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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Die Deponierung ist gleichermaßen bedeutender Bestandteil der Entsorgungssicherheit.<br />

Innerhalb des Regierungsbezirks <strong>Düsseldorf</strong> sind ausreichend<br />

Deponien vorhanden, sodass auch hier langfristig die Entsorgung<br />

gesichert ist.<br />

Insgesamt bedeutet das für den Siedlungsabfallbereich, dass im Regierungsbezirk<br />

<strong>Düsseldorf</strong> ab etwa 1<strong>99</strong>8 von langfristiger Entsorgungssicherheit<br />

nach dem Stand der Technik ausgegangen werden kann. Durch entsprechende<br />

Kooperationsbereiche kann die Siedlungsabfallwirtschaft in<br />

ökologischer und ökonomischer Hinsicht optimiert werden.<br />

Näheres regelt der Abfallwirtschaftsplan (AWP) der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong>.<br />

Zur Sonderabfallentsorgung ist Folgendes anzumerken:<br />

Abfälle, die aufgrund ihrer Art (Sonderabfälle im engeren Sinne) oder Menge<br />

(Massenabfälle) nicht gemeinsam mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden<br />

können, können von der Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträger ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass hierfür<br />

spezielle Entsorgungsanlagen erforderlich sind.<br />

Massenabfälle spielen für Entsorgungsanlagen nur eine untergeordnete<br />

Rolle, weil sie – auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus –<br />

vorrangig verwertet werden (z.B. Schlacken aus der Stahl- und Energieerzeugung).<br />

Von größerer Bedeutung sind die Sonderabfälle im engeren Sinne. An die<br />

Entsorgungsanlagen für solche Sonderabfälle und deren Standorte sind<br />

entsprechend hohe Anforderungen nach dem Stand der Technik zu stellen.<br />

Träger solcher Anlagen sind die Abfallerzeuger oder gewerbliche Entsorgungsunternehmen.<br />

Die Strukturen der Sonderabfallentsorgung sind dem Rahmenkozept zur<br />

Sonderabfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (Herausgegeben vom Ministerium<br />

für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, 5. Auflage 1<strong>99</strong>6)<br />

zu entnehmen.<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

124<br />

Hinweise zur<br />

Sonderabfallentsorgung

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