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Der Shared Services Ansatz als neue ... - brainGuide

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<strong>Shared</strong> <strong>Services</strong> Zentralisierung<br />

Zusammenführung von Prozessen in<br />

ein oder mehrere<br />

Organisationseinheiten<br />

Planung und Kontrolle der<br />

Leistungserbringung verbleiben bei<br />

lokalen Geschäftseinheiten<br />

wirtschaftlich selbständige<br />

Organisationseinheit<br />

Verhandlungsprozeß mit<br />

Verrechnungspreisen<br />

bei Marktleistungen besteht häufig<br />

Wettbewerbsdruck<br />

Zusammenfassung von Funktionen in<br />

eine Zentr<strong>als</strong>telle<br />

zentrale Planung, Durchführung und<br />

Kontrolle der Leistungserbringung<br />

wirtschaftlich unselbständige<br />

Organisationseinheit<br />

Planungs-/Budgetierungsprozeß mit<br />

Umlagen<br />

Leistungserstellungspflicht und<br />

Abnahmepflicht<br />

Tabelle 3: Gestaltungsparameter von <strong>Shared</strong> <strong>Services</strong> und Zentralisierung<br />

Schwieriger ist eine Unterscheidung zwischen Ausgliederung und <strong>Shared</strong><br />

<strong>Services</strong> zu treffen. Beide Ansätze sind weder begrifflich noch inhaltlich<br />

eindeutig voneinander abzugrenzen. Sie beinhalten beide die<br />

Verlagerung von Funktionen oder Prozessen in einen eigenständigen<br />

Verantwortungsbereich. Im Zusammenhang mit Ausgliederung wird auch<br />

häufig von „internem Outsourcing“ gesprochen. Auch eine<br />

Unterscheidung in bezug auf die Form der Selbständigkeit des<br />

eigenständigen Verantwortungsbereichs, wie sie zwischen Zentr<strong>als</strong>tellen<br />

und <strong>Shared</strong> <strong>Services</strong> angestellt werden konnte, führt nicht weiter. Beide<br />

Ansätze sehen zumindest eine wirtschaftliche Selbständigkeit mit dem<br />

Ziel der Ergebnisverantwortung vor, die häufig <strong>als</strong> Tochterunternehmen<br />

oder Beteiligungsgesellschaft auch die rechtliche Selbständigkeit<br />

beinhaltet. Allerdings sind in der Praxis <strong>Shared</strong> Service Center<br />

überwiegend nur wirtschaftlich selbständig, während Ausgliederungen<br />

meist sowohl zu einer wirtschaftlichen <strong>als</strong> auch zu einer rechtlichen<br />

Selbständigkeit führen.<br />

Versucht man, <strong>als</strong> ein Unterscheidungsmerkmal die Vorgehensweise in<br />

der Praxis zugrundezulegen, fällt auf, daß meistens bereits zentral<br />

organisierte Funktionsbereiche oder Abteilungen Gegenstand von<br />

Ausgliederungen sind. Ziel ist hierbei, bisherige Zentr<strong>als</strong>tellen effizienter<br />

und transparenter zu gestalten. Dies gilt für das zentrale Personalwesen

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