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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Optimierung der<br />

Siedlungsabfallwirtschaft<br />

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Erläuterung:<br />

Die kreisfreien Städte und Kreise sind in der Regel öffentlich-rechtliche<br />

Entsorgungsträger für alle Abfälle, die nach Art und Beschaffenheit<br />

gemeinsam mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Weitere<br />

Entsorgungsträger sind die Abwasserverbände. Sie sind für die Entsorgung<br />

aller Abfälle zuständig, die bei der Abwasserbehandlung anfallen.<br />

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Klärschlamm.<br />

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Abfallentsorgung lässt sich nicht immer innerhalb des eigenen Entsorgungsgebietes<br />

durchführen. Ebenso ist es nicht erforderlich, sämtliche<br />

notwendigen Verwertungs- und Behandlungsanlagen sowie Deponien für<br />

jeden Entsorgungsträger vorzuhalten, um die Entsorgungssicherheit im<br />

jeweiligen Entsorgungsgebiet zu garantieren. Zentrale Behandlungsanlagen<br />

und Deponien lassen sich oft gemeinsam nutzen. Deshalb bieten<br />

sich regionale Kooperationen an. So können Nutzungskonflikte reduziert<br />

werden. Außerdem entstehen geringere Kosten, weil Investitions- und<br />

Betriebskosten geteilt werden.<br />

Im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> befinden sich sieben Hausmüllverbrennungsanlagen.<br />

Damit kann für den Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> sichergestellt<br />

werden, dass sämtliche nicht vermeidbaren bzw. nicht mehr<br />

verwertbaren Siedlungsabfälle nach dem Stand der Technik vorbehandelt<br />

werden können. Das noch vorhandene Verbrennungsdefizit muss aber<br />

durch weitere Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen reduziert werden.<br />

Auch sind die technisch möglichen Durchsatzleistungen noch nicht<br />

ausgeschöpft.<br />

Unter der Annahme, dass diese Kapazitäten erhalten bleiben, sind keine<br />

weiteren Müllverbrennungsanlagen im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> notwendig.<br />

Da die Verbrennungsanlagen den größten Einfluss auf die Entsorgungssicherheit<br />

haben, bieten sich folgende Entsorgungsregionen an:<br />

❏ Nördlicher Bereich (“Niederrheinische Entsorgungsregion”)<br />

mit den Städten Oberhausen und Duisburg sowie den Kreisen<br />

Wesel und Kleve,<br />

❏ Östlicher Bereich (“Karnap-Verbund”)<br />

mit den Städten Essen und Mülheim sowie den Städten Gladbeck,<br />

Bottrop und Gelsenkirchen aus dem Regierungsbezirk Münster,<br />

❏ Südlicher Bereich (“Bergische Entsorgungsregion”)<br />

mit den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid sowie dem<br />

Kreis Mettmann,<br />

❏ Westlicher Bereich (“Rheinische Entsorgungsregion”)<br />

mit den Städten <strong>Düsseldorf</strong>, Krefeld, Mönchengladbach sowie<br />

den Kreisen Neuss und Viersen.

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