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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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... bei baulichen Maßnahmen<br />

und ...<br />

... bei Abgrabungen<br />

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Um auch künftig die Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser<br />

zu versorgen, ist es erforderlich, durch weitreichenden Gewässerschutz<br />

weitere Beeinträchtigungen der Grundwasservorkommen zu verhindern<br />

bzw. bereits eingetretene Beeinträchtigungen wieder rückgängig<br />

zu machen.<br />

Überlagern sich Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz mit<br />

Siedlungsbereichen, können sich im Rahmen der bauleitplanerischen Konkretisierung<br />

bauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben, da erst im verbindlichen<br />

Bauleitplanverfahren die Konflikte hinsichtlich des Grundwasserschutzes<br />

im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen umfassend<br />

untersucht und bewertet werden. Die Festsetzungen in den jeweiligen<br />

Schutzgebietsverordnungen sind zu berücksichtigen. Die Festsetzungen<br />

in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind zu berücksichtigen.<br />

Wassergefährdende Anlagen dürfen hier nicht errichtet werden.<br />

Bei zukünftigen Entscheidungen über neue Bauflächen außerhalb von<br />

Siedlungsbereichen muss erneut abgewogen werden, wobei der Wasserwirtschaft<br />

ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Hierzu gehört, dass<br />

eine weitere – über die im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellten Siedlungsbereiche<br />

bzw. über die in der Erläuterungskarte dargestellten sondierten<br />

Standorte für eine zukünftige Siedlungsentwicklung hinausgehende –<br />

großflächige Versiegelung des Bodens vermieden wird.<br />

Mengen- und Qualitätsprobleme für das Grundwasser ergeben sich auch<br />

durch den Abbau von Kies und Sand. Die abbauwürdigen Kiesvorkommen<br />

sind zugleich sehr gute Grundwasserleiter. Zwischen Kiesabbau und<br />

Wasserwirtschaft besteht daher ein Interessenkonflikt. Durch den Kiesabbau<br />

werden Grundwasserlandschaften nachhaltig verändert. Außerdem<br />

kann die Qualität des verfügbaren Grundwassers beeinträchtigt werden.<br />

Besondere Probleme ergeben sich durch Nassabgrabungen. Hier erhöht<br />

sich durch das Freilegen des Grundwassers die Gefahr der Verschmutzung.<br />

Durch die Wegnahme der Deckschicht entfällt die Filterwirkung gegen<br />

Schadstoffe aus verschiedenen Belastungspfaden. Eingetretene Verschmutzungen<br />

strömen schneller den Fassungsanlagen zu.<br />

Dem Verbot von Abgrabungen kann auch nicht eine Verfüllung mit unbelastetem<br />

Material entgegengehalten werden. Weder steht dieses in<br />

ausreichender Menge zur Verfügung, noch verhält es sich grundwasserneutral.<br />

Qualitative Beeinträchtigungen können auch bei einer Trockenabgrabung<br />

auftreten, da die schützende Deckschicht mit ihrer Filterwirkung bis auf<br />

eine Restschicht entfernt wird. Dadurch werden die Möglichkeit der Filterung<br />

des von der Oberfläche versickernden Wassers gemindert und der<br />

Schadstoffeintrag erleichtert.<br />

In den Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz gelten – soweit<br />

es sich nicht um Einzugsgebiete öffentlicher Wassergewinnungsanlagen<br />

handelt – nur die landesplanerischen Ziele. Die Musterschutzgebietsverordnung<br />

und die DVGW-Richtlinien dürfen hier nicht herangezogen<br />

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