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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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2.3 Wald<br />

Wald schützen – Eingriffe vermeiden oder ausgleichen<br />

Die dargestellten Waldbereiche sollen nach Fläche und Funktion<br />

zur Erfüllung ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten<br />

bleiben. Auch die Inanspruchnahme der im Maßstab des <strong>GEP</strong><br />

nicht darstellbaren Kleinflächen ist zu vermeiden.<br />

Bei unvermeidbaren Eingriffen in den Wald sind Ausgleichsaufforstungen<br />

vorzunehmen. Diese sollen sowohl die verloren<br />

gegangene Fläche als auch die auftretenden Funktionsverluste<br />

mittelfristig ausgleichen.<br />

Erläuterung:<br />

Der Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> ist aufgrund seiner historischen Entwicklung<br />

unterdurchschnittlich bewaldet. Insgesamt weist das Plangebiet<br />

einen Bewaldungsanteil von 15,5 % auf (zum Vergleich Land NRW 26 %).<br />

Unter anderem durch die hohe Bevölkerungsdichte und die hieraus resultierenden<br />

Einwirkungen können für den Wald in Teilen des Regierungsbezirks<br />

hohe Belastungen bestehen.<br />

Die Waldflächen im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> haben sich seit der<br />

Erstellung des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> 1986 und des dazu erarbeiteten<br />

forstlichen Fachbeitrages (Datenbasis 1976) nur in geringem Umfang verändert.<br />

Die Zunahme der Waldfläche in den waldarmen Teilbereichen ist<br />

für die Zukunft anzustreben.<br />

Die Waldflächen haben wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit Biotopverbundsystemen<br />

und Regionalen Grünzügen. Deshalb wurden auch<br />

Waldflächen unterhalb von 10 ha dargestellt, um hiermit auch die kleinteilige<br />

Landschaftsstruktur darzustellen. Der Wald dient hierbei oft als<br />

Refugialstandort wild lebender Pflanzen und Tiere, von dem aus die<br />

Wiederherstellung der ökologisch wirksamen Funktionen ausgehen kann.<br />

Die Ziele der Walderhaltung und der Waldvermehrung genießen im Regierungsbezirk<br />

<strong>Düsseldorf</strong> aufgrund des unterdurchschnittlichen Waldanteils<br />

einen besonders hohen Stellenwert. Bei Eingriffen in die Waldsubstanz<br />

sollen die Ziele sicherstellen, dass Flächen- und Funktionsverluste, bei<br />

Beachtung anderer Regelungen, mittelfristig ausgeglichen werden.<br />

Bei Festsetzungen bzw. Maßnahmen des Landschaftsplanes in Waldbereichen<br />

kann auf eine Ausgleichsaufforstung im Einzelfall verzichtet werden,<br />

wenn die nachteilige Wirkung der Umwandlung von Wald durch vorteilhafte<br />

Wirkungen der geplanten Maßnahmen des Landschaftsplanes für<br />

den Naturhaushalt im Sinne von § 1 Bundesnaturschutzgesetz ganz oder<br />

teilweise ausgeglichen wird.<br />

1<br />

2<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

32<br />

Ziel 1<br />

Wald vermehren<br />

Kleinwaldflächen als<br />

Refugialstandorte schützen<br />

Bei Eingriffen<br />

Funktionsverluste<br />

ausgleichen

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