Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO

Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO Österreich Sport Nr. 4/2011 - BSO

10.10.2013 Aufrufe

SERVIcE Vom Lehrwart zum instruktor Die österreichischenBundessportakademien haben den Auftrag, personen zu qualifi zieren, die für den Spitzen-, Nachwuchs- und Breitensport befähigt sind, Bewegungs- und trainingsprogramme zu gestalten. Das Ausbildungsanbot erstreckt sich dabei vom/von der Übungsleiterin bis hin zum/zur Diplomtrainerin. Absolviert man sämtliche aufeinander aufbauenden und inhaltlich abgestimmten Ausbildungsschritte, dauert die Ausbildung an den Bundessportakademien (ohne Übungsleiterin) max. 5 semester. seit über 40 Jahren wird als erste staatliche Ausbildungsstufe der/die „Lehrwartin“ angeboten. Der Begriff „Lehrwartin“ hat sich in Österreich etabliert und wird auch mit einer spezifi schen sportlichen Tätigkeit in Verbindung gebracht. im europäischen bzw. internationalen Vergleich ist dieser Begriff jedoch unüblich und zeigt keine Affi nität zum sport. 34 Österreich sport Nach einem längerenDiskussionsprozess haben sich die Bundessportakademien entschieden, die Bezeichnung „instruktorin bzw. instruktor“ für die Absolvierung der ersten staatlichen Ausbildungsstufe einzuführen. Diese Bezeichnung ist international üblich und wird leichter eine Affi nität zum Sport zugeschrieben. Es wird nun in Zukunft Aufgabe der Bundessportakademien und der Verbände sein, diesen Wechsel in der Namensgebung in den Ausbildungen und dem Verbandsleben zu platzieren. Die Namensänderung wurde auch zum Anlass genommen, den diesbezüglich am häufi gsten verwendeten Standardlehrplan (c.1) zu modernisieren und den aktuellen Bedürfnissen der Verbände sowie den rahmenbedingungen neuer Ausbildungskonzepte anzupassen:

Anzeige • InstruktorInnenausbildungen die nach dem Lehrplan c.1 durchgeführt werden, werden in Zukunft mindestens 150 Unterrichtseinheiten aufweisen. • Der Bereich Ethik im Sport wird nun schon bei den Instruktorinnenausbildungen eingeführt. • Als weiteren Schwerpunkt bieten die Ausbildungen auf Instruktorinnenniveau eine einführung in den themenkreis Kommunikation an. • Den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragend ist als neues Unterrichtsfach „Anti-Doping“ aufgenommen worden, wo es eine sehr enge Zusammenarbeit mit der NADA gibt. • Die praktisch-methodischen Übungen werden mit mehr stunden als bisher berücksichtigt, was eine Aufwertung der praxisorientierten Ausbildungsteile bedeutet. Diese Änderung erfolgt vor dem hintergrund, dass instruktorinnen und instruktoren in Vereinen vorrangig besonders im Nachwuchssport, im Nachwuchsleistungssport und im Breitensport zum einsatz gelangen. • Der Gegenstand „Seminar für Fachfragen“ wurde ausgeweitet. somit kann auf die jeweiligen speziellen Anliegen einzelner sportarten intensiver eingegangen werden. Die detaillierte erstellung der Ausbildungskonzepte erfolgt in enger Absprache mit den jeweiligen Fachverbänden. • Ein besonderes Augenmerk wird auch vermehrt auf die einbindung computergestützter Lernverfahren („blended learning“) über die Lernplattform („sportraum“) der Bundessportakademien gelegt. • In der InstruktorInnenausbildung wird kein allgemeiner Grundkurs in „erster hilfe“ mehr angeboten, sondern es wird auf die spezifi schen Verletzungsmuster bzw. Verletzungsprophylaxe der jeweiligen sportart Bedacht genommen. Für den Abschluss als instruktorin/instruktor ist eine Grundausbildung in erster hilfe bei einer anerkannten rettungsorganisation Voraussetzung. Diese Ausbildung darf nicht älter als 5 Jahre sein, sonst muss ein Auffrischungskurs nachgewiesen werden, bzw. wird ein Auffrischungskurs über die teilrechtsfähigen einrichtungen an den Bundessportakademien angeboten. in den kommenden Jahren werden auch alle anderen Lehrpläne die an den Bundessportakademien Gültigkeit besit- SERVIcE zen, den bildungspolitischen Forderungen entsprechend, nach der die aus der Ausbildung erwachsenden Kompetenzen im Mittelpunkt der Lehrplankonstruktion stehen müssen, überarbeitet. Mit diesen Änderungen in der Lehrplangestaltung möchten die Bundessportakademien auch weiterhin ihren Beitrag dafür leisten, qualitativ hochwertig ausgebildete Betreuung im sport sicherzustellen. Weiterführende informationen auf www.bspa.at Text von Dir. Prof. Mag. Alfred Wagner, Bundessportakademie Innsbruck Österreich sport 35 Anzeige

SERVIcE<br />

Vom Lehrwart zum instruktor<br />

Die österreichischenBundessportakademien<br />

haben den<br />

Auftrag, personen<br />

zu qualifi zieren, die für den Spitzen-, Nachwuchs- und Breitensport<br />

befähigt sind, Bewegungs- und trainingsprogramme<br />

zu gestalten.<br />

Das Ausbildungsanbot erstreckt sich dabei vom/von der<br />

Übungsleiterin bis hin zum/zur Diplomtrainerin. Absolviert<br />

man sämtliche aufeinander aufbauenden und inhaltlich abgestimmten<br />

Ausbildungsschritte, dauert die Ausbildung an<br />

den Bundessportakademien (ohne Übungsleiterin) max. 5<br />

semester. seit über 40 Jahren wird als erste staatliche Ausbildungsstufe<br />

der/die „Lehrwartin“ angeboten. Der Begriff<br />

„Lehrwartin“ hat sich in <strong>Österreich</strong> etabliert und wird auch<br />

mit einer spezifi schen sportlichen Tätigkeit in Verbindung<br />

gebracht. im europäischen bzw. internationalen Vergleich<br />

ist dieser Begriff jedoch unüblich und zeigt keine Affi nität<br />

zum sport.<br />

34 <strong>Österreich</strong> sport<br />

Nach einem längerenDiskussionsprozess<br />

haben<br />

sich die Bundessportakademien<br />

entschieden,<br />

die Bezeichnung<br />

„instruktorin bzw.<br />

instruktor“ für die<br />

Absolvierung der ersten staatlichen Ausbildungsstufe einzuführen.<br />

Diese Bezeichnung ist international üblich und wird<br />

leichter eine Affi nität zum <strong>Sport</strong> zugeschrieben. Es wird nun<br />

in Zukunft Aufgabe der Bundessportakademien und der<br />

Verbände sein, diesen Wechsel in der Namensgebung in<br />

den Ausbildungen und dem Verbandsleben zu platzieren.<br />

Die Namensänderung wurde auch zum Anlass genommen,<br />

den diesbezüglich am häufi gsten verwendeten Standardlehrplan<br />

(c.1) zu modernisieren und den aktuellen Bedürfnissen<br />

der Verbände sowie den rahmenbedingungen<br />

neuer Ausbildungskonzepte anzupassen:

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