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Gebietsentwicklungsplan GEP 99 - Bezirksregierung Düsseldorf

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Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz<br />

vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder zur Vermeidung oder<br />

Verminderung solcher Einwirkungen zu treffende Vorkehrungen<br />

festzusetzen.<br />

Außerdem müssen Bebauungspläne, die neues Baurecht begründen,<br />

Festsetzungen über Vorkehrungen für den erforderlichen<br />

baulichen Schallschutz enthalten.<br />

III. Zone C<br />

III.2 Bauleitplanung und Satzungen<br />

In der Bauleitplanung ist im Rahmen der Abwägung zu beachten,<br />

dass langfristig von einer erheblichen Lärmbelastung auszugehen<br />

ist. Hierbei sind in besonderem Maße Vorkehrungen zum Schutz<br />

gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes<br />

bzw. im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24<br />

BauGB für einen angemessenen baulichen Schallschutz zu treffen.<br />

Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 BauGB sind zulässig.<br />

Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 und § 35 Abs. 6 BauGB sind in<br />

der Regel unzulässig.<br />

Den Internationalen Verkehrsflughafen <strong>Düsseldorf</strong><br />

wettbewerbsfähig ausbauen<br />

Der Internationale Verkehrsflughafen <strong>Düsseldorf</strong> muss für den<br />

interkontinentalen und für den innereuropäischen Flugverkehr<br />

dringend ausgebaut werden. Hierfür ist die Hauptstart- und<br />

Landebahn zu verlängern und eine Lärmkontingentierung einzuführen.<br />

Zudem ist der Flughafen <strong>Düsseldorf</strong> über einen neuen<br />

Flughafenbahnhof an den Schienenfern- und -nahverkehr anzubinden<br />

und die Zusammenarbeit mit dem Flughafen Köln / Bonn<br />

zu verbessern.<br />

Erläuterung:<br />

Das stetige Voranschreiten der internationalen Arbeitsteilung und Wirtschaftverflechtung<br />

hat einen entsprechend steigenden Luftverkehr zur<br />

Folge, für den ausreichende Kapazitäten bereitgehalten werden müssen.<br />

Der wettbewerbsfähige Ausbau des Internationalen Verkehrsflughafens<br />

<strong>Düsseldorf</strong> ist deshalb für die Wirtschaft und die Bevölkerung Nordrhein-<br />

Westfalens von größter Bedeutung. Begrenzende Zielsetzungen und<br />

Eingriffe dürfen den Zweck, die Wirtschaftlichkeit und die Standortgunst<br />

7<br />

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98<br />

Ziel 2<br />

Sicherung des<br />

Wirtschaftsstandortes NRW<br />

durch bedarfs- und umweltgerechteFlughafenentwicklung

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