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Häufige Fragen zum Thema Kraftstoffpreise - Bundeskartellamt

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<strong>Häufige</strong> <strong>Fragen</strong> - <strong>Kraftstoffpreise</strong><br />

1. Warum verhängt das <strong>Bundeskartellamt</strong> keine Bußgelder gegen die Mineralölkonzerne?<br />

Ein Bußgeld kann das <strong>Bundeskartellamt</strong> nur verhängen, wenn sich Kartellabsprachen oder ein<br />

Missbrauch von Marktmacht beweisen lassen. Das Gesetz gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellt hieran hohe Voraussetzungen. Das<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> hat eine ausführliche Marktstudie, eine sogenannte Sektoruntersuchung,<br />

durchgeführt und dabei auch die Preissetzung an den Tankstellen untersucht. Es gibt für<br />

Preisabsprachen aber keine Belege.<br />

2. Jeder kann beobachten, dass die Preise bei den Tankstellen gleichzeitig steigen. Warum<br />

ist das keine Kartellabsprache?<br />

Ein verbotenes Kartell ist es nur dann, wenn sich die Wettbewerber über die Preise<br />

absprechen oder abstimmen. Für eine derartige Absprache oder Abstimmung der<br />

Mineralölkonzerne gibt es aber keine Belege.<br />

Überhöhte Preise können sich im Übrigen nicht nur aus geheimen Absprachen ergeben. Sie<br />

können auch Folge von wettbewerbsfeindlichen Marktstrukturen sein. Auf den<br />

Kraftstoffmärkten funktioniert der Wettbewerb nicht: Die fünf großen Mineralölkonzerne<br />

beherrschen den Tankstellenmarkt gemeinsam; sie bilden ein sogenanntes Oligopol. Das<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> geht davon aus, dass bei funktionierendem Wettbewerb die Preise niedriger<br />

wären.<br />

Unsere Sektoruntersuchung hat gezeigt: Die Tankstellen ändern ihre Preise häufig nahezu<br />

parallel. Sie reagieren also innerhalb kürzester Zeit auf Preisänderungen der<br />

Nachbartankstellen. Für ein solches paralleles Preisverhalten müssen sich die Unternehmen<br />

aber nicht absprechen. Jeder Tankstellenbetreiber der großen Mineralölkonzerne ist vertraglich<br />

verpflichtet, täglich die Preise seiner Nachbartankstellen an die eigene Konzernzentrale zu<br />

melden. Dies geschieht meist auf elektronischem Wege. Zudem werden die Preise an den<br />

Kennzeichnungstafeln und Zapfsäulen der Tankstellen nicht vom einzelnen<br />

Tankstellenbetreiber umgestellt. Dies wird von der Konzernzentrale gesteuert. Die Konzerne<br />

haben also Informationen aus den einzelnen Tankstellen über die Preise der Konkurrenz und


können die Preise an den eigenen Tankstellen bundesweit durch einen Knopfdruck ändern.<br />

Damit haben die Mineralölkonzerne alles, was sie brauchen, um in kürzester Zeit auf die Preise<br />

der Wettbewerber zu reagieren. Es ist kartellrechtlich nicht angreifbar, die Preise der<br />

Wettbewerber zu beobachten und dann die eigenen Preise anzupassen. Marktbeobachtung an<br />

sich ist auch keine Besonderheit der Kraftstoffbranche.<br />

Weil wir es bei den Kraftstoffen mit einer gemeinsamen Marktbeherrschung zu tun haben,<br />

kommt es nicht dazu, dass einer der fünf Konzerne aus dem Preisgefüge ausbricht und über<br />

einen längeren Zeitraum die Preise senkt. Die einzige Ausnahme bilden hier die freien<br />

Tankstellen.<br />

Dieses wettbewerbsfeindliche Verhalten führt also zu hohen Preisen, ohne dass damit<br />

zwangsläufig ein Kartellverstoß verbunden wäre.<br />

3. Früher waren die <strong>Kraftstoffpreise</strong> längere Zeit stabil. Warum verändern sich die<br />

<strong>Kraftstoffpreise</strong> an den Tankstellen heutzutage mehrmals täglich?<br />

Den unter 2. beschriebenen Mechanismus setzen die Mineralölkonzerne taktisch ein und<br />

können den Preis nach dem tatsächlichen und erwarteten Käuferverhalten auch mehrfach<br />

täglich ändern. Allerdings hat die Sektoruntersuchung gezeigt, dass die Mineralölkonzerne in<br />

aller Regel nur einmal täglich die Preise erhöhen.<br />

4. Warum unternimmt das <strong>Bundeskartellamt</strong> nichts gegen die hohen <strong>Kraftstoffpreise</strong>?<br />

