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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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2.6 Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

Freizeit- und Erholungsanlagen auf geeignete<br />

Standorte lenken<br />

Freizeit- und Erholungsanlagen sollen vornehmlich der Verbesserung<br />

innerstädtischer bzw. innerörtlicher Freizeitbedingungen<br />

und / oder der Verbesserung des touristischen Freizeitwertes<br />

dienen.<br />

Die Kommunen sollen baulich geprägte Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

in Allgemeinen Siedlungsbereichen oder in räumlicher<br />

und funktionaler Zuordnung zu diesen oder an geeigneten Ortslagen<br />

ansiedeln. Das gilt verstärkt auch für Einrichtungen des<br />

Freizeitwohnens, wie Wochenend- und Ferienhäuser sowie Campingplätze.<br />

Der Allgemeine Siedlungsbereich für zweckgebundene<br />

Nutzungen – Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen – in der<br />

Gemeinde Brüggen darf nur für einen Ferienpark in Anspruch genommen<br />

werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Kompensationen<br />

sollen zur Entwicklung von Offenlandbiotopen und<br />

zum Rückbau der militärisch bedingten Wege innerhalb des ehemaligen<br />

Munitionsdepots sowie durch Ersatzaufforstungen innerhalb<br />

und außerhalb des Depotgeländes umgesetzt werden.<br />

Großflächige Freizeitanlagen, wie z. B. Erlebnisbäder, Großkinos,<br />

Großveranstaltungshallen oder Freizeitparks, sollen in Siedlungsschwerpunkten<br />

angesiedelt oder, bei entsprechender Erreichbarkeit<br />

durch den Öffentlichen Personennahverkehr, an diese angelagert<br />

werden.<br />

Freizeit- und Erholungsanlagen, die durch hohen Freiraumanteil<br />

bestimmt oder an landschaftliche Voraussetzungen gebunden<br />

sind (z. B. Golfplätze bzw. wasserorientierte Anlagen), können<br />

ihren Standort im Freiraum haben, soweit dies verträglich mit<br />

den dargestellten Freiraumfunktionen ist und im Ganzen eine<br />

ökologische bzw. erholungsorientierte Freiraumverbesserung<br />

erzielt wird.<br />

Neue Siedlungsansätze im Freiraum sollen durch Freizeit- und<br />

Erholungsanlagen nicht entstehen.<br />

Erläuterung:<br />

Die Entwicklungsdynamik im Freizeitbereich ist hoch. Die Vielzahl und<br />

Verschiedenartigkeit von Freizeitnutzungen hat sehr unterschiedliche räumliche<br />

Auswirkungen. Hierzu müssen auch die indirekten Belastungen, z. B.<br />

durch den verursachten motorisierten Individualverkehr, gerechnet werden.<br />

Freizeitnutzungen werden dann zum Problem, wenn die Belastbarkeit von<br />

Natur und Landschaft oder der Infrastruktur überschritten wird.<br />

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