Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf
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Ziel 5 1<br />
Stand:<br />
November 2000<br />
1<br />
2<br />
Fliegerische Option für den Militärflugplatz Brüggen<br />
offenhalten<br />
Für den bis 2002 bestehenden Militärflugplatz Brüggen ist eine<br />
durch andere Planungen unbeeinträchtigte Option für eine spätere<br />
bedarfsgerechte, umwelt- und sozialverträgliche fliegerische<br />
Nutzung offenzuhalten, bis begründete und langfristig verantwortbare<br />
Entscheidungen getroffen werden können.<br />
Erläuterung:<br />
Zur Konversion des Militärflugplatzes Brüggen ist die Landesentwicklungsgesellschaft<br />
(LEG) mit der Erarbeitung von Konzepten mit verschiedenen<br />
fliegerischen und nicht fliegerischen Nutzungsmöglichkeiten des<br />
Standortes beauftragt worden.<br />
Bis zu einer Entscheidung über die künftigen Nutzungsabsichten wird der<br />
Militärflugplatz Brüggen mit den Lärmschutzzonen des Landesentwicklungsplanes<br />
(LEP) „Schutz vor Fluglärm“ dargestellt.<br />
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