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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Genehmigung<br />

im Oktober 1<strong>99</strong>9 mit<br />

Maßgaben und Auflagen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

III<br />

04.08.1<strong>99</strong>8 wurde der aufgestellte <strong>GEP</strong>-Entwurf dem MURL zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Die neugefassten zeichnerischen Darstellungen wurden<br />

nach Einarbeitung des Aufstellungsbeschlusses am 02.10.1<strong>99</strong>8 ergänzend<br />

nachgereicht.<br />

Genehmigung des neuen<br />

<strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s ( )<br />

Mit Erlass vom 12.10.1<strong>99</strong>9 hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung<br />

und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde<br />

den <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> gemäß § 16 Absatz 1 Landesplanungsgesetz<br />

NRW mit Maßgaben und Auflagen genehmigt.<br />

Diese beziehen sich unter anderem auf<br />

❏ die Darstellung von im Landesentwicklungsplan NRW dargestellten<br />

Kraftwerksstandorten,<br />

❏ die Darstellung von Straßen in Bezug auf den Landes- und<br />

Bundesfernstraßenbedarfsplan.<br />

Diesen Maßgaben ist der Bezirksplanungsrat am 25.11.1<strong>99</strong>9 beigetreten.<br />

Die Auflagen und Maßgaben sind in die veröffentlichte Form des <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>s<br />

eingearbeitet.<br />

Darüber hinaus gibt es zukunftsorientierte Maßgaben, die sich darauf beziehen,<br />

❏ eine “Reservegebietskarte” für Abgrabungen innerhalb von 3 Jahren<br />

zur Genehmigung vorzulegen und<br />

❏ die Parameter, die der Abschätzung der 25-jährigen Versorgungssicherheit<br />

von Wirtschaft und Bevölkerung mit nicht energetischen<br />

Bodenschätzen zugrundelagen, innerhalb von 5 Jahren zu überprüfen<br />

und ggfs. daraus abzuleitende notwendige <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong>änderungen<br />

einzuleiten.<br />

Auch diesen Maßgaben ist der Bezirksplanungsrat am 25.11.1<strong>99</strong>9 beigetreten.<br />

Die Genehmigung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen Nr. 49, Seite 649 am 15.12.1<strong>99</strong>9 veröffentlicht.

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