das<br />
Gerinne der Lafnitz selbst ist hier begradigt und umsäumt von Hecken, Au-, und Feldgehölzen.<br />
Die Teichanlagen im direkten Anschluss an den Businesspark stellen einen besonders für<br />
die Naherholung wichtigen N<strong>at</strong>urraum dar. Das Areal der Teiche liegt auf einer wichtigen<br />
Blickachse. Das Offenland der Teiche kann daher von großer Bedeutung für die Sichtbeziehungen<br />
sein, da es als Standort für kulissenbildenden Bewuchs/Bauten dienen kann.<br />
Der Schlösselberg, ein teilweise bewaldetes Hügelland, ist von kulturhistorischer Bedeutung.<br />
Er befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im N<strong>at</strong>urpark Raab und ist daher als<br />
N<strong>at</strong>ur- und Kulturraumvon großer Bedeutung.<br />
Problempotential:<br />
Aufgrund der teilweisen Sichtbeziehungen zum Objekt könnte die Landschaft eine ästhetische<br />
Abwertung erfahren.<br />
Auswirkungen und Maßnahmen:<br />
Es sind aufgrund der Entfernungen der Erlebnis- und Erholungsräume zum Objekt wenige<br />
bis gar keine Auswirkungen zu erwarten.<br />
Zur Minimierung der auftretenden Sichtbeziehung werden Baumreihen auf Eigengrund als<br />
Kulissen gepflanzt.<br />
In jenen Bereichen, in welchen der Sichtschutz aus Pl<strong>at</strong>zgründen nicht ausreichend eingebracht<br />
werden kann bzw. der schon vorhandene Sichtschutz nicht ausreichend funktioniert,<br />
wird die Integr<strong>at</strong>ion der RVH in die Landschaft durch die Fassadengestaltung verbessert.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.12 Mensch - Medizin<br />
Aus medizinischer Sicht wird geprüft, ob die künftigen Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe,<br />
Geruch, Erschütterungen, elektromagnetische Felder) des Vorhabens zu Belastungen führen,<br />
welche die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der Menschen sowie die vorhandene<br />
Nutzung der Umgebung beeinträchtigen werden.<br />
Beurteilt werden die Betriebsphase (Immissionsbelastung ohne Realisierung des Projekts<br />
und Immissionsbelastung nach Realisierung des Projekts), die Bauphase (Immissionsbelastung<br />
durch das Bauvorhaben), Betriebsstörungen und die Nachsorgephase.<br />
4.12.1 Luftschadstoffe<br />
Beurteilung Ist-Zustand<br />
Die IG-L Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden im Untersuchungsraum<br />
von den Luftschadstoffimmissionen Kohlenmonoxid [MW8], Schwefeldioxid [HMW<br />
und TMW], Stickstoffdioxid [HMW, TMW und JMW] und von der Staub-, Arsen-, Blei,<br />
Cadmium- und Nickeldeposition im Beobachtungszeitraum eingehalten.<br />
Das gesetzliche Kriterium für den Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10) wurde an einigen<br />
Messstellen in manchen Jahren überschritten, im Bereich Heiligenkreuz/Businesspark aber<br />
eingehaltern. Der PM10 Grenzwert für das Jahresmittel wurde im gesamten Beobachtungszeitraum<br />
eingehalten, der Zielwert für das Jahresmittel immer überschritten.<br />
Der Ozon - Inform<strong>at</strong>ionsschwellenwert (MW1 180 g/m 3 ) wurde nur an der Messst<strong>at</strong>ion<br />
Oberwart im Jahr 2003 (5 mal) und und im Jahr 2007 sechsmal an zwei Tagen überschritten.<br />
Die Alarmschwelle (MW1 240 g/m 3 ) wurde im Untersuchungszeitraum an allen Messstellen<br />
eingehalten. Der Zielwert (ab 2010) zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde<br />
im Untersuchungsgebiet an keiner Messst<strong>at</strong>ionen eingehalten.<br />
Auswirkungen in der Bauphase<br />
Im Bereich der Wohnanrainer werden während der Bauphase die NO2 und PM10 Grenzwerte<br />
eingehalten. Beim PM10 TMW ergibt sich keine nennenswerte Verschlechterung<br />
gegenüber dem Ist-Zustand, da der Eintrag das Irrelevanzkriterium erfüllt.<br />
Neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Wohnbevölkerung<br />
