Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Nachhaltige Landwirtschaft<br />
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Eine entwicklungsfähige und zugleich umweltverträgliche, am Prinzip der<br />
Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft ist Voraussetzung dafür, dass<br />
die Bodenfruchtbarkeit sowie der Charakter und die Erholungseignung<br />
der Landschaft erhalten und ein ausgewogenes Verhältnis von Freiraum<br />
und Siedlungsraum gesichert werden kann. Bei auftretenden Konflikten<br />
zwischen unterschiedlichen Nutz- und Schutzfunktionen soll das Prinzip<br />
der Freiwilligkeit und der Kooperation zur Anwendung kommen. Soweit<br />
aus unterschiedlichen Nutz- und Schutzfunktionen Konflikte resultieren,<br />
können diese über das ordnungs- und planungsrechtliche Instrumentarium<br />
hinaus durch freiwillige, d. h. vertragsgestützte Kooperationen zwischen<br />
Landwirtschaft einerseits und Naturschutz sowie Grund- / Trinkwasserschutz<br />
andererseits entschärft werden. Daneben kann es sinnvoll sein,<br />
Landwirten die Durchführung landschaftspflegerischer Arbeiten zu übertragen.