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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Grüne Entwicklungsbänder<br />

sichern und ausbauen<br />

(vgl. Erläuterungskarte<br />

Freizeit, Erholung)<br />

Ziel 4<br />

Historische Bauten haben<br />

hohen Freizeitwert und ...<br />

... sind Ausflugsziele des<br />

Erholungsverkehrs<br />

1<br />

2<br />

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2<br />

49<br />

Erläuterung:<br />

Grüne Entwicklungsbänder (vgl. Erläuterungskarte Freizeit, Erholung) sind<br />

in erster Linie die Landschaften entlang des Rheines, der Ruhr und der<br />

Emscher bzw. des Rhein-Herne-Kanales, die insbesondere als siedlungsnahe<br />

Freiräume gesichert und durch landschaftspflegerische und erholungsfördernde<br />

Maßnahmen ausgestaltet bzw. verbunden werden können.<br />

Durch die Umgestaltung der bisher offenen Schmutzwasserläufe im Emscherraum<br />

wird die Möglichkeit geschaffen, diese Gewässer ökologisch zu<br />

verbessern, sodass sie wieder ihre Funktion als natürlicher Lebensraum<br />

und verbindendes Element erfüllen können.<br />

Voraussetzungen für Grüne Entwicklungsbänder sind auch vorgegeben<br />

durch die Gewässerläufe der Niers, Erft, Lippe, Düssel und des Nordkanals<br />

sowie am Ostrand von <strong>Düsseldorf</strong>. Ein noch auszubauendes regionales<br />

Radwegenetz hat aufgrund der Schwerpunkte der Besiedlung an den<br />

Flussläufen und der hier zahlreich vorhandenen erholungswirksamen<br />

Ansatzpunkte hervorragende Bedeutung für den Freizeitwert. Dabei sind<br />

die Anforderungen des Naturschutzes zu berücksichtigen, für den die<br />

Gewässer ebenfalls besondere Bedeutung haben. In der Nähe von Siedlungen<br />

kann das regionale Radwegenetz gleichzeitig dem Berufs- und<br />

Schülerverkehr dienen.<br />

Das kulturelle Erbe der baulichen Geschichte bewahren<br />

Historisch wertvolle Bebauungen sollen u. a. durch angemessene<br />

Nutzungen erhalten werden. Erschließungsmaßnahmen für<br />

die Naherholung und den Ausflugsverkehr haben die spezifische<br />

Eigenart der Objekte und ihrer Umgebung zu berücksichtigen.<br />

Neubebauungen sind so zu beschränken und zu gestalten, dass<br />

das historische Erscheinungsbild nicht gestört wird.<br />

Erläuterung:<br />

Die historische Bausubstanz bestimmt im wesentlichen Maße die Qualität<br />

der Umwelt mit. Historische Bauwerke – das gilt sowohl für historische<br />

Siedlungsteile bzw. Stadt- und Ortskerne als auch für Baudenkmäler,<br />

Parkanlagen oder überlieferte landwirtschaftliche Siedlungsstrukturen –<br />

prägen nicht nur die Eigenart einer Siedlung oder einer Landschaft, sondern<br />

sind auch für das Heimatgefühl der Bewohner sehr wichtig. Darüber<br />

hinaus haben historische Stadt- und Ortskerne einschließlich der Baudenkmäler<br />

erhebliche Bedeutung als Ausflugsziele für die Naherholung.<br />

Zur Umsetzung des Zieles bieten sich die Bauleitplanung, örtliche<br />

Bauvorschriften wie Gestaltungssatzungen, Unterschutzstellungen und<br />

Denkmalbereichssatzungen an.

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