Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO
Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO
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• InstruktorInnenausbildungen<br />
die nach dem<br />
Lehrplan c.1<br />
durchgeführt<br />
werden, werden<br />
in Zukunft<br />
mindestens 150<br />
Unterrichtseinheiten<br />
aufweisen.<br />
• Der Bereich Ethik im <strong>Sport</strong> wird nun schon bei den Instruktorinnenausbildungen<br />
eingeführt.<br />
• Als weiteren Schwerpunkt bieten die Ausbildungen auf Instruktorinnenniveau<br />
eine einführung in den themenkreis<br />
Kommunikation an.<br />
• Den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragend ist als<br />
neues Unterrichtsfach „Anti-Doping“ aufgenommen worden,<br />
wo es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der NADA<br />
gibt.<br />
• Die praktisch-methodischen Übungen werden mit mehr<br />
stunden als bisher berücksichtigt, was eine Aufwertung<br />
der praxisorientierten Ausbildungsteile bedeutet. Diese<br />
Änderung erfolgt vor dem hintergrund, dass instruktorinnen<br />
und instruktoren in Vereinen vorrangig besonders im<br />
Nachwuchssport, im Nachwuchsleistungssport und im<br />
Breitensport zum einsatz gelangen.<br />
• Der Gegenstand „Seminar für Fachfragen“ wurde ausgeweitet.<br />
somit kann auf die jeweiligen speziellen Anliegen<br />
einzelner sportarten intensiver eingegangen werden. Die<br />
detaillierte erstellung der Ausbildungskonzepte erfolgt in<br />
enger Absprache mit den jeweiligen Fachverbänden.<br />
• Ein besonderes Augenmerk wird auch vermehrt auf die<br />
einbindung computergestützter Lernverfahren („blended<br />
learning“) über die Lernplattform („sportraum“) der Bundessportakademien<br />
gelegt.<br />
• In der InstruktorInnenausbildung wird kein allgemeiner<br />
Grundkurs in „erster hilfe“ mehr angeboten, sondern es<br />
wird auf die spezifi schen Verletzungsmuster bzw. Verletzungsprophylaxe<br />
der jeweiligen sportart Bedacht genommen.<br />
Für den Abschluss als instruktorin/instruktor ist<br />
eine Grundausbildung in erster hilfe bei einer anerkannten<br />
rettungsorganisation Voraussetzung. Diese Ausbildung<br />
darf nicht älter als 5 Jahre sein, sonst muss ein Auffrischungskurs<br />
nachgewiesen werden, bzw. wird ein Auffrischungskurs<br />
über die teilrechtsfähigen einrichtungen an<br />
den Bundessportakademien angeboten.<br />
in den kommenden Jahren werden auch alle anderen Lehrpläne<br />
die an den Bundessportakademien Gültigkeit besit-<br />
SERVIcE<br />
zen, den bildungspolitischen Forderungen entsprechend,<br />
nach der die aus der Ausbildung erwachsenden Kompetenzen<br />
im Mittelpunkt der Lehrplankonstruktion stehen müssen,<br />
überarbeitet.<br />
Mit diesen Änderungen in der Lehrplangestaltung möchten<br />
die Bundessportakademien auch weiterhin ihren Beitrag<br />
dafür leisten, qualitativ hochwertig ausgebildete Betreuung<br />
im sport sicherzustellen. Weiterführende informationen auf<br />
www.bspa.at<br />
Text von Dir. Prof. Mag. Alfred Wagner, Bundessportakademie Innsbruck<br />
<strong>Österreich</strong> sport 35<br />
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