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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel 1<br />

2<br />

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3<br />

63<br />

3.2 Standorte des Kombinierten Güterverkehrs<br />

Leistungsfähige dezentrale Güterverkehrszentren<br />

entwickeln<br />

Um den zukünftig besonders stark steigenden Güterverkehr im<br />

Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> so umweltverträglich wie möglich<br />

zu betreiben und für den Wachstumsmarkt Verkehr / Logistik im<br />

internationalen Standortwettbewerb besser gerüstet zu sein, sollen<br />

die Verkehrsträger Schiene, Straße und / oder Wasserstraße<br />

unter transportwirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten<br />

stärker verknüpft werden. Dazu sollen in den vom Land festgelegten<br />

Standorträumen <strong>Düsseldorf</strong> / Neuss, Duisburg / Niederrhein,<br />

Arnheim / Nimwegen / Emmerich und Wuppertal in den im<br />

<strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellten Standorten leistungsfähige<br />

dezentrale Güterverkehrszentren (GVZ) und Umschlagseinrichtungen<br />

für den Kombinierten Ladungsverkehr (KLV) entwickelt<br />

werden. Einige Standorte sollten ggf. mit einer regionalen<br />

Ring-Güterbahn vernetzt werden.<br />

Vor einem Neubau sollen Güterverkehrseinrichtungen dort genutzt<br />

und ausgebaut werden, wo ein Transportträgerwechsel verkehrsgerecht<br />

und umweltschonend erfolgen kann. Dies ist besonders<br />

bei grenzüberschreitenden Standorten notwendig.<br />

Erläuterung:<br />

Güterverkehrszentren sind Transportgewerbegebiete mit Infrastruktureinrichtungen<br />

für den Kombinierten Ladungsverkehr an geeigneten Schnittstellen<br />

der Verkehrsträger Straße, Schiene und / oder Wasserstraße. Ein<br />

Güterverkehrszentrum ist auch dann gegeben, wenn mehrere räumlich<br />

getrennte Teilflächen betrieblich und infrastrukturell miteinander vernetzt<br />

werden können. Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> kommt wegen der Flächenknappheit<br />

nur diese dezentrale Lösung in Frage.<br />

Von Güterverkehrszentren zu unterscheiden sind die Güterverteilzentren,<br />

die auf logistische Dienstleistungen und die Kooperation von Speditionen<br />

ausgerichtet sind.<br />

Standorte, die größer als 10 ha sind, werden als GIB für zweckgebundene<br />

Nutzungen mit dem Symbol “Standort des Kombinierten Güterverkehrs”<br />

dargestellt. Standorte, die kleiner als 10 ha sind, werden nur mit dem<br />

Symbol dargestellt. Sie sind Teil eines dezentralen Güterverkehrszentrums<br />

oder nur eine Umschlagseinrichtung für den Kombinierten Ladungsverkehr<br />

der Bahnen.

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