durch die Zus<strong>at</strong>zbelastung während der Bauphase sind mit Sicherheit auszuschließen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase<br />
Die Luftschadstoffzus<strong>at</strong>zbelastungen (Immissionen und Deposition) durch den Betrieb der<br />
RVH erfüllen bei allen Schadstoffen beim höchstbelasteten Aufpunkt die jeweiligen Irrelevanzkriterien<br />
(Irrelevanzkriterium
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
mungen auftreten und die vom umwelthygienischen Standpunkt von Relevanz sind, liegen<br />
aber in der Regel nicht im toxischen Bereich.<br />
Bislang fehlen eindeutige Hinweise, dass Geruchsimmissionen in diesen Konzentr<strong>at</strong>ionen<br />
per se krank machen. Die wichtigste Wirkungsk<strong>at</strong>egorie bei der medizinischen Bewertung<br />
von Geruchsimmissionen sind daher Befindlichkeitsstörungen, die meist als Belästigung<br />
bezeichnet werden. Unter Belästigung versteht man ein Gefühl des Unbehagens, welches<br />
durch Stoffe oder Umstände hervorgerufen wird, denen nach Empfinden des Betroffenen<br />
neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen für die eigene Person (andere betroffene Personen) zugeordnet<br />
werden.<br />
Auswirkungen<br />
Im Normalbetrieb erfolgt eine gezielte Absaugung der einzelnen Hallenbereiche. Die abgesaugte,<br />
geruchsbelastete Abluft der Brennstoffannahme und des Klärschlamm- und Rechengutgebäudes<br />
wird über eine der beiden Kesselanlagen (Wirbelschichtkessel, Hilfskessel)<br />
gefahren und mitverbrannt. Die Hallentore sind mit Luftschleieranlagen versehen, um<br />
zu verhindern, dass geruchsbelastete Luft ins Freie gelangt.<br />
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz einer Luftschleieranlage geruchsbelastete<br />
Luft ins Freie gelangen kann, wurde die Häufigkeit von Geruchsstunden im <strong>UVE</strong> FB.<br />
Luft und Klima, Immissionen dargestellt. In diesem Fachbeitrag ist der Bereich, indem in<br />
mehr als 2% der Jahresstunden Gerüche wahrnehmbar sind, dargestellt (Irrelevanzkriterium<br />
gemäß GIRL). Dieser Bereich beschränkt sich im Wesentlichen auf das Betriebsgebiet der<br />
RVH selbst und reicht je nach Richtung bis höchstens 200 m Entfernung und liegt damit<br />
außerhalb des Bereiches mit Wohnanrainern und beschränkt sich auf österreichisches<br />
Sta<strong>at</strong>sgebiet. Eine unzumutbare Geruchsbelästigung von Anrainern ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />
Während des Revisionsstillstandes bei der Lenzing Fibers GmbH (durchgehend ca. 160 h<br />
pro Jahr) können die beiden RVH-Kesselanlagen ebenfalls still stehen. In dieser Stillstandzeit<br />
können auch umfassende Revisionen der RVH durchgeführt werden.<br />
Da während der Revision grundsätzlich keine Reststoffe angeliefert und verarbeitet werden,<br />
im Reststofflager aber noch Abfälle lagern können, erfolgt die Absaugung der Abluft aus<br />
den beiden Reststofflagern mit 35.000 Nm³/h. Auf Grund allfälliger Restemissionen aus<br />
dem Bereich der Klärschlamm- und Rechengutanlieferung sowie der Schlammvorlagebehälter<br />
erfolgt auch hier eine reduzierte Luftabsaugung mit ca. 7.500 Nm³/h.<br />
Die mittels Rechenmodell für den Revisionsstillstand ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />
beträgt 0,65 GE/m³. Der prognostizierte kurzfristige Spitzenwert<br />
liegt unter der Geruchsschwelle von 1 GE/m³. Auch bei Stillstand beider Kesselanlagen<br />
tritt keine Geruchsbelastung auf.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.12.3 Schall<br />
Im Rahmen der <strong>UVE</strong> ist zu prüfen, ob der Bau und der Betrieb des Vorhabens RVH Heiligenkreuz<br />
eine nachhaltige Beeinflussung der bestehenden Lärmsitu<strong>at</strong>ion zur Folge h<strong>at</strong>, die<br />
