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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Die Landschaft als Erholungsraum sichern und aufwerten<br />

Die Erholungsgebiete – im Wesentlichen die Bereiche für den<br />

Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung –<br />

sollen erhalten bzw. weiterentwickelt werden. Dabei sind besonders<br />

die naturräumlichen und kulturräumlichen Eignungen und<br />

die Nähe zu den Nachfragegebieten zu berücksichtigen. Hierbei<br />

ist die Zugänglichkeit der Landschaft zu gewährleisten, soweit<br />

nicht Belange des Naturschutzes entgegenstehen.<br />

Erläuterung:<br />

Das Freizeit- und Erholungspotential ergibt sich im Wesentlichen durch typische<br />

Landschafts- bzw. überlieferte Siedlungsstrukturen und wird im<br />

Einzelnen durch die Anteile von erholungswirksamen Elementen – wie<br />

Gewässer, Wald, Relief, landwirtschaftliche Bodennutzungen, Heckenstrukturen<br />

und historische Bausubstanz – bestimmt. Der Regierungsbezirk<br />

<strong>Düsseldorf</strong> weist eine große landschaftliche Vielfalt auf. Die Verschiedenartigkeit<br />

der Landschaftsräume ist somit ein besonderes Merkmal im<br />

Regierungsbezirk und erhöht die landschaftsbezogene Erholungsbedeutung.<br />

Angesichts der Bedeutung der Erholungsgebiete für die Lebensqualität<br />

des Regierungsbezirkes kann die Erhaltung ihrer Funktionen nicht<br />

für sich allein betrachtet werden, sondern muss in den Zusammenhang<br />

mit der wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung gestellt<br />

werden. Der Freizeitwert ist hier auch in seiner Bedeutung als Faktor für<br />

den Wirtschaftsstandort zu werten.<br />

Zur Attraktivitätssteigerung der Landschaft als Erholungsraum bzw. zur<br />

Schaffung von zusätzlichen Erholungsmöglichkeiten im Sinne der angestrebten<br />

räumlich-funktionalen Arbeitsteilung des Landes dienen die<br />

folgenden Ziele (vgl. Erläuterungskarte Freizeit, Erholung).<br />

Die Landschaft an den Gewässerläufen erlebbar<br />

machen<br />

Besonders in den Verdichtungsgebieten sollen “Grüne Entwicklungsbänder”<br />

unter Berücksichtigung der hier zahlreichen Ansatzpunkte<br />

(Häufung von erholungswirksamen Landschaftsteilen,<br />

historischen Siedlungsteilen, abgrabungsbedingten Wasserflächen<br />

und konzentrierten Freizeit- und Erholungseinrichtungen)<br />

gesichert und ausgebaut werden. Insbesondere sind im Emscherraum<br />

die technisch ausgebauten Wasserläufe umzugestalten<br />

und ökologisch zu verbessern.<br />

Im Verlauf der Grünen Entwicklungsbänder soll ein regionales<br />

Radwegenetz ergänzt bzw. ausgebaut werden.<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

2<br />

46<br />

Ziel 2<br />

Elemente des landschaftlichen<br />

Erholungswertes<br />

Ziel 3

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