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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Freizeit- und<br />

Erholungsanlagen haben<br />

sehr unterschiedliche<br />

Standortanforderungen ...<br />

deshalb keine regionalplanerische<br />

Angebotsplanung<br />

sondern ...<br />

2<br />

3<br />

51<br />

Grundsätzlich unterschieden werden anlagengebundene und nicht anlagengebundene<br />

Freizeit-, Erholungs- bzw. Sportnutzungen. Anlagengebundene<br />

Freizeitnutzungen (Freizeit- und Erholungsanlagen) werden hinsichtlich<br />

der Raumverträglichkeit in baulich geprägte Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

und in solche mit hohem Freiraumanteil (z. B. Golfplätze) unterschieden.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Auswirkungen und spezifischen<br />

Standortansprüche der verschiedenen Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

können keine einheitlichen Abwägungskriterien für entsprechende Planungen<br />

zugrunde gelegt werden. Insbesondere ist die Standortwahl für<br />

großflächige Freizeitanlagen an ökonomische Motive der Vorhabenträger<br />

geknüpft, die einer vorausschauenden Planung oft nicht zugänglich sind.<br />

Eine Angebotsplanung kann dem raschen Wandel in der Entwicklung neuer<br />

Formen und Typen von Freizeiteinrichtungen mit jeweils spezifischen,<br />

teilweise nicht vorhersehbaren Standortansprüchen und Auswirkungen<br />

nicht gerecht werden.

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