eine neg<strong>at</strong>ive Auswirkung auf die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden der Wohnbevölkerung<br />
haben kann.<br />
Ist-Situ<strong>at</strong>ion<br />
Die D<strong>at</strong>en zeigen, dass bei den nächstgelegenen Wohnanrainern die derzeitige Lärmbelastung<br />
während des Tages und während der Nacht sehr hoch ist.<br />
Die Grenzwerte des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bzw. die von der WHO empfohlenen<br />
gesundheitsrelevanten Werte (Tag/Nacht: Lr 55 / 45 dB - entsprechen den Immissionsgrenzwerten<br />
Tag/Nacht (im Freien) der Widmung K<strong>at</strong>egorie 3: Städtisches Wohngebiet)<br />
werden während des Tages und während der Nacht bei keinem Anrainer eingehalten.<br />
Die Grenzen des Übergangs zu gesundheitsgefährdenden Auswirkungen bei langandauernder<br />
Einwirkung (Tag/Nacht: Lr 65 / 55 dB) werden beim Anrainer HMP2 während des<br />
Tages und während der Nacht überschritten.<br />
Die Schallpegelspitzen LA,1 halten die Immissionsgrenzwerte der Widmungsk<strong>at</strong>egorie 3 -<br />
Tag 75 dB, Nacht 65 dB, Sonntag 70 dB - bei Anrainer HMP1 am Tag und am Wochenende<br />
ein, nicht jedoch in der Nacht. Bei Anrainer HMP2 werden die Immissionsgrenzwerte<br />
überschritten.<br />
Auswirkungen in der Betriebsphase<br />
An allen Immissionspunkten werden die jeweiligen Anforderungen aus medizinischer Sicht<br />
für Gebiete mit dauernder Wohnnutzung im Planfall 3 mit 80% Bahnanlieferung und im<br />
Planfall 6 mit 100% LKW Anlieferung erfüllt, somit bei allen Wohnanrainern und sensiblen<br />
Nutzungen, wie z.B. die Arztpraxis in Szentgotthard (Szentgotthard RP6). Dies trifft auch<br />
auf den Planfall 4 mit 70% Bahnanlieferung und den Planfall 5 mit 50% Bahnanlieferung zu.<br />
Eine Toleranz von + 1 dB wird aus medizinischer Sicht akzeptiert, da diese Pegelanhebung<br />
nicht wahrnehmbar ist.<br />
Die stellenweise auftretenden Anhebungen durch den Betrieb bzw. das Verkehrsaufkommen<br />
- um maximal 1 dB liegen im Bereich der erzielbaren Mess- und Rechengenauigkeit.<br />
Veränderungen im Bereich von 1 dB können auch subjektiv vom normalempfindenden<br />
menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
Die Schallpegelspitzen liegen deutlich unter dem Immissionsgrenzwert für den Nachtzeitraum<br />
im Freien der K<strong>at</strong>egorie 1 = Ruhegebiet, Kurgebiet, Krankenhaus und sind daher ohne<br />
Relevanz. Diese Aussage gilt auch für die betrieblichen Dauerschallpegel.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Betrieb der RVH Heiligenkreuz zu keiner<br />
wahrnehmbaren Verschlechterung der Immissionssitu<strong>at</strong>ion gegenüber der Immissionssitu<strong>at</strong>ion<br />
ohne Vorhaben führen wird. Neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder eine<br />
Belästigung der Wohnbevölkerung können durch die im Toleranzbereich liegenden Pegelanhebungen<br />
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
Das Projekt RVH Heiligenkreuz ist akustisch als umweltverträglich einzustufen, wenn die im<br />
Fachbeitrag Schalltechnik dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden.<br />
Auswirkungen in der Bauphase<br />
Der in der OÖ Bautechnikverordnung festgelegte Grenzwert von LA,eq 70 dB für alle anderen<br />
Baulandgebieten (z.B. auch Dorfgebiete) wird in allen Bauphasen nicht überschritten,<br />
ebenso der mit LA,max 85 dB festgelegte Grenzwert für wiederkehrende Lärmspitzen.<br />
Die anrainernahen Immissionen durch den Baustellenverkehr und etwaige Immissionen<br />
durch die nächtliche Wasserhaltung sind ohne Relevanz.<br />
Gegenüber dem Ist-Zustand kann es in bestimmten Bauphasen zeitweise zu sehr starken<br />
Pegelanhebungen kommen, die von den Anrainern sehr deutlich wahrgenommen werden<br />
und als sehr störend empfunden werden können.<br />
