Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Planungen und Maßnahmen in den Regionalen Grünzügen sollen der Verbesserung<br />
der Freiraumfunktionen dienen. Eine weitere Beeinträchtigung<br />
der vielfältigen Aufgaben und Funktionen der Regionalen Grünzüge ist<br />
auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen können Einrichtungen<br />
der Infrastruktur und Nutzungen auch in Regionalen Grünzügen unter<br />
Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen werden. Dies betrifft z. B.<br />
Wassergewinnungsanlagen, Kläranlagen, Deponien, Abgrabungen,Verkehrsinfrastruktur<br />
und Leitungen.<br />
Die Qualität der Regionalen Grünzüge und damit die wahrzunehmenden<br />
Funktionen können im Einzelnen sehr unterschiedlich ausgeprägt sein.<br />
Dies gilt insbesondere auch für die unmittelbaren Übergangsbereiche zu<br />
den Siedlungen. Hier können auch im Zusammenhang mit einer Eingrünung<br />
der Siedlungsflächen Standorte für siedlungsnahe Grünflächen, wie<br />
Park-, Friedhofs- und Kleingartenanlagen, Sport- und Spielplätze liegen.<br />
Anlagen der siedlungsnahen Erholung sollen möglichst nur im unmittelbaren<br />
Übergangsbereich angesiedelt werden. Arrondierungen zur abschließenden<br />
Gestaltung des Siedlungsrandes sind an dafür geeigneten<br />
Standorten im Rahmen der Bauleitplanung möglich.<br />
Die Land- und Forstwirtschaft in den Regionalen Grünzügen soll die<br />
Bewirtschaftung der Flächen verträglich zu den Mehrfachfunktionen der<br />
Regionalen Grünzüge ausrichten. Eine ökologische Waldbewirtschaftung<br />
in den Regionalen Grünzügen soll die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion<br />
des Waldes und seine Funktion als Lebensraum für eine vielfältige<br />
Pflanzen- und Tierwelt sicherstellen.<br />
Für die notwendige Aufwertung der Regionalen Grünzüge zur Verbesserung<br />
der Freiraumfunktionen können insbesondere folgende Maßnahmen<br />
dienen:<br />
❏ abschließende Siedlungsrandgestaltungen vornehmlich an naturräumlich<br />
bzw. topografisch vorgegebenen Siedlungsbegrenzungen,<br />
❏ im Sinne der anzustrebenden Ausgleichsfunktionen funktionsgerechte<br />
Aufwertung der Stadtrandbereiche,<br />
❏ Vermehrung und Entwicklung naturschutzwürdiger Flächen und<br />
deren Vernetzung,<br />
❏ Überwindung bzw. Minimierung der Trennwirkungen von Verkehrstrassen<br />
und Leitungen der Ver- und Entsorgung,<br />
❏ Maßnahmen des vorbeugenden Bodenschutzes und der planerischen<br />
Altlastenbehandlung,<br />
❏ Erstaufforstungen mit standortgerechten Laubwäldern und<br />
Vernetzung vorhandener Wälder auf geeigneten Flächen,<br />
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Verbesserung der Qualität<br />
der Regionalen Grünzüge