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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel<br />

Der Bau von Transportfernleitungen<br />

dient der Erhöhung<br />

der Verkehrssicherheit<br />

Durch Leitungsbündelung<br />

die verursachte Flächenbeanspruchung<br />

vermindern<br />

Nicht mehr erforderliche<br />

Freileitungen nach<br />

Möglichkeit rückbauen<br />

Die Freihaltung von<br />

Leitungstrassen ist für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Regierungsbezirkes<br />

wichtig<br />

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4<br />

3.8 Transportfernleitungen<br />

Transportfernleitungen bündeln und vorhandene<br />

Fernleitungstrassen freihalten<br />

Neue Transportfernleitungen sollen grundsätzlich flächensparend<br />

mit vorhandenen Leitungen oder mit anderen Einrichtungen der<br />

Verkehrsinfrastruktur gebündelt werden.<br />

Soweit die räumlichen Möglichkeiten bestehen, ist bei der Bauleitplanung<br />

der Bereich parallel zu vorhandenen Transportfernleitungen<br />

für die Aufnahme weiterer Leitungen freizuhalten.<br />

Erläuterung:<br />

In ober- und unterirdischen Transportfernleitungsanlagen für Strom, Erdgas,<br />

Rohöl und Produkte (z.B. Benzin, Ethylen, Sauerstoff, Stickstoff)<br />

können bei geringstem Flächenbedarf große Mengen über weite Strecken<br />

befördert werden. Sie sind das sicherste und energiesparendste Massentransportmittel.<br />

Der Bau von Transportfernleitungen trägt deshalb ganz<br />

wesentlich zur verkehrlichen Entlastung der Straßen, dadurch zur<br />

Erhöhung der Verkehrssicherheit und somit auch zum Umweltschutz<br />

bei.<br />

Schutzstreifen von ober- und unterirdischen Transportfernleitungen und<br />

anderen Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur dürfen sich überlappen.<br />

Durch Bündelung mit vorhandenen Leitungen, Straßen und Bahnlinien<br />

können deshalb neue Leitungen flächensparend verlegt werden. Hierbei<br />

ist zu berücksichtigen, dass die Bündelung von den Erfordernissen der<br />

Betriebs- und Versorgungssicherheit vorhandener und geplanter Transportfernleitungen<br />

abhängig ist. Auch bebaute oder zur Bebauung vorgesehene<br />

Gebiete, die Belange von Natur und Landschaft sowie der<br />

Wasserwirtschaft können ein Abweichen vom Bündelungsprinzip erforderlich<br />

machen.<br />

Bei der Planung von Hochspannungsfreileitungen ist zu prüfen, ob zugunsten<br />

anderer im <strong>Gebietsentwicklungsplan</strong> dargestellter Ziele und zur<br />

Verringerung der Belastung des Raumes, vorhandene und nicht mehr<br />

erforderliche Freileitungen abgebaut werden können.<br />

Für die Entwicklung der produzierenden Wirtschaft des Regierungsbezirks<br />

<strong>Düsseldorf</strong> (insbesondere Stahl, Chemie, Bergbau, Energieerzeugung)<br />

ist es auch in Zukunft wichtig, die Möglichkeit der Verlegung neuer<br />

Transportfernleitungen zu sichern. Durch Freihaltung des Bereiches parallel<br />

zu vorhandenen Transportfernleitungen kann verhindert werden, dass<br />

Leitungen insbesondere in den städtischen Verdichtungsbereichen nicht<br />

mehr realisiert werden können.<br />

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