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Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at

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DIE MACHTERGREIFUNG DER NATIONALSOZIALISTEN<br />

galt, wer „durch wirtschaftswidriges, wenn<br />

auch nicht verbrecherisches Verhalten<br />

zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft<br />

einfügen will“. In polizeiliche Vorbeugehaft<br />

konnte aber auch jeder genommen werden<br />

der „ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher<br />

zu sein, durch sein soziales Verhalten<br />

die Allgemeinheit gefährdet“.<br />

Diese Bestimmungen stellten in den ersten<br />

Jahren die rechtsta<strong>at</strong>liche Basis für die<br />

Internierung dar und waren nach Kriegsende<br />

dafür verantwortlich, dass die österreichischen<br />

Zigeuner lange nicht als Oper<br />

der NS-Verfolgung anerkannt wurden.<br />

Die ersten beiden großen Verhaftungswellen<br />

von burgenländischen Roma fanden<br />

im Mai und Juni 1938 st<strong>at</strong>t. Die Aktion<br />

wurde von der Kriminalpolizeistelle Eisenstadt<br />

koordiniert und fand zeitgleich im gesamten<br />

Land st<strong>at</strong>t. 232 <strong>Burgenland</strong>roma<br />

wurden in „polizeiliche Vorbeugehaft“ genommen,<br />

um präventiv sicherheitspolizeiliche<br />

Delikte wie „Betteln und Landstreicherei“<br />

zu verhindern. Bei der Auswahl der zu<br />

Verhaftenden wurde auf die „Zigeunerkarthotek“<br />

aus dem Jahr <strong>1928</strong> zurückgegriffen.<br />

Gegen diese Verfolgungsmaßnahmen verfasste<br />

eine Gruppe von sechs Roma aus<br />

Redlschlag einen mutigen Beschwerdebrief<br />

an die Reichsregierung. Darin wurde von<br />

der wirtschaftlichen Not der dortigen Zigeuner<br />

berichtet, die nunmehr ohne Arbeit und<br />

ohne sta<strong>at</strong>liche Unterstützung aufs Betteln<br />

angewiesen wären. Außerdem käme es<br />

nach der Aberkennung jeglicher Bürgerrechte<br />

wiederholt zu Übergriffen der hiesigen<br />

Gendarmerie. Das n<strong>at</strong>ionalsozialistische<br />

83<br />

Regime antwortete auf seine Art. Aus einem<br />

Bericht der Kriminalpolizeistelle Eisenstadt<br />

geht hervor, dass der Verfasser des Schreibens<br />

am 20. Juni 1938 verhaftet und ins KZ<br />

Dachau verschickt wurde. Gleichzeitig<br />

schrieb man die übrigen fünf Unterzeichner<br />

des Schreibens zur Fahndung aus.<br />

Ab August 1938 durften arbeitsfähige<br />

Roma zur Zwangsarbeit bei öffentlichen<br />

Bauten, für den Straßenbau und für die Arbeit<br />

in Steinbrüchen herangezogen werden.<br />

Im September wurden burgenländischen<br />

Roma-Kindern per Weisung des Landeshauptmannes<br />

der Besuch von Schulen verboten.<br />

Es folgte die Aberkennung des Wahlrechts<br />

und das Verbot von „Mischehen“.<br />

Begleitend dazu wurden zahlreiche diskriminierende<br />

Anordnungen erlassen, die sich<br />

auf die unmittelbare Lebenssitu<strong>at</strong>ion der<br />

burgenländischen Zigeuner auswirkten, wie<br />

das Verbot des öffentlichen Musizierens,<br />

Verbote betreffend des Erwerbs bestimmter<br />

Lebens- und Genussmittel oder das Verbot<br />

der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.<br />

Die im <strong>Burgenland</strong> verordneten Maßnahmen<br />

griffen dem Verfolgungsprogramm<br />

der N<strong>at</strong>ionalsozialisten vor, sodass man<br />

festhalten kann, dass im <strong>Burgenland</strong> bezüglich<br />

der „Endlösung der Zigeunerfrage“<br />

erhebliche Vorarbeiten „geleistet“ wurden,<br />

was maßgeblich auf die Person Portschys<br />

zurückzuführen war.<br />

Im November 1940 wurde auf einem<br />

stillgelegten Gutshof der Familie Esterházy<br />

ein Zigeunerlager eingerichtet. Das „Anhaltelager“<br />

Lackenbach war das erste KZ-ähnli-

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