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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Standorte für Siedlungsschwerpunkte sind solche Bereiche innerhalb von<br />

Allgemeinen Siedlungsbereichen, die bereits über ein räumlich gebündeltes<br />

Angebot öffentlicher und privater, zentralörtlicher Versorgungseinrichtungen<br />

verfügen und an Haltepunkten leistungsfähiger Linien des Öffentlichen<br />

Personennahverkehrs (ÖPNV) liegen bzw. sich für eine entsprechende<br />

Entwicklung eignen.<br />

Siedlungsschwerpunkte bilden durch eine sinnvolle und angemessene<br />

Konzentration von Wohnungen und Arbeitsplätzen städtebauliche<br />

Einheiten. Ihre Größenordnung richtet sich nach der zentralörtlichen<br />

Bedeutung der jeweiligen Gemeinde. Dabei sollen sie mindestens die<br />

Tragfähigkeit für Grundzentren erreichen. Siedlungsschwerpunkte sind<br />

nicht nur vorrangige Ansatzpunkte für die Bündelung und den Einsatz<br />

raumwirksamer öffentlicher und privater Investitionen, sondern auch die<br />

Standorte, denen vorrangig neue Siedlungsbereiche zugeordnet worden<br />

sind.<br />

Die Schwerpunktbildung fördert die verkehrsvermeidende bzw. verkehrsreduzierende<br />

Zuordnung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgen<br />

und Erholen zueinander sowie die Sicherung und Entwicklung zusammenhängender<br />

Freiräume.<br />

Bei der weiteren Siedlungsentwicklung sind die regionaltypischen und<br />

identitätsstiftenden Siedlungsformen, Denkmalbereiche, Baudenkmäler<br />

und Kulturlandschaftsbereiche zu erhalten und zu pflegen. Die Belange<br />

des Bodendenkmalschutzes sind bei nachfolgenden Planungen und Maßnahmen<br />

frühzeitig zu berücksichtigen.<br />

Für die außerhalb der dargestellten Siedlungsbereiche liegenden<br />

Ortsteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2 000 Einwohnern<br />

können zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und für eine am<br />

Bedarf der in diesen Ortsteilen ansässigen Bevölkerung orientierten<br />

Entwicklung (natürliche Bevölkerungsentwicklung, Belegungsdichte) entsprechende<br />

Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Im<br />

Rahmen der nachgewiesenen Tragfähigkeit der vorhandenen öffentlichen<br />

und privaten Infrastruktur und unter besonderer Berücksichtigung der<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

4<br />

Verkehrsreduzierung und<br />

-vermeidung durch<br />

Siedlungsschwerpunkte<br />

Ortsteile unter<br />

2 000 Einwohnern auf<br />

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