Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Inanspruchnahme von<br />
Siedlungsbereichen (kontrol-<br />
lierte Stadterweiterung)<br />
Fortschreibung der<br />
Bauflächenerhebungen<br />
wichtig<br />
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Zur Schaffung dieser Voraussetzungen müssen alle beitragen. Bei der<br />
Wiedernutzung von Flächen sollen auch seit längerem dargestellte, unternehmensgebundene<br />
und daher nicht verfügbare Baulandreserven überprüft<br />
werden, inwieweit sie dem heutigen städtebaulichen und ökologischen<br />
Verständnis noch entsprechen bzw. eine Entlassung aus der Unternehmensbindung<br />
erreicht werden kann.<br />
Erst wenn absehbar ist, daß die Stadtinnenentwicklung bzw. die<br />
Wiedernutzung von Brachen sowie der Flächentausch keinen genügenden<br />
Handlungsspielraum mehr lassen, die weitere Siedlungstätigkeit vorausschauend<br />
zu planen und zu steuern, ist die Mobilisierung von zusätzlichen<br />
Standorten des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s vorzunehmen. Die geplante<br />
Inanspruchnahme der über die Flächennutzungspläne hinausgehenden<br />
Siedlungsbereiche ist zu begründen. Dabei hilft die Fortschreibung der<br />
Erhebung der Wohnbau- und Gewerbeflächenreserven in zweijährigem<br />
Turnus. In diesem Fall ist bei der Inanspruchnahme von Siedlungsbereichen<br />
im Rahmen des Anpassungsverfahren gemäß § 20 LPlG kein<br />
Bedarfsnachweis erforderlich. Hierdurch wird zusätzlicher Prüfaufwand<br />
vermieden, die Verfahren können beschleunigt werden.<br />
Überlagern sich Siedlungsbereiche mit Bereichen für den Grundwasserund<br />
Gewässerschutz, können sich im Rahmen der bauleitplanerischen<br />
Konkretisierung bauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben, da erst im<br />
verbindlichen Bauleitplanverfahren die Konfliktbereiche hinsichtlich des<br />
Grundwasserschutzes im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen<br />
umfassend untersucht und bewertet werden.<br />
Bei der Umsetzung der Eingriffsregelung im Bauleitplanverfahren stehen<br />
flächenbeanspruchende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einer intensiven,<br />
kompakten und ressourcenschonenden Nutzung der Siedlungsbereiche<br />
entgegen. Deshalb sollten die Gemeinden flächenbeanspruchende<br />
Kompensationsmaßnahmen in den dafür geeigneten Freiraumbereichen<br />
des <strong>GEP</strong> vornehmen (Landschaftsplanung, Kompensationskonzepte,<br />
Flächenpool). Davon ausgenommen sind Kompensationsmaßnahmen,<br />
die zur städtebaulichen Qualität beitragen oder die schutzwürdige Landschaftselemente<br />
in den Siedlungsbereichen als Ansatzpunkte aufwerten<br />
bzw. ergänzen.