Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Ziel<br />
Der Bau von Transportfernleitungen<br />
dient der Erhöhung<br />
der Verkehrssicherheit<br />
Durch Leitungsbündelung<br />
die verursachte Flächenbeanspruchung<br />
vermindern<br />
Nicht mehr erforderliche<br />
Freileitungen nach<br />
Möglichkeit rückbauen<br />
Die Freihaltung von<br />
Leitungstrassen ist für die<br />
wirtschaftliche Entwicklung<br />
des Regierungsbezirkes<br />
wichtig<br />
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3.8 Transportfernleitungen<br />
Transportfernleitungen bündeln und vorhandene<br />
Fernleitungstrassen freihalten<br />
Neue Transportfernleitungen sollen grundsätzlich flächensparend<br />
mit vorhandenen Leitungen oder mit anderen Einrichtungen der<br />
Verkehrsinfrastruktur gebündelt werden.<br />
Soweit die räumlichen Möglichkeiten bestehen, ist bei der Bauleitplanung<br />
der Bereich parallel zu vorhandenen Transportfernleitungen<br />
für die Aufnahme weiterer Leitungen freizuhalten.<br />
Erläuterung:<br />
In ober- und unterirdischen Transportfernleitungsanlagen für Strom, Erdgas,<br />
Rohöl und Produkte (z.B. Benzin, Ethylen, Sauerstoff, Stickstoff)<br />
können bei geringstem Flächenbedarf große Mengen über weite Strecken<br />
befördert werden. Sie sind das sicherste und energiesparendste Massentransportmittel.<br />
Der Bau von Transportfernleitungen trägt deshalb ganz<br />
wesentlich zur verkehrlichen Entlastung der Straßen, dadurch zur<br />
Erhöhung der Verkehrssicherheit und somit auch zum Umweltschutz<br />
bei.<br />
Schutzstreifen von ober- und unterirdischen Transportfernleitungen und<br />
anderen Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur dürfen sich überlappen.<br />
Durch Bündelung mit vorhandenen Leitungen, Straßen und Bahnlinien<br />
können deshalb neue Leitungen flächensparend verlegt werden. Hierbei<br />
ist zu berücksichtigen, dass die Bündelung von den Erfordernissen der<br />
Betriebs- und Versorgungssicherheit vorhandener und geplanter Transportfernleitungen<br />
abhängig ist. Auch bebaute oder zur Bebauung vorgesehene<br />
Gebiete, die Belange von Natur und Landschaft sowie der<br />
Wasserwirtschaft können ein Abweichen vom Bündelungsprinzip erforderlich<br />
machen.<br />
Bei der Planung von Hochspannungsfreileitungen ist zu prüfen, ob zugunsten<br />
anderer im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellter Ziele und zur<br />
Verringerung der Belastung des Raumes, vorhandene und nicht mehr<br />
erforderliche Freileitungen abgebaut werden können.<br />
Für die Entwicklung der produzierenden Wirtschaft des Regierungsbezirks<br />
<strong>Düsseldorf</strong> (insbesondere Stahl, Chemie, Bergbau, Energieerzeugung)<br />
ist es auch in Zukunft wichtig, die Möglichkeit der Verlegung neuer<br />
Transportfernleitungen zu sichern. Durch Freihaltung des Bereiches parallel<br />
zu vorhandenen Transportfernleitungen kann verhindert werden, dass<br />
Leitungen insbesondere in den städtischen Verdichtungsbereichen nicht<br />
mehr realisiert werden können.<br />
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