Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Ziel 2<br />
Zukünftige Schachtstandorte<br />
raumverträglich festlegen<br />
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Steinkohle und Salz raumverträglich gewinnen<br />
Die Bergbautreibenden sollen frühzeitig ihre die Ziele der Raumordnung<br />
und Landesplanung beachtenden langfristigen Bergbauplanungen<br />
vorlegen. Dabei sollen sie die Auswirkungen des<br />
gegenwärtigen und zukünftigen Steinkohlen- oder Salzbergbaus<br />
(zusätzliche Anschlussbergwerke, Bergsenkungen, Tagesanlagen,<br />
Bergehalden, Kohlenlagerflächen, Kavernen u. a.) darlegen. Bei<br />
dieser Darstellung der Auswirkungen ist insbesondere darauf<br />
einzugehen, inwieweit diese mit den Zielen der Raumordnung<br />
und Landesplanung vereinbar sind.<br />
Der Steinkohlenbergbau hat aufgrund der von ihm verursachten<br />
Bergsenkungen den Belangen der Land- und Forstwirtschaft<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Erläuterung:<br />
Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> liegen die für einen zukünftigen Abbau in<br />
Frage kommenden Steinkohlenvorräte am Nord-West-Rand des Ruhrgebietes.<br />
Mit dem Fortschreiten des Abbaus nach Norden können zusätzliche<br />
Schachtanlagen (Wetter-, Seilfahrt-, Materialschächte) notwendig werden.<br />
Deren Standorte können erst festgelegt werden, wenn die Erkundungen<br />
der Lagerstätte und entsprechende bergtechnische Untersuchungen vorliegen.<br />
Nordöstlich der Linie Kalkar-Sonsbeck-Rheinberg und nordwestlich der<br />
Linie Rheinberg-Walsum-Gahlen werden die Steinkohlenlagerstätten von<br />
einer flachgelagerten etwa 200 m mächtigen Salzlagerstätte überdeckt.<br />
Diese Salzlagerstätte wird durch die Schachtanlage Rheinberg-Borth<br />
erschlossen. Im Raum Xanten werden die verbleibenden Aussolungskavernen<br />
zur Speicherung von Erdgas genutzt.<br />
Die Planunterlagen der Bergbautreibenden richten sich nach dem vom Ministerium<br />
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft im “Gesamtkonzept<br />
zur Nordwanderung des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr” festgelegten<br />
Anforderungskatalog. Die Bergbautreibenden sind bei ihren Planungen<br />
gehalten, die im Gesamtkonzept enthaltenen und im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong><br />
textlich und zeichnerisch konkretisierten Umweltqualitätsziele<br />
zu beachten.<br />
Die Standorte der Bergwerke und Schachtanlagen sowie die von Bergsenkungen<br />
betroffenen Gebiete sind in der Erläuterungskarte Steinkohleund<br />
Salzbergbau gekennzeichnet. Aufgrund dieser Karte ist im Erarbeitungsverfahren<br />
für die prognostizierten Bergsenkungsgebiete geprüft<br />
worden, welche Auswirkungen des Bergbaus auf die Ziele des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s,<br />
wie z. B. Natur und Landschaft, Oberflächengewässer,<br />
Grundwasservorkommen, Siedlungsbereiche, Infrastruktur zu erwarten<br />
sind.