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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Ziel 5 1<br />

Stand:<br />

November 2000<br />

1<br />

2<br />

Fliegerische Option für den Militärflugplatz Brüggen<br />

offenhalten<br />

Für den bis 2002 bestehenden Militärflugplatz Brüggen ist eine<br />

durch andere Planungen unbeeinträchtigte Option für eine spätere<br />

bedarfsgerechte, umwelt- und sozialverträgliche fliegerische<br />

Nutzung offenzuhalten, bis begründete und langfristig verantwortbare<br />

Entscheidungen getroffen werden können.<br />

Erläuterung:<br />

Zur Konversion des Militärflugplatzes Brüggen ist die Landesentwicklungsgesellschaft<br />

(LEG) mit der Erarbeitung von Konzepten mit verschiedenen<br />

fliegerischen und nicht fliegerischen Nutzungsmöglichkeiten des<br />

Standortes beauftragt worden.<br />

Bis zu einer Entscheidung über die künftigen Nutzungsabsichten wird der<br />

Militärflugplatz Brüggen mit den Lärmschutzzonen des Landesentwicklungsplanes<br />

(LEP) „Schutz vor Fluglärm“ dargestellt.<br />

100 -1

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