10.10.2013 Aufrufe

Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Auf der Grundlage der Beiträge der Ruhrkohle Bergbau AG zum <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> über den geplanten untertägigen Abbau bis<br />

2020 für die Bergwerke Niederberg, Friedrich Heinrich / Rheinland, Walsum,<br />

Lohberg / Osterfeld und Prosper Haniel wurde ein Raumordnungsverfahren<br />

durchgeführt. Dieses Verfahren hat zu dem Ergebnis geführt,<br />

dass der geplante untertägige Abbau mit den zeichnerischen und textlichen<br />

Darstellungen des <strong>GEP</strong> im Einklang steht (Abl. Reg. Ddf. 2000, S.26)<br />

Der für die Regionalplanung zuständige Bezirksplanungsrat hat die Verträglichkeit<br />

der Bergbauvorhaben mit den Zielen der Raumordnung und<br />

Landesplanung festgestellt. Die zeichnerischen und textlichen Darstellungen<br />

des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>es sind verbindliche Ziele für die zukünftige<br />

räumliche Entwicklung der von Bergsenkungen betroffenen Gebiete.<br />

Die im Rahmen der Aufstellung des <strong>GEP</strong> durchgeführte Prüfung der raumordnerischen<br />

Verträglichkeit der bergbaulichen Vorhaben beinhaltet keine<br />

Entscheidung über die Zulässigkeit der bergbaulichen Vorhaben, sondern<br />

stellt fest, dass die geplanten untertägigen Abbauvorhaben mit den Zielen<br />

der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sind. Erst die nachfolgenden<br />

Fachplanverfahren entscheiden nach einer Prüfung der einzelnen<br />

konkreten Auswirkungen der Vorhaben über ihre Zulassung und setzen<br />

die erforderlichen Auflagen fest. Die Zieldarstellung für den “Eyller Berg” als<br />

Deponie ist bei den zukünftigen bergbaulichen Maßnahmen zu beachten.<br />

Die Landwirtschaftskammer Rheinland, der Rheinische Landwirtschaftsverband<br />

und die Ruhrkohle Bergbau AG haben zur Umsetzung des Zieles<br />

2, Absatz 3, einen Kooperationsvertrag geschlossen, in dem im Wesentlichen<br />

die Grundsätze der kooperativen Zusammenarbeit festgelegt und<br />

die Regelungen zur Konfliktlösung getroffen sind.<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

130<br />

Raumordnungsverfahren<br />

stellt Verträglichkeit des<br />

geplanten untertägigen<br />

Abbaus fest

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!