Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at
Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at
Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
DAS BURGENLAND IM STANDESTAAT 1933-1938<br />
M<strong>at</strong>tersburg. Im Oberpullendorfer Bezirk<br />
war die NSDAP <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Parteienverbotes<br />
noch sehr schwach organisiert, vor<br />
allem in den kro<strong>at</strong>ischen und ungarischen<br />
Gemeinden gelang es der Partei nicht, Fuß<br />
zu fassen. Im Bezirk Oberwart schritt hingegen<br />
der organis<strong>at</strong>orische Aufbau zügig<br />
voran, vor allem seit der spätere Gauleiter<br />
Portschy 1932 die Leitung des Bezirkes<br />
übernommen h<strong>at</strong>te. Während sich im Bezirk<br />
Güssing bis 1933 nur wenige Hinweise auf<br />
die Tätigkeit der NSDAP finden und dieser<br />
Bezirk den schwächsten Organis<strong>at</strong>ionsgrad<br />
aufwies, war die Partei im südlichsten Bezirk<br />
Jennersdorf schon frühzeitig und gut organisiert.<br />
Zusammenfassend hält Tobler fest,<br />
dass sich für die NSDAP im <strong>Burgenland</strong> im<br />
Vergleich zu den anderen Bundesländern erst<br />
ein verspäteter Aufstieg konst<strong>at</strong>ieren lässt,<br />
wobei die Organis<strong>at</strong>ionsdichte der Partei zur<br />
Zeit des Parteienverbotes weit unter dem gesamtösterreichischen<br />
Durchschnitt lag.<br />
Trotzdem kam es in einigen Orten zu einer<br />
starken Radikalisierung des politischen<br />
Klimas, besonders dort, wo die N<strong>at</strong>ionalsozialisten<br />
mit starken sozialdemokr<strong>at</strong>ischen<br />
Ortsgruppen in Konflikt gerieten. Dabei standen<br />
Störungen von gegnerischen Veranstaltungen,<br />
Raufereien mit oft schweren Körperverletzungen<br />
und Sachbeschädigungen auf<br />
der Tagesordnung. Aus Furcht vor Zusammenstößen<br />
wurden zeitgleich st<strong>at</strong>tfindende<br />
Versammlungen am selben Ort grundsätzlich<br />
behördlich untersagt.<br />
So wurde beispielsweise das Ansuchen<br />
der NSDAP, am 2. November 1930 um<br />
15.00 Uhr auf dem Hauptpl<strong>at</strong>z in M<strong>at</strong>tersburg<br />
eine öffentliche Versammlung abzuhalten,<br />
mit folgender Begründung abgelehnt:<br />
44<br />
„Für den gleichen Ort und die gleiche Zeit<br />
wurde eine Wählerversammlung der sozialdemokr<strong>at</strong>ischen<br />
Partei angezeigt. Da keine<br />
der beiden Anzeigen im Hinblick auf deren<br />
Einlangen am gleichen Tage ein rechtzeitlicher<br />
Vorrang zukommt, mussten zu Vermeidung<br />
von Zusammenstössen der Gesinnungsgegner<br />
wegen Gefährdung der öffentlichen<br />
Sicherheit beide Versammlungen untersagt<br />
werden.“<br />
Die Machtergreifung Hitlers in Deutschland<br />
Anfang 1933 bedeute einen ungeheuren<br />
Motiv<strong>at</strong>ionsschub auch für die N<strong>at</strong>ionalsozialisten<br />
im <strong>Burgenland</strong> und war gleichsam<br />
der Startschuss für eine große Versammlungs-<br />
und Propagandawelle. In vielen Ortschaften<br />
wurden „<strong>Anschluss</strong>feiern“ abgehalten,<br />
in Unterschützen wurde Hitler spontan<br />
die „Ehrenbürgerschaft“ verliehen.<br />
Auf Bundesebene erreichten die Spannungen<br />
mit Deutschland auf Grund der Ausweisung<br />
des als n<strong>at</strong>ionalsozialistischer Propagandaredner<br />
nach Österreich gekommenen<br />
Reichsjustizkommissars Hans Frank einen<br />
erstmaligen Höhepunkt. Deutschland reagierte<br />
darauf am 1. Juni 1933 mit der Verhängung<br />
der „Tausendmarksperre“*. Fast<br />
zeitgleich begannen die n<strong>at</strong>ionalsozialistischen<br />
Terrorakte mit Straßenschlachten,<br />
Bomben- und Böllerexplosionen, Brandstiftungen<br />
etc. Die Regierung Dollfuß reagierte<br />
darauf am 19. Juni 1933 mit dem Verbot der<br />
NSDAP.<br />
Nachdem kurz zuvor auch die Kommunistische<br />
Partei verboten worden war, führte dies<br />
in mehreren burgenländischen Gemeinden<br />
vorübergehend zur Beschlussunfähigkeit des<br />
Gemeinder<strong>at</strong>es, da infolge des Ausscheidens