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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel 3<br />

Vorhandene Abfallentsorgungsstandorte<br />

und<br />

Abfallentsorgungsanlagen<br />

sind vorrangig zu nutzen<br />

1<br />

2<br />

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4<br />

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2<br />

3<br />

Bei neuen Abfallentsorgungsanlagen Standortkriterien<br />

beachten<br />

Wenn neue Standorte für Abfallentsorgungsanlagen benötigt werden,<br />

hat die Standortwahl so zu erfolgen, dass Nutzungskonflikte<br />

möglichst vermieden und unzumutbare Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Neue Abfallbehandlungsanlagen sollen in Bereichen für gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen errichtet werden.<br />

Bei der Standortwahl für Deponien ist besonders darauf zu achten,<br />

dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des<br />

Naturhaushaltes möglichst gering gehalten wird. Deponien sind<br />

in Teilabschnitten nach und nach zu betreiben. Bereits die Teilabschnitte<br />

sind in Hinblick auf den Endzustand zu planen und der<br />

Umgebung anzupassen.<br />

Vorhandene Infrastruktureinrichtungen sind zu berücksichtigen.<br />

Erläuterung:<br />

Im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> sind notwendige und landesplanerisch geeignete<br />

Standorte dargestellt und vor konkurrierenden Nutzungen gesichert.<br />

Neue Abfallentsorgungsanlagen, d. h. Behandlungsanlagen oder Deponien,<br />

sind dort auszuweisen, wo Nutzungskonflikte möglichst gering gehalten<br />

werden können. Daher ist grundsätzlich zu prüfen, ob sich vorhandene<br />

oder im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> schon ausgewiesene Abfallentsorgungsstandorte<br />

eignen.<br />

Für Abfallbehandlungsanlagen bieten sich insbesondere Bereiche für gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen an. Diese Bereiche verfügen in der<br />

Regel auch über eine geeignete Infrastruktur. Bei der Standortsuche hat<br />

es sich zusätzlich als sinnvoll erwiesen, in jedem Fall auch die Verfügbarkeit<br />

der Fläche zu klären. Können die Bereiche für gewerbliche und industrielle<br />

Nutzungen nicht beansprucht werden, so ist dies hinreichend zu<br />

begründen. Eine Standortsuche im Freiraum sollte daher erst dann erfolgen,<br />

wenn kein anderer Standort gefunden werden kann.<br />

Bei der Standortwahl für Deponien ist besonders darauf zu achten, dass die<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten wird.<br />

Darüber hinaus sind zusätzlich noch die besonderen hydrogeologischen<br />

Anforderungen zu berücksichtigen, die in den fachtechnischen Bestimmungen<br />

(Technische Anleitung Abfall und Technische Anleitung Siedlungsabfall)<br />

festgelegt sind.<br />

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