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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Verschiedene<br />

Landschaftsräume im<br />

Regierungsbezirk<br />

Wertvolle Kulturlandschaften<br />

entwickeln<br />

4<br />

5<br />

6<br />

45<br />

der anzustrebenden Vernetzungen dienen vor allem Saumbiotope. Dazu<br />

gehören insbesondere der naturnahe Bewuchs an Gewässern und auch<br />

an Steilhängen, aber auch Waldränder, Wiesen- und Ackerraine, Hecken<br />

und Baumreihen sowie Wege- und Straßenränder. Hiermit bestehen auch<br />

neben Extensivierungsflächen vorhandener Landnutzungen wichtige Ansatzpunkte<br />

für den aufzubauenden Biotopverbund. Aufgabe der Landschaftsplanung<br />

ist es, den regionalen Biotopverbund zu konkretisieren<br />

und zu ergänzen (vgl. Erläuterungskarte Landschaft).<br />

Entsprechend der geologischen Entwicklung sind im Regierungsbezirk<br />

sehr unterschiedliche Landschaftsräume anzutreffen, die sich in ihren<br />

wesentlichen Merkmalen vor allem in den naturräumlichen Gliederungen<br />

(vgl. Erläuterungskarte Landschaft) zeigen. Hierbei haben auch geologisch<br />

und klimatisch bedingte morphologische Formen, Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />

zu unterschiedlichen Ausprägungen der signifikanten<br />

Raumnutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Siedlungsentwicklung<br />

geführt.<br />

Die im Landesentwicklungsplan NRW benannten wertvollen Kulturlandschaften<br />

“Unterer Niederrhein” und Heide- und Feuchtwaldlandschaften<br />

an Schwalm, Nette und Rur (vgl. Erläuterungskarte Landschaft) zeichnen<br />

sich durch einen besonders hohen Flächenanteil naturnaher und halbnatürlicher<br />

Biotopkomplexe aus und stellen damit Schwerpunkträume des<br />

landesweiten Biotopverbundsystems dar. Die Kernbereiche der für den<br />

Naturraum typischen Landschaftsstrukturen und Biotoptypen – Gewässer,<br />

Auen-Grünland, Bruch- und Auenwälder, Heiden und Moore – sind als<br />

Bereiche zum Schutz der Natur dargestellt. Die räumliche Dichte dieser<br />

Bereiche erfordert eine übergreifende Umsetzung von Zielen des Naturund<br />

Landschaftsschutzes im landschaftlichen Zusammenhang mit den<br />

benachbarten Bereichen für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte<br />

Erholung; dabei ist auch die Nutzung der wertvollen<br />

Kulturlandschaften einzubeziehen. So soll insbesondere die Land- und<br />

Forstwirtschaft im Sinne einer sowohl standort- und umweltgerechten als<br />

auch ökonomisch tragfähigen Nutzung entwickelt werden.<br />

Die Entwicklung der wertvollen Kulturlandschaften bedarf der Kooperation<br />

aller Beteiligten und soll im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

prioritär gefördert werden. Im Ergebnis sollen die wertvollen<br />

Kulturlandschaften beispielgebend für die nachhaltige Landschaftsentwicklung<br />

und Landnutzung weiterer wertvoller Kulturlandschaften (z. B.<br />

wenig besiedelte Täler des Bergischen Landes, Isselniederung) sein.

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