Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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2.4 Schutz der Natur<br />
Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen<br />
und ein Biotopverbundsystem aufbauen<br />
Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die<br />
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen<br />
Gebiete und<br />
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend<br />
zu schützen sind.<br />
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung<br />
als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten<br />
zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen<br />
Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu<br />
bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanung<br />
einerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich<br />
geeigneten Standortpotenzialen räumlich und<br />
fachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalen<br />
Bedingungen – insbesondere gegenüber land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanung<br />
sollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigen<br />
Festsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren<br />
Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nicht<br />
betroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung von<br />
entsprechenden Festsetzungen auszuklammern.<br />
Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung<br />
der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten<br />
und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau eines<br />
Biotopverbundes zu fördern.<br />
Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte<br />
Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz<br />
verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen,<br />
die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund<br />
forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf der<br />
Grundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu<br />
planen und durchzuführen.<br />
Erläuterung:<br />
Die Bereiche für den Schutz der Natur sind innerhalb der naturräumlichen<br />
Haupteinheiten (vgl. Erläuterungskarte Landschaft) hinsichtlich ihrer natürlichen<br />
Ausstattung und der Art der Gefährdungen relativ einheitlich ausgebildet,<br />
obwohl auch verschiedene Biotoptypen kennzeichnend sein<br />
können. Außerdem spiegelt die Häufigkeit des Vorkommens in einer naturräumlichen<br />
Haupteinheit den Seltenheitswert und die Repräsentanzbe-<br />
1<br />
2<br />
3<br />
1<br />
36<br />
Ziel<br />
Naturnahe Bereiche<br />
der naturräumlichen<br />
Haupteinheiten