Die <strong>Kraftstoffpreise</strong> sind für das <strong>Bundeskartellamt</strong> ein wichtiges <strong>Thema</strong> und wurden in der<br />

Sektoruntersuchung für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren in vier Beispielsregionen<br />

genauer untersucht. Das <strong>Bundeskartellamt</strong> kann aber nicht generell die Preise überprüfen.<br />

Eine allgemeine Preisfestsetzung durch eine Behörde gibt es in Deutschland nicht. Die<br />

Unternehmen dürfen frei entscheiden, wie teuer sie ihre Waren verkaufen. Solange kein<br />

Verstoß gegen kartellrechtliche Regeln nachgewiesen werden kann, gibt es auch gegenüber<br />

marktbeherrschenden Unternehmen, wie den fünf großen Mineralölkonzernen, keine<br />

Möglichkeit, kartellrechtlich gegen hohe Preise einzuschreiten.<br />

5. Warum gehen die <strong>Kraftstoffpreise</strong> fast immer nur nach oben und nur selten nach unten?<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hat in seiner Sektoruntersuchung die verschiedenen Preisanpassungen<br />

genauer untersucht. Die Analyse hat zweierlei ergeben: Zum einen gibt es weniger einzelne<br />

Preiserhöhungen als Preissenkungen. Zum anderen sind aber die Schritte nach oben, also die<br />

Verteuerungen, größer als die Senkungen. Das bedeutet, die Preise werden seltener, aber<br />

2


dafür stärker erhöht als gesenkt. Die Preiserhöhungen werden deshalb auch stärker<br />

wahrgenommen als die Preissenkungen.<br />

Auf den Mineralölmärkten haben wir es mit einer gemeinsamen Marktbeherrschung, einem<br />

sogenannten Oligopol der großen Mineralölkonzerne zu tun. Es liegt an dieser - wettbewerblich<br />

problematischen - Marktstruktur, dass die Preise wie beschrieben angepasst werden.<br />

6. Warum gehen die <strong>Kraftstoffpreise</strong> <strong>zum</strong> Wochenende und zu Ferienbeginn so stark nach<br />

oben?<br />

Die Mineralölwirtschaft bestreitet <strong>zum</strong> Teil, dass es diesen Effekt gibt. Unsere<br />

Sektoruntersuchung hat aber bestätigt, dass die <strong>Kraftstoffpreise</strong> <strong>zum</strong> Wochenende und zu<br />

Ferienbeginn stärker ansteigen. Nicht bestätigt hat sich die Erklärung, dass dies auf eine<br />

höhere Nachfrage zurückzuführen sei: Unsere Untersuchung zeigt, dass die Nachfrage freitags<br />

gegenüber anderen Wochentagen nicht besonders hoch ist.<br />

Dieser Effekt kann sich deshalb einstellen, weil wir es auf den Mineralölmärkten mit einer<br />

gemeinsamen Marktbeherrschung, einem sogenannten Oligopol der großen Mineralölkonzerne<br />

zu tun haben.<br />

7. Warum steigen die <strong>Kraftstoffpreise</strong> auch, wenn der Rohölpreis sinkt?<br />

Der Rohölpreis ist nicht der einzige Einflussfaktor für die Höhe der Benzin- bzw. Dieselpreise<br />

und macht nur einen untergeordneten Anteil am Gesamtpreis aus. Außerdem werden Benzin<br />

und Diesel auf eigenen Märkten gehandelt. Nachfrage und Angebot an Diesel und Benzin<br />

unterscheiden sich von Nachfrage und Angebot nach Rohöl: getankt wird Benzin, nicht Rohöl.<br />

Bezugs-, Raffinerie- und Vertriebskosten können unterschiedlich ausfallen. Daneben gibt es<br />

noch Wechselkursschwankungen. Auch können Angebot und Nachfrage aus dem Ausland<br />

Auswirkungen auf die deutsche Marktsituation haben.<br />

8. Im Rahmen der Einführung von E10-Kraftstoff hat sich herkömmlicher Kraftstoff<br />

erheblich verteuert. Warum schreitet das <strong>Bundeskartellamt</strong> hiergegen nicht ein?<br />

Die Einführung von E10-Kraftstoff in Deutschland wirft viele <strong>Fragen</strong> auf. Das <strong>Bundeskartellamt</strong><br />

ist aber nicht der richtige Ansprechpartner in Sachen E10-Kraftstoff. Im Wesentlichen geht es<br />

hierbei um umweltrechtliche Regelungen:<br />

Das Biokraftstoff-Quotengesetz schreibt eine Mindestbeimischung von Biokraftstoffen vor.<br />

Otto- und Dieselkraftstoffe müssen also mit einer bestimmten Menge Biokraftstoffe gemischt<br />

3


werden. Der Beimischungsanteil wird für das jeweilige Jahr gesetzlich festgesetzt. Jedes<br />

