Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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... bei baulichen Maßnahmen<br />
und ...<br />
... bei Abgrabungen<br />
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Um auch künftig die Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser<br />
zu versorgen, ist es erforderlich, durch weitreichenden Gewässerschutz<br />
weitere Beeinträchtigungen der Grundwasservorkommen zu verhindern<br />
bzw. bereits eingetretene Beeinträchtigungen wieder rückgängig<br />
zu machen.<br />
Überlagern sich Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz mit<br />
Siedlungsbereichen, können sich im Rahmen der bauleitplanerischen Konkretisierung<br />
bauliche Nutzungsbeschränkungen ergeben, da erst im verbindlichen<br />
Bauleitplanverfahren die Konflikte hinsichtlich des Grundwasserschutzes<br />
im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen umfassend<br />
untersucht und bewertet werden. Die Festsetzungen in den jeweiligen<br />
Schutzgebietsverordnungen sind zu berücksichtigen. Die Festsetzungen<br />
in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind zu berücksichtigen.<br />
Wassergefährdende Anlagen dürfen hier nicht errichtet werden.<br />
Bei zukünftigen Entscheidungen über neue Bauflächen außerhalb von<br />
Siedlungsbereichen muss erneut abgewogen werden, wobei der Wasserwirtschaft<br />
ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Hierzu gehört, dass<br />
eine weitere – über die im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellten Siedlungsbereiche<br />
bzw. über die in der Erläuterungskarte dargestellten sondierten<br />
Standorte für eine zukünftige Siedlungsentwicklung hinausgehende –<br />
großflächige Versiegelung des Bodens vermieden wird.<br />
Mengen- und Qualitätsprobleme für das Grundwasser ergeben sich auch<br />
durch den Abbau von Kies und Sand. Die abbauwürdigen Kiesvorkommen<br />
sind zugleich sehr gute Grundwasserleiter. Zwischen Kiesabbau und<br />
Wasserwirtschaft besteht daher ein Interessenkonflikt. Durch den Kiesabbau<br />
werden Grundwasserlandschaften nachhaltig verändert. Außerdem<br />
kann die Qualität des verfügbaren Grundwassers beeinträchtigt werden.<br />
Besondere Probleme ergeben sich durch Nassabgrabungen. Hier erhöht<br />
sich durch das Freilegen des Grundwassers die Gefahr der Verschmutzung.<br />
Durch die Wegnahme der Deckschicht entfällt die Filterwirkung gegen<br />
Schadstoffe aus verschiedenen Belastungspfaden. Eingetretene Verschmutzungen<br />
strömen schneller den Fassungsanlagen zu.<br />
Dem Verbot von Abgrabungen kann auch nicht eine Verfüllung mit unbelastetem<br />
Material entgegengehalten werden. Weder steht dieses in<br />
ausreichender Menge zur Verfügung, noch verhält es sich grundwasserneutral.<br />
Qualitative Beeinträchtigungen können auch bei einer Trockenabgrabung<br />
auftreten, da die schützende Deckschicht mit ihrer Filterwirkung bis auf<br />
eine Restschicht entfernt wird. Dadurch werden die Möglichkeit der Filterung<br />
des von der Oberfläche versickernden Wassers gemindert und der<br />
Schadstoffeintrag erleichtert.<br />
In den Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz gelten – soweit<br />
es sich nicht um Einzugsgebiete öffentlicher Wassergewinnungsanlagen<br />
handelt – nur die landesplanerischen Ziele. Die Musterschutzgebietsverordnung<br />
und die DVGW-Richtlinien dürfen hier nicht herangezogen<br />
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