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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Standorte für Abfallentsorgungsanlagen langfristig<br />

sichern<br />

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft<br />

auszuschließen und umweltverträglich zu beseitigen.<br />

Die im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellten notwendigen<br />

Standorte für entsprechende Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen<br />

sind langfristig zu sichern.<br />

Erläuterung:<br />

Ökologische Abfallwirtschaft umfaßt sowohl Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verwertung, als auch gleichzeitig Maßnahmen zur umweltverträglichen<br />

Abfallbeseitigung. Denn trotz optimaler Abfallvermeidung und -verwertung<br />

sind Abfallbehandlungsanlagen und Deponien unverzichtbar. Dies wiederum<br />

erfordert, dass Standorte für Abfallentsorgungsanlagen gesichert<br />

und ausreichende Beseitigungskapazität auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsplanes<br />

vorgehalten wird. Die Entscheidung über die Nutzung<br />

der im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellten Standorte für Abfallbeseitigungsanlagen<br />

bleibt jedoch dem Ergebnis eines Planfeststellungsverfahrens<br />

bzw. eines Genehmigungsverfahrens vorbehalten.<br />

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gerade die Verwertungsmaßnahmen<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die zu entsorgende Restabfallmenge<br />

hatten. Trotz dieser Erfolge ist aber festzuhalten, dass weiterhin<br />

Behandlungs- und Deponiekapazität erforderlich sind. Anders als bei Verwertungs-<br />

und Behandlungsanlagen ist Deponievolumen nur begrenzt<br />

verfügbar.<br />

1<br />

1<br />

2<br />

118<br />

Ziel 2<br />

Abfallbehandlungsanlagen<br />

und Deponien sind auch<br />

weiterhin unverzichtbar<br />

▲<br />

Müllverbrennungsanlage<br />

in Krefeld

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