10.10.2013 Aufrufe

Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO

Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO

Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anzeige<br />

• InstruktorInnenausbildungen<br />

die nach dem<br />

Lehrplan c.1<br />

durchgeführt<br />

werden, werden<br />

in Zukunft<br />

mindestens 150<br />

Unterrichtseinheiten<br />

aufweisen.<br />

• Der Bereich Ethik im <strong>Sport</strong> wird nun schon bei den Instruktorinnenausbildungen<br />

eingeführt.<br />

• Als weiteren Schwerpunkt bieten die Ausbildungen auf Instruktorinnenniveau<br />

eine einführung in den themenkreis<br />

Kommunikation an.<br />

• Den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragend ist als<br />

neues Unterrichtsfach „Anti-Doping“ aufgenommen worden,<br />

wo es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der NADA<br />

gibt.<br />

• Die praktisch-methodischen Übungen werden mit mehr<br />

stunden als bisher berücksichtigt, was eine Aufwertung<br />

der praxisorientierten Ausbildungsteile bedeutet. Diese<br />

Änderung erfolgt vor dem hintergrund, dass instruktorinnen<br />

und instruktoren in Vereinen vorrangig besonders im<br />

Nachwuchssport, im Nachwuchsleistungssport und im<br />

Breitensport zum einsatz gelangen.<br />

• Der Gegenstand „Seminar für Fachfragen“ wurde ausgeweitet.<br />

somit kann auf die jeweiligen speziellen Anliegen<br />

einzelner sportarten intensiver eingegangen werden. Die<br />

detaillierte erstellung der Ausbildungskonzepte erfolgt in<br />

enger Absprache mit den jeweiligen Fachverbänden.<br />

• Ein besonderes Augenmerk wird auch vermehrt auf die<br />

einbindung computergestützter Lernverfahren („blended<br />

learning“) über die Lernplattform („sportraum“) der Bundessportakademien<br />

gelegt.<br />

• In der InstruktorInnenausbildung wird kein allgemeiner<br />

Grundkurs in „erster hilfe“ mehr angeboten, sondern es<br />

wird auf die spezifi schen Verletzungsmuster bzw. Verletzungsprophylaxe<br />

der jeweiligen sportart Bedacht genommen.<br />

Für den Abschluss als instruktorin/instruktor ist<br />

eine Grundausbildung in erster hilfe bei einer anerkannten<br />

rettungsorganisation Voraussetzung. Diese Ausbildung<br />

darf nicht älter als 5 Jahre sein, sonst muss ein Auffrischungskurs<br />

nachgewiesen werden, bzw. wird ein Auffrischungskurs<br />

über die teilrechtsfähigen einrichtungen an<br />

den Bundessportakademien angeboten.<br />

in den kommenden Jahren werden auch alle anderen Lehrpläne<br />

die an den Bundessportakademien Gültigkeit besit-<br />

SERVIcE<br />

zen, den bildungspolitischen Forderungen entsprechend,<br />

nach der die aus der Ausbildung erwachsenden Kompetenzen<br />

im Mittelpunkt der Lehrplankonstruktion stehen müssen,<br />

überarbeitet.<br />

Mit diesen Änderungen in der Lehrplangestaltung möchten<br />

die Bundessportakademien auch weiterhin ihren Beitrag<br />

dafür leisten, qualitativ hochwertig ausgebildete Betreuung<br />

im sport sicherzustellen. Weiterführende informationen auf<br />

www.bspa.at<br />

Text von Dir. Prof. Mag. Alfred Wagner, Bundessportakademie Innsbruck<br />

<strong>Österreich</strong> sport 35<br />

Anzeige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!