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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel 2<br />

Zukünftige Schachtstandorte<br />

raumverträglich festlegen<br />

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Steinkohle und Salz raumverträglich gewinnen<br />

Die Bergbautreibenden sollen frühzeitig ihre die Ziele der Raumordnung<br />

und Landesplanung beachtenden langfristigen Bergbauplanungen<br />

vorlegen. Dabei sollen sie die Auswirkungen des<br />

gegenwärtigen und zukünftigen Steinkohlen- oder Salzbergbaus<br />

(zusätzliche Anschlussbergwerke, Bergsenkungen, Tagesanlagen,<br />

Bergehalden, Kohlenlagerflächen, Kavernen u. a.) darlegen. Bei<br />

dieser Darstellung der Auswirkungen ist insbesondere darauf<br />

einzugehen, inwieweit diese mit den Zielen der Raumordnung<br />

und Landesplanung vereinbar sind.<br />

Der Steinkohlenbergbau hat aufgrund der von ihm verursachten<br />

Bergsenkungen den Belangen der Land- und Forstwirtschaft<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Erläuterung:<br />

Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> liegen die für einen zukünftigen Abbau in<br />

Frage kommenden Steinkohlenvorräte am Nord-West-Rand des Ruhrgebietes.<br />

Mit dem Fortschreiten des Abbaus nach Norden können zusätzliche<br />

Schachtanlagen (Wetter-, Seilfahrt-, Materialschächte) notwendig werden.<br />

Deren Standorte können erst festgelegt werden, wenn die Erkundungen<br />

der Lagerstätte und entsprechende bergtechnische Untersuchungen vorliegen.<br />

Nordöstlich der Linie Kalkar-Sonsbeck-Rheinberg und nordwestlich der<br />

Linie Rheinberg-Walsum-Gahlen werden die Steinkohlenlagerstätten von<br />

einer flachgelagerten etwa 200 m mächtigen Salzlagerstätte überdeckt.<br />

Diese Salzlagerstätte wird durch die Schachtanlage Rheinberg-Borth<br />

erschlossen. Im Raum Xanten werden die verbleibenden Aussolungskavernen<br />

zur Speicherung von Erdgas genutzt.<br />

Die Planunterlagen der Bergbautreibenden richten sich nach dem vom Ministerium<br />

für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft im “Gesamtkonzept<br />

zur Nordwanderung des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr” festgelegten<br />

Anforderungskatalog. Die Bergbautreibenden sind bei ihren Planungen<br />

gehalten, die im Gesamtkonzept enthaltenen und im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong><br />

textlich und zeichnerisch konkretisierten Umweltqualitätsziele<br />

zu beachten.<br />

Die Standorte der Bergwerke und Schachtanlagen sowie die von Bergsenkungen<br />

betroffenen Gebiete sind in der Erläuterungskarte Steinkohleund<br />

Salzbergbau gekennzeichnet. Aufgrund dieser Karte ist im Erarbeitungsverfahren<br />

für die prognostizierten Bergsenkungsgebiete geprüft<br />

worden, welche Auswirkungen des Bergbaus auf die Ziele des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s,<br />

wie z. B. Natur und Landschaft, Oberflächengewässer,<br />

Grundwasservorkommen, Siedlungsbereiche, Infrastruktur zu erwarten<br />

sind.

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