Aus medizinischer Sicht ist diese Situ<strong>at</strong>ion als zumutbar einzustufen, weil die Bauphasen<br />
zeitlich begrenzt sind und die Spitzenbelastungen daher nur kurzfristig (lärmintensive Arbeitsprozesse<br />
verlagern sich im Zeitverlauf), nicht in den Nachtstunden und nicht in den für<br />
die Erholung wichtigen Wochenenden auftreten werden und somit Erholungsphasen gegeben<br />
sind. Eine Gefährdung der Gesundheit der Anrainer kann ausgeschlossen werden,<br />
wenn die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden.<br />
4.12.4 Elektromagnetische Felder<br />
Im Rahmen des Vorhabens RVH Heiligenkreuz werden ein Erdkabel zur Bewag und ein<br />
Kabel entlang der Rohrbrücke (ca. 7 m über Grund) für jeweils 20 kV Kabel verlegt und eine<br />
Schaltanlage errichtet. Aus medizinischer Sicht ist zu prüfen, ob durch den Betrieb dieser<br />
Kabel und der Schaltanlage Immissionen elektromagnetischer Felder entstehen, welche<br />
neg<strong>at</strong>ive Auswirkungen auf die Gesundheit bzw. eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens<br />
der Werksangehörigen haben können, wobei von einer zeitlich begrenzten Exposition auszugehen<br />
ist.<br />
Revision 1 Seite 127/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Auswirkungen<br />
Bei einem Aufenthalt direkt über dem Erdkabel, neben dem über Grund geführten Kabel<br />
bzw. neben dem Schaltkasten werden die Grenzwerte der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850<br />
für Berufstätige (Arbeitszeit) und für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sicher eingehalten.<br />
Aus medizinischer Sicht sind die Magnetfeldimmissionen in den genannten Bereichen<br />
als völlig unbedenklich einzustufen. Eine Gefährdung von Personen/Arbeitnehmern durch<br />
elektro-magnetische Felder der neu zu errichteten Anlagen ist mit Sicherheit auszuschließen.<br />
Dies gilt auch für Personen mit einem Herzschrittmacher. Bei Herzschrittmachern älterer<br />
Bauart sind theoretisch Beeinflussungen der Funktion bei Magnetfeldern über 20 T vorstellbar,<br />
bis zu 100 T aber eher unwahrscheinlich (2). In Einzelfällen wurden gutartiger<br />
Störbeeinflussungen bei Werten ab 30 T beobachtet. Diese Werte werden im vorliegenden<br />
Fall in allen angeführten Bereichen sehr deutlich unterschritten.<br />
Die Magnetfeldimmission bei den nächstgelegenen Wohnanrainern sind auf Grund der Entfernung<br />
aus medizinischer Sicht völlig irrelevant (
<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.12.6 Freizeit und Erholungsraum<br />
Der Standort und seine Umgebung werden in den Fachbereichen Raumordnung dargestellt.<br />
Am Standort werden durch die Errichtung des Projekts RVH Heiligenkreuz keine schutzwürdigen<br />
Erholungs- und Freizeitgebiete verloren gehen. Die Nutzungsmöglichkeiten in den<br />
angrenzenden Gebieten werden durch Immissionen des Projekts RVH Heiligenkreuz nicht<br />
verschlechtert.<br />
Aus medizinischer Sicht ist der Standort geeignet, da durch die Errichtung des Projekts<br />
RVH Heiligenkreuz der Bevölkerung keine schutzwürdiges Erholungs- und Freizeitgebiete<br />
verloren gehen und es zu keiner Verschlechterung der Nutzungsmöglichkeiten in den angrenzenden<br />
Gebieten durch die Immissionen - Luftschadstoffe und Lärm - des Projekts RVH<br />
Heiligenkreuz kommen wird.<br />
4.12.7 Auswirkungen in der Nachsorgephase<br />
Wird die Anlage aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt eine Demontage<br />
der Anlage in die einzelnen Komponenten. Die Verwertung bzw. Entsorgung der<br />
einzelnen Anlageteile wird den entsprechend zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen<br />
Grundlagen erfolgen.<br />
Bei den Nachsorgearbeiten sind die bautechnischen Auflagen und der Arbeitnehmerschutz<br />
