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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Inanspruchnahme von<br />

Siedlungsbereichen (kontrol-<br />

lierte Stadterweiterung)<br />

Fortschreibung der<br />

Bauflächenerhebungen<br />

wichtig<br />

5<br />

6<br />

7<br />

7<br />

Zur Schaffung dieser Voraussetzungen müssen alle beitragen. Bei der<br />

Wiedernutzung von Flächen sollen auch seit längerem dargestellte, unternehmensgebundene<br />

und daher nicht verfügbare Baulandreserven überprüft<br />

werden, inwieweit sie dem heutigen städtebaulichen und ökologischen<br />

Verständnis noch entsprechen bzw. eine Entlassung aus der Unternehmensbindung<br />

erreicht werden kann.<br />

Erst wenn absehbar ist, daß die Stadtinnenentwicklung bzw. die<br />

Wiedernutzung von Brachen sowie der Flächentausch keinen genügenden<br />

Handlungsspielraum mehr lassen, die weitere Siedlungstätigkeit vorausschauend<br />

zu planen und zu steuern, ist die Mobilisierung von zusätzlichen<br />

Standorten des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s vorzunehmen. Die geplante<br />

Inanspruchnahme der über die Flächennutzungspläne hinausgehenden<br />

Siedlungsbereiche ist zu begründen. Dabei hilft die Fortschreibung der<br />

Erhebung der Wohnbau- und Gewerbeflächenreserven in zweijährigem<br />

Turnus. In diesem Fall ist bei der Inanspruchnahme von Siedlungsbereichen<br />

im Rahmen des Anpassungsverfahren gemäß § 20 LPlG kein<br />

Bedarfsnachweis erforderlich. Hierdurch wird zusätzlicher Prüfaufwand<br />

vermieden, die Verfahren können beschleunigt werden.<br />

Überlagern sich Siedlungsbereiche mit Bereichen für den Grundwasserund<br />

Gewässerschutz, können sich im Rahmen der bauleitplanerischen<br />

Konkretisierung bauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben, da erst im<br />

verbindlichen Bauleitplanverfahren die Konfliktbereiche hinsichtlich des<br />

Grundwasserschutzes im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen<br />

umfassend untersucht und bewertet werden.<br />

Bei der Umsetzung der Eingriffsregelung im Bauleitplanverfahren stehen<br />

flächenbeanspruchende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einer intensiven,<br />

kompakten und ressourcenschonenden Nutzung der Siedlungsbereiche<br />

entgegen. Deshalb sollten die Gemeinden flächenbeanspruchende<br />

Kompensationsmaßnahmen in den dafür geeigneten Freiraumbereichen<br />

des <strong>GEP</strong> vornehmen (Landschaftsplanung, Kompensationskonzepte,<br />

Flächenpool). Davon ausgenommen sind Kompensationsmaßnahmen,<br />

die zur städtebaulichen Qualität beitragen oder die schutzwürdige Landschaftselemente<br />

in den Siedlungsbereichen als Ansatzpunkte aufwerten<br />

bzw. ergänzen.

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