Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Auf der Grundlage der Beiträge der Ruhrkohle Bergbau AG zum <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> über den geplanten untertägigen Abbau bis<br />
2020 für die Bergwerke Niederberg, Friedrich Heinrich / Rheinland, Walsum,<br />
Lohberg / Osterfeld und Prosper Haniel wurde ein Raumordnungsverfahren<br />
durchgeführt. Dieses Verfahren hat zu dem Ergebnis geführt,<br />
dass der geplante untertägige Abbau mit den zeichnerischen und textlichen<br />
Darstellungen des <strong>GEP</strong> im Einklang steht (Abl. Reg. Ddf. 2000, S.26)<br />
Der für die Regionalplanung zuständige Bezirksplanungsrat hat die Verträglichkeit<br />
der Bergbauvorhaben mit den Zielen der Raumordnung und<br />
Landesplanung festgestellt. Die zeichnerischen und textlichen Darstellungen<br />
des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>es sind verbindliche Ziele für die zukünftige<br />
räumliche Entwicklung der von Bergsenkungen betroffenen Gebiete.<br />
Die im Rahmen der Aufstellung des <strong>GEP</strong> durchgeführte Prüfung der raumordnerischen<br />
Verträglichkeit der bergbaulichen Vorhaben beinhaltet keine<br />
Entscheidung über die Zulässigkeit der bergbaulichen Vorhaben, sondern<br />
stellt fest, dass die geplanten untertägigen Abbauvorhaben mit den Zielen<br />
der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sind. Erst die nachfolgenden<br />
Fachplanverfahren entscheiden nach einer Prüfung der einzelnen<br />
konkreten Auswirkungen der Vorhaben über ihre Zulassung und setzen<br />
die erforderlichen Auflagen fest. Die Zieldarstellung für den “Eyller Berg” als<br />
Deponie ist bei den zukünftigen bergbaulichen Maßnahmen zu beachten.<br />
Die Landwirtschaftskammer Rheinland, der Rheinische Landwirtschaftsverband<br />
und die Ruhrkohle Bergbau AG haben zur Umsetzung des Zieles<br />
2, Absatz 3, einen Kooperationsvertrag geschlossen, in dem im Wesentlichen<br />
die Grundsätze der kooperativen Zusammenarbeit festgelegt und<br />
die Regelungen zur Konfliktlösung getroffen sind.<br />
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Raumordnungsverfahren<br />
stellt Verträglichkeit des<br />
geplanten untertägigen<br />
Abbaus fest