einzuhalten; entsprechend können mit Sicherheit für Menschen im Untersuchungsgebiet<br />
nachteilige Immissionen ausgeschlossen werden.<br />
4.12.8 Gesamtbewertung Mensch - Humanmedizin<br />
Aus medizinischer Sicht wird das Vorhaben Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz als<br />
umweltverträglich eingestuft, wenn die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung bzw.<br />
Verringerung der Auswirkungen umgesetzt werden.<br />
Revision 1 Seite 129/136
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
4.13 Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />
Das geplante Vorhaben befindet sich durch den Standort im grenzüberschreitenden Wirtschaftspark<br />
in Grenznähe und ist daher im Hinblick auf grenzüberschreitenden Auswirkungen<br />
auf das Sta<strong>at</strong>sgebiet der Republik Ungarn zu betrachten.<br />
4.13.1 Luftschadstoffe<br />
Der durch eine Ausbreitungsrechnung ermittelte und auf Basis des Schwellenwertkonzepts<br />
abgegrenzte Einwirkungsbereich des Vorhabens (inklusive Verkehrszunahme durch das<br />
Vorhaben) beschränkt sich auf österreichisches Sta<strong>at</strong>sgebiet. Darüber hinausgehend<br />
kommt es zu keinen für Mensch und Umwelt relevanten Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Luftschadstoffen sind damit auszuschließen.<br />
4.13.2 Geruch<br />
Im Normalbetrieb kommt es zu keinen Geruchsemissionen in die Atmosphäre.<br />
Die für das Rechengebiet für den Revisionsstillstand ermittelte höchste maximale Geruchskonzentr<strong>at</strong>ion<br />
liegt unter der Geruchsschwelle von 1 GE/m³. Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />
durch Gerüche sind damit auszuschließen.<br />
4.13.3 Schall<br />
Im Bereich des Nachbarsta<strong>at</strong>s Ungarn kommt es bei einem Transport per Bahn zu vorhabensbedingten<br />
Schallemissionen.<br />
Die stellenweise auftretenden Anhebungen des Schallimmissionspegels durch den Betrieb<br />
bzw. das Verkehrsaufkommen betragen unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />
lärmmindernden Maßnahmen maximal 1 dB und liegen damit im Bereich der erzielbaren<br />
Mess- und Rechengenauigkeit. Veränderungen im Bereich von 1 dB können auch subjektiv<br />
vom normalempfindenden menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden.<br />
Relevante grenzüberschreitende Auswirkungen von Schallimmissionen sind damit auszuschließen.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
4.13.4 Elektromagnetische Felder<br />
Die Magnetfeldimmission bei den nächstgelegenen Wohnanrainern sind auf Grund der Entfernung<br />
aus medizinischer Sicht völlig irrelevant (
<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Oberflächenwasserhaushaltsveränderungen sind<br />
damit auszuschließen.<br />
4.13.7 Sonstige Auswirkungen<br />
Geprüft wurde weiters, ob es durch Einschränkungen / Veränderungen von Tierwanderungen<br />
infolge vorhabenbedingter Barrieren zu grenzüberschreitenden Auswirkungen<br />
kommen könnte. Dies wurde verneint, da durch das Vorhaben keine gegenüber dem Ist-<br />
Zustand zusätzlich wirksamen Barrieren errichtet werden. Grenzüberschreitende Auswirkungen<br />
durch Einschränkungen / Veränderungen sind damit auszuschließen.<br />
Weiters wurde die Frage von Lichtimmissionen behandelt. Durch die in der <strong>UVE</strong> beschriebenen<br />
Maßnahmen wird sichergestellt, dass es auch in unmittelbarer Nähe des Anlagenstandortes<br />
zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (insb.<br />
Insekten) kommt. Relevante grenzüberschreitende Auswirkungen durch Lichtimmissionen<br />
können ausgeschlossen werden.<br />
Auch durch Maßnahmen Dritter (Errichtung von Gasleitungen und Verlegung eines 20 kV-<br />
Erdkabels) sind keine grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
5 Beschreibung der Maßnahmen<br />