Mineralölunternehmen muss sicherstellen, dass die von ihm verkaufte Kraftstoffmenge den<br />

gesetzlichen Beimischungsanteil enthält.<br />

Dies wirkt sich auf die Preise aus. Die Mineralölunternehmen stehen bei Ottokraftstoff vor<br />

folgender Schwierigkeit: Einerseits ist E10-Kraftstoff wegen des höheren Anteils<br />

nachwachsender Rohstoffe in der Herstellung teurer als herkömmlicher Kraftstoff. Andererseits<br />

ist durch die 10. Bundesimmissionsschutz-Verordnung zugleich vorgeschrieben, dass an den<br />

Tankstellen weiterhin herkömmlicher Kraftstoff angeboten wird. Die Mineralölunternehmen<br />

müssen sicherstellen, dass die gesetzliche Beimischungsquote eingehalten wird und dass die<br />

Autofahrer möglichst E10-Kraftstoff tanken. Hierzu könnten sie E10-Kraftstoff zu einem<br />

niedrigeren Preis als herkömmlichen Kraftstoff anbieten. Im Ergebnis könnte dadurch aber<br />

auch der herkömmliche Kraftstoff teurer werden. Verboten ist das nicht.<br />

9. Dieselkraftstoff liegt bei der Besteuerung um ca. 0,20 EUR niedriger als Ottokraftstoff.<br />

Warum ist Dieselkraftstoff dann an den Tankstellen nur noch um ca. 0,10 EUR billiger als<br />

Ottokraftstoff?<br />

Lässt man die Steuer außen vor, hat sich der Preisabstand zwischen Diesel- und Ottokraftstoff<br />

in den letzten Jahren verringert. Eine nähere Analyse hierzu liegt uns nicht vor, möglicherweise<br />

lässt sich dies aber mit einem geänderten Nachfrageverhalten der Autofahrer erklären: Es<br />

werden heute mehr Autos mit Dieselmotoren gekauft als noch vor einigen Jahren. Außerdem<br />

entwickelt sich der Dieselkraftstoff zeitweise auch deshalb unabhängig vom Benzinpreis, weil<br />

Diesel und Heizöl stoffgleich sind.<br />

10. Warum schwanken in Deutschland die <strong>Kraftstoffpreise</strong> an den Tankstellen stärker als in<br />

anderen europäischen Ländern?<br />

Unsere Sektoruntersuchung konzentriert sich auf die deutschen Kraftstoffmärkte. Die<br />

Kraftstoff-Preisbildung im Ausland haben wir daher nicht näher untersucht. Soweit<br />

typischerweise in Deutschland zyklische Preisbewegungen zu beobachten sind, liegt dies mit<br />

an der oligopolistischen Marktstruktur (s. Frage 7). Da sich die Konzerne nicht über ihre<br />

Preisanpassungen abstimmen und verständigen dürfen, benötigen sie einen gewissen Vorlauf,<br />

um die Preise untereinander zu beobachten und dann ihr Verhalten zu koordinieren.<br />

11. Was unternimmt das <strong>Bundeskartellamt</strong> im Hinblick auf die Struktur der Mineralölmärkte,<br />

die durch wenige, starke Konzerne geprägt ist? Kann das <strong>Bundeskartellamt</strong> dafür<br />

sorgen, dass hier mehr Wettbewerb herrscht?<br />

4


Kernproblem ist die Marktstruktur: Die Kraftstoffmärkte werden von fünf großen<br />

Mineralölkonzerne gemeinsam beherrscht (sogenanntes Oligopol). An dieser Marktstruktur<br />

kann das <strong>Bundeskartellamt</strong> unmittelbar nichts ändern - eine Zerschlagung der Konzerne ist<br />

gesetzlich nicht möglich.<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> wird aber verstärkt gegen das Oligopol einschreiten, wo dies von<br />

Gesetzes wegen möglich ist: Zur Eindämmung der Marktmacht der großen Fünf werden wir<br />

Zukäufe auf den Tankstellenmärkten, die das Oligopol verstärken würden, untersagen oder nur<br />

unter Auflagen freigeben. Mit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht werden wir den<br />

Mineralölmittelstand gegen Behinderungen durch die Oligopolisten schützen.<br />

12. Was kann der Verbraucher tun?<br />

Der Verbraucher kann entscheiden, wo er tankt - dabei sollte er, soweit das möglich ist, auf<br />

preiswerte Angebote, wie z.B. häufig an den freien Tankstellen, achten. Hierfür kann er<br />

Preisvergleichs-Portale im Internet nutzen. Durch die Anzeigetafeln der Tankstellen sind die<br />

Preise aber auch im Straßenverkehr leicht erkennbar und vergleichbar.<br />

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