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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Bedarfspläne des Bundes<br />

und des Landes um regionalplanerisch<br />

notwendige<br />

Maßnahmen ergänzen<br />

7<br />

8<br />

9<br />

93<br />

Grundlage der Straßendarstellung sind die gesetzlichen Bedarfspläne des<br />

Bundes und des Landes NRW, die zusammen mit bestehenden Bundesfern-<br />

und Landesstraßen zu einem Netz verknüpft sind, sowie regionalplanerisch<br />

bedeutsame Ergänzungen.<br />

Die Form der zeichnerischen Darstellung richtet sich nach der Art des<br />

Vorhabens und nach dem Konkretisierungsgrad der Planung:<br />

❏ Planfestgestellte oder linienbestimmte Maßnahmen werden als<br />

durchgezogene Linien dargestellt.<br />

❏ Bei noch nicht linienbestimmten Maßnahmen erfolgt eine zielförmige<br />

Darstellung entweder als “Grobtrasse / Korridor” (geschwungene<br />

gestrichelte Linie) oder in schematischer Form als Bedarfsplanmaßnahme<br />

ohne räumliche Festlegung (gerade gestrichelte Verbindung<br />

von Anfangs- und Endpunkt).<br />

Die Darstellung von Straßen aus den gesetzlichen Bedarfsplänen<br />

des Bundes und des Landes NRW im <strong>GEP</strong> mit dem genannten<br />

Planzeichen bedeutet nicht, dass nach Abwägung aller raumordnerischen<br />

Belange dem verkehrlichen Belang immer der Vorrang<br />

eingeräumt wird (siehe Beispiel B 9 n).<br />

❏ Sonstige regional bedeutsame Straßen sind als gepunktete Linien<br />

dargestellt, wenn sie als regionale Netzschlüsse oder -ergänzungen<br />

dienen oder zur Anbindung von Siedlungsbereichen sowie von Einrichtungen<br />

und Anlagen mit hohem Verkehrsaufkommen an das Verkehrsnetz<br />

erforderlich sind.<br />

B 9<br />

Kranenburg<br />

B 504<br />

B 9 n<br />

Kleve<br />

Für die Bedarfsplanmaßnahme B 9 n – Ortsumgehung Kleve / Kranenburg<br />

– erfolgt im <strong>GEP</strong> eine schematische Darstellung.<br />

B 9<br />

B 9<br />

B 220

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