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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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2.4 Schutz der Natur<br />

Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen<br />

und ein Biotopverbundsystem aufbauen<br />

Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die<br />

- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen<br />

Gebiete und<br />

- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend<br />

zu schützen sind.<br />

Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung<br />

als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten<br />

zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen<br />

Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu<br />

bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanung<br />

einerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich<br />

geeigneten Standortpotenzialen räumlich und<br />

fachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalen<br />

Bedingungen – insbesondere gegenüber land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanung<br />

sollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigen<br />

Festsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren<br />

Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nicht<br />

betroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung von<br />

entsprechenden Festsetzungen auszuklammern.<br />

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung<br />

der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten<br />

und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau eines<br />

Biotopverbundes zu fördern.<br />

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte<br />

Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz<br />

verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen,<br />

die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund<br />

forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf der<br />

Grundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu<br />

planen und durchzuführen.<br />

Erläuterung:<br />

Die Bereiche für den Schutz der Natur sind innerhalb der naturräumlichen<br />

Haupteinheiten (vgl. Erläuterungskarte Landschaft) hinsichtlich ihrer natürlichen<br />

Ausstattung und der Art der Gefährdungen relativ einheitlich ausgebildet,<br />

obwohl auch verschiedene Biotoptypen kennzeichnend sein<br />

können. Außerdem spiegelt die Häufigkeit des Vorkommens in einer naturräumlichen<br />

Haupteinheit den Seltenheitswert und die Repräsentanzbe-<br />

1<br />

2<br />

3<br />

1<br />

36<br />

Ziel<br />

Naturnahe Bereiche<br />

der naturräumlichen<br />

Haupteinheiten

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