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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Planungen und Maßnahmen in den Regionalen Grünzügen sollen der Verbesserung<br />

der Freiraumfunktionen dienen. Eine weitere Beeinträchtigung<br />

der vielfältigen Aufgaben und Funktionen der Regionalen Grünzüge ist<br />

auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen können Einrichtungen<br />

der Infrastruktur und Nutzungen auch in Regionalen Grünzügen unter<br />

Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen werden. Dies betrifft z. B.<br />

Wassergewinnungsanlagen, Kläranlagen, Deponien, Abgrabungen,Verkehrsinfrastruktur<br />

und Leitungen.<br />

Die Qualität der Regionalen Grünzüge und damit die wahrzunehmenden<br />

Funktionen können im Einzelnen sehr unterschiedlich ausgeprägt sein.<br />

Dies gilt insbesondere auch für die unmittelbaren Übergangsbereiche zu<br />

den Siedlungen. Hier können auch im Zusammenhang mit einer Eingrünung<br />

der Siedlungsflächen Standorte für siedlungsnahe Grünflächen, wie<br />

Park-, Friedhofs- und Kleingartenanlagen, Sport- und Spielplätze liegen.<br />

Anlagen der siedlungsnahen Erholung sollen möglichst nur im unmittelbaren<br />

Übergangsbereich angesiedelt werden. Arrondierungen zur abschließenden<br />

Gestaltung des Siedlungsrandes sind an dafür geeigneten<br />

Standorten im Rahmen der Bauleitplanung möglich.<br />

Die Land- und Forstwirtschaft in den Regionalen Grünzügen soll die<br />

Bewirtschaftung der Flächen verträglich zu den Mehrfachfunktionen der<br />

Regionalen Grünzüge ausrichten. Eine ökologische Waldbewirtschaftung<br />

in den Regionalen Grünzügen soll die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion<br />

des Waldes und seine Funktion als Lebensraum für eine vielfältige<br />

Pflanzen- und Tierwelt sicherstellen.<br />

Für die notwendige Aufwertung der Regionalen Grünzüge zur Verbesserung<br />

der Freiraumfunktionen können insbesondere folgende Maßnahmen<br />

dienen:<br />

❏ abschließende Siedlungsrandgestaltungen vornehmlich an naturräumlich<br />

bzw. topografisch vorgegebenen Siedlungsbegrenzungen,<br />

❏ im Sinne der anzustrebenden Ausgleichsfunktionen funktionsgerechte<br />

Aufwertung der Stadtrandbereiche,<br />

❏ Vermehrung und Entwicklung naturschutzwürdiger Flächen und<br />

deren Vernetzung,<br />

❏ Überwindung bzw. Minimierung der Trennwirkungen von Verkehrstrassen<br />

und Leitungen der Ver- und Entsorgung,<br />

❏ Maßnahmen des vorbeugenden Bodenschutzes und der planerischen<br />

Altlastenbehandlung,<br />

❏ Erstaufforstungen mit standortgerechten Laubwäldern und<br />

Vernetzung vorhandener Wälder auf geeigneten Flächen,<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

26<br />

Verbesserung der Qualität<br />

der Regionalen Grünzüge

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