Im technischen Projekt und in den <strong>UVE</strong> Fachbeiträgen werden umfangreiche Maßnahmen<br />
zur Vermeidung und Verminderung von nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Beweissicherung<br />
und Kontrolle beschrieben.<br />
Diese reichen von der Verwendung des besten verfügbaren Standes der Technik (best<br />
available technology, BAT) im Anlagenbau, bei der Rauchgasreinigung und bei Maßnahmen<br />
zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung des Klimaschutzes über<br />
das Ziel einer möglichsten Minimierung der LKW Transporte durch Bahntransporte zu zahlreichen<br />
fachspezifischen Maßnahmen für Bau und Betrieb der Anlage wie z.B. Maßnahmen<br />
zum Lärmschutz, zum Gewässer- und Grundwasserschutz und staubminderende Maßnahmen<br />
in der Bauphase.<br />
Durch die Standortwahl und die geplanten Maßnahmen werden<br />
1) Abfälle nach dem Stand der Technik verwertet<br />
2) die Emissionen von Schadstoffen nach dem Stand der Technik begrenzt<br />
3) die Immissionsbelastungen der zu schützenden Güter möglichst gering gehalten<br />
4) erhebliche Belastungen der Umwelt hintangehalten<br />
5) grenzüberschreitende Auswirkungen vermieden.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
6 Beschreibung allfälliger Schwierigkeiten<br />
Für die Zusammenstellung der im § 6 UVP-G geforderten Angaben waren alle notwendigen<br />
Inform<strong>at</strong>ionen und D<strong>at</strong>en vorhanden. Es sind bei der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
keine Schwierigkeiten aufgetreten.<br />
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<strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz <strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong><br />
7 Gesamtbewertung der Umweltverträglichkeit<br />
Das Vorhaben wurde von allen beteiligten Fachbereichen hinsichtlich aller denkbaren Umweltauswirkungen<br />
umfassend geprüft und für alle Fachbereiche und Schutzgüter für umweltverträglich<br />
befunden. Aus abfall- und energiewirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich des<br />
Klimaschutzes kommt es durch das Vorhaben zu Verbesserungen der Ist-Situ<strong>at</strong>ion.<br />
Die Zus<strong>at</strong>zbelastungen durch das Vorhaben sowie durch Maßnahmen Dritter, die in sachlichem<br />
und räumlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, sind für alle betrachteten<br />
Wirkfaktoren als irrelevant bis geringfügig zu bewerten.<br />
Es kommt zu keinen relevanten grenzüberschreitenden Auswirkungen.<br />
Die Errichtung und der Betrieb der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz sind<br />
daher aus Sicht der Projektwerberin und der beteiligten Experten als umweltverträglich<br />
einzustufen.<br />
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<strong>UVE</strong> - <strong>Zusammenfassung</strong> <strong>UVE</strong> / RVH Heiligenkreuz<br />
8 Abkürzungsverzeichnis<br />
AVV Abfallverbrennungsverordnung<br />
AWG Abfallwirtschaftsgesetz<br />
BPH Businesspark Heiligenkreuz<br />
DOC Gelöster organischer Kohlenstoff<br />
HMW Halbstundenmittelwert<br />
IG-L Immissionsschutzgesetz Luft<br />
JMW Jahresmittelwert<br />
MIK Maximale Immissionskonzentr<strong>at</strong>ion<br />
MW8 8-Stunden-Mittelwert<br />
RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz<br />
SN Schlüsselnummer (gemäß Abfallk<strong>at</strong>alog ÖNORM S 2100)<br />
SNG Schlüsselnummerngruppe (gemäß Abfallk<strong>at</strong>alog ÖNORM S 2100)<br />
TA-Luft Technische Anleitung Luftreinhaltung<br />
TMW Tagesmittelwert<br />
<strong>UVE</strong> Umweltverträglichkeitserklärung<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VDI Verein Deutscher Ingenieure<br />
WHO Weltgesundheitsorganis<strong>at</strong>on<br />
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