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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Düsseldorf</strong> Art der Intensivnutzung<br />

11. <strong>Düsseldorf</strong>-Hamm Gartenbaubetriebe mit hohen Investitionen<br />

in Gewächshausflächen, Beregnungsanlagen,<br />

Heizungsanlagen, Transportsysteme<br />

12. <strong>Düsseldorf</strong>- Gartenbaubetriebe mit hohen Investitionen<br />

Vollmerswerth in Gewächshausflächen, Beregnungsanlagen,<br />

Heizungsanlagen, Transportsysteme<br />

Landwirtschaftliche Betriebe und Nutzflächen den<br />

ökonomischen und ökologischen Erfordernissen<br />

anpassen<br />

In den Agrarbereichen sollen die Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe<br />

erhalten und der fortschreitenden Entwicklung angepasst werden,<br />

sodass sie sowohl eine ökonomisch als auch ökologisch orientierte<br />

Landwirtschaft ermöglichen.<br />

Existenz- und entwicklungsfähige Betriebe sollen auch zukünftig<br />

im Planungsgebiet erhalten, entwickelt und gefördert werden,<br />

um die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes im Spannungsfeld<br />

der vielfältigen Raumansprüche sicherzustellen.<br />

Die Landwirtschaft soll nach Umfang, Art und Intensität so betrieben<br />

werden, wie es zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung<br />

der Kulturlandschaft, ihrer Erholungseignung und zum<br />

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erforderlich ist.<br />

Erläuterung:<br />

Existenzfähige Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe einschließlich der landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen sind als wesentliche Elemente des Freiraumes<br />

und im Interesse einer verbrauchernahen regionalen Erzeugung<br />

zu erhalten und zu entwickeln. Im Rahmen geltenden Rechts können sich<br />

Landwirte auch über die Landwirtschaft hinaus im Erholungs- und Freizeitgewerbe<br />

engagieren, um zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.<br />

In den dörflich geprägten Ortschaften und Ortsteilen, in denen störende<br />

Berührungen zwischen landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen<br />

Funktionen bestehen oder entstehen können, kommt zum Zwecke des<br />

Bestandsschutzes und der Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung die Ausweisung als Dorfgebiet<br />

in Betracht. Damit können auch unnötige Aussiedlungen vermieden<br />

werden.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

1<br />

2<br />

30<br />

Ziel 2<br />

Existenzfähige Haupt- und<br />

Nebenerwerbsbetriebe<br />

erhalten und entwickeln

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