Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Ziel<br />
Bergematerial als<br />
Baureststoff nutzen<br />
Zukünftige Aufhaldungen<br />
raumverträglich planen<br />
Haldenstandorte<br />
mehrfach nutzen<br />
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3.13 Aufschüttungen und Ablagerungen<br />
Alternative Verwendung von Bergematerial fördern<br />
und Aufhaldungen begrenzen<br />
Halden sind im Allgemeinen als Großanlagen und in jedem Fall<br />
nur in Teilabschnitten zu errichten. Vor Inanspruchnahme soll vom<br />
Bergbau nachgewiesen werden, dass eine alternative Verwendung<br />
des Bergematerials nicht möglich ist. Bereiche für Aufschüttungen<br />
sind im Sinne des Umweltschutzes und der sparsamen<br />
Flächennutzung zeitlich abgestimmt mehrfach zu nutzen.<br />
Nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt in der Umgebung<br />
sind zu vermeiden. Der Grundwasserschutz ist sicherzustellen.<br />
Erläuterung:<br />
Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> wird der Steinkohlenabbau aus wirtschaftlichen<br />
und arbeitsschutztechnischen Gründen mit Schildausbau und Bruchversatz<br />
betrieben. Das dabei anfallende Bergematerial stellt damit eine<br />
Stufe des Kohlengewinnungsprozesses dar. Unter Beachtung der Belange<br />
des Umweltschutzes (insbesondere des Grundwasserschutzes) soll Bergematerial<br />
zukünftig verstärkt genutzt werden, vor allem als Ersatzprodukt<br />
für den nicht erneuerbaren knappen Bodenschatz “Kies und Sand”.<br />
Die dargestellten Bergehalden sichern die langfristige Entsorgung der<br />
Bergwerke. Die Beschickung der Haldenstandorte erfolgt unter Berücksichtigung<br />
ökologischer, sozialverträglicher und betriebswirtschaftlicher<br />
Kriterien.<br />
Im Verdichtungsgebiet kann der Errichtung von Halden nur dann zugestimmt<br />
werden, wenn die daraus resultierenden Eingriffe, die auch über<br />
den direkten Haldenbereich hinaus wirken, umweltverträglich sind. Der<br />
Naturhaushalt und der landschaftliche Erholungswert sollen so wenig wie<br />
möglich beeinträchtigt werden.<br />
Bergeablagerung und bestimmte wasserwirtschaftliche Nutzungen eines<br />
oberflächennahen Grundwasservorkommens sind nicht vereinbar, weil<br />
das Zusammenwirken von Luft, Wasser und Bergematerial eine Aufsalzung<br />
und Aufhärtung der Ressource “Grundwasser” in der Umgebung von<br />
Bergehalden bewirkt. Bergehalden dürfen daher nicht im Einzugsbereich<br />
öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen liegen. Die Halden sollen so<br />
aufgebaut werden, dass vor allem dem Grundwasserschutz Rechnung<br />
getragen wird.<br />
Haldenstandorte sollen grundsätzlich mehrfach genutzt werden, z. B. dadurch,<br />
dass mineralische Rohstoffe zunächst vollständig ausgebeutet,<br />
anschließend verfüllt und ggf. aufgehöht sowie abschließend als land-<br />
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