10.10.2013 Aufrufe

Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at

Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at

Der Weg zum Anschluss. Burgenlandschicksal 1928 ... - Burgenland.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DAS BURGENLAND IM STANDESTAAT 1933-1938<br />

„<strong>Der</strong> Sicherheitsdirektor für das Bundesland <strong>Burgenland</strong> h<strong>at</strong> im Einverständnis<br />

mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Wien und mit dem Obersta<strong>at</strong>sanwalt<br />

in Wien gemäß § 429 St.P.O das Standrechtliche Verfahren in den Fällen<br />

des Aufruhrs für das Gebiet des Bundeslandes <strong>Burgenland</strong> angeordnet.“<br />

Die Befürchtung des Bundesparteivorstandes<br />

der SDAP bezüglich<br />

einer behördlichen Auflösung<br />

des Republikanischen Schutzbundes führte<br />

schließlich am 26. März 1933 zur Umwandlung<br />

der Wehrform<strong>at</strong>ion in eine<br />

„Ordnerschaft“. Die Gruppierungen des<br />

Schutzbundes in ganz Österreich wurden<br />

daraufhin auf die bevorstehende Auflösung<br />

vorbereitet und instruiert, alle nötigen Vorkehrungen<br />

zu treffen. Als das behördliche<br />

Verbot des Schutzbundes per Telefondepesche<br />

des Bundeskanzleramtes (Generaldirektion<br />

für die öffentliche Sicherheit) am<br />

31. März 1933 um 10.00 Uhr in Eisenstadt<br />

ankam, waren die burgenländischen<br />

Schutzbundgruppen längst damit befasst,<br />

die Vereinskassen, Mitgliederlisten, Vereinskorrespondenzen<br />

und vor allem die<br />

Waffen in Sicherheit zu bringen.<br />

In den Depeschen wurden die burgenländischen<br />

Behörden von der Auflösung des<br />

Schutzbundes im gesamten Bundesgebiet<br />

offiziell informiert und die Schließung der<br />

Vereinslokale befohlen. Die Waffenbestände<br />

waren sicherzustellen und das Tragen der<br />

Schutzbunduniform wurde untersagt.<br />

Verhängung des Standrechtes, 12. Februar 1934<br />

DER 12. FEBRUAR 1934<br />

23<br />

Am 1. April folgten die ersten Durchsuchungen<br />

der Vereinslokale des Schutzbundes<br />

und der Arbeiterheime. Das Bundespolizeikommissari<strong>at</strong><br />

besetzte die Landesleitung<br />

in der Hauptstraße Nr. 5 in Eisenstadt<br />

und alle Bezirksorganis<strong>at</strong>ionen. Besonderes<br />

Augenmerk wurde auf die ehemaligen<br />

„Hochburgen“ der Arbeiterbewegung, wie<br />

Neufeld, Steinbrunn, Zillingtal, Siegendorf,<br />

Weppersdorf oder Neutal, gelegt. Die burgenländischen<br />

Ortsgruppen waren darauf<br />

vorbereitet, so dass weder nennenswerte<br />

Waffenbestände noch die Mitgliedskarteien<br />

beschlagnahmt werden konnten. Erst<br />

bei nochmaligen Hausdurchsuchungen, ca.<br />

zwei Wochen später, konnte die Gendarmerie<br />

erste Erfolge erzielen und eine st<strong>at</strong>tliche<br />

Anzahl von Waffen und Ausrüstungsgegenständen<br />

beschlagnahmen.<br />

Für die Auflösung des Schutzbundes<br />

wurde ein amtlicher Kur<strong>at</strong>or eingesetzt,<br />

dessen primäre Aufgabe die Sicherung des<br />

Vereinsvermögens war. <strong>Der</strong> Wiener Jurist<br />

Dr. Friedrich Bartl h<strong>at</strong>te dabei aber wenig<br />

Erfolg. Das beschlagnahmte Barvermögen<br />

der Landes- und aller Bezirksstellen zusam-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!