Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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2.3 Wald<br />
Wald schützen – Eingriffe vermeiden oder ausgleichen<br />
Die dargestellten Waldbereiche sollen nach Fläche und Funktion<br />
zur Erfüllung ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten<br />
bleiben. Auch die Inanspruchnahme der im Maßstab des <strong>GEP</strong><br />
nicht darstellbaren Kleinflächen ist zu vermeiden.<br />
Bei unvermeidbaren Eingriffen in den Wald sind Ausgleichsaufforstungen<br />
vorzunehmen. Diese sollen sowohl die verloren<br />
gegangene Fläche als auch die auftretenden Funktionsverluste<br />
mittelfristig ausgleichen.<br />
Erläuterung:<br />
Der Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> ist aufgrund seiner historischen Entwicklung<br />
unterdurchschnittlich bewaldet. Insgesamt weist das Plangebiet<br />
einen Bewaldungsanteil von 15,5 % auf (zum Vergleich Land NRW 26 %).<br />
Unter anderem durch die hohe Bevölkerungsdichte und die hieraus resultierenden<br />
Einwirkungen können für den Wald in Teilen des Regierungsbezirks<br />
hohe Belastungen bestehen.<br />
Die Waldflächen im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> haben sich seit der<br />
Erstellung des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> 1986 und des dazu erarbeiteten<br />
forstlichen Fachbeitrages (Datenbasis 1976) nur in geringem Umfang verändert.<br />
Die Zunahme der Waldfläche in den waldarmen Teilbereichen ist<br />
für die Zukunft anzustreben.<br />
Die Waldflächen haben wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit Biotopverbundsystemen<br />
und Regionalen Grünzügen. Deshalb wurden auch<br />
Waldflächen unterhalb von 10 ha dargestellt, um hiermit auch die kleinteilige<br />
Landschaftsstruktur darzustellen. Der Wald dient hierbei oft als<br />
Refugialstandort wild lebender Pflanzen und Tiere, von dem aus die<br />
Wiederherstellung der ökologisch wirksamen Funktionen ausgehen kann.<br />
Die Ziele der Walderhaltung und der Waldvermehrung genießen im Regierungsbezirk<br />
<strong>Düsseldorf</strong> aufgrund des unterdurchschnittlichen Waldanteils<br />
einen besonders hohen Stellenwert. Bei Eingriffen in die Waldsubstanz<br />
sollen die Ziele sicherstellen, dass Flächen- und Funktionsverluste, bei<br />
Beachtung anderer Regelungen, mittelfristig ausgeglichen werden.<br />
Bei Festsetzungen bzw. Maßnahmen des Landschaftsplanes in Waldbereichen<br />
kann auf eine Ausgleichsaufforstung im Einzelfall verzichtet werden,<br />
wenn die nachteilige Wirkung der Umwandlung von Wald durch vorteilhafte<br />
Wirkungen der geplanten Maßnahmen des Landschaftsplanes für<br />
den Naturhaushalt im Sinne von § 1 Bundesnaturschutzgesetz ganz oder<br />
teilweise ausgeglichen wird.<br />
1<br />
2<br />
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2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
32<br />
Ziel 1<br />
Wald vermehren<br />
Kleinwaldflächen als<br />
Refugialstandorte schützen<br />
Bei Eingriffen<br />
Funktionsverluste<br />
ausgleichen