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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel<br />

Bergematerial als<br />

Baureststoff nutzen<br />

Zukünftige Aufhaldungen<br />

raumverträglich planen<br />

Haldenstandorte<br />

mehrfach nutzen<br />

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3.13 Aufschüttungen und Ablagerungen<br />

Alternative Verwendung von Bergematerial fördern<br />

und Aufhaldungen begrenzen<br />

Halden sind im Allgemeinen als Großanlagen und in jedem Fall<br />

nur in Teilabschnitten zu errichten. Vor Inanspruchnahme soll vom<br />

Bergbau nachgewiesen werden, dass eine alternative Verwendung<br />

des Bergematerials nicht möglich ist. Bereiche für Aufschüttungen<br />

sind im Sinne des Umweltschutzes und der sparsamen<br />

Flächennutzung zeitlich abgestimmt mehrfach zu nutzen.<br />

Nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt in der Umgebung<br />

sind zu vermeiden. Der Grundwasserschutz ist sicherzustellen.<br />

Erläuterung:<br />

Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> wird der Steinkohlenabbau aus wirtschaftlichen<br />

und arbeitsschutztechnischen Gründen mit Schildausbau und Bruchversatz<br />

betrieben. Das dabei anfallende Bergematerial stellt damit eine<br />

Stufe des Kohlengewinnungsprozesses dar. Unter Beachtung der Belange<br />

des Umweltschutzes (insbesondere des Grundwasserschutzes) soll Bergematerial<br />

zukünftig verstärkt genutzt werden, vor allem als Ersatzprodukt<br />

für den nicht erneuerbaren knappen Bodenschatz “Kies und Sand”.<br />

Die dargestellten Bergehalden sichern die langfristige Entsorgung der<br />

Bergwerke. Die Beschickung der Haldenstandorte erfolgt unter Berücksichtigung<br />

ökologischer, sozialverträglicher und betriebswirtschaftlicher<br />

Kriterien.<br />

Im Verdichtungsgebiet kann der Errichtung von Halden nur dann zugestimmt<br />

werden, wenn die daraus resultierenden Eingriffe, die auch über<br />

den direkten Haldenbereich hinaus wirken, umweltverträglich sind. Der<br />

Naturhaushalt und der landschaftliche Erholungswert sollen so wenig wie<br />

möglich beeinträchtigt werden.<br />

Bergeablagerung und bestimmte wasserwirtschaftliche Nutzungen eines<br />

oberflächennahen Grundwasservorkommens sind nicht vereinbar, weil<br />

das Zusammenwirken von Luft, Wasser und Bergematerial eine Aufsalzung<br />

und Aufhärtung der Ressource “Grundwasser” in der Umgebung von<br />

Bergehalden bewirkt. Bergehalden dürfen daher nicht im Einzugsbereich<br />

öffentlicher Trinkwassergewinnungsanlagen liegen. Die Halden sollen so<br />

aufgebaut werden, dass vor allem dem Grundwasserschutz Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Haldenstandorte sollen grundsätzlich mehrfach genutzt werden, z. B. dadurch,<br />

dass mineralische Rohstoffe zunächst vollständig ausgebeutet,<br />

anschließend verfüllt und ggf. aufgehöht sowie abschließend als land-<br />

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