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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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40. Änderung des Regionalplans für den<br />

Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> (<strong>GEP</strong> <strong>99</strong>)<br />

im Gebiet der Stadt Krefeld<br />

(Regionalplanerische Umsetzung des nachgemeldeten FFH–Gebiets<br />

Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk<br />

als Bereich für den Schutz der Natur)<br />

Aufgestellt durch den Regionalrat am 30.06.2005<br />

Genehmigt durch die Landesplanungsbehörde am 15.08.2005, V.2 – 30.15.02.41<br />

Bekanntmachung der Genehmigung im GV. NRW. Nr. 32 vom 31.08.2005, Seite 729<br />

Ausschnitt aus der Erläuterungskarte 2<br />

Landschaft<br />

Willich<br />

Stand:<br />

August 2006<br />

KREFELD<br />

Meerbusch<br />

44-1<br />

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

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